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Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 sieht vor, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten.

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Zudem sollen die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden werden. Daneben soll die Arbeit in den kommunalen Gremien transparenter werden.

Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen sind:

  • Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert, indem beim Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent (statt zehn Prozent mit nach Gemeindegrößen gestaffelten Höchstgrenzen) und bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent (statt bisher 25 Prozent) gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats von sechs Wochen auf drei Monate verlängert wird, der Anwendungsbereich um den verfahrenseinleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren (regelmäßig der Aufstellungsbeschluss) erweitert und das Verfahren näher ausgestaltet wird.
  • Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung zu Einwohnerantrag und Einwohnerversammlung. Dadurch werden Einwohnerinnen und Einwohner antragsberechtigt, insbesondere Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates haben, werden einbezogen. Die diesbezüglichen Quoren werden abgesenkt und die Fristen für die Antragstellung verlängert.
  • Fraktionen in kommunalen Vertretungsorganen und ihre Rechte werden gesetzlich geregelt. Die Minderheitenrechte in kommunalen Gremien werden gestärkt. Künftig können Fraktionen und ein Sechstel der Gemeinderäte bzw. Kreisräte (bisher ein Viertel) Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Akteneinsicht stellen.
  • Die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und in der Regel öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen transparenter.
  • Die Rechte der Mitglieder von Gemeinde- und Kreisräten hinsichtlich der Übermittlung von Sitzungsunterlagen, der Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzung und der Teilnahme an Ortschaftsratssitzungen werden erweitert.
  • Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Die Rechte der Jugendvertretungen werden erweitert. Jugendliche können künftig die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen.
  • Die Möglichkeit zur Einführung der Bezirksverfassung wird in allen Stadtkreisen und Großen Kreisstädten auch ohne räumlich getrennte Ortsteile eröffnet.
  • Die Rechte von geschäftsführenden Kollegialorganen (Gemeinderäten, Kreistagen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) werden näher bestimmt.

Der erarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat am 10. Februar 2015 für das Anhörungsverfahren freigegeben.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum Freitag, 27. März 2015 kommentieren. Das Innenministerium wird zu den eingegangenen Kommentaren nach Abschluss der Kommentierungsphase eine gesammelte Stellungnahme auf dem Beteiligungsportal veröffentlichen.

Gesetzentwurf: Änderung der Kommunalverfassung (PDF)

Was ändert sich bei der Kommunalverfassung

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

42. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf Änderung der Kommunalverfassung

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Ministerpräsident,   als Neugemeinderat seit letzten Sommer, habe ich sehr schnell gelernt wie schwierig es ist, mit der bestehenden Gemeindeordnung gegenüber der Verwaltung zu bestehen. Durch die geplante Änderung der Kommunalverfassung würde ein Stück weit mehr "auf gleicher […]

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

 

als Neugemeinderat seit letzten Sommer, habe ich sehr schnell gelernt wie schwierig es ist, mit der bestehenden Gemeindeordnung gegenüber der Verwaltung zu bestehen. Durch die geplante Änderung der Kommunalverfassung würde ein Stück weit mehr "auf gleicher Augenhöhe" zwischen hauptamtlicher Verwaltung (welche immer einen Wissensvorsprung hat) und ehrenamtlichen Gemeinderät/innen sowie der Bürgerschaft hergestellt.

 

Darüber hinaus ist es wichtig mehr Öffentlichkeit herzustellen: In den öffentlichen Sitzungen bekomme ich immer zu hören, dies sei doch schon alles im, i. d. R. nicht-öffentlichen, Ausschuß ausreichend diskutiert worden. Im Gegensatz zu Personalangelegenheiten, halte ich die Nichtöffentlichkeit bei Sachthemen für falsch, weil so der Bürgerschaft vorenthalten wird, welche Diskussionsbeiträge von wem gekommen sind.

 

Die nun zu Tage tretenden Widerstände vergessen, dass jeder Gesetztesentwurf bereits ein Kompromiß zwischen unterschiedlichen Interessenslagen ist. Von diesem Kompromiß nun nochmal Abstriche zu machen, wäre ein Schlag ins Gesicht gegenüber allen Bürgern und Bürgerinnen, welche sich engagieren wollen.

