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Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - Novelle des Landeshochschulgesetzes

Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : zu Hochschulrechtsänderungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

17. Kommentar von :Ohne Name

Heraufsetzung der Pensionierung auf 70 Jahre

Sehr geehrte Dam/Innen und Herr/Innen, hatten nicht Grüne und SPD immer gegen eine Heraufsetzung des Rentenalters argumentiert? Bei Professoren scheint es ja kein Problem mindestens bis 70 und ggf. auch bis 72 im Rollator noch in den Hörsaal zu "gehen". Hierüber findet keine Diskussion statt, das hat wohl damit zu tun, dass Hr. Kretschmann eh

Sehr geehrte Dam/Innen und Herr/Innen,

hatten nicht Grüne und SPD immer gegen eine Heraufsetzung des Rentenalters argumentiert? Bei Professoren scheint es ja kein Problem mindestens bis 70 und ggf. auch bis 72 im Rollator noch in den Hörsaal zu "gehen". Hierüber findet keine Diskussion statt, das hat wohl damit zu tun, dass Hr. Kretschmann eh wenig von Beamten hält und sie vermutlich als unterbeschäftigt betrachtet.

Motto: leichte Tätigkeit bei zu guter Bezahlung, gerne auch bis ins hohe Alter?

P.S.: Ich denke nicht dass das noch geändert wird, es kam ja ohne Beteiligng der Betroffenen zustande und wird deshalb auch ohne deren Beteiligung in Kraft gesetzt. Soweit zur Bürgerbeteiligung mal wieder ...

Mit wenig begeisterten Grüßen

16. Kommentar von :Ohne Name

Ein innen zu wenig ?

Es müsste korrekt heißen in § 11 Abs. 5 :

Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der übrigen _Beamtinnen_und_ Beamten ist die Rektorin oder der Rektor.

Bitte noch ergänzen
Danke

15. Kommentar von :Ohne Name

Liebe Frauen und Menschen!

Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus VON BERNHARD LASSAHN Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum

Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus
VON BERNHARD LASSAHN

Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum Sprachfeminismus und zur Geschlechtertrennung. Sie tun so, als würden wir unsere Kreuzchen entweder auf rosafarbene oder auf hellblaue Stimmzettel machen. Alle meiden krampfhaft die Formulierung „die Wähler“, als täten sie damit etwas Gutes.

Sie tun etwas Falsches. Sie machen Deutsch zu einem kuriosen Provinzdialekt, den man nicht übersetzen kann. Versuchen wir es auf Englisch: Da würde man entweder „the voters“ sagen oder, wenn man partout die Geschlechter unterscheiden wollte, „the female and the male voters“. Das könnte ein Politiker hier auch tun. Etwa so: „Ich sehe männliche und weibliche Wähler als getrennt voneinander – und die weiblichen sind mir wichtiger.“ Wenn er es denn sagen wollte und der Meinung wäre, es sei unerlässlich, das zu betonen! Doch die feministische Sprachregelung zwingt ihn dazu, diese Botschaft – über die er sich vermutlich gar nicht im Klaren ist – bei jeder Pluralbildung unterzubringen. Gebetsmühlenartig. Und er macht es obendrein falsch: Er tut so, als wären „die männlichen Wähler“ dasselbe wie der geschlechtsneutrale Plural „die Wähler“.

Es geht hier also nicht nur um Grammatik, sondern auch um Mengenlehre. Die Frage ist: Sind Wählerinnen und Wähler zwei klar voneinander geschiedene Mengen? Natürlich nicht, die Wählerinnen bilden ziemlich exakt die Hälfte der Wähler. Mit anderen Worten: Das „und“ zwischen Wählerinnen und Wählern ist falsch. Es müsste „darunter“ oder „einschließlich“ heißen: „Liebe Wähler einschließlich der Wählerinnen“. Mit dem „und“ dazwischen verhält es sich so, als würden wir sagen: „Äpfel und Obst“. „Liebe Frauen und Menschen“. Sprachfeminismus ist Falschgeld, das man nicht in gültige Währung eintauschen kann.

Während Männer ausschließlich zu den „Wählern“ gehören, darf sich Gisela Musterfrau gleich zweimal angesprochen fühlen. Aber gehören Frauen und Männer zusammen oder nicht? Wer betont hier sexistisch – das heißt: zwanghaft trennend – das Geschlecht? Wäre es nicht besser, wenn sich die Frauen, die gesondert angesprochen werden wollen, persönlich melden? Dann könnte ein Politiker sagen: „Liebe Wähler – und liebe Frau X, die hiermit eigens auf ihr Geschlecht hinweisen will!“

Die Statistiken am Wahlabend sind korrekt bis auf die Stellen hinterm Komma, doch die Gruppenzugehörigkeit kriegen unsere Politiker, sobald Geschlecht im Spiel ist, nicht auf die Reihe. Es handelt sich um mehr als Schlamperei. Am Wahlabend wird mit dem Mantra von den „Wählerinnen und Wählern“ der Verlust der Gemeinsamkeit beschworen. Doch Demokratie braucht einen Zusammenhalt. Die Wahlsieger sollten unser aller Wohl im Sinn haben – als Gemeinschaft, die wir sind.

