Um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir unseren Energieverbrauch im Wärmebereich bis zum Jahr 2050 um rund zwei Drittel gegenüber dem Jahr 2010 reduzieren. Immerhin verbrauchen wir in Baden-Württemberg so viel Energie allein für Wärme, wie für Strom und Kraftstoffe zusammen! Wir wollen daher das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes mit Augenmaß weiter entwickeln.
Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien soll von derzeit 10 auf künftig 15 Prozent erhöht werden. Das ist natürlich mit einer zusätzlichen Belastung für die Hauseigentümer verbunden. Es wird aber auch dazu führen, dass sich die Betroffenen weiter unabhängiger machen von der Entwicklung der Preise der immer knapper werdenden Heizstoffe Öl und Gas. In den vergangenen Jahren haben die Preise hier sehr geschwankt, langfristig ging es im Trend aber stetig nach oben!
Außerdem wollen wir den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Nichtwohngebäude ausdehnen. Denn unserem Klima ist es egal, ob die Belastung mit CO2-Emissionen vom Heizen eines Wohnhauses oder beispielsweise von einem Bürogebäude, einem Hotel oder einem Krankenhaus ausgeht.
Künftig wollen wir auch diejenigen belohnen, die umfassend untersuchen lassen, wie ihr Gebäude in energetischer Hinsicht optimiert werden kann und einen sogenannten Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Wichtig ist: Wie bisher soll das Gesetz nur dann zur Anwendung gelangen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Es muss jetzt also nicht jedes Gebäude sofort umgerüstet werden.
Helfen Sie mit, Baden-Württemberg zur führenden Energie- und Klimaschutzregion zu machen. Nutzen Sie die Chance und teilen Sie uns Ihre Anregungen und Kommentare zu unseren Eckpunkten für eine Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes mit. Vielen Dank!
Franz Untersteller MdL
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft