Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor.
Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.
Kommentare : Wild- und Jagdschaden
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Wildschaden
Sollte das neue Gesetz so wie im ersten Entwurf vorgestellt verabschiedet werden, dann müssen sich in naher Zukunft die Grundstückeigentümer über die Wildschäden und deren Abwicklung Gedanken machen. Private Jäger auf die der Wildschaden abgewälzt werden kann werden keine Jagden mehr pachten. Vielleicht ist die Regierung aber bereit mit dieser
Sollte das neue Gesetz so wie im ersten Entwurf vorgestellt verabschiedet werden, dann müssen sich in naher Zukunft die Grundstückeigentümer über die Wildschäden und deren Abwicklung Gedanken machen. Private Jäger auf die der Wildschaden abgewälzt werden kann werden keine Jagden mehr pachten. Vielleicht ist die Regierung aber bereit mit dieser Konsequenz zu leben um dann stattliche Wildhüter für die Jagd zu bezahlen. Dies kostet den Steuerzahler mehr als man vermutet.
Wildschaden
Zum einen werden dem Pachter die Rechte durch das Schutzmanagement beschnitten, die Verpflichtungen, sprich Schadensersatz werden ihm aber weiter aufgebürdet, sogar noch erweitert (Rebflächen). Die Naturschutzverbände fordert auf Kosten der Anderen, ohne selbst mit einzustehen!
Warum keine Wildausgleichskasse
Schäden an Streuobstwiesen sollen ausgleichspflichtig werden. So sind Jagdreviere nicht mehr attraktiv und somit verpachtbar, den Preis von Naturschützern zahlen die Jäger, wenn Wildscheine "essen", auch in diesem Fall. Dies gilt auch zu 80 % für Maisflächen, eine Wildschadensausgleichskasse wurde abgelehnt. Wieso eigentlich, diese Versicherungen
Schäden an Streuobstwiesen sollen ausgleichspflichtig werden. So sind Jagdreviere nicht mehr attraktiv und somit verpachtbar, den Preis von Naturschützern zahlen die Jäger, wenn Wildscheine "essen", auch in diesem Fall. Dies gilt auch zu 80 % für Maisflächen, eine Wildschadensausgleichskasse wurde abgelehnt. Wieso eigentlich, diese Versicherungen funktionieren, doch auch im Haftpflichtfalle bei Autounfällen.
Wild-u. Jagdschadensregelung
Immer wieder wird von Regierungsseite betont dass nun ein modernes Jagdgesetz das die Veränderungen in der Land und Forstwirtschaft, sowie die Veränderungen in der Gesellschaft berücksichtigt, dringend notwendig sei. Bei den Regelungen zum Wildschaden ist dies wohl nicht mit eingegangen. Dass Jäger pauschal für Wildschaden zahlen ist ein alter Hut.
Immer wieder wird von Regierungsseite betont dass nun ein modernes Jagdgesetz das die Veränderungen in der Land und Forstwirtschaft, sowie die Veränderungen in der Gesellschaft berücksichtigt, dringend notwendig sei. Bei den Regelungen zum Wildschaden ist dies wohl nicht mit eingegangen. Dass Jäger pauschal für Wildschaden zahlen ist ein alter Hut. Die Regelung dass bei Maisanbau der Landwirt 20% zu bezahlen hat bringt Jäger und Bauern nur gegeneinander auf. Aber vielleicht sind die Hinweise im Entwurf zu mehr Verantwortung für den Jäger in diese Richtung gemeint?
Jedenfalls wäre hier die Möglichkeit zu einer in die Zukunft weisenden Regelung gewesen. Nämlich die Einrichtung einer Wildschadenskasse, wie schon lange gefordert. Damit könnten auch die Natur und Tierschutz relevanten Regelungen und die Einschränkungen für die Jagd überzeugender durchgesetzt werden.
Die Entwicklung in der Bewirtschaftung der Feldfluren ist aus der Sicht der Jägerschaft und damit auch für die wildlebenden Tiere sehr negativ. Der Maisanbau, insbesondere für die Energieerzeugung mit seinen riesigen Flächen, aber auch die Aufgabe klein flächiger Bewirtschaftung der verbleibenden Felder mit der Folge zukünftig große zusammenhängende Flächen zu bearbeiten hat für die Natur nur negative folgen. Wird diese Entwicklung allein der Jägerschaft zur Bejagung und zu Aufgaben des Naturschutzes überlassen ist abzusehen dass Feldreviere zukünftig nicht mehr zu verpachten sind.
