Die Jagd ist in Baden-Württemberg von gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Bedeutung. Baden-Württemberg ist ein waldreiches Flächenland, das viele geeignete Lebensräume für Wildtiere bietet. Durch die Besiedelung, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Erholungsnutzung ergeben sich Wechselbeziehungen mit dem Vorkommen und den Lebensgewohnheiten von Wildtieren. Die Jagd übernimmt eine tragende Rolle bei der Gestaltung dieser Beziehungen. Sie ist notwendig, um die berechtigten Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der gesamten Gesellschaft zu wahren, indem sie einen an die bestehenden Lebensräume in Baden-Württemberg angepassten Bestand an Wildtieren gewährleistet.
Die Jagd steht dabei im Spannungsfeld vielfältiger und häufig auch divergierender Interessen und Überzeugungen. Neben den Interessen der Jägerinnen und Jäger betrifft die Jagd insbesondere Belange des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, der Jagdgenossenschaften und der Kommunen.
Das geltende Jagdrecht ist in den vergangenen Jahrzehnten nur unzureichend an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst worden. Insbesondere konnte es mit der schnellen Fortentwicklung des Natur- und Tierschutzrechts nicht Schritt halten, die sich auf Ebene des EU-Rechts und des Bundesrechts vollzogen hat. Der Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung sieht daher vor, das Landesjagdgesetz zu novellieren und stärker an den Anforderungen der Wildökologie und des Tierschutzes auszurichten.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat seit Ende des Jahres 2012 ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchgeführt, um die Novellierung des Jagdgesetzes für Baden-Württemberg vorzubereiten. Die betroffenen Interessengruppen und Verbände konnten im Rahmen dieses umfassenden Beteiligungsverfahrens ihre wesentlichen Ziele, Bewertungen und Argumentationslinien zu den einzelnen Themen des Jagdgesetzes in rund 25 Sitzungen darstellen und miteinander diskutieren. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens waren Ausgangspunkt für die Überarbeitung der jagdrechtlichen Vorschriften.
Der Gesetzentwurf wurde am 1. April 2014 vom Ministerrat beraten und zur Anhörung freigegeben. Im Anhörungsverfahren können nun die betroffenen Verbänden ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf einbringen.
Gleichzeitig bietet sich Ihnen hier auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und damit die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Jagd und das Wildtiermanagement in Baden-Württemberg zu gestalten. Ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Mitwirkungsmöglichkeit zu nutzen.
Nach Abschluss der Anhörung wird sich der Ministerrat erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Entscheidung über ein neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfolgt anschließend durch den Landtag von Baden-Württemberg. Im Zuge des zweimonatigen Anhörungsverfahrens und des parlamentarischen Beratungsprozesses können sich noch Änderungen ergeben.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gemeinsam die Jagd zukunftsfähig gestalten und zur Anerkennung ihrer wesentlichen Bedeutung für die Natur und für die Gesellschaft in Baden-Württemberg beitragen können. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns bei diesem Vorhaben aktiv begleiten und sich in den weiteren Prozess zur Gesetzesnovellierung einbringen.
Alexander Bonde
Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz