Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Zonierung

Erste Gebietsgliederung für den Nationalpark

Öffentliche Führung zur ersten Gebietsgliederung am 31. Oktober 2014 (Bild: Nationalpark Schwarzwald)
Öffentliche Führung zur ersten Gebietsgliederung am 31. Oktober 2014

Das Ziel des Moduls Zonierung ist es, die Nationalparkfläche in Zonen mit unterschiedlichem Schutzstatus einzuteilen. Diese Einteilung bildet die Grundlage für die weitere Planung im Nationalpark. Deshalb ist im Nationalparkgesetz (Paragraph 7 Nationalparkgesetz, Gebietsgliederung) geregelt, dass die Unterteilung in Kern-, Entwicklungs- und Managementzone innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen muss. Diese erste Gebietsgliederung erfolgte im Winter 2014 unter Einbindung der Öffentlichkeit.

Worum geht es?

Auf der rund 10.000 Hektar großen Fläche des Nationalparks finden sich unterschiedlichste Vegetationsarten, von uralten Bannwäldern über ehemaligen Wirtschaftswald bis zu waldfreien Bergheiden, den Grinden. Während einige dieser Bereiche bereits jetzt ganz sich selbst überlassen werden können (Kernzone), benötigen andere Gebiete noch behutsame menschliche Hilfestellung (Entwicklungszone). In wiederum anderen Bereichen wird das Nationalparkteam dagegen dauerhaft eingreifen, da nur so beispielsweise benachbarte Wirtschaftswälder geschützt oder die Grinden offen gehalten werden können (Managementzone).

Diese Einteilung bildet die Eckpfeiler für die weitere Entwicklung und die weiteren Module des Nationalparkplans, dem Betriebshandbuch des Nationalparks. Der Entscheidungsspielraum bei der Gebietsgliederung ist dabei begrenzt: viele Kriterien zur Gebietsgliederung sind gesetzlich oder durch landes-, bundes- oder europaweite Aktionspläne vorgegeben.

Wer war wie beteiligt?

Ab April 2014 begann die Nationalparkverwaltung mit erforderlichen Vorarbeiten. Dazu wurden zunächst das Nationalparkparkgesetz, die Arbeitsprotokolle der regionalen Arbeitskreise sowie das Gutachten zum potentiellen Nationalpark Nordschwarzwald intensiv analysiert. Parallel dazu fanden Geländeexkursionen des Nationalparkrates und -Beirates in den betreffenden Waldgebieten statt. Anschließend wurden in diesen Gremien die Kriterien der Gebietsgliederung sowie der Beteiligungsprozesse diskutiert und festgelegt.

Eine Arbeitsgruppe erarbeitete daraufhin einen Vorschlag zur ersten Gebietsgliederung. Diese bestand aus Mitgliedern des Beirats, der Nationalparkverwaltung sowie weiteren vom Rat entsandten regionalen Fachexpertinnen und -experten. Am 18. September 2014 hat der Nationalparkrat den erarbeiteten Vorschlag zur Diskussion freigegeben.

Bei drei Exkursionen vor Ort sowie auf einer Online-Plattform konnten sich Interessierte über den Gliederungsvorschlag informieren und Ihre Vorschläge und Ideen einbringen. Parallel zum Online-Dialog wurde der Vorschlag zur ersten Gebietsgliederung auf Wunsch in einigen Gemeinderats- und Kreistagssitzungen der Nationalpark-Gemeinden, Stadt- und Landkreise vorgestellt.

Was sind Ergebnisse der Beteiligung?

Während des gesamten Beteiligungsprozesses gingen 147 Anmerkungen bei der Nationalparkverwaltung ein. Im Anschluss an die Beteiligung prüfte die Nationalparkverwaltung die eingegangenen Hinweise anhand fachlicher Kriterien. Anfang Februar 2015 hat der Nationalparkrat die erste Gebietsgliederung für das Schutzgebiet beschlossen. Die ersten vier Kernzonen umfassen demnach 32,5 Prozent der Fläche des Nationalparks.

Einige Hinweise sind in die endgültige Beschlussvorlage eingeflossen. Bei 22 Hektar wurde vorläufig von einer Ausweisung als Kernzone abgesehen. Einige Anregungen bezogen sich auch auf die weiteren Themen des Nationalparkplans. Diese flossen in die Erarbeitung der weiteren Module ein.

Wie geht es weiter?

Der Nationalpark Schwarzwald ist ein sogenannter Entwicklungsnationalpark. Das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald 75 Prozent der Fläche sich selbst überlassen sein sollen. Diesen Übergang von Entwicklungszonen zu Kernzonen möglichst sanft und problemlos zu gestalten, ist ebenfalls Aufgabe des Moduls Zonierung. Andere flächenbezogene Module, wie zum Beispiel die Module Waldentwicklung, Wildtiermanagement oder Arten- und Biotopschutz haben einen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Zonierung. Die Weiterentwicklung des Moduls Zonierung muss also mit diesen abgestimmt werden.

In der Sitzung des Nationalparkrats vom 15. Oktober 2018 wurden die letzten von insgesamt 14 Modulen beschlossen. Damit wurde der Nationalparkplan – wie gesetzlich vorgegeben – fertiggestellt. Er stellt seither das Fundament für die Arbeit der Nationalparkverwaltung dar. Ebenfalls wurden in dieser Sitzung des Nationalparkrates die fachlichen Kriterien und Leitlinien für zukünftige Beschlüsse zur Fortführung der Zonierung festgelegt. Die erarbeiteten Kriterien fußten dabei vornehmlich auf dem Modul Waldmanagement und den bisherigen Erfahrungen. Damit liegen seither auch Kriterien für eine Weiterentwicklung der Kernzonen im Nationalpark vor. Weitere Übernahmen von Waldbereichen aus der Entwicklungszone können danach entsprechend der vorbereitenden Waldentwicklungsmaßnahmen erfolgen.

Nationalpark Schwarzwald: Lage & Zonierung