 

Von daher möchte ich Sie dringend bitten, den Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung in dieser Form als Beitrag zu mehr Demokratie zu verabschieden. Alles andere wäre eine Mißtrauenserklärung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Schuldt, Asternweg 31, 79312 Emmendingen

34. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung und Landkreise

Zunächst ein Lob: Die Änderungen sind längst überfällig!   Dann: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide ist mit 20% immer noch zu hoch. Wenn man sich die sinkende Beteiligung bei regulären kommunalen Wahlen ansieht, ist ein Quorum von 15% sicher nicht zu niedrig.   Zusätzlich: Eine entsprechende Änderung der Landkreisordnung sollte so bald […]

Zunächst ein Lob: Die Änderungen sind längst überfällig!

 

Dann: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide ist mit 20% immer noch zu hoch. Wenn man sich die sinkende Beteiligung bei regulären kommunalen Wahlen ansieht, ist ein Quorum von 15% sicher nicht zu niedrig.

 

Zusätzlich: Eine entsprechende Änderung der Landkreisordnung sollte so bald wie möglich angegangen werden. Auch in den Regionalverbänden wird Bürgerbeteiligung weitgehend ausgeblendet. Minderheitenrechte gibt es dort kaum.

35. Kommentar von :Ohne Name

Direkte Demokratie und verbesserte Demokratie in den Räten

Ich begrüße die Erleichterungen für die direkte Demokratie. Die Einbeziehung von EinwohnerInnen unterstützt deren Integrationswillen. Die Rechte der Fraktionen in den Räten zu stärken wird die Rechte des Gemeinderates insgesamt stärken. Das dies die Bürgermeister und Oberbürgermeister schlechtreden spricht für sich. Bezirksverfassungen können […]

Ich begrüße die Erleichterungen für die direkte Demokratie. Die Einbeziehung von EinwohnerInnen unterstützt deren Integrationswillen.

Die Rechte der Fraktionen in den Räten zu stärken wird die Rechte des Gemeinderates insgesamt stärken. Das dies die Bürgermeister und Oberbürgermeister schlechtreden spricht für sich.

Bezirksverfassungen können die Ortschaftsverfassungen sinnvoll ersetzen - so bekommen auch Stadtteile eine Vertretungsmöglichkeit, die bisher nur den Ortschaften zukam.

Ingesamt sehe ich die Änderungen durch dieses Gesetz sehr positiv und wünsche viel Erfolg!

36. Kommentar von :Ohne Name

Auf dem richtigen Weg

  Wenn gewählte Bürgermeister und gewählte Stadt- und Gemeinderäte wegen der Änderung der Gemeindeordnung schon jammern und klagen noch bevor sie "geschlagen" wurden, dann macht die neue Gemeindeordnung etwas richtig. Zwar vom Volk gewählt, schaffen sich die Bürgermeister und ihre Räte Nischen, in denen es sich trefflich regieren läßt und an deren […]

 

Wenn gewählte Bürgermeister und gewählte Stadt- und Gemeinderäte wegen der Änderung der Gemeindeordnung schon jammern und klagen noch bevor sie "geschlagen" wurden, dann macht die neue Gemeindeordnung etwas richtig.

Zwar vom Volk gewählt, schaffen sich die Bürgermeister und ihre Räte Nischen, in denen es sich trefflich regieren läßt und an deren Eigeninteressen die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger abprallen.

Das Thema "Seilschaften" spielt in der alltäglichen Kommunalpolitik von der Landshauptstadt bis in die Dörfer im täglichen Kommunalpolitikbetrieb eine Rolle.

In diesem Sinne geht die neue Kommunalordnung als Re-Kommunalisierung des politischen Handelns weg von zu Bürgermeistern gewählten "Verwaltungsfachleuten" hin zu einer aktiven Rolle der Bürgerinnnen und Bürger in ihrer Kommune noch nicht weit genug.

 

Die neue Kommunalordnung ist ein richtiger Schritt zur Re-Demokratisierung der Gemeinden und Städte und gibt dem "Volk" von dem alle Staatsgewalt schließlich ausgeht, Beteiligungsmöglichkeiten zurück, die dem Wahlsouverän durch Gesetze und Verordnungen kalt entzogen wurden.

Als gewählter Gemeinderat würde ich mir wünschen, daß weitere Schritte folgen um die Verkrustungen in der Kommunalpolitik aufzubrechen und die mündigen Bürger noch mehr in die Beteiligung aber auch in die Pflicht zu nehmen.

 

30. Kommentar von :Ohne Name

Ortschaftsräte

Wann werden die Ortschaftsräte abgeschaft?

 

In den Ortschaftsräten werden beschlüsse gefasst, die dann vom gesamt Stadtrat nochmals bestätigt werden muss.

