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Kommentare : zum Absprunggelände

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34. Kommentar von :Ohne Name

Das alles stinkt ziemlich zum Himmel

Betr.: „Erler sieht Probleme mit der politischen Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom Freitag, 13. Juli 2018) Man reibt sich die Augen, denn seither wurde den Bürgern vom Staatministerium Sand in die Augen gestreut. Bis jetzt war immer die Rede von einem geplanten Absetzgelände für das KSK und die amerikanischen Streitkräfte oberhalb


Betr.: „Erler sieht Probleme mit der politischen Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom Freitag, 13. Juli 2018)

Man reibt sich die Augen, denn seither wurde den Bürgern vom Staatministerium
Sand in die Augen gestreut. Bis jetzt war immer die Rede von einem geplanten Absetzgelände für das KSK und die amerikanischen Streitkräfte oberhalb von Haiterbach. Und jetzt lässt Frau Staatsrätin Erler die Katze aus dem Sack:
In Haiterbach soll der erste Militärflugplatz nach dem 2. Weltkrieg gebaut werden.

Frau Erler informierte natürlich staats“männisch“ zurückhaltend ihrem Amte gemäß und der Nagolder OB Großmann mahnte alle Beteiligten zur Sachlichkeit und 2017 schon die Bürger bei einer Rede vor dem Gewerbeverein „vernünftig und cool“ zu bleiben. Die Merkmale „aggressiv und unsachlich“ bleiben da nur für die Kritiker des Militärflugplatzes übrig und Frau Erler zeigt, wie sie sich in diesem Fall eine Bürgerbeteiligung vorstellt:
Die grüne Landesregierung überfährt die Bürger und möchte sie am Besten vor vollendete Tatsachen stellen. Die Bürger dürfen sich dann mit einer Begleitgruppe beim „Klein-Klein“ konstruktiv einbringen.

Wie Frau Staatsrätin Erler sagt, seien auch keine Hindernisse erkennbar, die einer Genehmigung im Wege stehen könnten. Dass das benötigte Gelände mit 55ha fast ausschließlich in Privatbesitz ist und landwirtschaftlich genutzt wird, scheint für eine grüne Politikerin kein Hindernis zu sein. Über die Köpfe der Eigentümer hinweg wird geplant und verhandelt und von OB Großmann werden Kompensationen eingefordert, als sei das Ganze schon in trockenen Tüchern, nach dem Motto, die „widerspenstigen Bauern bekommen wir schon noch klein“. So etwas nennt man Zermürbungstaktik.
Und im nächsten Schritt droht man den Bauern mit Enteignungen nach der Devise „und sind sie nicht willig, so brauchen wir Gewalt“, nämlich Staatsgewalt.

Das alles stinkt ziemlich zum Himmel. Wie sieht es mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Frau Erler und OB Großmann aus? Das KSK-Militärgelände in Renningen wurde vom Bund über das Land zum privaten Nutzen an Bosch verkauft und im Gegenzug dazu soll jetzt Bauernland für einen KSK-Militärflugplatz enteignet werden? Ob dazu deutsche Gerichte ja sagen werden, scheint mehr als fraglich.
Was für eine grandiose politische Kultur!


Günter Görlitz, Haiterbach

33. Kommentar von :Ohne Name

„Erler sieht Probleme mit der politischen Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom Freitag, 13. Juli 2018)

Heimliche Begleitgruppe

Vor 45 Jahren kämpften zahlreiche Bürgerinitiativen und Grün-Alternative gegen das geplante Atomkraftwerk Wyhl am Kaiserstuhl und für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen und zwar ohne Rücksicht auf die Staatsmacht und politische Kultur von Ministerpräsident Filbinger, der behauptete, ohne Wyhl gingen in Baden-Württemberg


Heimliche Begleitgruppe

Vor 45 Jahren kämpften zahlreiche Bürgerinitiativen und Grün-Alternative gegen das geplante Atomkraftwerk Wyhl am Kaiserstuhl und für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen und zwar ohne Rücksicht auf die Staatsmacht und politische Kultur von Ministerpräsident Filbinger, der behauptete, ohne Wyhl gingen in Baden-Württemberg die Lichter aus.

Nun sind die Grünen selbst an der Macht und ausgerechnet die grüne Staatsrätin für Bürgerbeteiligung Frau Erler mokiert sich jetzt über die mangelnde politische Kultur, nur weil Haiterbacher Bürger gegen den geplanten Militärflugplatz und für Umwelt, Natur und Erhalt ihrer Lebensgrundlagen kämpfen. Nicht die Bürgerinitiative ist das Problem, sondern ein Teil des Gemeinderats und evtl. auch der Bürgermeister selbst, die den Bürgerentscheid nicht mittragen und umsetzen wollen und auf Kompensationen spekulieren. Eine geheim installierte „Begleitgruppe“ für das Militärgelände existiere bereits, wie BM Hölzlberger auf Nachfrage einräumte und er hätte interessierte Haiterbacher Bürger nach Nagold verwiesen. Die Begleitgruppe wurde nicht, wie vom Staatsministerium zugesagt, in einem öffentlichen Verfahren eingerichtet. Ist das politische Kultur à la Erler?