BERNHARD LASSAHN, 62, ist Schriftsteller (u. a. „Käpt´n Blaubär“).
Aktuelles Buch: „Frau ohne Welt“

Quelle: http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-liebe-frauen-und-menschen_aid_1101010.html

14. Kommentar von :Ohne Name

Fachschaftskonferenz Heidelberg hat sich positioniert - PM

Liebe Menschen, zu ihrer Kenntnis hier die Reaktion der Fachschaftskonferenz Heidelberg (unabhängige Studierendenvertretung der Universität Heidelberg) auf die Veröffentlichung des Gesetzes. Link: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/nachrichten/article/novellierung-des-landeshochschulgesetzes.html Die Fachschaftskonferenz ist völlig

Liebe Menschen,

zu ihrer Kenntnis hier die Reaktion der Fachschaftskonferenz Heidelberg (unabhängige Studierendenvertretung der Universität Heidelberg) auf die Veröffentlichung des Gesetzes.

Link: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/nachrichten/article/novellierung-des-landeshochschulgesetzes.html

Die Fachschaftskonferenz ist völlig entsetzt über den Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein "Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften". Der Entwurf widerspricht in nahezu allen Punkten den Wahlprogrammen beider Regierungsparteien und dem Koalitionsvertrag. Außerdem sollen etliche Studiengebühren eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Studiengebühren für weiterbildende Bachelorstudiengänge und Gebühren für nicht curriculare Studienangebote wie z.B. Sprach- und EDV-Kurse. Vorschläge zur Studienreform wie sie in den letzten Monaten von Studierenden oft vorgebracht wurden, werden in der Novelle ignoriert.

1. Zusatzgebühren statt Öffnung der Hochschule

"Die Möglichkeit zum Studieren soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S. 15)

"Erst sich für die Studiengebührenabschaffung feiern zu lassen um dann neue Gebühren für einzelne Veranstaltungen einzuführen, ist ein skandalöser Verrat der Regierungsparteien an ihren Prinzipien. Mit den neuen Gebühren würden vor allem die belastet, die sich am wenigsten wehren können: Studienbewerber*innen und Studierende aus dem dritten Bildungsweg," meint Sebastian Rohlederer, Außenreferent der FSK Heidelberg. Sie sind oft auf diese Kurse angewiesen, um das nachzuholen, was sie nicht mitbringen.

2. Soziale Härte durch Gebühren für Bewerbungsgespräche

"Wir wollen ... mehr Kinder aus einkommensschwächeren Familien ... an die Hochschulen bringen." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12)

"Schon heute kostet die Bewerbung an der Hochschule," erläutert Georg Wolff vom Sozialreferat der FSK. "Für Auswahlgespräche an den Hochschulen, müssen die Bewerber*innen bereits jetzt Fahrt- und Übernachtungskosten zahlen. Können ihre Eltern das nicht übernehmen, wird es schwierig, sich an vielen Hochschulen zu bewerben. Diese finanziell schwächergestellten Studierenden sollen jetzt mit Fernhaltungsgebühren extra bestraft werden." Dies würde dazu führen, dass nur noch finanziell besser gestellte Bewerber*innen sämtliche Bewerbungen vollständig verfolgen können. "Zynisch gesagt kann man den Studienbewerber*innen in Zukunft nur raten, sich gleich in den Wunschstudiengang einzuklagen, anstatt Gebühren für Bewerbungsgespräche zu bezahlen, um dann doch nicht aufgenommen zu werden", erklärt der Experte für Studienfinanzierung.

3. Gebühren auch fürs Erststudium

"Hochschulen sollen als Orte des Lebenslangen Lernens verstärkt Studierende mit Berufserfahrung oder beruflichen Abschlüssen aufnehmen. Wir werden ... Unterstützungsangebote etablieren." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.13)

Die FSK lehnt bereits jetzt Gebühren für sogenannte "weiterbildende Masterstudiengänge" ab, da diese sozial selektiv wirken. Aus dieser Perspektive sind auch Gebühren für sog. "weiterbildende Bachelor", die nun eingeführt werden können, aufs Schärfste zu verurteilen. Durch diese würden die sozial schwachen Schichten der Gesellschaft noch stärker als bisher ausgegrenzt. Doch gerade für diese Schichten sollen laut Ministerin Bauer diese Studiengänge angeboten werden. Dies ist ein diametraler Widerspruch. Das Konzept der weiterbildenden Studiengänge mit Bildungsgebühren soll nur dazu dienen, wieder allgemeine Studiengebühren in der Diskussion zu etablieren. Dies lehnen wir ab. Bildung ist ein Menschenrecht und muss auf jeden Fall kostenfrei bleiben.

