Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Ohne Name

Zu offensichtlich !!

Werte Regierung, wertes Ministerium für ländlichen Raum, zu offensichtlich ist das Bemühen um Anerkennung und Stimmenfang um bestimmten Interessenskreisen gerecht zu werden. Sollten Sie sich wirklich ernsthaft und ehrlich mit sich selbst mit dieser Materie beschäftigt haben, werden Sie feststellen müssen, daß der aktuell vorliegende

Werte Regierung, wertes Ministerium für ländlichen Raum,

zu offensichtlich ist das Bemühen um Anerkennung und Stimmenfang um bestimmten Interessenskreisen gerecht zu werden.
Sollten Sie sich wirklich ernsthaft und ehrlich mit sich selbst mit dieser Materie beschäftigt haben, werden Sie feststellen müssen, daß der aktuell vorliegende Gesetzentwurf einfach nicht notwendig ist.
Geringfügige Änderungen im noch aktuellen Gesetz reichen völlig aus und könnten Ihren Ansprüchen in vollem Umfang genügen.
Die von Ihnen ideologisierte Politik der Bevormundung des Volkes (Veggy Day, Jagd Gesetz, Alkoho auf öffentlichen Plätzen, 0,5 Promille Grenze,etc.) wird nicht lange Bestand haben. Die Menschen besinnen sich sehr bald darauf, daß wir in einem freien Land leben und eigenverantwortlich denken und entscheiden können.

Zu offensichtlich ist die aktuelle Jagdrechtsnovelle ein Bestreben, sich die Stimmen der "Ideologen" zu sichern - und so ist diese Novelle und der Gesetzentwurf auch aufgebaut.

Machen Sie doch bitte Gesetze künftig für und mit den Leuten, die es betrifft und weniger mit Ideologen, deren Naturverständnis sich auf den Blumenkasten auf dem Balkon beschränkt.

Jäger in Deutschland haben eine aufwendige und umfangreiche Ausbildung mit staatlicher Prüfung abgelegt, die weltweit anerkannt ist.

Sie nehmen uns mit dem vorliegenden Entwurf die Möglichkeit eigenverantwortlich zu denken und zu handeln.

Herzlichen Dank dafür !

12. Kommentar von :Ohne Name

Einschränkung der Schwarzwildjagd

Ich habe von der Gesetzesvorlage noch nicht alles durch, was aber absolut fern aller Praxis ist, ist dass die Jagd auf Sauen zeitweise nur am Feld stattfinden darf. Wir müssen die Sauen also erst ins Feld lassen, den Wildschaden also billigend in Kauf nehmen, um Überläufer und Frischlinge zu bejagen? Da sehe ich dringenden Änderungsbedarf. Die

Ich habe von der Gesetzesvorlage noch nicht alles durch, was aber absolut fern aller Praxis ist, ist dass die Jagd auf Sauen zeitweise nur am Feld stattfinden darf. Wir müssen die Sauen also erst ins Feld lassen, den Wildschaden also billigend in Kauf nehmen, um Überläufer und Frischlinge zu bejagen? Da sehe ich dringenden Änderungsbedarf. Die Kirrungen im Wald (die ja von der Anzahl und Beschickung her streng limitiert sind) werden ganzjährig vom Wild aufgesucht und sind die idealen Stellen, um Wild anzusprechen und selektiv zu bejagen.

Einer unterstellten Beunruhigung des Waldes und des Wildes durch die Jagd muß ich widersprechen. In einem Revier von 250 ha jagen wir zu viert. Also alle paar Tage ein Ansitz - sofern das Licht es zulässt. Wir haben dort täglich unzählige Spaziergänger. Mit bis zu 10 Hunden. Fahrradfahrer, Mountainbiker etc. Im Herbst kommen abseits der Wege die Pilzsammler hinzu. Niemand will den Menschen das Recht auf einen Waldspaziergang oder das Pilzesammeln absprechen. Sollten die Experten aber eine Beunruhigung des Wildes festgestellt haben, kann diese nicht so einfach auf die Jäger abgewälzt und zu einer Gesetzesänderung führen.