Übrigens hatten der Bürgermeister, der gesamte Gemeinderat und die BI die Teilnahme an einer Begleitgruppe auf Anraten des Anwaltes der Stadt Haiterbach im Januar abgelehnt.
Tatsache bleibt: Der Kreis Böblingen mit Bosch in Renningen und Calw mit dem KSK profitieren, OB Großmann in Nagold will profitieren und Haiterbach drückt man den Militärflugplatz aufs Auge, denn „einer muss die Kröte ja schlucken“, wie ein Vertreter des Staatsministeriums bei der Infoveranstaltungen am 5.5.17 in Haiterbach meinte.

Dabei geht es nicht gegen das KSK, sondern darum, dass das Land seine Zusage einhalten soll, die es seinerzeit beim Verkauf des Militärgeländes in Renningen an Bosch gemacht hatte, nämlich das neue Übungsgelände für das KSK auf landes- oder bundeseigenen Flächen zu realisieren. Genannt wurden der Ihinger Hof und Stetten am Kalten Markt.

Woanders stehen Truppenübungsplätze leer und in Haiterbach bedroht man Bauern in ihrer Existenz mit Enteignungen für einen Militärflugplatz.


Für die Bürgerinitiative Haiterbach

Günter Görlitz, ehem. Stadtrat
und die ehem. Stadträte
Ingrid Jäger
Michael Krammer

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Begleitgruppe ist ein Element der informellen Bürgerbeteiligung (siehe auch Glossar). Frau Staatsrätin Erler hatte mehrfach zur Teilnahme eingeladen – öffentlich (zum Beispiel hier). Sie hat in Gesprächen mit der Bürgerinitiative Haiterbach ausdrücklich die Bürgerinitiative-Mitglieder eingeladen. Die

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Begleitgruppe ist ein Element der informellen Bürgerbeteiligung (siehe auch Glossar). Frau Staatsrätin Erler hatte mehrfach zur Teilnahme eingeladen – öffentlich (zum Beispiel hier). Sie hat in Gesprächen mit der Bürgerinitiative Haiterbach ausdrücklich die Bürgerinitiative-Mitglieder eingeladen. Die Bürgerinitiative oder auch Sie selbst hätten also selbst Teil der Begleitgruppe werden können, haben das Angebot aber nicht angenommen.

Die Begleitgruppe ist, wie mehrfach erläutert, gerade nicht Teil des förmlichen Verfahrens. Folglich gelten dort nicht die Regeln des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Gleichwohl hätte Frau Staatsrätin Erler es sehr begrüßt, wenn die Mitglieder der Begleitgruppe zu mehr Transparenz hätten bereit sein können. Sie hat in dem Interview deutlich gemacht, dass sie die Motive der Mitglieder der Begleitgruppe nachvollziehen kann. Das hat sie verbunden mit Kritik an der Art und Weise, wie die Bürgerinitiative politisch argumentiert. Kritik einer Bürgerinitiative ist willkommen. Aber auch der Stil der Auseinandersetzung prägt die politische Kultur. Frau Staatsrätin Erler stellt sich daher ausdrücklich schützend vor die Begleitgruppe und deren Bedürfnisse.

Ferner darf das Staatsministerium die Namen der Teilnehmer nicht veröffentlichen, solange keine Einwilligungen im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

32. Kommentar von :Ohne Name

Die angebliche ökologische Aufwertung überzeugt nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, für Ihre Antwort vom 15.05.2018 auf meinen Kommentar mit der Nr. 28 vom 08.03.2018 danke ich Ihnen. Ackerbau ist unbestreitbar die Grundlage unserer Ernährung und durch extensive Schafhaltung nicht zu ersetzen. Wir Durchschnittsdeutschen ernähren uns derzeit nur in sehr begrenztem


Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

für Ihre Antwort vom 15.05.2018 auf meinen Kommentar mit der Nr. 28 vom 08.03.2018 danke ich Ihnen.

Ackerbau ist unbestreitbar die Grundlage unserer Ernährung und durch extensive Schafhaltung nicht zu ersetzen. Wir Durchschnittsdeutschen ernähren uns derzeit nur in sehr begrenztem Umfang vom Schaf und Gras wollen wir ganz sicher nur im äußersten Notfall essen.

Ihre Aussage, dass die Fläche durch die Umwandlung in Grünland ökologisch aufgewertet würde halte ich aus folgenden drei Gründen durchaus für fraglich.

Erstens würde es sich bei dem geplanten Absetzgelände samt Feldflugplatz sicher nicht um eine blühende (FFH-) Wiese handeln sondern um eine mehr oder weniger kurz gemähte Fläche. Siehe Malsmheim.