Ebenfalls sollte in diesem Zug auch die Ortsvorsteher abgeschaft werden.

25. Kommentar von :Ohne Name

Reform in Trippelschritten

lange habe ich auf diese Reform gewartet und bin enttäuscht. Es klärt sich für mich nicht die Frage: Befürwortet die Grün-rote Regierung in Baden-Württemberg Bürgerbeteiligung oder hat sie doch eher Angst vor ihr?   Ich vermisse so viele Punkte, die für faire Volksabstimmungen auf kommunaler Ebene nötig wären: Was soll die Zustimmungshürde von […]

lange habe ich auf diese Reform gewartet und bin enttäuscht. Es klärt sich für mich nicht die Frage: Befürwortet die Grün-rote Regierung in Baden-Württemberg Bürgerbeteiligung oder hat sie doch eher Angst vor ihr?

 

Ich vermisse so viele Punkte, die für faire Volksabstimmungen auf kommunaler Ebene nötig wären:

Was soll die Zustimmungshürde von 20% der Wahlberechtigten? Wenn Bürgerbeteiligung begrüßt wird, sollten solche Quoren komplett gestrichen werden. Was ist das für eine Demokratie, wo 19% der Abstimmungsberechtigten mit 90% die Mehrheit der Abstimmenden erreichen aber trotzdem verlieren? Das Nein-Lager wird weiterhin die Themen ignorieren und Boykott eine Erfolgsstrategie sein. Das produziert keine Akzeptanz, sondern noch mehr Frust. Das einzige, was wirksam eine hohe Beteiligung sichert ist die Wahloption für Initiatoren, den Abstimmungstermin entweder nach Fristenregelung zu errechnen oder auf den nächsten Wahltermin (Stadtrat, Landtagswahl, BT-Wahl, Europawahl) zu legen.

 

Ich vermisse Volksabstimmungen auf der Ebene der Landkreise.

 

Ich vermisse verbindliche Regelungen zu den Informationen, die die Wählerinnen und Wähler vor der Abstimmung erhalten. Eine Informationsbroschüre ist das non-plus-ultra - warum fehlt es in der Kommunalverfassung unseres Bundeslands, das so vorbildlich in der Bürgerbeteiligung sein möchte?

 

Ich vermisse fakultative Referenden mit niedrigeren Unterschriftenhürden und beschleunigten Fristen für Themen, die durch Bürgerentscheid beschlossen wurden, aber nach Ablauf einer gewissen Frist vom Stadtrat wieder geändert wurden nach Vorbild Hamburg.

 

Mit freundlichem Gruß

28. Kommentar von :Ohne Name

Muster zur Umsetzung (z.B. Geschäftsordnung, Hauptsatzung)? Regelungslücke VwBlBW 2011, 136ff, BVerwG 8 B 50.12

Am Beispiel von BVerwG 8 B 50.12 (VwBlBW 2010, 464ff und VwBlBW 2011, 136ff landesweite "Regelungslücke", zeigt sich, dass ehrenamtliche Gemeinderäte nicht gehört werden.   Worum geht's ? Mit fraglichen Begründungen haben die (Ober-)Bürgermeister und Regierungspräsidien) klammheimlich die Gemeinderäte entmachtet, indem sie z.B. […]

Am Beispiel von BVerwG 8 B 50.12 (VwBlBW 2010, 464ff und VwBlBW 2011, 136ff landesweite "Regelungslücke", zeigt sich, dass ehrenamtliche Gemeinderäte nicht gehört werden.

 

Worum geht's ? Mit fraglichen Begründungen haben die (Ober-)Bürgermeister und Regierungspräsidien) klammheimlich die Gemeinderäte entmachtet, indem sie z.B. Hauptsatzungsregelungen rund um § 36 BauGB (Einvernehmen der Gemeinde) für "obsolet" erklärt haben.

 

Städtetag und Gemeindetag nehmen hier als "Lobbyisten" der Bürgermeister die Positionen und Interessen der GemeindeRÄTE schlichtweg nicht wahr. Sie wollen (ausweislich eines Schreibens von Gemeindetagspräsident Kehle vom 05.02.2015 an den Innenminister) in wesentlichen Fragen der Kommunalverfassung "Spielräume" für die Verwaltung (gemeint sind nur die (Ober-)Bürgermeister) und Behörden.

 

Die Gemeinden d.h. die ehrenamtlichen Gemeinderäte sind verunsichert, dass und wie Ihnen Kernkompetenzen im Bereich der Selbstverwaltung genommen werden (vgl. "Gemeinden sind verunsichert" Stuttgarter Zeitung vom 27.10.2010 - Fall des Pferdegestüts auf dem Mönchsloh in Weil der Stadt).

 

Zur Reform der Kommunalverfassung und zur Umsetzung der Reform in den Kommunen bedarf es dringend verlässliche Auskünfte der Landesregierung hierzu, und daneben verlässliche MUSTER (z.B. Geschäftsordnungsmuster und Hauptsatzungsmuster), wenn nicht gar Verwaltungsvorschriften. Es ist klar- und sicherzustellen, dass demokratisch gewählte Gemeinderäte vielleicht im Bereich des formellen Einvernehmens (M.E. bezieht sich BVerwG 4 C 16.03 ausdrücklich nur auf dasformelle Einvernehmen), nicht aber auch im Bereich des materiellen Einvernehmens entmachtet werden können.

 

In anderen Bundesländern gibt es z.B. verordnete Formulare zum Einvernehmen nach § 36 BauGB (bzw. § 36 BauGB analog/entsprechend). Baupolitische Ermessenentscheidungen z.B. im Bereich der §§ 31, 33 bis 35 BauGB gehören in öffentliche Gemeinderatssitzungen. Das hat etwas mit Selbstverwaltung (garantiert in Art. 28 Abs. 2 GG und Art 71 Landesverfassung BW), Planungs-, und Personalhoheit zu tun.

 

Um es mit den Worten des BVerwG zu sagen :... "Es ist aber Sache der Gemeinde selbst oder des Landesgesetzgebers, durch kommunalverfassungsrechtliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Belange der Planungshoheit hinreichend gewahrt bleiben."

 

Es geht um die Bebauungsgenehmigung im Sternverfahren (sog. Stufenverwaltungsakt), die etwas anderes ist als die Genehzmigung der Baupolizei oder der Fachbehörden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Peter Lautenschläger

1. Vorsitzender Weinheimer Liste e.V.

 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei P. Lautenschläger

Horazweg 4

69469 Weinheim

 

www.lautenschlaeger.de

 

Mobil : 0162 774 7773

Festnetz : 06201 494244

17. Kommentar von :Frau Dr. Hansine Brat-Wurst-Döner

Ich find's toll

Also es bewegt sich was und im Bezug auf die kokurrenzlose easy-to-use-Reduktion ist das doch tatsächlich proaktiv zu sehen!

37. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gut, dass nun Gemeinderatssitzungen hinter verschlossenen Türen die Ausnahme werden sollen. Das ist längst überfällig.

39. Kommentar von :Ohne Name

Zeitgemäßere Ausgestaltung der Kommunalverfassung dringend erforderlich

Die vorgeschlagenen Änderungen zu größerer Transparenz (Primat der Öffentlichkeit), größerer Beteiligung (direkte Demokratie), mehr Teilhabe (erhöhte Sitzungsgelder für Kinderbetreuung u.ä., Beteiligung Jugendlicher) sind dringend notwendig, umdie Kommunalverfassung an die gesellschaftliche Realität und ein modernes Demokratieverständnis […]

Die vorgeschlagenen Änderungen zu größerer Transparenz (Primat der Öffentlichkeit), größerer Beteiligung (direkte Demokratie), mehr Teilhabe (erhöhte Sitzungsgelder für Kinderbetreuung u.ä., Beteiligung Jugendlicher) sind dringend notwendig, umdie Kommunalverfassung an die gesellschaftliche Realität und ein modernes Demokratieverständnis anzupassen. Bitte lassen sie sich nicht von koservativen Kräften von diesem Vorhaben abbringen!

Aus meiner Sicht wichtig ist es, drauf zu achten, dass die Regelungen für mehr Transparenz, Beteiligung und öffentlicher Diskussion auch für Ortschaftsräte gelten. So sollten besipelsweise der §20, Absatz 3 und §41 unabhängig vom Votum des Gemeinderats auch für Ortschaftsräte gelten.

Für alle kommunalen Gremien ist es wichtig, dass die Sitzungsprotokolle zeitnah und in einer handhabbaren Form den Gremienmitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, bei nichtöffentlichen Protokollen z.B. über ein Intranet. Es erwschert die ehrenamtliche Arbeit in kommunalen Gremien und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ungemein, wenn Protokolle nach Monaten noch immer nicht vorliegen oder nur im Rathaus oder auf dem Landratsamt (zu deren Öffnunsgzeiten) einsehbar sind.