Mit freundlichen Gruessen

Michael Hoffmann

Michael Hoffmann
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13. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhezeiten und Fütterungsverbot inhaltlich kontraproduktiv

Jagdruhe an sich ist etwas das Jäger schon immer nutzen, aber mit Sachverstand in Eigenverantwortung und an den Reviergegebenheiten orientiert. Eine generelle Jagdruhe über 2 Monate ist im Hinblick auf Schwarzwildbejagung völlig kontraproduktiv. Ausgerechnet in der Zeit in der im Wald gute Sicht herrscht weil laubfrei, Schnee die Sicht bei Nacht

Jagdruhe an sich ist etwas das Jäger schon immer nutzen, aber mit Sachverstand in Eigenverantwortung und an den Reviergegebenheiten orientiert. Eine generelle Jagdruhe über 2 Monate ist im Hinblick auf Schwarzwildbejagung völlig kontraproduktiv. Ausgerechnet in der Zeit in der im Wald gute Sicht herrscht weil laubfrei, Schnee die Sicht bei Nacht erleichert, ebenso der Stand es Mondes um diese Jahreszeit, die Kirrungen am besten angenommen werden, das Schwarzwild im Feld wenig Deckung und Nahrung findet soll auf die Jagd (auf zumeist Überläufer) verzichtet werden die in diesem Zeitraum ca. 20% der Strecke bringt obwohl nur Überläufer frei ? Das entzieht sich jeder Logik und zwar deswegen, weil die Schwarzwildproblematik bei uns tendenziell steigt und bei uns hier eher mit Jagderleichterungen gegenzusteuern wäre denn mit Jagdeinschränkungen. Vergleiche mit Schweiz... sind also irrelevant. Zunehmende Wildschäden wären die Folge, mehr Unfälle, mehr verwaiste Reviere weil immer weniger Jäger Lust verspüren werden horrende und zunehmende Schäden zu bezahlen weil sie seitens des Gesetzgebers sogar noch gehindert werden sie zu vermeiden. Zweites Thema Fütterungsverbot: in NOTZEITEN Tiere vor dem Verhungern zu bewahren ist und bleibt richtig, alles andere ist tierverachtend ! Zumal der Freizeitdruck in den Revieren permanent steigt und das Wild gestört wird. Schäden in den Dickungen... sind die Folge. Fütterungen als Ablenkfütterungen um diese Schäden zu minimieren sind daher wichtig, ausserdem lassen sich auch Unfallschwerpunkte auf diese Weise entschärfen. Noch ein Wort zur Beteiligung - hören Sie auf die Menschen bitte die ihr Metier gelernt haben (sei es durch grünes Abitur oder ihren Beruf). Hören Sie auf die Betroffenen, das schliesst auch Jagdgenossen, Bauern, Eigentümer und Forst ein. Sie erst zu fragen um dann doch mit o.g. völlig praxisfremden Gesetzesentwürfen aufzuwarten - welches Demokratieverständnis ist das ? Ein letztes Wort zum Image der Jäger: da gibt es kein Problem ausser bei ein paar militanten Ideologen und Randgruppen. Es herbeizureden ist ein Ablenkungsmanöver das durchsichtig. Vielleicht machen Sie sich besser Gedanken über ihr Image als gängelnde Verbotspartei die Klientelpolitik für Herrn Baumann & Co betreibt statt für die Mehrheit der Bevölkerung für die Sie in Ihrer Ministerrolle Verantwortung tragen.

14. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetznovelle

Ich würde mir mal eine 2-jährige generelle Jagdruhe in ganz Baden-Württemberg wünschen.

Vielleicht würde dies helfen, die Bedeutung der Jagd auch denen näher zu bringen, die davon keine Ahnung haben !

