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Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

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Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : Hochschulrechtsänderungsgesetz

Sie konnten hier bis zum 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

50. Kommentar von :Ohne Name

Polemik im Beteiligungsportal

Man(n) kann ja die Nutzng der weiblichen Formen als umständlich oder unangebracht empfinden, ich frage mich allerdings ob man(n) das nicht sachlich argumentieren kann und wieso so viel Polemik notwendig ist. Ich finde einige Kommentare hier weisen darauf hin, dass sich einige Leute um ihre eigene Bildung Sorgen machen sollten. Ich konte den

Man(n) kann ja die Nutzng der weiblichen Formen als umständlich oder unangebracht empfinden, ich frage mich allerdings ob man(n) das nicht sachlich argumentieren kann und wieso so viel Polemik notwendig ist. Ich finde einige Kommentare hier weisen darauf hin, dass sich einige Leute um ihre eigene Bildung Sorgen machen sollten. Ich konte den Gesetzestext trotz weiblicher Form sehr gut lesen und denke es ist wichtiger über inhaltliche Mängel zu diskutieren.

53. Kommentar von :Ohne Name

§38 Promotion

Die Einführung einer Promotionssvereinbarung ist zu begrüßen. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang ein Mentor benannt werden, der in Problemfällen behilflich sein kann bzw. als Ansprechpartner zur Verfügung steht (dieser sollte die Promotionsvereinbarung auch unterzeichnen) außerdem sollten Ziele schriftlich vereinbart und festgehalten werden

Die Einführung einer Promotionssvereinbarung ist zu begrüßen. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang ein Mentor benannt werden, der in Problemfällen behilflich sein kann bzw. als Ansprechpartner zur Verfügung steht (dieser sollte die Promotionsvereinbarung auch unterzeichnen) außerdem sollten Ziele schriftlich vereinbart und festgehalten werden sowie ein zeitlicher Rahmen für die Promotion abgesteckt werden. Zu den Gründen: Zur Zeit gibt es keine Ansprechpartner für Promovierende, die Probleme mit ihrem Doktorvater haben oder allgemeine Fragen, die sie nicht direkt mit ihrem Doktorvater besprechen wollen.
Eine bessere Strukturierung der Promotion durch Zielvereinbarungen (soweit in der Forschung möglich), Zeitplänen sowie das Abstecken der Dauer der Promotion ist ein Gewinn für beide Seiten. Eine strukturiertere Promotion führt effektiver zu einen guten Ergebnis und bei regelmäßigen Gesprächen mit seinem Betreuer, der mehr Erfahrung und Weitsicht hat als ein Promovierender, fallen Missstände und Probleme früher auf und können behoben werden.
Es sollte von Anfang an deutlich sein, was der Promovierende vom Betreuer und was der Betreuer vom Promovierenden erwartet bzw. erwarten kann.

Im Zuge der zentralen Erfassung der Promovierenden sollte der Status "Promovierender" vergeben werden. Die Gruppe der Promovierenden haben eigene spezifische Interessen und Bedürfnisse und sollten demnach auch als eigene Gruppe z.B. im Senat und in den Fakultätsräten vertreten sein.

Der Promovierendenkonvent, so wie er in der Novellierung des LHG dargestellt wird, ist ein Witz..."Der Promovierendenkonvent kann die Promovierenden betreffenden Fragen beraten und Empfehlungen an die Organe der Hochschule aussprechen". Und wer erhört diese Empfehlungen? Im Positionspapier des MWK war von einer starken Stimme für Promovierende die Rede. Eine starke Stimme sieht anders aus! So sieht der Promovierendenkonvent nach viel Arbeit aus, die im Sande verläuft und bewirkt. Der Promovierendenkonvent sollte echte Mitsprache haben bei Themen die Promovierende betreffen.

Promovierende stellen eine der größten Gruppen der Hochschule dar. Wir sind keine Studenten mehr (auch dann nicht wenn wir über ein Stipendium finanziert werden) sondern wir leisten einen (eigenständigen) Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft.

Doktorandin der Chemie am KIT

44. Kommentar von :Ohne Name

Bildungsübergänge

Sehr geehrte Landesregierung, es gibt zwei Dinge, die mich am Entwurf des neuen LHG massiv stören und beide haben etwas mit Bildungsübergängen zu tun: 1. Die Zulassung zu einem Studium wird BewerberInnen absolut unnötig erschwert. Und zwar dadurch, dass sie in Zukunft für jeden einzelnen Auswahl-/Eignungs-/Aufnahmetest Gebühren zahlen

Sehr geehrte Landesregierung,

es gibt zwei Dinge, die mich am Entwurf des neuen LHG massiv stören und beide haben etwas mit Bildungsübergängen zu tun:

