Stärker als bisher sollen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg beteiligt werden. Mit dem Programm „BürgerInnenräte“ hat die Landesregierung daher ein neues Format entwickelt, das die Zielsetzung verfolgt, Ehrenamt und repräsentative Demokratie mit einer zusätzlichen Variante der Bürgerbeteiligung zu stärken.
Worum geht es?
BürgerInnenräte sollen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in politischen Prozessen in Baden-Württemberg neue, zusätzliche Impulse verleihen. Ziel ist die Stärkung einer politischen Kultur des Dialogs und der Offenheit, die die Sicht und die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gezielt und frühzeitig einbezieht. Das Beteiligungsverfahren „BürgerInnenrat“ ergänzt die bisher in den Kommunen bewährten, vielfältigen partizipativen Verfahren.
Themenbeispiele einiger geförderter BürgerInnenräte:
- „Wie soll Bürgerbeteiligung in der Gemeinde in Zukunft aussehen?“
- „Neugestaltung der Freifläche am Klöpferbach“
- „Erstellung einer Stadtmarketingkonzeption“
- „Konversion Neckartalkaserne“
- Demografische Entwicklung und Entwicklung der Ortsteile
Wer ist wie beteiligt?
Beim BürgerInnenrat werden 12 bis 15 Bürgerinnen und Bürger einer Kommune nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Diese befassen sich an eineinhalb Tagen mit einer von der Kommunalverwaltung vorgegebenen Fragestellung; alternativ kann dem BürgerInnenrat die Wahl des Themas selbst überlassen werden. Der BürgerInnenrat wird nach der Moderationsmethode „Dynamic Facilitation“ von extra hierfür geschulten Personen moderiert; ein vom Sozialministerium eingerichteter „ModeratorInnenpool“ erleichtert den Kommunen die Auswahl einer geeigneten Person. Im Anschluss an den eineinhalbtägigen Workshop werden die Ergebnisse des BürgerInnenrats der Öffentlichkeit in Form eines BürgerInnencafés präsentiert. Hieran schließt sich die Diskussion der Ergebnisse mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung an. Der BürgerInnenrat löst sich wieder auf, nachdem sich der Gemeinderat mit den Ergebnissen befasst hat. Der BürgerInnenrat ersetzt keine Entscheidungen demokratisch legitimierter Gremien oder nimmt diese vorweg. Er soll die Teilnehmenden vielmehr zum Mitreden und Mitgestalten ermuntern und so die Arbeit der gewählten Gremien ergänzen und befruchten. Dies führt dazu, dass anschließende Entscheidungen von größtmöglichem Konsens in der Kommune getragen sind. Aus Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung fördert das Sozialministerium BürgerInnenräte in den Kommunen mit jeweils 3.000 Euro.
Wie geht es weiter?
Eine bereits vorliegende Evaluation bestätigt die Einschätzung, dass der BürgerInnenrat ein weiteres geeignetes Instrument der Bürgerbeteiligung für die Kommunen darstellt. Die Vielfalt der Themen, die von den Kommunen für einen BürgerInnenrat ausgewählt wurden, bringt zum Ausdruck, in welchen unterschiedlichen Bereichen Bürgerbeteiligung zum Einsatz kommen kann. Festgestellt wurde darüber hinaus, dass das Instrument des BürgerInnenrats auch in schwierigen und konfliktbeladenen Themen gewachsen ist.
Aufgrund des anhaltenden Interesses am Programm wurde die ursprünglich bis Ende 2013 vorgesehene Förderphase verlängert. Interessierte Kommunen können sich formlos an das
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Referat 16 "Bürgerschaftliches Engagement"
Postfach 103443
70029 Stuttgart
wenden.
Weitere wichtige Informationen (Fördervoraussetzungen, ModeratorInnenpool, Evaluationsergebnis usw.) sind auf der Internetseite des Sozialministeriums abrufbar.