15. Kommentar von :Ohne Name

Zynischer Ansatz eines bürokratischen Monsters

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, ich wende mich heute an Sie, weil ich gegen die derzeit geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg protestieren und Sie zu einer Ablehnung dieses Entwurfes bewegen möchte. Ich hoffe sehr, Sie als Mitglieder des Landtages und Vertreter aller Bürger des Landes

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

ich wende mich heute an Sie, weil ich gegen die derzeit geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg protestieren und Sie zu einer Ablehnung dieses Entwurfes bewegen möchte.

Ich hoffe sehr, Sie als Mitglieder des Landtages und Vertreter aller Bürger des Landes Baden-Württemberg erkennen rechtzeitig, dass die geplante Reform von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als nicht zielführend und ideologisch geprägt abgelehnt wird. In keinster Weise werden die Reformen dazu führen der Natur oder den Wildtieren in der Gesamtheit zu helfen. Die einzigen und eindeutig erkennbaren Ziele der Reform sind das den Grundeigentümern zustehende Eigentumsrecht "Jagd" deutlich zu beschneiden sowie den Zielen einer kleinen aber radikalen Minderheit von selbsterklärten Naturschützern zu dienen. Insofern ist auch bereits das Vorwort von Minister Bonde Ausdruck des überaus zynischen Ansatzes dieses Gesetzes. Keinesfalls dient dieses dazu die Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung zu sichern; es dient vielmehr dazu die Jagd an sich und die Begeisterung dafür zu untergraben und langfristig unmöglich zu machen.

Ich kann nicht verstehen, dass in Zeiten, in denen sich breite Bevölkerungsschichten über die ständig steigende Bevormundung und Reglementierung des Alltags lautstark beklagen, jetzt ein radikal reformiertes Landesjagdgesetz auf den Weg gebracht werden soll, das eine wahre Flut von Reglementierungen und Einschränkungen für die Grundstückseigentümer sowie für Jagdausübungsberechtigte bedeuten würde. Anstatt die Jagd bzw. die Naturnutzung weiterhin dort zuzulassen, wo sie möglich ist, soll sie nur noch dort erlaubt werden, wo sie nach Ansicht des Naturschutzes notwendig ist. Damit degradiert man dieses zentrale Eigentumsnutzungsrecht zu einem Ausnahmerecht, das den eigentlich berechtigten nur mehr auf Antrag hoheitlich gewährt werden soll. Dagegen haben sich bereits unsere Vorfahren im Jahre 1848 erhoben und ich halte dies auch heute noch für skandalös und grundgesetzwidrig!

Wenn man auf diese Weise den freiwilligen passionierten Einsatz der Jägerschaft für die Natur untergräbt wird sich dies mittel- und langfristig unglaublich negativ auf unsere Motivation auswirken. Denn nur dann, wenn ich das auch darf, was ich gerne möchte und mir auch rechtlich zusteht, mache ich dies freiwillig und gerne; sobald man aber hoheitlich eine Pflicht auferlegt bekommt etwas (unentgeltlich) zu tun, bei dem ich noch dazu vorher als Bittsteller auftreten muss, werde ich dies bald nicht mehr tun. Die Folge wäre, dass dann die Jagd durch vom Steuerzahler beauftragte Personen betrieben werden muss, die sich um die Reduzierung der Schalenwildarten kümmern. Eine wahrlich bedauerliche und teure Lösung! Als negative Begleiterscheinung wären dann aber auch sämtliche freiwillig erbrachten Naturschutzleistungen der Jäger entfallen, die heute Arten zugute kommen, die gar nicht dem Jagdrecht unterliegen. Denn wenn ich als Jäger Hecken- und Feldgehölze anlege, hilft das dem jagdbaren Hasen, dem Fasan und dem Rebhuhn, aber es hilft halt auch allen Singvögeln und Reptilien sowie Kräutern und Gehölzen.

