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Europawahl

Bestimmen, wer im Europäischen Parlament sitzt

Europafahnen und Nationalfahnen der EU-Mitgliedsstaaten sind am 12.04.2016 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg aufgezogen. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand / dpa)

Die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament alle fünf Jahre bei den Europawahlen. Die letzte Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Wozu überhaupt wählen?

Wahlen sind das Herzstück der Demokratie: Durch Wahlen wird der Wille der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Abständen neu festgestellt. Der Wählerwille führt eine Auswahl aus verschiedenen politischen Programmen und Politikkonzepten herbei und ist Grundlage für die politischen Entscheidungen in der folgenden Wahlperiode.

Das Europäische Parlament

Institutionen sind demokratisch legitimiert, wenn sie direkt oder indirekt vom Volk gewählt werden. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) finden Wahlen zu den nationalen Parlamenten statt. In Deutschland sind dies auf Bundesebene die Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie auf Landesebene die Wahlen zu den Landtagen, durch die sich die Zusammensetzung des Bundesrates bestimmt. Das Pendant zum Deutschen Bundestag bildet auf EU-Ebene das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Es wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt. Derzeit besteht das Europäische Parlament aus 766 Abgeordneten. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg. Weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg. Detaillierte Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments und der Verteilung der Sitze finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.

Wie werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt?

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Diese Wahlgrundsätze gelten in allen EU-Mitgliedstaaten. Allerdings existiert für die Wahl zum Europäischen Parlament bislang kein einheitliches Wahlverfahren, sondern jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Vorschriften. In Deutschland richtet sich das Verfahren bei den Europawahlen in erster Linie nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes, das an den im Grundgesetz enthaltenen Grundsätzen, zum Beispiel der Gleichheit, zu messen ist.

Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen. Hierzu sind das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch ausdrücklich beauftragt, allerdings ohne zeitliche Vorgaben.

Europawahl im Jahr 2014

Die Europawahl im Mai 2014 fand erstmals auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon statt. Danach beträgt die Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament maximal 750 zuzüglich des Präsidenten. Deutschland entsendete nicht mehr wie bisher 99, sondern nur noch 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Unabhängig davon wurde in den letzten Jahren eine grundlegende Reform des EU-Wahlrechts immer wieder diskutiert. Es ist jedoch unklar, wann diese tatsächlich beschlossen und umgesetzt wird.

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