Zweitens wird das Militär nicht, wie jeder vernünftige Landwirt das macht, den Bodendruck minimieren. Die übende Truppe wird auch bei hoher Bodenfeuchte mit Straßen oder Geländebereifung mit hohen Luftdrucken auf der Fläche herum fahren und den Boden massiv verdichten. Dazu empfehle ich Ihnen einen Betriebsausflug mit Spaten zum derzeitigen Absetzgelände nach Malmsheim. Stechen Sie das Blatt des Spatens dort an mehreren Stellen ganz in den Boden, bzw. versuchen Sie es.

Drittens gebe ich zu bedenken, dass ein guter Teil der betroffenen Ackerflächen seit vielen Jahren biologisch (Bioland) bewirtschaftet wird. Insbesondere diese Felder mit kurz gehaltenem Gras und starker Verdichtung ökologisch aufwerten zu wollen überzeugt nicht. Von den betroffenen Offenlandbiotopen und dem zentralen Baumstreifen, der laut Ihrer Visualisierung entfernt werden soll, ganz zu schweigen.

Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg lag laut statistischem Landesamt 2013 und 2014 bei 5,3 Hektar pro Tag; 2015 bei 5,2 Hektar pro Tag.
Falls es die Landesregierung tatsächlich geschafft haben sollte, diese Zahl 2016 auf 3,5 Hektar pro Tag zu drücken, so ist das durchaus eine zu begrüßende Tendenz. Trotzdem ist ein irreversibler Flächenverlust von 3,5 Hektar – Tag für Tag – zutiefst beängstigend. Auf der anderen Seite stehen nämlich die Grenzen der BRD schutzlos offen und die Bevölkerung wächst und wächst.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr.. Nagold

31. Kommentar von :ohne Name 4740

1.Infoblatt Absprunggelände vom 31.5.18

Sehr geehrte Frau Staatsrätin Erler, Ihre Postwurfsendung lässt leider alle bisherigen, schon allseits bekannten Fragen offen. Sie schreiben selbst, daß das Absetzgelände für die Betroffenen keine Nutzen bringt, sondern Lärm und Luftverschmutzung bringt. Den Wertverlust, den die Immobilienbesitzer dadurch in Zukunft erleiden, führen Sie

Sehr geehrte Frau Staatsrätin Erler,

Ihre Postwurfsendung lässt leider alle bisherigen, schon allseits bekannten Fragen offen.

Sie schreiben selbst, daß das Absetzgelände für die Betroffenen keine Nutzen bringt, sondern Lärm und Luftverschmutzung bringt. Den Wertverlust, den die Immobilienbesitzer dadurch in Zukunft erleiden, führen Sie natürlich nicht an. Dazu gibt bis wohl keine Kompensationsüberlegungen, oder? Wirtschaftlich ist dies für die Bewohner in Summe der größte Schäden. Wo sind hierzu Ihre Vorschläge?

Die sonstigen von Ihnen angeführten Kompensationen sind für direkt Betroffene doch eher als Lachnummer geeignet. Haiterbach hat bereits 4 Hallen. Toll, wenn sich nun ein kleiner Kreis Haiterbacher die 5. Halle ( wer braucht diese wirklich ? ) als ihr Denkmal vom Steuerzahler kompensieren lassen.

Ärztliche Versorgung verbessern? Welcher Arzt der sich heute schon nicht in Haiterbach ansiedeln möchte, soll zukünftig vor dem Hintergrund der zusätzlichen Belastungen durch das KSK Gelände dazu mehr motiviert sein als bisher?

Bus-Verkehr! Ja, heute eine totale Katastrophe, wenn man nach Horb oder Freudenstadt ( je ca. 20 km ) nur mit Umsteigen in Nagold in ca. 2 Std. Fahrzeit kommt. Bezahlt das Land zukünftig und dauerhaft die Mehrkosten, um das in einen sinnvollen und nutzbaren Fahrplan zu bringen? Wohl kaum glaubhaft!

Was soll ein wiedererwecktes Bahnhöfle in Gündringen, bzw. eine Elektrifizierung der Bahnstrecke bei Hochdorf für Haiterbach bringen, wenn man fast gleich schnell mit dem Auto in Nagold ist?

Enteignungen! Natürlich sind solche das Ultima-Ratio des Landes. Oder enteignen Sie die bisherigen Besitzer nun doch nicht, wenn die Ihre Alternativvorschläge ablehnen?

Sorry, Ihr Infoblatt N. 1, wofür sicher teure Ministerialbeamte viel Zeit und Geld einsetzten, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Es bleibt nur weiterhin der Eindruck, daß die Verfasser sich immer noch nicht im Detail um die tatsächlichen Verhältnisse gekümmert haben bzw. diese aufgrund bereits an anderer Stelle getroffener Entscheidungen offensichtlich ignorieren.

Falls der Staat eine Entscheidung pro KSK Gelände in Haiterbach hinter den Kulissen bereits getroffen hat, so wäre das Thema Kompensation m.E. doch ganz einfach aus der Welt zu bringen. Renningen tritt zukünftig 3/4 der Bosch Gewerbesteuer an Haiterbach ab. Das müsste es denen doch wert sein. Sie haben das KSK und die Amies los und verdienen immer noch gutes Geld dabei.