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, bitte überlegen Sie genau, ob Sie unser Landesjagdgesetz diesem offensichtlich ideologischen Ansatz opfern wollen und damit dem Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg einen Bärendienst erweisen wollen. Effektiver Natur- und Artenschutz findet nämlich nur dann statt, wenn man die Menschen mit einbezieht. Nur wenn auch die Menschen einen tatsächlichen Nutzen dieser Natur erkennen, weil sie eben berechtigt sind diese auch nachhaltig zu nutzen, werden diese Menschen die Natur auch schützen. Ich bitte Sie deshalb auch nicht zuzulassen, dass die Jagd auf nur einige wenige Arten wie Rot-, Reh- und Schwarzwild reduziert wird. Die Jagd auf Fasan und Hasen sowie Rabenkrähen und Füchse muss auch weiterhin in vollem Umfang möglich bleiben.

Schließlich aber kann es nicht sein, dass die Jagdpächter für Schäden verantwortlich sein, aber signifikanter Möglichkeiten beraubt werden sollen, diese zu verhindern. Hier geht es natürlich um die geplante Jagdruhe von Februar bis April für Wildschweine. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Afrkanischen Schweinepest, wäre eine solche Regelung absolut kontraproduktiv und würde die Frustration von Grundstückseigentümern und Jagdberechtigten weiter verschärfen.

Ich hoffe sehr, Sie beherzigen den massiven Widerspruch maßgeblicher Verbände in Baden-Württemberg gegen die geplante Gesetzesreform sowie die von mir vorgebrachten Argumente und stimmen diesem unsäglichen Vorhaben nicht zu. Denn nur die nachhaltige Nutzungsmöglichkeit der natürlichen Resourcen ermöglicht einen effektiven Naturschutz. Gerade aber dies wir mit dem geplanten Reformvorhaben deutlich erschwert wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Mark Schönmetzler
Hildrizhausen

16. Kommentar von :Ohne Name

Wildfütterung

In Österreich/Kärnten wurde im Februar dieses Jahres ein Strafverfahren gegen einen Jagdpächter eingeleitet weil er das Wild ins seinem Revier verhungern lies. Leben wir nun in der EU oder hinterm Mond? Vögel, Eichhörnchen usw. dürfen weiterhin gefüttert werden. Sind den Schalentiere schlechtere Tiere??? Dürfen wir den Tieren immer mehr Lebensraum

In Österreich/Kärnten wurde im Februar dieses Jahres ein Strafverfahren gegen einen Jagdpächter eingeleitet weil er das Wild ins seinem Revier verhungern lies. Leben wir nun in der EU oder hinterm Mond? Vögel, Eichhörnchen usw. dürfen weiterhin gefüttert werden. Sind den Schalentiere schlechtere Tiere??? Dürfen wir den Tieren immer mehr Lebensraum und Nahrungsflächen durch Straßenbau, Industrie, Freizeitangeboten nehmen und die einzige Lösung ist sie Totzuschießen aber ja nicht füttern... Das grenzt schon an den Menschlichen Egoismus den man seinerzeit bei der Ausrottung des Raubwildes betrieben hat.... nun sind halt Rehe, Rothirsche usw. dran.... und das alles im Namen des TIERSCHUTZES.... und genauso paradox sind viele andere Punkte Ihres Gesetzentwurfes auch....

17. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Es ist sehr bedauerlich, dass wieder einmal versucht wird, unsere heimische Tierwelt über einen 'neuen', völlig anderen Gesetzestext zu regulieren. Wenn man in die Vergangenheit zurückschaut, waren alle bisherigen Gesetzestexte ideologisch geprägt, was bisher nie zu einem Vorteil der heimischen Tierwelt geführt hat. Aber kein Text war so sehr