1. Die Zulassung zu einem Studium wird BewerberInnen absolut unnötig erschwert. Und zwar dadurch, dass sie in Zukunft für jeden einzelnen Auswahl-/Eignungs-/Aufnahmetest Gebühren zahlen müssen. Ich weiß, dass die grün-rote Landesregierung sich die Abschaffung der Studiengebühren zu Recht auf die Fahnen schreibt. Gründe gegen Studiengebühren sind zahlreich; ich nenne hier den mir persönlich am wichtigsten: soziale Selektion.
Durch eine Gebührenbelastung der Aufnahmeverfahren sind den StudienbewerberInnen, die nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, allerdings unüberwindbare Hürden in den Weg gelegt. Und hier wären wir bei genau diesem Punkt wieder angelangt: der sozialen Selektion.
Ich fordere: Bildung MUSS unabhängig vom Geldbeutel allen Bildungsinteressierten und Lernwilligen zugänglich sein.
2. Der Übergang vom Bachelor- in den zugehörigen Masterstudiengang ist noch immer an keiner Stelle garantiert. Vor allem im Bereich der geistenwissenschaftlichen Studiengänge, insbesondere in denen der Psychologie und des Lehramts, ergeben sich dadurch den Studierenden unzumutbare Strukturen.
Wer vor die Situation gestellt wird, nach 3-4 Jahren Bachelorstudium weder über einen berufsqualifizierenden Abschluss noch über die Möglichkeit einer Weiterbildung im Master zu verfügen, wird sich die Aufnahme eines solchen Studiums nochmal gründlich überlegen. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Schritt, einen Menschen von der Ausübung seines Wunschberufs fernzuhalten und das ist meiner Meinung nach fatal.
Ich fordere: Eine 100%-Übergangsquote vom Bachelor- zum Masterstudiengang muss garantiert werden.

Aufgrund der Tatsache, dass kurze Texte mit größerer Wahrscheinlichkeit gründlich gelesen werden als lange, beschränke ich mich zunächst auf diese beiden Punkte. Ich möchte Sie allerdings dazu einladen, sich zusätzlich die Pressemitteilung der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg - der landesweiten Stimme aller Studierenden Baden-Württembergs - zur LHG-Novelle näher anzusehen (Link: http://www.studis.de/lak-bawue/fileadmin/lak-bawue/PMs_und_offene_Briefe/PM_LHG-Novelle.pdf).

Mit freundlichen Grüßen,

Sophia Overbeck

51. Kommentar von :Ohne Name

Unterstützung Verkürzung der Amtszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter auf zwei Jahre

Ich kann Thomas Rohm nur zustimmen v.a. weil sich dann auch Promovierende, die an deutschen Hochschulen eine der größten Gruppen darstellen, verstärkt einbringen können. Diese sind oft nur 3-4 Jahre an den Hochschulen...

48. Kommentar von :Ohne Name

Ziele

Ich habe erstmal angefangen die Ziele zu lesen: Hmmm, ein Ziel ist ein angestrebter ZUSTAND in der Zukunft. Mit Formulierungen wie z.B. "die Verbesserung der Zusammenarbeit der Gremien" kann man überhaupt nichts anfangen. Ich schaue das erste Mal auf Beteiligungsportal und im ersten Gesetz entdecke ich nach fünf Minuten solch gravierende

Ich habe erstmal angefangen die Ziele zu lesen:
Hmmm, ein Ziel ist ein angestrebter ZUSTAND in der Zukunft.
Mit Formulierungen wie z.B. "die Verbesserung der Zusammenarbeit der Gremien" kann man überhaupt nichts anfangen.
Ich schaue das erste Mal auf Beteiligungsportal und im ersten Gesetz entdecke ich nach fünf Minuten solch gravierende Mängel. Das kann ja heiter werden.

49. Kommentar von :Ohne Name

Ernst gemeinter inhaltlicher Kommentar

Sehr geehrtes Redaktionsteam, ich möchte als Professorin, Studiendekanin der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, Hochschulratsmitglied und in der Vergangenheit auch Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Ulm den Änderungsentwurf kommentieren. Ich finde es sehr gut, dass mit dem Gesetz versucht wird, die demokratischen

Sehr geehrtes Redaktionsteam,

ich möchte als Professorin, Studiendekanin der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, Hochschulratsmitglied und in der Vergangenheit auch Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Ulm den Änderungsentwurf kommentieren.