Freundlichen Gruß

Walter Graf

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Graf, vielen Dank für Ihre rasche Reaktion. Zu dem von Ihnen befürchteten Wertverlust von Grundeigentum: Solche Sorgen treten immer im Umfeld neuer Vorhaben auf. Bis auf ganz wenige, seltenste Einzelfälle (z.B. Lärmschutzfenster für direkte Nachbarn einer Autobahn) kennt unsere Rechtsordnung keinen Ersatz für solche

Sehr geehrter Herr Graf,

vielen Dank für Ihre rasche Reaktion.

Zu dem von Ihnen befürchteten Wertverlust von Grundeigentum:

Solche Sorgen treten immer im Umfeld neuer Vorhaben auf. Bis auf ganz wenige, seltenste Einzelfälle (z.B. Lärmschutzfenster für direkte Nachbarn einer Autobahn) kennt unsere Rechtsordnung keinen Ersatz für solche allgemeinen Wertverluste. 

Fraglich ist, ob Sie hier angesichts der nach unserer Auffassung begrenzten Lärmbeeinflussung solch einen Wertverlust überhaupt befürchten müssen. Selbst wenn es das geben sollte, wären die angedachten Kompensationen auf der Ebene der Gemeinden ein Ausgleich. Eine elektrifizierte Bahn nach Nagold hätte zum Beispiel spürbare und nachweisbar positive Auswirkungen auf die Grundstückswerte in der Region. Das gilt umso mehr, als eine Elektrifizierung neue Direktzüge Nagold-Stuttgart ermöglichen würde.

Gerne können Sie andere Vorschläge machen. Wir sind offen für gute Ideen. 

Die Aufteilung der Gewerbesteuern haben wir in einem frühen Stadium bereits geprüft. Das war eine der ersten Forderungen des Haiterbacher Bürgermeisters. Das ist aufgrund der Systematik der kommunalen Finanzausgleichsysteme rechtlich nicht möglich.

Eine Vorentscheidung, welches Gelände näher geprüft wird, wurde getroffen – aber transparent. Ob der ausgesuchte Standort genehmigt wird, müssen nun die zuständigen Behörden und ggf. Gerichte entscheiden. Erst dann gibt es eine „staatliche Entscheidung“, und auch dann erst kann über mögliche Kompensationen entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

30. Kommentar von :Ohne Name

Naturschutz - Vogelzugroute - Vogelschlag - Flugüberwachung

Sehr geehrte Damen und Herren, der Naturschutz hat folgende sehr gute Argumente gegen das geplante Absetzgelände mit Feldflugplatz beim Dürrenhardter Hof: Zwischen Segelfluggelände und Gartenbauverein befindet sich ein regelmäßiger Rastplatz von Mornellregenpfeifern. Ziehende Weiß- und Schwarzstörche rasten ebenfalls dort oben. Über der



Sehr geehrte Damen und Herren,

der Naturschutz hat folgende sehr gute Argumente gegen das geplante Absetzgelände mit Feldflugplatz beim Dürrenhardter Hof:

Zwischen Segelfluggelände und Gartenbauverein befindet sich ein regelmäßiger Rastplatz von Mornellregenpfeifern. Ziehende Weiß- und Schwarzstörche rasten ebenfalls dort oben. Über der Dürrenhardter Höhe verläuft eine Kranich-Zugroute (Quelle: BUND/Nabu). Erst im November 2017 wurden zwei rastende Gruppen von Kranichen mit 3 und ca. 20 Individuen gesichtet. Außerdem konnte ich zwei ziehende Gruppen mit 20 und 28 Individuen fotografieren.

Im Februar sah ich einen rastenden Kiebitz. Weitere vorkommende und ziehende Arten sind u. A.: Roter Milan, Schwarzer Milan, Weißstorch, Wespenbussard, Sperber, Habicht, Turmfalke, Wanderfalke, Kornweihe, Schwarzspecht, Grünspecht.

Eine Vergrämung mehrerer dieser Vogelarten durch den Flugbetrieb ist zu erwarten.

Dazu kommt die erhöhte Gefahr des Vogelschlages durch den offensichtlichen Konflikt mit der Vogelzugroute. Und das nicht nur mit dem Oldtimer Transall.

Über die möglichen Folgen eines gravierenden Vogelschlags bei einer langsam fliegenden Transall in 400 oder nur 100 m Höhe möchte ich nicht nachdenken.

Die Bundeswehr unterhält eine eigene Flugüberwachung um Vogelschlag mit Militärmaschinen zu vermeiden (Quelle: BUND). Wo können entsprechende Daten eingesehen werden?