Es ist sehr bedauerlich, dass wieder einmal versucht wird, unsere heimische Tierwelt über einen 'neuen', völlig anderen Gesetzestext zu regulieren. Wenn man in die Vergangenheit zurückschaut, waren alle bisherigen Gesetzestexte ideologisch geprägt, was bisher nie zu einem Vorteil der heimischen Tierwelt geführt hat. Aber kein Text war so sehr ideologisch geprägt, wie der jetzt anstehende Gesetzestext. Wieso soll dann gerade dieses Modell dann zum Erfolg führen???
Abstrakt betrachtet steht in keinem Passus unsere heimische Natur deutlicher im Vordergrund wie bisher. Dabei sind die Menschen in Baden-Württemberg noch nie so missachtend mit der heimischen Natur umgegangen ...noch nie musste unsere Natur so unter dem Menschen leiden wie derzeit.
Das wird mit dem neuen Gesetzestext nicht besser, nur dass man es jetzt 'Management' nennt und es sich damit leichter in der Bevölkerung 'verkaufen' lässt.
Kein Haustierbesitzer kann sich erlauben, was amtl. Stellen seit Jahren herausnehmen. Wir würden mit dem Finger auf diesen privaten Tierbesitzer zeigen und ihn vor den Kadi schleppen. Allerdings die staatlichen Stellen dürfen anders agieren, weil es der Gesetzestext hergibt.
Die ‚neuen‘ Möglichkeiten lassen da noch viel mehr Spielraum.
Wo ist da die Achtung vor der Schöpfung?

Dazu ein kleines Beispiel - ich füttere in der Notzeit das Rehwild. In der Fütterungszeit habe ich je nach Notlage die 4- bis 6-fache Anzahl Rehwild im Revier stehen. Dabei füttere ich primär Treber.
Wie groß muss die Not sein, dass sich auf meinen paar ha so viel Rehwild zusammenzieht?
-
Mit Naturschutz beschäftige ich mich, seit ich Laufen kann - damals kannte man den Begriff noch nicht. Vor über 30 Jahren habe ich den Jagdschein gemacht und seit ein paar Jahren engagiere ich mich aktiv in einem kleinen, lokalen Naturschutzverein. Wir haben es aus eigenen Mitteln geschafft, eine sehr vielfällige, artenreiche Natur wieder fast selbstverständlich zu machen. Um Details zu nennen, reichen ein paar Vertreter aus der Vogelwelt, die da lauten: Eisvogel, Große Brachvogel, Kiebitz, Sumpfohreule, Uhu, Schwarzstorch, Weißstorch, Schnepfe, Rebhuhn, Fasan, … .
Spätestens wenn wir an die offiziellen Naturschützer geoutet werden, wird es diese Artenvielfalt mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah verändern, weil einige Spezies sind 'schützenswerter'.
Jetzt schweife ich vom Thema ab.

Zurück zu diesem 'Jagd- und Wildtiermanagementgesetz'.
Sorry, das ist von Menschen gemacht, die von der Materie wenig Ahnung haben. Sie haben studiert und halten sich für ‚wissend‘. Sie wollen sich vielleicht auch bei/mit diesem Gesetzt profilieren … .
Leider hat unsere heimische Natur keine Lobby, um sich gegen diesen Unsinn zu wehren.
Dieser Gesetzestext ist zwar grün geprägt, aber nur von einer grünen Lobby. Er schränkt zwar die aktuellen Rechte von Grundbesitzer und Jäger ein, aber leider nicht zum Profit unserer heimischen Natur.
Vielleicht ist es sogar richtig, dass man ein entsprechendes 'Jagd- und Wildtiermanagementgesetz' braucht, aber doch nicht auf die Schnelle und Hoppla-Hopp.
Allein aus Respekt vor der Schöpfung sollte man das Thema etwas ‚seriöser‘ angehen.

18. Kommentar von :Ohne Name
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19. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermangementgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in folgenden Punkten: Jagdfreie Monate Februar bis April: Gerade in dieser Zeit werden nachweislich bis zu 20% der Schwarzwildstrecke erzielt. Desweiteren ist die Bejagung aufgrund der noch geringen Vegetation, sowie das günstige Mondlicht gerade

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in folgenden Punkten:

Jagdfreie Monate Februar bis April:
Gerade in dieser Zeit werden nachweislich bis zu 20% der Schwarzwildstrecke erzielt. Desweiteren ist die Bejagung aufgrund der noch geringen Vegetation, sowie das günstige Mondlicht gerade im Wald "einfacher". Denn dort kann mithilfe einer Kirrung gezielt Schwarzwild bejagt werden. Diese Bejagung ist vonnöten, um Wildschäden und Tierseuchen(Afrikanische Scweinepest etc.) einzudämmen.

