Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
1.Entmündigung der Jäger, 2.Bürokratieaufbau durch das neue Jagdgesetz, 3 Allgemein
zu 1: Wenn wir bisher die Maßnahmen wie z. B. zum Schutz des Auerwilds im Schwarzwald, diverse Rebhuhn-Förderprojekte oder den Nicht-Abschuss von Feldhasen mangels ausreichendem Bestand, die die Jäger in eigener Verantwortung erfolgreich gemacht haben, frage ich mich welche Vorteile es hat, wenn diese Maßnahmen jetzt zentral von der "Politik"
zu 1:
Wenn wir bisher die Maßnahmen wie z. B. zum Schutz des Auerwilds im Schwarzwald, diverse Rebhuhn-Förderprojekte oder den Nicht-Abschuss von Feldhasen mangels ausreichendem Bestand, die die Jäger in eigener Verantwortung erfolgreich gemacht haben, frage ich mich welche Vorteile es hat, wenn diese Maßnahmen jetzt zentral von der "Politik" gesteuert werden. Wie soll ein Beamter, der im Zweifel keine geeignete Fachkenntnis hat, und der weit weg vom Ort des Geschehens sitzt, wissen, welche Maßnahmen wo wie umzusetzen sind? Wie kann eine ggf. schnelle Entscheidung zur Fütterung von Wild in Winter-Notzeiten entschieden werden, wenn diese ein Beamter in Stuttgart trifft, der eine ganz andere und viel mildere Wetterlage hat? Ich bin mir sicher, außer dass die Jäger entmündigt werden, haben diese Strukturen keine Vorteile fürs Wild und bringen den Tier- und Naturschutz überhaupt nicht weiter.
zu 2:
Entscheidungen über Fütterung, der Zuordnung in "Schalen" und damit die jagdliche Behandlung von Wild, über den Abschuss von wildernden Hunden, werden fern des Orts des Geschehens zentral von der Verwaltung und Politik getroffen und damit zusätzliche, neue Strukturen und Personal benötigt. In den hoch gelobten Projekten des Bürokratieabbaus in der Jagd wie der Reh-Abschussplan ohne Amtshilfe und der Jägerausbildung und -Prüfung werden hier wesentlich weniger Stellen eingespart als durch die im Entwurf des Jagdgesetzes neu zu schaffenden Strukturen. Das ist unnötig verbrauchtes Steuergeld und unnötig aufgeblähte Bürokratie.
zu 3:
Der Eindruck entsteht nachhaltig, dass alle gehört werden, aber nur wenigen Gruppen zugehört wird. Erstaunlich ist, dass obwohl die Jäger viele Argumente durch Forschung belegen können, wird nicht drauf gehört. Andererseits werden Gruppen gehört und ihre Argumente in den Entwurf des neuen Jagdgesetzes aufgenommen, die kaum Kenntnis und Ausbildung in jagdlichen Belangen haben.
Das ist wie wenn ein Förster über den Ackerbau in der Landwirtschaft mitentscheidet, er hat sicher einiges Wissen, aber keine Fachexpertise.
Zum sinnvollen Zuhören gehört ein Gewichten entsprechend der Fachexpertise, um ein gutes Ergebnis zu erreichen. Das wurde offensichtlich nicht gemacht. Ich erwarte mit dem neuen Jagdgesetz, sollte es so gültig werden wie es jetzt ist, keine Verbesserung für Natur- und Tierschutz, Erschwernisse für die Jäger und Pächter, Aufbau von Verwaltung, höhere Komplexität bei Verwaltungsakten.
Ich bin, nicht nur wegen diesem Gesetzentwurf und der Vorgehensweise dazu, enttäuscht von der geringen politischen Professionalität der aktuellen baden-württembergischen Regierung!