Der Bund hat 2010/11 auf Betreiben der damaligen CDU-Landesregierung, unter Führung der Ministerpräsidenten Oettinger und Mappus, das vorhandene Absetzgelände in Malmsheim ohne Not an Bosch veräußert. Eine eklatante politische Fehlentscheidung wenn man über keine konkrete Alternativfläche verfügt. Als mögliche Ersatzgelände hatte die Landesregierung damals den landeseigenen Ihinger Hof und den Truppenübungsplatz Stetten a. k. M. benannt. Davon möchte man aber heute nichts mehr wissen. Leider wird von den damals verantwortlichen Herren - wie üblich - keiner für derart gravierende Fehler zur Rechenschaft gezogen.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold


29. Kommentar von :Ohne Name

"Alternative Fakten"

08.03.2018 Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, vielen Dank für die Beantwortung unseres Kommentars Nr. 26. In Ihrer Antwort vom 10.01.2018 schreiben Sie: Zitat: „Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt,

08.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

vielen Dank für die Beantwortung unseres Kommentars Nr. 26.

In Ihrer Antwort vom 10.01.2018 schreiben Sie:
Zitat:
„Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen. „
Zitatende.

Dies ist nicht zutreffend. Erstens gehen Sie fortlaufend von falschen Voraussetzungen aus, da Sie das Absetzgelände nur mit einer Ausdehnung von 400 x 1.000 m berücksichtigen. Dies sind „alternative Fakten“. Tatsächlich beträgt die Größe, durch den 50 m breiten rundum laufenden Sicherheitsstreifen, jedoch 500 x 1.100 m. Auf diesem Sicherheitsstreifen darf nach Angaben der Bundeswehr nicht einmal Mais angebaut werden, also darf dort auch weder Wald noch ein Steinriegelbiotop oder ein Gebäude stehen.

In Ihrer Visualisierung und auch in Ihrer Video-Visualisierung auf dem Beteiligungsportal liegt jedoch am nördlichen Rand des bestehenden Segelfluggeländes der 50 m breite Sicherheitsstreifen in voller Breite im bestehenden Hochwald und das auf einer Länge von ca. 260 m. Abgeholzt wird dieser Streifen Hochwald in der Visualisierung und nach diversen Aussagen aus Ihrem Haus nicht.

Somit müsste dann das ganze Absetzgelände um 50 m in Richtung Dürrenhardter Hof verschoben werden, um den Sicherheitsanforderungen des Militärs zu entsprechen. Dazu kommt dann noch der 50 m breite Sicherheitsstreifen am südlichen Rand. Damit wäre der Abstand zum nördlichsten Gebäude des Dürrenhardter Hofs in der Realität bei ca. 30 m. Würde man – warum auch immer - den Sicherheitsstreifen völlig außer Acht lassen und nur von einer Breite von 400 m ausgehen wäre man bei den 130 m die sie genannt haben.

Bei der Variante „SFP-Nagold_neu“ wäre man mit Berücksichtigung des Sicherheitsstreifens nach unserer Zeichnung bei ca. 70 m Abstand. Folgt man Ihren Angaben von 108 m und zieht die 50 m Sicherheitsstreifen ab, kommt man sogar nur auf 58 m.
Übrigens ist auf Ihrer Visualisierung der relativ neue Hangar des Flugsportvereins wegretuschiert, also nicht mehr an Ort und Stelle. Wollen Sie diesen abreißen?

Weiterhin schreiben Sie in Ihrer Antwort:
Zitat:
„Entfernungen zu bestehenden Hindernissen werden ebenfalls in die Planungen und Entscheidungen über ein mögliches Absprunggelände und dessen Geeignetheit einfließen. Die Angabe von 300 Meter bis 350 Meter Abstand eines Gebäudes vom Segelflugplatz Wächtersberg-Hulb bezieht sich auf die eigentliche Landebahn. Die Entfernung würde sich deutlich verkürzen, wenn der Abstand zu der deutlich größeren Absetzfläche herangezogen werden würde. Mögliche Planungsunterlagen durch ein externes Planungsbüro werden, wie ausgeführt, derzeit erst erstellt.“
Zitatende.

Ihre Entfernungsangaben sind „alternative Fakten“ und somit falsch. Warum bestehen Sie öffentlich auf Fehlern, ohne unsere Angaben nachzuprüfen? Am 5.Juli 2017 bei dem Gespräch der Staatsrätin Erler mit Vertretern der Bürgerinitiative Haiterbach wurde seitens des Staatsministeriums behauptet, dass das Segelfluggelände Deckenpfronn-Egelsee von der Kaserne in Calw genauso weit entfernt sei wie das Segelfluggelände Haiterbach. Dies ist haarsträubender Unsinn, öffentlich vor vielen Zeugen geäußert.

Da im Staatsministerium offenbar erhebliche Schwierigkeiten bestehen Entfernungen richtig zu beurteilen und Karten richtig zu lesen, erlauben wir uns Ihnen eine kurze Anleitung zu schreiben:

Nehmen Sie ein gutes Geodreieck und einen spitzen Bleistift zur Hand.
Drucken Sie sich auf dem hervorragenden Kreisatlas Calw des Landratsamts Calw eine Karte des Segelfluggeländes Wächtersberg-Hub aus im Maßstab 1 : 10.000 aus. Der Maßstab 1 : 10.000 erspart Rechenarbeit, da 1 cm auf der Karte 100 m in der Natur entsprechen.
Verlängern Sie zeichnerisch die südliche Front des Flutsportvereinsgebäudes von der Gebäudemitte um 8,9 cm nach Ost-Nordost und um 2,1 cm nach West-Südwest. Verschieben Sie diese Linie parallel um 5,0 cm nach Süden und zeichnen Sie eine Linie ein. Damit erhalten Sie die nördliche und südliche Begrenzung des „angedachten“ 500 m breiten Absetzgeländes.