4. Unternehmerische Hochschule bleibt erhalten

"Das Konzept der "Unternehmerischen Hochschule" ... hat noch nie zu den Hochschulen gepasst. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir das Landeshochschulgesetz neu ausrichten und dabei demokratische Strukturen stärken." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12)

"Die unternehmerische Hochschule wird nur dem Namen nach abgeschafft" so Stella Tafelberg vom Referat für hochschulpolitische Entwicklungen der FSK, "Eine grundlegende Demokratisierung bleibt aus." Stattdessen gibt es regelfreie Räume für die Hochschulen - sprich die Hochschulleitungen. Diese haben ohnehin viel zu viel Macht und können nun in sensiblen Bereichen ihre Regelungen auf den Weg bringen. Damit werden mit dem Versprechen der Hochschulautonomie Mindesstandards, zum Beispiel bei der Zusammensetzung von Gremien, zum Abschuss freigegeben. "Demokratie darf aber nicht zur Disposition stehen".

Was im Gegensatz zum bisherigen Gesetz nicht zur Disposition steht, sind die oben genannten Gebühren für zusätzliche Angebote. Bisher konnten die Hochschulen sie erheben. Nun werden die bisherigen Gebührensätze verdoppelt - und die Gebühren müssen erhoben werden. Entsprechende Kürzungen bei den Hochschulen werden sicher nicht ausbleiben, befürchtet die FSK.

13. Kommentar von :Ohne Name

Senatspräsident

... kommt nicht vor, wäre aber vielleicht die Lösung. Wie bitte soll der Senat vom Rektorat Informationen "einfordern" wenn der Vorsitzende der Rektor selbst ist und dann auch mit noch 4 Stimmen des Rektorats dagegen stimmt? Übrigens, der Rektor ist mein Chef, er bestimmt über mein Gehalt und meine Verbeamtung. Ich bin doch kein Märtyrer.

... kommt nicht vor, wäre aber vielleicht die Lösung.

Wie bitte soll der Senat vom Rektorat Informationen "einfordern" wenn der Vorsitzende der Rektor selbst ist und dann auch mit noch 4 Stimmen des Rektorats dagegen stimmt?

Übrigens, der Rektor ist mein Chef, er bestimmt über mein Gehalt und meine Verbeamtung. Ich bin doch kein Märtyrer.

12. Kommentar von :Ohne Name

Die Antwort auf alle Fragen: 425

425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen". Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz. Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen. Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das

425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen".
Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz.
Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen.

Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das Thema viel zu wichtig.

11. Kommentar von :Ohne Name

Was sollen diese diskriminierenden Formulierungen?

Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen: Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind. Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur

Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen:
Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind.
Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und nur von Frauen gewählt werden darf (§4 Absatz 2).
Das soll Chanchengleichheit sein? Das ist hochgradig diskriminierend!
Was wählen dann Männer? Wo bleibt deren Chancengleichheit?
Wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit Migrationshintergrund?
Und wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit nichtchristlichem Glaubenshintergrund?
etc., etc.
Der §4 hat nichts mit Chancengleichheit zu tun, sondern ist diskriminierend und fast schon rassistisch!
Da war die alte Formulierung weitaus liberaler und hatte wirklich etwas mit Chanchengleichheit zu tun. Auch wenn das damals noch Gleichstellung hieß.
Merke: Nicht überall, wo Chancengleichheit drauf steht ist auch Chancengleichheit drin.
Für eine moderne Gesellschaft sind solche Gesetzesformulierungen mehr als zweifelhaft.
Bitte dringend überarbeiten!

10. Kommentar von :Ohne Name

Geschlechtergerecht? - Vielleicht, aber unlesbar!

Ohne den gesamten Text im einzelnen durchzulesen, ist mir bereits beim ersten Überfliegen, die ständige und andauernde Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form aufgefallen und sauer aufgestoßen. Diese Verwendung entspricht vielleicht einer feministischen Ideologie aber keinesfalls der noch üblichen Grammatik der deutsche Sprache. Es ist

Ohne den gesamten Text im einzelnen durchzulesen, ist mir bereits beim ersten Überfliegen, die ständige und andauernde Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form aufgefallen und sauer aufgestoßen. Diese Verwendung entspricht vielleicht einer feministischen Ideologie aber keinesfalls der noch üblichen Grammatik der deutsche Sprache. Es ist dringend anzuraten Texte nicht mit diesem Unfug zu überfrachten. vergleicht man den alten (unfeministisch) und den neuen feministisch geprägten Text, erkennt man klar einen einfacheren Lesefluss beim alten Text. Ein Gesetz soll auch für den Leser ohne zehnmaliges Ansetzen lesbar sein!