Jagdproblematik
Ich hoffe sehr, dass der Gesetzentwurf umgesetzt wird, auch wenn er meiner Meinung nach bei weitem noch nicht weit genug geht. Es wäre immerhin ein Anfang. Der Abschuss von Hunden und Katzen gehört endlich verboten, so etwas passt einfach nicht mehr in unsere Zeit. Genauso sollte umgehend die Jagd auf sog. "Raubzeug" eingestellt werden. Ein
Ich hoffe sehr, dass der Gesetzentwurf umgesetzt wird, auch wenn er meiner Meinung nach bei weitem noch nicht weit genug geht. Es wäre immerhin ein Anfang. Der Abschuss von Hunden und Katzen gehört endlich verboten, so etwas passt einfach nicht mehr in unsere Zeit. Genauso sollte umgehend die Jagd auf sog. "Raubzeug" eingestellt werden. Ein Jagdgesetz, das sich am Genfer Modell orientiert, würde ich durchaus begrüßen. Es müssen auch endlich ausreichende Mindestabstände gesetzlich vorgegeben werden, die bei der Jagdausübung zu bewohnten Gebieten oder öffentlichen Wegen eingehalten werden müssen. Wenn ein Querschläger locker einen Kilometer weit fliegen kann, ist es nicht nachvollziehbar, warum Hochsitze direkt an Wohnhäusern aufgestellt werden dürfen. Grundsätzlich sollten Hochsitze auch genehmigungspflichtig werden, um dem in letzer Zeit vermehrt zu beobachtenden "Aufrüsten" der Jägerschaft einen Riegel vorzuschieben. Die Hobbyjagd sollte abgeschafft werden, dafür sollten Wildhüter eingesetzt werden, die den Bestand dann aufgrund wildbiologischer Gutachten regulieren. Pöbelnden Jägern sollte sofort der Jagdschein entzogen werden. Nachweise über Schießübungen und Gesundheitszustand (v.a. Sehfähigkeit) müssen regelmäßig von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, dass man bei Beschwerden bei den zuständigen Stellen nicht selten wieder einen Jäger vor sich hat, der mit Sicherheit nichts gegen seinen Jagdkollegen unternehmen wird. Ich hoffe sehr, Baden-Württemberg lässt sich nicht von der Jagdlobby einschüchtern. Wenn Baden-Württemberg den Anfang macht, werden andere Bundesländer hoffentlich nachziehen.
JWMG 14
Leider ist der Entwurf des JWMG 14 völlig inakzeptabel für die Jäger. Eine Unterstellung des Jagdrechts unter das Naturschutzrecht bedeutet eine weitere Entmündigung der Jägerschaft, Durch die angestrebte Jagdruhe von Fabruar - April, ausgenommen Schwarzwild im Feld, beweist der Gesetzesentwurf seine Realitäts- und Praxisferne. Jeder Jäger weiß,
Leider ist der Entwurf des JWMG 14 völlig inakzeptabel für die Jäger.
Eine Unterstellung des Jagdrechts unter das Naturschutzrecht bedeutet eine weitere Entmündigung der Jägerschaft,
Durch die angestrebte Jagdruhe von Fabruar - April, ausgenommen Schwarzwild im Feld, beweist der Gesetzesentwurf seine Realitäts- und Praxisferne. Jeder Jäger weiß, dass in dieser Zeit ein wesentlicher Teil der Schwarzwildstrecke im Wald erzielt wird.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird nicht mehr Verantwortung der Jäger, sondern nur mehr Bürokratie geschaffen;die bis zu 30 Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen sprechen eine eindeutige Sprache! Bevormundung statt Kooperation!
Durch das Verbot des Abschusses wildernder Hunde wird der Wildschutz erschwert.
Dies alles bedeutet wahrlich keine Politik des Gehörtwerdens!
In Summe bedeutet dieser Gesetzenwurf eine weitere Entmündigung der Jäger.
Der Jäger wird nur noch als zahlendes Objekt betrachtet, der dafür keine Rechte mehr haben soll, stattdessen aber von anderen, völlig Unbeteiligten, die keinerlei Verantwortung übernehmen, bevormundet wird.
Sollte dieser Entwurf tatsächlich Gestz werden, kann man nur hoffen, dass die Jägerschaft sich flächendeckend zurückzieht und die Jagden unverpachtet bleiben. Dann können die vermeintlichen Naturschützer die Verantwortung für die Folgen übernehmen - ein interessanter Gedanke.
Ein Weg in die richtige Richtung
Auch wenn die Jägerschaft sich anscheinend entmündigt fühlt, sehe ich dem Gesetzentwurf mit großer Erwartung entgegen und befürworte ihn voll und ganz. Aus Sicht des Tierschutzes ist zwar immer noch die Lizenz zum Töten erteilt, doch sind zumindest die Haustiere ein klein wenig geschützt und die fatale Fallenjagd gehört dann der Vergangenheit an.
Auch wenn die Jägerschaft sich anscheinend entmündigt fühlt, sehe ich dem Gesetzentwurf mit großer Erwartung entgegen und befürworte ihn voll und ganz. Aus Sicht des Tierschutzes ist zwar immer noch die Lizenz zum Töten erteilt, doch sind zumindest die Haustiere ein klein wenig geschützt und die fatale Fallenjagd gehört dann der Vergangenheit an.
Aus Lust und Leidenschaft darf kein Tier getötet werden!
Angelika Schmidt-Straube
Tierschutzverein Stuttgart e.V.
Jagdgesetz
Ich unterstütze ein Jagdgesetz, das Tierquälerei verneint und bestraft. Es sollten Schonzeiten eingerichtet werden und bestimmte Jagdbereiche. Die Baujagd lehne ich schlichtweg als unmenschlich und unnötig ab. Welpen und Jungtiere sollten geschützt sein! Wie bekannt ist, muss man sowieso keine Tiere bejagen , die, wenn sie die Chance auf eine
Ich unterstütze ein Jagdgesetz, das Tierquälerei verneint und bestraft.
Es sollten Schonzeiten eingerichtet werden und bestimmte Jagdbereiche.
Die Baujagd lehne ich schlichtweg als unmenschlich und unnötig ab.
Welpen und Jungtiere sollten geschützt sein!
Wie bekannt ist, muss man sowieso keine Tiere bejagen , die, wenn sie die Chance auf eine intakte Rudelbildung haben, sich nicht mehr so strak vermehren. Ausserdem gehört jedes Wildtier zu einem Ökosystem das intakt sein sollte. Jede Einmischung von Menschenseite bringt weitere Probleme.
Also so wenig wie möglich eingreifen, und vor allem nicht Schiessen um Spass zu haben.
Ebenso kann ich nicht glauben, dass man Jagdhunde an lebenden Tieren ausbildet, was für eine Schande!!!
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will" (Albert Schweitzer)
Trotz einiger guter Ansätze geht der Gesetzentwurf im Sinne des Tierschutzes bedauerlicherweise nicht weit genug: Um Naturschutz, "Wildtiermanagement" und "Hege" zum "Wohl der Allgemeinheit" zu betreiben, bedarf es keiner bewaffneten Jäger, denen unser Staat unter dem Vorwand, es handele sich bei der Jagd um ein schützenwertes "Kulturgut", das
Trotz einiger guter Ansätze geht der Gesetzentwurf im Sinne des Tierschutzes bedauerlicherweise nicht weit genug:
Um Naturschutz, "Wildtiermanagement" und "Hege" zum "Wohl der Allgemeinheit" zu betreiben, bedarf es keiner bewaffneten Jäger, denen unser Staat unter dem Vorwand, es handele sich bei der Jagd um ein schützenwertes "Kulturgut", das Recht einräumt, Tieren das Leben zu nehmen: Solange die Jagd nicht ausschließlich dem Nahrungserwerb eines Einzelnen dient, ist sie inakzeptabel.
Um Tierpopulationen zu managen, bedarf es der Jagd nicht. Weiterhin gibt es kein generelles Recht des Menschen, Herr über Leben und Tod aller anderer Wesen zu sein, weder für Politiker noch für Jäger, denn alle Tiere, empfindungs- und erlebensfähige Lebewesen, haben das Recht, ihre Leben zu leben, ohne durch Menschenhand zu leiden. Deshalb meine ergänzende Minimal-Forderung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg:
- Ein generelles und ganzjähriges Jagdverbot muß erlassen werden für alle Tiere, die der Jäger als Konkurrenz erachtet und die eh nicht auf dem mitteleuropäischen Speiseplan stehen wie Füchse, Dachse, Waschbären, Marder, Marderhunde, Rabenvögel u. ä.,
- für alle verbleibenden muß aus Gründen des Tierschutzes die Jagdruhe auf neun Monate verlängert werden, (13. c)
- angebliche "Überpopulationen" (z. B. von Schwarzwild) sind durch Verhütungsmittel zu regulieren,
- jede Fallen- und Baujagd ist zu verbieten (auch der Verkauf solcher Fallen),
- Bleimunition muß generell verboten werden, da auch für Tiere giftig, (13. d)
- Drück-/Treib- und "Gesellschafts-"Jagden sind, da tierquälerischer Massenmord, ausnahmslos zu verbieten.
Wie Jagdzeitschriften immer wieder zu entnehmen ist, wird nicht gejagt, um der Allgemeinheit einen Dienst zu erweisen, sondern weil es Lust bereitet, zu töten (wofür der Jagdausübungs-Berechtigte bereit ist, hohe Summen zu bezahlen). Dies ist ethisch inakzeptabel und Unrecht und gehört deshalb in einem Rechtsstaat, in dem sogar das Ziel Tierschutz Verfassungsrang genießt, genau so kurzfristig abgeschafft, wie gestürzte politische Unrechtsregime oder Sklavenhaltung - ohne Übergangsfristen.
Da bedauerlicherweise das Verbot der Jagd momentan nicht zur Debatte steht, schließe ich mich im Übrigen dem Forderungskatalog des Vereines "Menschen für Tierrechte" an.
Barbara Schwarz
Jagdgesetz
Es waere schoen, wenn so wenig wie möglich in die Oekologie eingegriffen wird. Notwendig ist es an manchen Stellen, sollte aber nicht zum eigenen Vergnügen missbraucht werden. Es sollten auch nicht wissentlich immer wieder dieselben Fehler gemacht werden. Auszubaden haben es dann Wildtiere, die haben ja eh keine Lobby, und was so im Wald früh
Es waere schoen, wenn so wenig wie möglich in die Oekologie eingegriffen wird.
Notwendig ist es an manchen Stellen, sollte aber nicht zum eigenen Vergnügen missbraucht werden.
Es sollten auch nicht wissentlich immer wieder dieselben Fehler gemacht werden. Auszubaden haben es dann Wildtiere, die haben ja eh keine Lobby, und was so im Wald früh Morgens passiert, bekommt ja auch niemand mit.
Allgemein darf es nicht in Tierquälerei enden.
Wie sonst kann man denn die Fallenjagd bezeichnen.
Diese Totschlagfallen sind fuer mich absolut indiskutabel, dachte, die waeren sowieso verboten.
Jedem denkenden Menschen der so etwas aufstellt , gehoert mal ein Finger hineinhalten!
Ebenso die Baujagden sind derart unnatürlich und unfair. Wie kann man Spaß daran empfinden, kleine Fuchswelpen von Hunden zerreißen zu lassen.
Oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden chancenlosen Wildtieren.
Das ist für mich nicht Tierschutzkonform und sollte allgemein nicht legal sein, da sich hier auch schnell gestörte Persönlichkeiten austoben können.
Auch für die Wildtieren sollte es die Möglichkeit eines Ruheraumes geben.
Schonzeiten und bestimmte Bereiche zur Jagd sind absolut sinnvoll und wünschenswert.
In der heutigen Zeit nagt doch niemand mehr am Hungertuch, wenn er keine Felle verkauft, oder ein Feld mal ungepflegt daliegt.
Viele vorgebrachte Begründungen der Jagdpaechter sind nicht mehr zeitgemäß und schlichtweg falsch.
Die gesamte Ökologie mit ihrer natürlichen Artenvielfalt sollte erhalten werden.
Aber wer nur einmal gesehen, hat wie ein Reh sich mit den Vorderbeinchen über den Weg zerrt, da die Hinterlaeufe bereits gelähmt sind, die Hunde daranhaengen, und kein Jagdpaechter weit und breit zu sehen ist, um das arme Tier zu erloesen, der fragt sich tatsächlich nach Sinn und Zweck des Ganzen.
Genauso die Jagd auf Tiere, die man nicht mal isst, und die auch niemanden schaedigen.
Die Füchse zBsp.
Es gibt Studien, dass die Fuechse, haben Sie ihre normale Familienstruktur, sogar eine Geburtenkontrolle betreiben. Es gibt Impfungen gegen Bandwurm, nur leider zu teuer fuer den einzelnen Jäger !
Jeder Bauer ist froh, wenn Fuechse eine Feldmausplage verhindern, sie fressen sogar Schnecken und Insekten viel weniger Hasen, die stehen auf der roten Liste, weil es keine ungenutzten Wiesen mehr gibt, und die Jagd Trophäe beliebt war.
Man muss auch aus den Gesprächen mit manchen Jägern leider wirklich heraus schliessen, dass es schlichtweg Mordlust ist, die sie antreibt, und nicht der Gedanke an Tierschutz und Wildbiologie!
Zum Thema Haustiere muss ich allerdings fairerweise sagen, dass es leider auch Hundebesitzer gibt, die ständig ihre nicht abrufbaren Hunde laufen lassen, das geht gar nicht.
Sie bedenken nicht daran , dass das Wild allein wegen der Hetze sterben kann. Ganz zu schweigen von den Kitzen , oder Fuchswelpen.....
Ich bin selbst Hundehalter und kann nur sagen, dass es den Hunden an Schlepp und Laufleinen an nichts mangelt.
Da ist vielleicht tatsächlich eine abschreckende Wirkung nicht schlecht, das Schlimme ist aber auch hier, Schuld haben nicht die Hunde, wenn es wirklich mal zum Abschuss kaeme, sondern die Halter.
Anmerkung der Redaktion
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer
Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.
Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.
Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Jagd
Meiner Meinung nach sollte man sich eigentöich nicht in den Ökologischen Ablauf einmischen. Leider ist dies durch einige Fehler in der Vergangenheit nötig geworden. Dennoch glaube ich, dass -wie in vielen Studien belegt- sich das Gleichgewicht von selbst wieder einstellen würde. Der Mensch hat kein Recht zu entscheiden ob eine Tierart
Meiner Meinung nach sollte man sich eigentöich nicht in den Ökologischen Ablauf einmischen.
Leider ist dies durch einige Fehler in der Vergangenheit nötig geworden.
Dennoch glaube ich, dass -wie in vielen Studien belegt- sich das Gleichgewicht von selbst wieder einstellen würde.
Der Mensch hat kein Recht zu entscheiden ob eine Tierart ausgerottet werden soll oder nicht!!!!
Das Ziel der Gesetzgebung sollte eine natürliche Artenvielfalt sein.
Eine Gewisse Hilfestellung ist aber sicherlich notwendig.
Es sollte allerdings besser kontrolliert werden, dass dies auch zum Wohl der Ökologie, der Tiere und der Natur geschieht und nicht zur Mordlust einiger sadistischer Mitmenschen!
Wie auch beim Führerschein sollte ab einem gewissen Alter der Jagdschein entzogen werden, wenn die Sicht oder der sonstige Allgemeinzustand nachlässt.
Es sollte kein Alkohol erlaubt sein.
Die Baujagden sind höchst verwerflich.
Jedes Tier sollte die Chance auf ein Rückzugsgebiet haben. Es sollte für jede Tierart zumindest eine kurze Schonzeit gelten!
Wie kann man kleine Lebewesen töten und auch noch Spass daran haben!!! Das kann nicht rechtens sein.
Haben diese Menschen denn kein Mitgefühl?
Nur weil der Mensch zu faul ist, werden Fallen aufgestellt, (die feigste Art der Jagd) wo bleibt denn da das viel gerühmte Ehrgefühl der Jägerschaft?
Ebenso widerspricht das Ausbilden von Jagdhunden, -die meist schlechter sozialisiert sind, als jeder Zwingerhund-, an lebenden Tieren eindeutig gegen jedes Tierschutzgesetz!!!!!!
Man kann nicht einfach alles legalisieren, nur weil die Jägerschaft so eine grosse Lobby hat.
Da kann man ja gleich Hundekämpfe organisieren und sich daran entzücken wie Lebewesen ohne jede Chance zu Tode gequält werden!
Der Mensch hat so viele Möglichkeiten, sinnvolles zu tun und passende Hobbys zu finden.
Es sollten wirklich nur diejenigen den Jagdschein bekommen, die sich ehrlich für die Wildbiologie interessieren und nicht wegen selstamen Anwandlungen auf die Entscheidung zwischen Leben und Tod aus sind. (Wie aus diversen Gesprächen mit Jagdpächtern zu entnehmen ist)
Das steht nicht mal den Ärzten zu!
Ich hoffe sehr , dass die Gesetzgebung auch einmal die Rechte der wirklich schwächsten Lebewesen (nämlich der Wildtiere) auf diesem Planeten berücksichtigt.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,
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Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,
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Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.
Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Stellungnahme zum Entwurf des JWMG
Mit dem vorgelegten Entwurf des neuen JWMG sollen Jäger und auch die Grundstückseigentümer in ihren Rechten weiter beschnitten werden. Durch die Einschränkung der Jagd von Februar bis April, außer Schwarzwild im Feld, wird dem Jäger ein wichtiges Instrument zur Wildschadensverhütung entzogen. Für die möglicherweise dadurch entstehenden Schäden,
Mit dem vorgelegten Entwurf des neuen JWMG sollen Jäger und auch die Grundstückseigentümer in ihren Rechten weiter beschnitten werden.
Durch die Einschränkung der Jagd von Februar bis April, außer Schwarzwild im Feld, wird dem Jäger ein wichtiges Instrument zur Wildschadensverhütung entzogen. Für die möglicherweise dadurch entstehenden Schäden, muß er aber weiterhin aufkommen.
Jeder Naturnutzer kann den Wald ohne Einschränkung betreten, nur der Jäger soll daußen bleiben.
Dies kann nicht sein.
Die Fütterung des Wildes in Notzeiten soll flächendeckend verboten werden, was zwangsläufig zu erhöhten Verbißschäden und nicht zu deren Verhinderung führt.
Hier wird der Tierschutz mit zweierlei Maßstäben zwischen Wild und sontigen Tieren gemessen.
Der Abschuß von wildernden Hunden und streunenden Katzen soll verboten werden. Damit wird der Wildschutz de facto abgeschafft.
Der weitere Entzug von Wildtieren aus dem Jagdrecht (Hase und Fasan) und unter Schutzstellung beim Naturschutz, die unbefriedigende Wildschadensregulierung, um nur einige Punkte zu nennen, führt zu weiterer Bürokaratisierung und Bevormundung der Jäger. Unter diesen Voraussetzungen muß sich jeder überlegen, ob er in Zukunft noch bereit ist Überhaupt eine Jagd zu pachten. Jeder selbsternannte Naturschützer hat hier offentsichtlich mehr Mitspracherecht als die Betroffenen, nämlich die Jäger.
Deshalb lehnen wir das Gesetz in dieser Form ab!
Die Dainbacher Jäger
Rudolf, Ralf und Dirk Hollenbach