Vorsorgliche Anmerkung: Die Bodenverlegung der störenden Freileitung wäre machbar, darauf hatten wir in früher Kommentaren schon hingewiesen.

Messen Sie nun den Abstand zur nördlichsten Ecke der Getränkefabrik. Der Abstand beträgt 3,3 cm. Dies entspricht 330 m in der Natur. Unsere Angabe von 300 bis 350 m ist also völlig korrekt. Wir nehmen unsere Öffentlichkeitsarbeit sehr ernst.

Bitte messen Sie den Abstand der bestehenden Landebahn zur Getränkefabrik. Dieser ergibt 7,2 cm, also 720 m. Und nicht wie von Ihnen behauptet 300 bis 350 m.

Bitte beachten Sie, dass von uns grundsätzlich die reale Ausdehnung von 500 x 1.100 m des „angedachten“ Absetzgeländes, also die volle Größe berücksichtigt wird.

Wir wiederholen daher nochmals unsere Frage: Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 330 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann nur ca. 30 m beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium? Selbst der von Ihnen genannte und offensichtlich auf „alternativen Fakten“ beruhende Abstand von 130 m ist deutlich geringer als 330 m.

Die in unseren früheren Kommentaren in diesem Beteiligungsportal dargelegten z. T. groben Fehler bei der Standortsuche werden durch Ihre Behörde fortwährend ignoriert. Ein stures Beharren auf dem Gelände beim Dürrenhardter Hof und das öffentliche negieren von Fakten ist nicht zielführend. Zusammen mit den oben genannten groben Fehlern bei den Entfernungen leidet dadurch nicht nur die Außendarstellung des Staatsministeriums in erheblicher Form.

Die Bürger erwarten von einem Beteiligungsportal der Landesregierung, dass sie angehört und ihre Argumente ernst genommen werden. Gebetsmühlenartige Wiederholungen von „alternativen Fakten“ sind eines Staatsministeriums nicht würdig.

Man muss sich daher leider fragen, ob es nicht durchaus angebracht wäre die Abteilung für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ersatzlos aufzulösen und die sicher nicht unerhebliche Summe an Gehältern und Verwaltungskosten einzusparen, um damit den Steuerzahler zu entlasten.

Wir empfehlen noch einmal dringend das Vorhaben auf landes- oder bundeseigenen Flächen anzusiedeln.



Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

28. Kommentar von :Ohne Name

Es ist überwiegend Ackerfläche betroffen!

Sehr geehrte Damen und Herren, das bundeseigene Absetzgelände in Malmsheim samt 800 m langer Betonpiste wurde ohne Not an die Firma Bosch veräußert. Öffentliche Sicherheitsinteressen wurden privatnützigen Zwecken untergeordnet. Bosch hätte ganz sicher bei vielen willigen Bürgermeistern alternative Flächen finden können und das viel leichter als

Sehr geehrte Damen und Herren,

das bundeseigene Absetzgelände in Malmsheim samt 800 m langer Betonpiste wurde ohne Not an die Firma Bosch veräußert. Öffentliche Sicherheitsinteressen wurden privatnützigen Zwecken untergeordnet. Bosch hätte ganz sicher bei vielen willigen Bürgermeistern alternative Flächen finden können und das viel leichter als die Bundeswehr. Der volle Kaufpreis für das ganze Gelände in Malmsheim wurde in Cleverle-Manier von Bosch direkt an den Bund bezahlt. Was sich heute als Bumerang erweisen dürfte, da der Bund wohl kaum ein dringend benötigtes Absetzgelände verkaufen kann, um dann für ein Ersatzgelände Privatbesitz zu enteignen. Insofern ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine Enteignung vor Gericht Bestand haben würde.

Das Staatsministerium BW wiederholt unermüdlich, dass als Ersatzgelände das Segelfluggelände Haiterbach angedacht wäre. Dies ist irreführend, denn es wären nicht nur die ca. 9 ha des Segelfluggeländes betroffen sondern schwerpunktmäßig über 40 ha gutes Ackerland (konventionell und biologisch bewirtschaftete Flächen). Außerdem liegt der Flächenbedarf nicht wie propagiert bei 40, sondern tatsächlich bei 55 ha.

Dieser Verlust an Ackerfläche ist nicht akzeptabel. Die Ernährungssicherung der Bevölkerung wird von der Politik jeglicher Couleur und auf allen Ebenen katastrophal vernachlässigt. Die Grundlage unserer Ernährung ist der Ackerbau. Fast jeder (Ober-)Bürgermeister - auch der Nagolder - jubelt, wenn er Ackerland zubauen und der Wachstumsideologie frönen kann. Wenn der grüne Landesvater auf Biolandwirtschaft setzt ist dies ein frommer Wunsch, aber zur Sicherung der Ernährung bräuchte man – wegen der viel niedrigeren Hektarerträge - noch erheblich mehr Fläche als dies bei konventioneller Landwirtschaft der Fall ist.

