Die Demokratie ist wertvoll und braucht aktive Bürgerinnen und Bürger. Innenminister Thomas Strobl hat deshalb zur Teilnahme an den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aufgerufen.
Innenminister Thomas Strobl ruft die Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger dazu auf, am 26. Mai 2019 an den Europa- und Kommunalwahlen teilzunehmen: „Gehen Sie am Sonntag zur Wahl. Die Demokratie ist so wertvoll und sie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger.“
„Demokratie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich in öffentlichen Angelegenheiten beteiligen. Das gilt für die europäische Ebene genauso wie für das unmittelbare Lebensumfeld in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wahlen sind für unser freiheitliches demokratisches Staatswesen von zentraler Bedeutung. Und wenn Sie am 26. Mai nicht zur Wahl gehen können oder wollen: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Am kommenden Sonntag, 26. Mai 2019, finden die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die regelmäßig alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen statt.
Europawahl
Die Wahl zum Europäischen Parlament feiert in diesem Jahr ihr vierzigjähriges Jubiläum: Im Juni 1979 wurde das Europäischen Parlament zum ersten Mal von den Bürgerinnen und Bürgern der damaligen neun Mitgliedstaaten gewählt – bis dahin waren die Europäischen Parlamente aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Parlamente gebildet. Mittlerweile nehmen Bürgerinnen und Bürger aus 28 EU-Mitgliedstaaten an der Europawahl teil.
„Die Europäische Union ist gerade für Baden-Württemberg mit seiner zentralen Lage mitten im Herzen Europas von immenser Bedeutung. Das Europäische Parlament hat in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter an Bedeutung und Kompetenzen hinzugewonnen. Da ist es wichtig, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit der Unterstützung einer hohen Wahlbeteiligung in Straßburg und Brüssel die Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger vertreten können. Wir alle sind aufgerufen, die faszinierende Idee eines vereinten Europas, die uns Deutschen Frieden, Wohlstand und Freiheit gebracht hat, durch die Teilnahme an der Wahl zu unterstützen,“ so Thomas Strobl.
In Deutschland sind 64,8 Millionen, darunter knapp 60,9 Millionen Deutsche und rund 3,9 Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auf die Dauer von fünf Jahren die Abgeordneten aus Deutschland für das Europäische Parlament zu bestimmen. Von den insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments entfallen 96 auf die Bundesrepublik Deutschland. Bei der Europawahl 2014 sind 11 Abgeordnete aus Baden-Württemberg gewählt worden. Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt im Land nach ersten Vorausrechnungen rund 8,5 Millionen, einschließlich der rund 810.000 wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Zur kommenden Europawahl kandidieren im Land 40 Parteien mit ihren Listen.
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen werden in allen 1.101 Gemeinden die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats sowie in den rund 400 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Mitglieder von circa 1.600 Ortschaftsräten gewählt. Gleichzeitig werden in den 35 Landkreisen neue Kreistage gewählt. In den 179 Gemeinden der Region Stuttgart findet außerdem die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt. Bei den Kommunalwahlen sind auch rund 200.000 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.
Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass auch die hier lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der EU-Mitgliedsländer nach den gleichen Regeln wie Deutsche an der Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) in Baden-Württemberg teilnehmen können. „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können durch ihre Teilnahme an der Wahl ein Zeichen setzen, dass sie an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes in der Gemeinde und im Landkreis interessiert sind und sich aktiv daran beteiligen“, so Strobl.
Er hob hervor, dass das Kommunalwahlrecht des Landes in hohem Maße ein Persönlichkeitswahlrecht sei. Es erlaube den Wählerinnen und Wählern durch das Recht zur Stimmenhäufung (Kumulieren) und zur Übernahme von Personen aus anderen Wahlvorschlägen (Panaschieren) in weit stärkerem Maße als andere Wahlsysteme, die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen zu bestimmen. „Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen ganz gezielt den Bewerberinnen und Bewerbern ihres Vertrauens geben“, so Innenminister Strobl.
Der Minister betonte, dass es gerade auf der kommunalen Ebene einen besonders unmittelbaren Bezug zu den alltäglichen Herausforderungen der Menschen gebe. Durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen könnten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Gemeinde- und Kreisräte in den nächsten fünf Jahren die direkte Verantwortung für das Lebensumfeld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger übernehmen werden.
Detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen sowie anschauliche Erklärungen zur Stimmabgabe mit Stimmzettelmustern hat die Landeszentrale für politische Bildung im Internet bereitgestellt. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden in den Tagen nach der Wahl von den Gemeinden und Landkreisen bekannt gegeben. Außerdem veröffentlicht das Statistische Landesamt die vorliegenden Ergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahlen sowie deren Zusammenfassung auf Landesebene laufend im Internet. Das vorläufige landesweite Gesamtergebnis der Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird voraussichtlich am Freitag, 31. Mai 2019, vorliegen.
Informationen zu den Kommunalwahlen
Wahlaufruf der Landeswahlleiterin und letzte Tipps zur Europawahl