Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

216. Kommentar von :Ohne Name

Es ist an der Zeit.

Diese Gesetzesnovelle hätte schon vor Jahren verabschiedet werden müssen. Jagd ist ein Relikt, gerade in der "ersten Welt". Sie ist – zumindest in ihrer heutigen Form – nicht nötig, sondern in 99% aller Fälle ein reiner Luxus der Jagenden, und das auf Kosten der Tiere. Daß Tiere ebenso ein Bewusstsein haben könnten wie Menschen, wird schon

Diese Gesetzesnovelle hätte schon vor Jahren verabschiedet werden müssen.

Jagd ist ein Relikt, gerade in der "ersten Welt". Sie ist – zumindest in ihrer heutigen Form – nicht nötig, sondern in 99% aller Fälle ein reiner Luxus der Jagenden, und das auf Kosten der Tiere.

Daß Tiere ebenso ein Bewusstsein haben könnten wie Menschen, wird schon lange vermutet, und es mehren sich die Hinweise, daß dem zumindest in vielen Fällen so ist. Daß Tiere leidensfähig sind, steht außer Frage. Wie also können wir es uns guten Gewissens herausnehmen, sie als Gegenstände zu betrachten, zu unserer freien Verfügung, und ihre Tötung nicht nur legal zu erhalten, sondern auch noch zu fördern?

Die Anpassung des Jagdgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung – nur ein kleiner, aber jeder Schritt in die richtige Richtung ist ein guter.

Ich wäre äußerst enttäuscht, wenn das lautstarke, trotzige Gezeter einer Lobby, der man ihr Spielzeug nicht einmal wegzunehmen, sondern lediglich einzuschränken versucht, einen Vormarsch in die richtige Richtung – hin zu mehr Schutz und Anerkennung der Bedürfnisse und Rechte anderer Arten – aufzuhalten vermöchte.

215. Kommentar von :Ohne Name
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Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Prof. Dr. Klaus Hamper,


wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer

Sehr geehrter Prof. Dr. Klaus Hamper,


wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.


Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.


Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

214. Kommentar von :Ohne Name
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Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.


Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

213. Kommentar von :Ohne Name

Aktueller Gesetzentwurf

Werter Herr Kretschmann, werter Herr Bonde, um es vorweg zu nehmen - ich jage seit vielen Jahren und bin seit vielen Jahren Pächter eines Jagdreviers. Ich bin auf dem Land / Landwirtschaft aufgewachsen, kenne die Gesetze der Natur von Klein auf und meine Motivation zu Jagen ist primär "Beute (hochwertiges Bio-Fleisch)" machen, ein

Werter Herr Kretschmann,
werter Herr Bonde,

um es vorweg zu nehmen - ich jage seit vielen Jahren und bin seit vielen Jahren Pächter eines Jagdreviers.

Ich bin auf dem Land / Landwirtschaft aufgewachsen, kenne die Gesetze der Natur von Klein auf und meine Motivation zu Jagen ist primär "Beute (hochwertiges Bio-Fleisch)" machen, ein ausgewogenes Verhältnis im Wildbestand zu erreichen und als Ausgleich vom stressigen Berufsalltag mich sinnvoll in der Natur zu beschäftigen.

Wir haben zB: seit vielen Jahren in unserer Jagd einen größeren Acker zusätzlich gepachtet, auf dem wir zugunsten des Wildes und insbesondere des Hasen eine Kräutermischung aussäen, als Ausgleich für die intensive Nutzung der Landwirtschaft. Gejagt wird hier überhaupt nicht und in 15 Jahren haben wir im ganzen Revier insgesamt nur 2 Hasen geschossen - obwohl es bei uns sehr viele Hasen gibt. Wir freuen uns aber an deren Anblick und arbeiten daran die Bestände auf- und auszubauen.

Wir machen das freiwillig in unserem Revier und aus unserer Privatschatulle und nicht mit Zuschüssen vom Staat, Mitgliedsbeiträgen vom Verein, oder auf Diktat von Wildmanagern, etc.
Außerdem legen wir im Revier Biotope, wie z.B. Hecken oder Feuchtgebiete/Tümpel an.

Mir ist wichtig Ihnen hier darzulegen, daß ich nicht aus folgenden Gründen jage:
Profitgier, Tötungsgier, Trophäen-Geilheit, Wichtigmacherei, Geltungsbewusstsein, Dummheit, Unwissenheit, Abschuss von Katzen und Hunde, Hass auf Prädatoren wie z.B. Füchse, Blutrünstigkeit, Alkoholkonsum vor, bzw. während der Jagd, etc. - und ich denke die überwiegende Mehrzahl meiner Kollegen denkt und handelt ebenso.

Ich begreife offen gesagt überhaupt nicht, was Sie mit dem "neuen Jagegesetz" vorhaben, bzw. bezwecken wollen?

Gängelung der Jäger? Aufbau von Bürokratie? Provokation der Landwirtschaft und Jagdgenossen?
Kostenintensiver Umbau der unteren Jagdbehörde? Aufbau eines Vorschriften- und Bevormundungwerkes?

Sie haben doch in Baden-Württemberg sehr viele sehr gut ausgebildete und staatlich geprüfte Jäger und Naturschützer und schaffen es konsequent sich dieser Gruppe total zu verweigern, bzw. nutzen dieses Potential überhaupt nicht in positivem Sinne!

Im Gegenteil - Sie wollen bei objektiver Betrachtung Ihres Entwurfs diese Gruppe der jagenden Naturschützer total bevormunden, stoppen damit jede regionale und individuelle Aktivität und Motivation zugunsten von Naturschützern ohne nachgewiesene Ausbildung, bzw. staatlicher Prüfung.
-> Sind einfach mehr Stimmen bei der Wahl -oder?

Eigentlich echt schade aber es ist einfach zu offensichtlich:
Bedienung von Stimmpotential geht hier eindeutig vor Sachverstand !

212. Kommentar von :Ohne Name

Verfassungsrechtlicher Tierschutz Part 4

Wenn Herr Minister Bonde seine neuen Regelungen schon permanent mit dem verfassungsrechtlichen Rang des Tierschutzes begründet, würde ich gerne wissen, warum die Wildtierfütterungen in Notzeiten nur noch auf behördliche Genehmigung erlaubt sein sollen. Solche Regelungen sind dazu geeignet, dass kein Jagdpächter mehr Vorräte anlegt (er müsste ja im

Wenn Herr Minister Bonde seine neuen Regelungen schon permanent mit dem verfassungsrechtlichen Rang des Tierschutzes begründet, würde ich gerne wissen, warum die Wildtierfütterungen in Notzeiten nur noch auf behördliche Genehmigung erlaubt sein sollen.
Solche Regelungen sind dazu geeignet, dass kein Jagdpächter mehr Vorräte anlegt (er müsste ja im behördlich regulierten Nicht-Fütterungsfall anschließend Futtermittel vernichten).
Dadurch sind dann im behördlich regulierten Fütterungsfall keine Futtermittel vorhanden.
Warum wird den Jagdausübungsberechtigten nicht selbst die Entscheidung überlassen, ob sie eine Fütterung vornehmen?
Die als Horrorszenarien von MP Kretschmann in Oppenau beim Landesjägertag 2014 dargestellen "Masttierfütterungen" gibt es doch überhaupt nicht!
Wo bleibt hier der verfassungsrechtlich garantierte Tierschutz in Notzeiten?
Ist das Absicht, Nachlässigkeit oder Unwissenheit?

211. Kommentar von :Ohne Name

Verfassungsrechtlicher Tierschutz Part 3

Im Gesetzentwurf werden Baujagd und Totschlagfallen verboten. Dies wird zur Folge haben, dass etliche Fressfeinde (vor allem der Fuchs) von Bodenbrütern (viele Vögel, aber auch Feldhasen und Rehkitze) örtlich massiv überhand nehmen. Das wiederum wird zur Folge haben, dass die vorgenannten Bodenbrüter, je nach Lage und Örtlichkeit keine Chance mehr

Im Gesetzentwurf werden Baujagd und Totschlagfallen verboten.
Dies wird zur Folge haben, dass etliche Fressfeinde (vor allem der Fuchs) von Bodenbrütern (viele Vögel, aber auch Feldhasen und Rehkitze) örtlich massiv überhand nehmen. Das wiederum wird zur Folge haben, dass die vorgenannten Bodenbrüter, je nach Lage und Örtlichkeit keine Chance mehr bekommen und verschwinden werden.
Diese Tierarten werden auch mit intensiver Landwirtschaft und dem massiven Freizeitdruck durch Menschen zukünftig weitere massive Probleme durch Ihre Fressfeinde bekommen, die nicht mehr effektiv reguliert werden können.
Wo bleibt hier der verfassungsrechtlich garantierte Tierschutz für diese bodenbrütenden Arten?
Ist das Absicht, Nachlässigkeit oder Unwissenheit?