Der durchschnittliche Flächenverlust an jedem einzelnen Tag beträgt in Baden-Württemberg 5,3 ha; in der gesamten BRD 66 ha; auf dem Planeten Erde ca. 32.876 ha. Dabei wächst die Weltbevölkerung Tag für Tag um 224.658 Menschen. Darüber sollte jeder einmal in Ruhe nachdenken.

Die Ignoranz gegenüber der überlebenswichtigen Bedeutung des Ackerbaus wird uns eher früher als später mit unbarmherziger Wucht auf die Füße fallen. Bedauerlicherweise leben wir in einer aufgemotzten Scheinrealität. Ein Land muss seine Bevölkerung unbedingt selbst ernähren können. Schon heute müssten wir – mangels Anbauflächen - die Schweine- und Geflügelproduktion sofort drastisch reduzieren, wenn die Futtermittelimporte (Soja) – durch welche Krise auch immer - wegfallen sollten.

Mit freundlichen Grüßen,


Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz, es ist zutreffend, dass die Flächen des Absetzplatzes nicht weiter als Ackerfläche genutzt werden können, sondern in Grünland umgewandelt werden sollen. Damit werden sie von den bisherigen Bewirtschaftern nur noch bedingt bewirtschaftet werden können, da diese keine betriebliche Verwertungsmöglichkeit des

Sehr geehrter Herr Walz,

es ist zutreffend, dass die Flächen des Absetzplatzes nicht weiter als Ackerfläche genutzt werden können, sondern in Grünland umgewandelt werden sollen. Damit werden sie von den bisherigen Bewirtschaftern nur noch bedingt bewirtschaftet werden können, da diese keine betriebliche Verwertungsmöglichkeit des Grünlandaufwuchses haben. Als Grünland können die Flächen jedoch von anderen Betrieben zum Beispiel zur Schafbeweidung genutzt werden.

Im Sicherheitsbereich um den Absetzplatz herum kann auch weiterhin eine ackerbauliche Nutzung zum Beispiel mit Getreide und gegebenenfalls auch Raps stattfinden, allerdings sollten dort keine Reihenkulturen wie Zuckerrüben, Kartoffeln oder Mais wegen der potentiellen Verletzungsgefahr der Soldaten bei der Landung angebaut werden.

Anzumerken ist noch, dass die besagten Flächen nicht wie bei der Bebauung dem Naturhaushalt entzogen sind, sondern der Boden nach wie vor seine ökologische Funktion wahrnehmen kann.

Durch die Umwandlung in Grünland wird die Fläche sogar ökologisch aufgewertet.

Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden.

Einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg leistete die Befolgung des Prinzips „Innen- vor Außenverdichtung“, wobei es darum geht, dass innerörtliche Flächenpotentiale zunächst bestmöglich genutzt werden sollen, bevor außerörtliche Flächen in Anspruch genommen werden können. Dieses wichtige Prinzip sorgt dafür, dass möglichst wenige wichtige Flächen für die Natur verloren gehen.

Die Landesregierung fördert in diesem Zusammenhang die Entwicklung hin zu zukunftsfähigen, flächeneffizienten Siedlungsstrukturen, lebendigen Ortskernen und Quartieren, in denen zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

27. Kommentar von :Ohne Name

Absprunggelände Haiterbach

Das fragliche Gelände ist biologisch wertvoll. Wertarme oder gar kontaminierte Gebiete, die geeignet wären, müsste es in Baden-Württemberg oder außerhalb für eine Spezialeinheit der Bundeswehr geben. Eine grün-schwarze Landesregierung muss schon um der eigenen Glaubwürdigkeit willen den Plan "Haiterbacher Absprunggelände" vom Tisch nehmen! Mit

Das fragliche Gelände ist biologisch wertvoll. Wertarme oder gar kontaminierte Gebiete, die geeignet wären, müsste es in Baden-Württemberg oder außerhalb für eine Spezialeinheit der Bundeswehr geben. Eine grün-schwarze Landesregierung muss schon um der eigenen Glaubwürdigkeit willen den Plan "Haiterbacher Absprunggelände" vom Tisch nehmen!
Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Dieterich.

26. Kommentar von :Ohne Name

Echte Transparenz oder doch nur Scheintransparenz?

Bis heute fehlende Beantwortung unseres Kommentar mit der Nr. 15 vom 30.09.2017: "Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu" Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.09.2017 haben wir neun klare Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu gestellt, die Sie bis heute 08.11.2017 nicht beantwortet haben. Auch am 17.10.2017 im

Bis heute fehlende Beantwortung unseres Kommentar mit der Nr. 15 vom 30.09.2017:

"Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu"


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.09.2017 haben wir neun klare Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu gestellt, die Sie bis heute 08.11.2017 nicht beantwortet haben.