Das zweite saure Aufstoßen kam bei der Umbenennung der Studentenwerke. "Im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Rechtssprache werden die Studentenwerke in Studierendenwerke und die Vertreterversammlung in die Vertretungsversammlung umbenannt." Auch dies ist feministischer Unfug. Wo liegt der Sinn sonst noch? Warum muss man eine Einrichtung, die nun seit nahezu 100 Jahre besteht plötzlich umbenennen und ihr den Traditionsnamen rauben. Mal abgesehen, nicht einmal die Gendervorreiterländer im Norden (außer Rheinland-Pfalz und Hamburg) nennen das Studentenwerk Studierendenwerk. Und was für eine merkwürdige Wortschöpfung ist denn Vertretungsversammlung. Eine Vertretung ist doch bereits ein Kollegialorgan, wie soll sich dieses noch weiter versammeln. Das ist irreführend.

Der dritte Kritikpunkt ist die Cheancengleichheitsbeauftragte. Warum hier nicht mal einen echten Schritt zur Chancengleichheit gehen und jeweils einen Mann und eine Frau (vielleicht jeweils halbstellig) zu wählen?

9. Kommentar von :Ohne Name

Chancengleichheitsbeauftragten und das Verständnis von Demokratie

Warum darf der/die Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und wird nur von Frauen gewählt? In meinem Bereich sind aufgrund fachlicher Präferenzen wesentlich mehr Frauen beschäftigt. Diese bereits jetzt überrepräsentierte Gruppe bekommt wird weiter organisatorisch gestärkt. Chancengleichheit gilt für alle unterrepräsentierten Gruppen,

Warum darf der/die Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und wird nur von Frauen gewählt?

In meinem Bereich sind aufgrund fachlicher Präferenzen wesentlich mehr Frauen beschäftigt. Diese bereits jetzt überrepräsentierte Gruppe bekommt wird weiter organisatorisch gestärkt.

Chancengleichheit gilt für alle unterrepräsentierten Gruppen, z.B. aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe und sexuelle Präferenz (vgl. Grundgesetz & europ. Charta). Es ist richtig diese zu unterstützen, die aber dann nur von weiblichen Mitgliedern repräsentieren zu lassen, ist nach meiner Ansicht wenig demokratisch.

Auch gibt es im Bildungsbereich Diskussionen um die Fehlförderungen von Jungen und den i.W. weiblichen Bildungsansatz. Ob dies tatsächlich so ist kann weiter untersucht werden, die Fixierung bei Chancengleichheit auf das weibliche Geschlecht ist hier aber sicher nicht hilfreich.

Mein Vorschlag wäre die Chancengleichheitsbeauftragte so zu benennen, was sie wirklich ist: Eine Frauenbeauftragte.
Darüber hinaus sollte es dann eine wirklich demokratisch legitimierte, repräsentative Vertretung zum Thema Chancengleichheit geben.
Ich persönlich könnte auch mit einer Quotenregelung leben, die an anderer Stelle ja sehr präferiert wird.

8. Kommentar von :Ohne Name

Ist der Zirkus noch so klein ...

... einer muss der August sein! Ich frage mich gerade nur, wer hier der August ist: Die Bürger Baden-Württembergs, die sich solchen verbalen Unsinn gefallen lassen müssen . Oder die Landesregierung, die solchen Unsinn tatsächlich ernsthaft in Gesetze meisseln will. Ist das mit den vielen "-innen" wirklich ernst gemeint? Ich frage deshalb,

... einer muss der August sein!

Ich frage mich gerade nur, wer hier der August ist:
Die Bürger Baden-Württembergs, die sich solchen verbalen Unsinn gefallen lassen müssen
.
Oder die Landesregierung, die solchen Unsinn tatsächlich ernsthaft in Gesetze meisseln will.

Ist das mit den vielen "-innen" wirklich ernst gemeint?
Ich frage deshalb, da der 1. April doch schon einige Zeit her ist und ich es nicht wirklich glauben kann.

Aber vielleicht ist in den Amststuben der entsprechenden Ministerien aufgrund der "rasanten" Geschwinidgkeit heute tatsächlich 1. April?

Zumindest würde das etliche Ungereimtheiten erklären.

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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