Verbot der Fütterung:
Die Fütterung in Notzeiten ist ein wichtiges Instrument zur Lenkung der Wildes, um den Verbissdruck auf Forstflächen zu senken. Außerdem ist die Notzeitfütterung eine Maßnahme des Tierschutzes oder warum sollten wir Wild verhungern lassen aber tausende von Vögel werden jährlich in den Gärten gefüttert.

Verbot Jagdmethoden:
Durch das Verbot der Bau-und Fallenjagd, nehmen Sie uns Jägern eine wichtige Jagdmethode, um den Bestand von Fuchs und Marder nachhaltig zu senken. Nur durch die scharfe Bejagung dieser Prädatoren haben, Auerwild, Fasan und co eine Chance.

Waidmanns Heil

A.Butscher

20. Kommentar von :Ohne Name

Jagd und Wildtiermanagementgesetz

Ich jage seit über 40 Jahren, und habe in dieser Zeit nicht erlebt, dass eine Tierart dadurch ausgerottet wurde, im Gegenteil, so haben unsere Schwarzwildbestände rassant zugenommen trotz scharfer Bejagung. Ebensso steigen die Zahlen beim Fuchs an, und ich habe Angst vor dem Tag an dem die Tollwut bei uns wieder ausbricht, und der niedliche Fuchs

Ich jage seit über 40 Jahren, und habe in dieser Zeit nicht erlebt, dass eine Tierart dadurch ausgerottet wurde, im Gegenteil, so haben unsere Schwarzwildbestände rassant zugenommen trotz scharfer Bejagung. Ebensso steigen die Zahlen beim Fuchs an, und ich habe Angst vor dem Tag an dem die Tollwut bei uns wieder ausbricht, und der niedliche Fuchs auf der Terrasse mit Schaum am Fang auf alles was sich bewegt bissig reagiert. Ich habe die Zeit erlebt, als die Fuchsbaue begast wurden, um dieser schlimmen Seuche Einhalt zu gebieten. Wer dies erlebt hat, der kann es absolut nicht verstehen, dass unsere Natur von sogenannten Schützern und Verstehern zum Labor für ihre Ideologie missbraucht wird. Wer das Interview mit Herrn Ebner von den Grünen in der Südwestpresse gelesen hat, der hierzu sagt: Dann kann man ja die Beschränkungen wieder aufheben, der weiss wohin die Reise geht .
Wer uns 80% Wildschadenersatz am Mais als Pluspunkt verkaufen will, der lügt ganz einfach, denn bisher ist die Jagdgenossenschaft zum Ersatz verpflichtet und nicht der Pächter, der diesen im Pachtvertrag übernehmen kann, aber nicht gesetzlich muss.
Mit dem neuen Gesetz wird die Jägerschaft zum Zahlmeister des Landes degradiert. So darf man zwar Jagdeinrichtungen aufstellen, aber bitteschön gegen entsprechendes Entgeld. Da müssen Hegegemeinschaften gebildet werden, aber bitteschön selbst finanziert. Zwei Monate Jagdruhe, aber Wildschaden bitteschön bezahlen, und so weiter.
Wenn uns gesagt wird, wir müssen froh sein, dass es nur 2 Monate Jagdruhe gibt, und nicht 9 Monate, wie von den Naturschützern gefordert, dann frage ich mich, wie soll der Abschuss in 3 Monaten erfüllt werden? auf grßen Drückjagden? Und dabei wird ein Top-Lebensmittel produziert? Der beste Weg zurück zur Feudaljagd, deren Abschaffung die Errungenschaft einer großen Revolution ist.