Wild- und Jagdschaden
Leider nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten, die die Abweichungsgesetzgebung für ein modernes Jagdgesetz bietet, bei der Regulierung der Wild- und Jagdschäden nicht aus: So fehlen im Gesetz eindeutige Regelungen, die einen Anreiz schaffen, damit auch die ein Grundstück bewirtschaftenden Personen an der Abwehr von Wildschäden aktiv
Leider nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten, die die Abweichungsgesetzgebung für ein modernes Jagdgesetz bietet, bei der Regulierung der Wild- und Jagdschäden nicht aus:
So fehlen im Gesetz eindeutige Regelungen, die einen Anreiz schaffen, damit auch die ein Grundstück bewirtschaftenden Personen an der Abwehr von Wildschäden aktiv mitwirken. Die § 54 (3) und § 55 (1) bieten zwar erste Ansätze, die aber nicht weit genug gehen. Insbesondere § 55 (1) ist hier weiterhin unzureichend formuliert, da er nur von „zur Abwehr [bereits] getroffenen Maßnahmen“ ausgeht. Was aber, wenn die Maßnahmen nicht getroffen werden können, da ein Landwirt den Pächter über die Aussaat von Mais oder Kartoffeln nicht in Kenntnis setzt oder wenn Felder ohne einen zum Bejagen ausreichenden Abstand zum angrenzenden Wald angelegt werden? Wie wird ein derartiges, kontraproduktives Verhalten sanktioniert? In § 55 (1) ist daher der Ausdruck „getroffenen Maßnahmen“ durch „erforderlichen Maßnahmen“ zu ersetzen. Zudem sollte § 55 (1) durch einen klar definierten Maßnahmenkatalog ergänzt werden, an den sich die potentiell geschädigte Person zu halten hat, wenn sie Anspruch auf Ersatz von Wildschaden haben möchte.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung am umfassenden Schutz der Landwirtschaft festhält. Man sollte nicht vergessen, dass die vorgesehene Entschädigungsregelung aus Zeiten stammt, in denen eine Jagdgenossenschaft zum größten Teil aus Land- und Forstwirten bestand, die die an den Jagdpächter verpachteten Felder und Wiesen selbst bewirtschafteten. Oftmals war der Jagdpächter selbst Mitglied der Jagdgenossenschaft. Damals gab es im Prinzip nur zwei Interessensgruppen: den Jagdpächter und die Land- und Forstwirte, welche die Jagdgenossenschaft bildeten. Das Genossenschaftsprinzip für die Übernahme von Wildschäden hat auf diesem Hintergrund Sinn gemacht, da jeder der Jagdgenossen Geschädigter sein konnte und Gewinne aus der Pacht allen zugutekamen.
Heute ist die Situation jedoch häufig so, dass Felder, die zu einer Jagdgenossenschaft gehören, an große Landwirtschaftsbetriebe verpachtet sind, deren Eigentümer der betreffenden Jagdgenossenschaft oftmals nicht angehören. Die Jagdgenossenschaft ist dann für den Landwirt praktisch nur eine Wildschadensausgleichskasse. Die gezahlte Pacht wird als „Versicherungsprämie“ missverstanden. Nach meiner Erfahrung ist daher der Wille, aktiv bei der Abwehr von Wildschäden mitzuwirken, bei den Pächtern der landwirtschaftlichen Flächen nicht immer ausgeprägt. Jagdpächter und Jagdgenossenschaft werden dagegen als die angesehen, die die Maßnahmen zur Schadensabwehr zu ergreifen haben, wenn sie nicht zur Kasse gebeten werden wollen.
Die beste Lösung wäre daher die bisherigen Regelungen durch eine Wildschadensausgleichskasse zu ersetzen, in die alle drei Interessensgruppen einzahlen. Ideal wäre es, wenn der zu zahlende Betrag in einem gewissen Maß vom entstandenen Wildschaden abhängig ist, so dass ein finanzieller Anreiz für alle Beteiligten vorhanden ist, Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden proaktiv zu ergreifen. Da eine Wildschadensausgleichskasse augenscheinlich nicht gewünscht ist, sollte daher § 54 (3) wie folgt geändert werden:
„Wildschaden an landwirtschaftlichen Flächen ist den geschädigten Personen nur zu 70 von 100 Teilen zu ersetzen.“
Damit wäre auch für die Landwirte ein finanzieller Anreiz geschaffen, aktiv an der Abwehr von Wildschäden mitzuwirken.
Dem Beitrag Nr. 61 kann ich nur zustimmen: Das obligatorische Vorverfahren muss erhalten bleiben. Es ist ein bewährtes unbürokratisches Schiedsverfahren, das für alle Beteiligte nur Vorteile hat.
Noch eine Anmerkung zu Nr. 40 und dem Vergleich mit „Wildschaden am Auto“: Ein Autofahrer erhält dann eine Entschädigung für Wildschäden, wenn er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Das Zahlen der Monatsrate für das Fahrzeug oder eine Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Der KFZ-Besitzer erhält also die Entschädigung, weil er zuvor Geld für eine Versicherung ausgegeben hat. Ein Anspruch des KFZ-Besitzers gegenüber einer Jagdgenossenschaft oder einem Jagdpächter besteht nicht. Wäre dies nicht auch ein Ansatz für den Ersatz von Wildschäden?
Wildschaden
Also ich sehe das ganze ähnlich, würde aber andere Wege vorschlagen. Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass beispielsweise Lohnunternehmer und Landwirte Geldvorstellungen haben, die mitnichten das beziffern, was tatsächlich an Schaden entstanden ist. Weiter habe ich oft genug beim Anstand am Mais und nachher beim Kolben sammeln feststellen
Also ich sehe das ganze ähnlich, würde aber andere Wege vorschlagen. Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass beispielsweise Lohnunternehmer und Landwirte Geldvorstellungen haben, die mitnichten das beziffern, was tatsächlich an Schaden entstanden ist. Weiter habe ich oft genug beim Anstand am Mais und nachher beim Kolben sammeln feststellen können, dass die Hächslerfahrer nicht unbedingt bemüht sind, sollte Mais mal ein bisschen liegen oder umgedrückt sein, etwas langsamer oder behutsamer vorzugehen. Oft genug kommt es vor, dass der Kontakt zwischen Hächsler und Nebenherfahrer auch nicht so funktioniert und da wird schon auch mal danebengehächselt. Und aus diesen Rohren bei einem 8-reihigen Hächsler kommt da einiges heraus. Ich sehe da einfach die industrielle Landwirtschaft mehr in der Pflicht. Es gibt keine Schussschneißen, jeder Quadratzentimeter Acker wird ausgenutzt. Das mit den 80% ist völlig kontraproduktiv, da findet dann gar kein vernünftiges Gespräch mehr statt. Also ich kenne unsere Bauern. Warum keine Kasse wie früher bei den Tiervereinen in den Dörfern. Jeder Jagdgenosse zahlt anteilig an der Fläche einen Beitrag, der Jäger zahlt die Pacht und dann zahlt der Staat noch was. Die Energiewende und einhergehend diese riesigen Maisfelder dienen doch sauberer Energie. Also sollen alle zahlen, oder sehe ich das falsch. Der Bürger wollte das doch so!
Wildschadensersatz
Einerseits werden dem Jagdausübungsberechtigten immer mehr Einschränkungen auferlegt, die es ihm zunehmend schwerer machen (Verbot von Ablenkfütterungen, Schonzeit im Frühjahr im Wald,...), regulierend in den Wildtierbestand einzugreifen. Auf der anderen Seite soll er aber ganz selbstverständlich für Schäden die daraus resultieren bezahlen. Dies
Einerseits werden dem Jagdausübungsberechtigten immer mehr Einschränkungen auferlegt, die es ihm zunehmend schwerer machen (Verbot von Ablenkfütterungen, Schonzeit im Frühjahr im Wald,...), regulierend in den Wildtierbestand einzugreifen. Auf der anderen Seite soll er aber ganz selbstverständlich für Schäden die daraus resultieren bezahlen. Dies passt nicht zusammen. Gerade im Bezug auf Schäden im Mais wäre zu prüfen, ob die Ersatzpflicht für diese Kultur nicht gänzlich aufgehoben wird. Mindestens dann, wenn es sich nicht um den Anbau von Mais als Lebensmittel handelt. Maisfelder der heute angebauten Größenordnungen sind durch Jäger nicht mehr vor Wildschäden zu schützen. Weder durch Maßnahmen der Jagd, noch durch Zäunung. Hier liegt es an den Landwirten (bzw. besser gewerblich tätigen Bio-Energie-Erzeugern), Maßnahmen zu treffen wie z.B. kein übergangsloser Anbau in Waldnähe, Anlegen von Schusschneisen, kritische Hinterfragung der Größe der einzelnen Schläge,... Solange sie jeden Schaden als Wildschaden ersetzt bekommen, besteht hier kein Handlungsdruck. Und die Reduzierung auf 80% ist durch die Preissteigerungen des ehemaligen Futtergetreides als Energielieferant längstens ausgeglichen...
In diesem Zusammenhang sind auch das Verbot von Ablenkfütterungen und die pauschale Schonzeit im Frühjahr zu streichen sowie die Verwendung von Nachtzielgeräten und Scheinwerfern bei der Bejagung von Schwarzwild abzuschaffen.
Verursacherprinzip?
Die Schwarzwildpopulation steigt überproportional durch Klimawandel (dadurch gehäufte Mastjahre bei Buche Eiche) und intensivem Maisanbau. Schäden werden von den Bewirtschaftern teils regelrecht Provoziert. Hier wurde z.B. der übrige Silomais vom Vorjahr mit dem Miststreuer auf dem frisch eingesäten Maisfeld verteilt (als Gründung,
Die Schwarzwildpopulation steigt überproportional durch Klimawandel (dadurch gehäufte Mastjahre bei Buche Eiche) und intensivem Maisanbau.
Schäden werden von den Bewirtschaftern teils regelrecht Provoziert. Hier wurde z.B. der übrige Silomais vom Vorjahr mit dem Miststreuer auf dem frisch eingesäten Maisfeld verteilt (als Gründung, Müllentsorgung und damit die Schweinchen auch wirklich herfinden?)
Vorgeschriebene Kontrollgänge werden seitens der Bewirtschafter teils sträflich vernachlässigt.
Kommunikation bez. Aussattermin und Ort ist allgemein verbesserungsfähig.
Von den Bewirtschaftern ist ein Mindestmaß an Vorsorgemaßnahmen zu fordern und nachzuweisen um überhaupt einen Wildschaden anmelden zu können. Wer Schäden provoziert (s.o.) ist außen vor!
Der rechtmäßige Anspruch auf Wildschadenersatz ist dann zu tragen von:
1/3 vom Bewirtschafter - Motivation Schaden zu vermeiden
1/3 vom Jäger - Motivation scharf zu jagen
1/3 von allen, die gerne Auto fahren und gerne in einer beheizten Bude hausen und somit den Klimawandel förden, also Kommune, Kreis oder Land, denen wir ja alle freudig Steuern bezahlen
Teilung des Wildschadensersatzes
Meines Erachtens ist gegen den Gesetzesentwurf viel zu lange über Bereiche geschimpft worden, die in der Praxis nur randständig oder garnicht relevant sind. Endlich wachen wir praktischen Pächter und Jäger auf und kritisieren die im Prinzip mittelalterliche Wildschadensregelung. Denn immer noch wird der Jäger finanziell für die gesamte
Meines Erachtens ist gegen den Gesetzesentwurf viel zu lange über Bereiche geschimpft worden, die in der Praxis nur randständig oder garnicht relevant sind. Endlich wachen wir praktischen Pächter und Jäger auf und kritisieren die im Prinzip mittelalterliche Wildschadensregelung.
Denn immer noch wird der Jäger finanziell für die gesamte Wildschweinmisere verantwortlich gemacht.
Die vorgeschlagenen 20% Landnutzeranteil sind absolut lächerlich.
Der nachstehende Kommentar von Herrn Knehr nennt da wirklich "Ross und Reiter", worunter ich die Erwähnung von uns Wohlstandsbürgern als ebenfalls eine Verursachergruppe sehr richtig finde. So haben wir das wohl alle noch nicht zum Ausdruck gebracht. - Danke!
Hartmut Riemer
Landwirte mehr mit ins Boot nehmen
Energiemais müsste aus der Wildschadensregulierung heraus genommen werden. Es handelt sich hier nicht mehr um ein Lebensmittel sondern um Rohstoffgewinnung.
Die bei der Ernte liegengebliebenen Maiskolben dürfen nicht einfach untergeackert werden, dadurch ist der nächste Wildschaden vorprogrammiert.