Ich finde es sehr gut, dass mit dem Gesetz versucht wird, die demokratischen Strukturen an den Hochschulen zu stärken. Insbesondere der Senat braucht als zentrales Entscheidungsgremium auch Entscheidungsbefugnisse. Problematisch ist jedoch, wenn der Senat zwar in die Findungskommission zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats mit einbezogen wird, die Abstimmungsregelung über die Besetzung des Hochschulrats aber so gestaltet ist (§20 Absatz 4), dass nur mit der Zustimmung der Ministeriumsvertretung der Hochschulrat beschlossen werden kann. Das ist keine Stärkung des demokratisch legitimierten Senats.

In §20 Absatz 5 heißt es, der Hochschulrat bestehe aus externen Mitgliedern. Diese Regelung halte ich für wenig zielführend, da die externen Hochschulratsmitglieder das operative Geschäft der Hochschule in der Regel nicht kennen. Die von ihnen eingebrachten strategischen Anstöße sind oft sehr kreativ, lassen sich aber nicht immer sinnvoll umsetzen. Um hier eine Balance zu schaffen ist es wichtig, auch interne Mitglieder im Hochschulrat zu haben. Die internen Hochschulratsmitglieder sind auch für die Integration des Hochschulrates in die Hochschule notwendig. Nachdem der Hochschulrat zudem bei der Wahl des Rektors ein sehr starkes Gewicht hat, würde eine externe Besetzung bedeuten, dass der Rektor quasi von extern bestimmt werden kann. An dieser Stelle wäre zudem eine stärkere Position des Senats als zweites Wahlgremium wichtig.

Das Thema Orientierungsprüfung für Studierende (§32 Absatz 5) sehe ich kritisch, da die Durchführung eines solchen Tests sehr aufwendig werden wird. Es müssen sowohl organisatorische Bedingungen wie auch inhaltliche Ausarbeitungen für einen solchen Test in verschiedenen Fachrichtungen getroffen werden. An der Hochschule Ulm wurde vor einigen Jahren das Projekt Studierfähigkeitstest im Auftrag des MWKs durchgeführt und testweise eingesetzt, was den mit einer solchen Maßnahme verbundenen Aufwand gezeigt hat.

Als ehemalige Gleichstellungsbeauftragte möchte ich auch dieses Thema kommentieren. Es ist wenig zielführend, eine Vertreterin für Professorinnen, Akademische und Nichtakademische Mitarbeiterinnen gemeinsam zu bestimmen. Die im wissenschaftlichen Bereich wesentlichen Themen sind vielfach die Erhöhung der Frauenanteile und die Ermöglichung von wissenschaftlichen Laufbahnen. Im Nichtwissenschaftlichen Bereich sind ganz andere Probleme zu behandeln. Diese unterschiedlichen Bereiche können in der Regel nicht von einer Person abgedeckt werden. Bei der derzeitigen recht geringen Entlastung, die der Frauenvertretung zugesprochen wird, ist eine Ausübung eines so umfassenden Amtes nebenher gar nicht möglich.
Zudem muss diese Person von beiden Gruppierungen als Vertreterin anerkannt werden. Bei einer Wahl wird aufgrund der zahlenmäßigen Überlegenheit der Gruppe wahrscheinlich eine Nichtwissenschaftlerin mit dem Amt betraut werden. Sie ist dann aber Mitglied in Berufungsverfahren und sollte in dieser Position unbedingt auf Augenhöhe mit den akademischen Mitgliedern der Kommissionen verhandeln können. Hier finde ich die aktuelle Regelung wesentlich zielführender.

Abschließend möchte ich meine ausdrückliche Unterstützung der gewählten sprachlichen Form im Gesetz betonen. Nur durch Nennung der weiblichen und männlichen Form von angesprochenen Personengruppen werden tradierte Rollenbilder erneuert. Mit einem Professor wird ein Mann verbunden, folglich assoziiert man mit der Gruppe der Professoren Männer. Das kann nur geändert werden, wenn man konsequent beide Geschlechter nennt. Insbesondere freue ich mich persönlich, mit dem neuen Gesetz endlich einen Anspruch auf die Funktionsbezeichnung Studiendekanin zu haben. Bisher werde ich zumeist als „der Studiendekan der Fakultät“ bezeichnet, was aber nicht angemessen ist.
Ich hoffe, dass meine ernst gemeinten Kommentare auch im Ministerium gelesen werden!

42. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme zu § 44, Abs. 6 LHG

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), Baden-Württemberg. Stand: 15.10.2013, hier zu § 44, Abs. 6 LHG fristgerecht an die folgende Email-Adresse geschickt:

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), Baden-Württemberg. Stand: 15.10.2013, hier zu § 44, Abs. 6 LHG fristgerecht an die folgende Email-Adresse geschickt: anhoerung@mwk.bwl.de.

Falls das nicht eingegangen sein sollte, bitte anfordern beim Sprecher des Aktionsbündnisses: rainer.kuhlen@uni-konstanz.de
Rainer Kuhlen

54. Kommentar von :Ohne Name

Dienstleistungsbeschäftigte, Vorhabenregister, Senatsvorsitz

Ich sehe große Verbesserungen in dem Entwurf. Was ich aber nicht verstehe, dass in heutigen Zeiten die den Wissenschaftlern zuarbeitenden Beschäftigten (Sonst auch Sonstige genannt, Verwaltung und Technik, Infrastruktur, Dienstleistung) ein völliges Nichts im Hochschulbereich darstellen. Schon zahlenmäßig ist das weit daneben. Aber auch deren

Ich sehe große Verbesserungen in dem Entwurf. Was ich aber nicht verstehe, dass in heutigen Zeiten die den Wissenschaftlern zuarbeitenden Beschäftigten (Sonst auch Sonstige genannt, Verwaltung und Technik, Infrastruktur, Dienstleistung) ein völliges Nichts im Hochschulbereich darstellen. Schon zahlenmäßig ist das weit daneben. Aber auch deren Bedeutung für Wissenschaft und Lehre wird offensichtlich vollständig unterschätzt. Warum??? - Wahrscheinlich, weil es immer schon so war, und, weil die Lobby dieser Beschäftigten keinen Doktor- und Professorentitel trägt. Dabei arbeiten diese Menschen unter besonderen Bedingungen, die es nur in der Wissenschaft und Forschung gibt. Von den Technikern wird häufiger als außerhalb des Hochschulbereichs verlangt, für komplizierteste Apparaturen Einzelstücke zu fertigen und zu warten. Das bildet sich in keinem Tarifvertrag ab. Das Land könnte etwas dafür tun. Die Vertragsbedingungen sind schlechter als sonst auf dem Arbeitsmarkt üblich: Befristungsmöglichkeiten ohne Ende. Zu der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kommt noch die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hinzu. Die Hochschulen nützen diese Möglichkeiten bis zum Rande aus. Selbstverpflichtungen der Hochschulen führten zu nichts. Es ist fast nicht zu glauben, dass der grün-roten Landesregierung hierzu nach zwei Jahren keine Verbesserung einfällt – obwohl es im Koalitionsvertrag steht. Eine Arbeitsgruppe Mittelbau des Wissenschaftsministeriums kümmerte sich am Rande auch um diese Beschäftigten – ohne Ergebnis. Wirklich enttäuschend! Stattdessen ist die Verbesserung der Karrierewege zu einer Professur Bestandteil des neuen LHG. Das ist gut so, wenn auch noch ziemlich unzureichend. Es heißt ja treffend „die Karrierewege zu einer Professur“ sollen verbessert werden, nicht zu zwei oder drei Professuren. Das ist der Knackpunkt: es gibt viel zu wenige Stellen an Hochschulen, auf denen eigenverantwortlich Wissenschaft und Lehre betrieben wird. Daran ändern auch nichts die paar wenigen Tenure-Track-Positionen. Es gibt keine associated oder assistant professors, die das Problem lösen könnten. Schon gar nicht gibt es genügend Dauerstellen für das gut ausgebildete wissenschaftliche Personal der Hochschulen, die für eine hohe Qualität des Hochschulbetriebs unverzichtbar sind und für Kontinuität sorgen würden. Hierzu bietet das neue LHG leider keine Lösungen an.

Freie Forschung ist nach der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit gesichert. Damit soll eine besondere Verantwortung und Transparenz einhergehen. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen, besonders bei der erwähnten Drittmittelforschung. Aber wird dem die Gesetzesnovelle gerecht? Das Vorhabenregister nach § 41 a führt in die richtige Richtung, ist aber in dieser Form höchstwahrscheinlich ein zahnloser Tiger. Ich möchte anregen, Absatz 3 Punkt 5 a) zu ändern: a) Nennung der Gründe für die Geheimhaltungsvereinbarungen und Publikationsbeschränkungen unter Anfügung der entsprechenden Zahl der Vorhaben. Inwiefern hierzu zusätzlich der Public Corporate Governance Kodex hilfreich ist, wage ich nicht vorauszusehen. Ein Versuch ist es wert.

Den Beiträgen 6. und 13. bezüglich Senatsvorsitz kann ich nur zustimmen. Das Rektorat bereitet zu bestimmten Themen Vorlagen vor, zu denen der Senat Stellung nimmt. Die Stellungnahme des Senats wird ebenfalls vom Rektorat vorbereitet, da das Rektorat dem Senat vorsitzt. Das Rektorat nimmt Stellung zu seiner eigenen Maßnahme. Das offenbart große Angst vor einem demokratisch gewählten Vorsitz. Die Novelle öffnet das viel zu vorsichtig. Die Rektorate und Präsidenten scheinen ziemlich mächtig zu sein.

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