210. Kommentar von :Ohne Name
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209. Kommentar von :Ohne Name

Verfassungsrechtlicher Tierschutz Part 2

Im Gesetz wird zwingend bleifreie Munition vorgeschrieben. Dabei ist es höchst umstritten, ob hierfür das Land überhaupt zuständig ist, da es bundesgesetzliche Bestimmungen gibt, die solchen Regelungen entgegen stehen. Dabei wird darüber hinaus völlig außer Acht gelassen, dass die am Markt angebotenen bleifreien Ersatzgeschosse keine wirkliche

Im Gesetz wird zwingend bleifreie Munition vorgeschrieben.
Dabei ist es höchst umstritten, ob hierfür das Land überhaupt zuständig ist, da es bundesgesetzliche Bestimmungen gibt, die solchen Regelungen entgegen stehen.
Dabei wird darüber hinaus völlig außer Acht gelassen, dass die am Markt angebotenen bleifreien Ersatzgeschosse keine wirkliche Eignung nachgewiesen haben und deren langfristige Toxizität für Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine) mit elendigem Tod nachgewiesen ist.
Die Erfahrungen zeigen, dass mit bis zu 3-fachen Fluchtstrecken gegenüber bleihaltiger Munition gerechnet werden muss. Insbesondere bei Schussdistanzen über 120 Meter.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bleifreie Munition nicht zuverlässig sofort tötet, sondern ein qualvolles Leiden nach sich ziehen kann. darüber hinaus ist seit Langem bekannt, dass die Ersatzstoffe bleifreier Munition (hauptsächlich Kupfer und Zink, beides kann hochgiftige Verbindungen in der Umwelt freisetzen) in dramatischer Weise vergiftend auf Schalenwild wirken.
Trotzdem wird es zwingend vorgeschrieben.
Auch hier frage ich mich bei den Vergiftungserscheinungen für den langsamen qualvollen Tod der Tiere:
Wo bleibt hier der verfassungsrechtlich garantierte Tierschutz?
Ist das Absicht, Nachlässigkeit oder Unwissenheit?

208. Kommentar von :Ohne Name

Verfassungsrechtlicher Tierschutz Part 1

Wenn Herr Minister Bonde seine neuen Regelungen schon permanent mit dem verfassungsrechtlichen Rang des Tierschutzes begründet, würde ich gerne wissen, warum der Einsatz von Nachtsichtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild (Wildscheinen) nicht ausdrücklich erlaubt wird. Schwarzwild heißt deshalb so, weil es aus der Ferne schwarz aussieht.

Wenn Herr Minister Bonde seine neuen Regelungen schon permanent mit dem verfassungsrechtlichen Rang des Tierschutzes begründet, würde ich gerne wissen, warum der Einsatz von Nachtsichtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild (Wildscheinen) nicht ausdrücklich erlaubt wird.
Schwarzwild heißt deshalb so, weil es aus der Ferne schwarz aussieht.
Die Jagd in der Nacht ist:
1. ausdrücklich erlaubt
2. zwingend geboten, da Wildschweine durch das Freizeitverhalten der Menschen (zwischenzeitlich) nachtaktiv sind und außer durch Drückjagden tagsüber überhaupt nicht mehr effektiv bejagt werden können.

Wir Jäger haben alle das Problem, dass wir in der Nacht im Dunkeln auf etwas noch Dunkleres schiessen sollen und dabei eher erahnen, wo beim Wildschwein vorne und hinten ist.

Wenn man also tierschutzgerecht erlegen soll, müssten Nachtsichtzielgeräte für Wildschweine somit auf freiwilliger Basis zwingend erlaubt werden.

Warum fehlt das im Gesetz?
Wo bleibt hier der verfassungsrechtlich garantierte Tierschutz?
Ist das Absicht, Nachlässigkeit oder Unwissenheit?

207. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligungsverfahren erzielte nur in wenigen Punkten einen Konsens

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, im viel zitierte Beteiligungsverfahren am Anfang des Verfahrens wurde in nur ganz wenigen Punkten überhaupt ein Konsens erzielt. Ich finde es daher ungeheuerlich in diesem Zusammenhang von "Beteiligung der Jägerschaft" sowie "Konsens" zu sprechen. Statt "Politik des gehört werden" passt wohl eher "Diktat des

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
im viel zitierte Beteiligungsverfahren am Anfang des Verfahrens wurde in nur ganz wenigen Punkten überhaupt ein Konsens erzielt. Ich finde es daher ungeheuerlich in diesem Zusammenhang von "Beteiligung der Jägerschaft" sowie "Konsens" zu sprechen.
Statt "Politik des gehört werden" passt wohl eher "Diktat des Naturschutzes"!