Auch am 17.10.2017 im Rathaus von Haiterbach wurde Herr Ulrich Arndt vom Staatsministerium gefragt was sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu ändern würde. Er konnte die Frage nicht beantworten und verwies auf die Fachleute. Er sprach mehrfach von Verschwörungstheorien und setzte dem die volle Transparenz durch das Staatsministerium entgegen.

Wo bleibt denn nun diese maximale Transparenz?

Auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.

1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?

2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?

3. Wie genau wäre die Absetz-Fläche dann ausgerichtet?

4. Wo genau wird dann die Landepiste angelegt und wie genau ausgerichtet?

5. Fällt das jetzige Segelfluggelände dadurch aus der Fläche heraus?

6. Wie nahe rückt die Absetzfläche an den Dürrenhardter Hof heran?

7. Würde bei dieser Alternative dann noch mehr Ackerfläche benötigt?

8. Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 300 – 350 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann nur 100 m oder weniger beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium?

9. Wo kann man eine Planskizze der Variante Haiterbach-Nagold_neu online einsehen?


Für eine transparente und nachvollziehbare Beantwortung jeder einzelnen Frage, möglichst noch vor Weihnachten 2017, wären wir dankbar.


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zeitpunkt unserer Vorbewertung wurden für keines der in Betracht kommenden Areale Planungsunterlagen durch ein Planungsbüro erstellt. Diese werden derzeit erst erstellt. Online besteht demnach derzeit keine Einsichtsmöglichkeit. Die Variante Haiterbach 2 wurde betrachtet, um zu überprüfen, inwieweit eine

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Zeitpunkt unserer Vorbewertung wurden für keines der in Betracht kommenden Areale Planungsunterlagen durch ein Planungsbüro erstellt. Diese werden derzeit erst erstellt. Online besteht demnach derzeit keine Einsichtsmöglichkeit.

Die Variante Haiterbach 2 wurde betrachtet, um zu überprüfen, inwieweit eine Möglichkeit besteht, die Lärmbelastung möglichst weiter zu minimieren.

Bei der Fläche SFP-Nagold_neu wurde der östlichste Punkt der Absetzflächenplanung „Haiterbach“ um rund 30 Meter nach Osten und rund 13 Meter nach Süden verschoben. Von diesem Punkt aus wurde die Fläche 1000 Meter mal 400 Meter um 25 Grad nach Süden verschwenkt. Die Fläche wäre in derselben Größe wie die Planung „Haiterbach“ gegenüber dieser um 25 Grad nach Süden verschwenkt (Ausrichtung „Haiterbach“: 247 Grad, Ausrichtung „SFP-Nagold_neu“: 222 Grad). Da sich die Landepiste innerhalb der Absetzfläche befindet, wäre die Landepiste ebenfalls gegenüber der Planung „Haiterbach“ um 25 Grad nach Süden verschwenkt. Das bestehende Segelfluggelände und die von den Segelfliegern derzeit verwendete Start- und Landebahn wären aufgrund der Verschwenkung in der Planung „SFP-Nagold_neu“ nicht mehr enthalten.

Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen.

Die Flächeninanspruchnahme ist bei beiden Planungen dieselbe. Bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde gegenüber der Planung „Haiterbach“ tendenziell mehr Ackerfläche in Anspruch genommen, da in dieser Planung keine „Flugplatzfläche“ enthalten ist.

Entfernungen zu bestehenden Hindernissen werden ebenfalls in die Planungen und Entscheidungen über ein mögliches Absprunggelände und dessen Geeignetheit einfließen. Die Angabe von 300 Meter bis 350 Meter Abstand eines Gebäudes vom Segelflugplatz Wächtersberg-Hulb bezieht sich auf die eigentliche Landebahn. Die Entfernung würde sich deutlich verkürzen, wenn der Abstand zu der deutlich größeren Absetzfläche herangezogen werden würde. Mögliche Planungsunterlagen durch ein externes Planungsbüro werden, wie ausgeführt, derzeit erst erstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

25. Kommentar von :Ohne Name

Politik des Gehörtwerdens: Das Vertrauen ist verscherzt.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, 61 % der Haiterbacher Bürger haben sich gegen die Einrichtung eines Absetzgeländes beim Dürrenhardter Hof ausgesprochen. Der Wille dieser demokratischen Mehrheit wird von Ihnen sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihrer Regierung und insbesondere von Ihrem Staatsministerium

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

61 % der Haiterbacher Bürger haben sich gegen die Einrichtung eines Absetzgeländes beim Dürrenhardter Hof ausgesprochen.

Der Wille dieser demokratischen Mehrheit wird von Ihnen sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihrer Regierung und insbesondere von Ihrem Staatsministerium ignoriert.

Die sogenannte „Politik des Gehörtwerdens“ ist nur eine weitere Nebelkerze - nichts als Augenwischerei.

Höchst passend formulierte Bertolt Brecht einst:

„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt.
Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf
und wählte ein anderes?“


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold 

Kommentar vom Moderator

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie auf die Antwort der Staatsrätin auf Ihren Kommentar (Nr. 12) hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam