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Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 sieht vor, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten.

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Zudem sollen die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden werden. Daneben soll die Arbeit in den kommunalen Gremien transparenter werden.

Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen sind:

  • Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert, indem beim Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent (statt zehn Prozent mit nach Gemeindegrößen gestaffelten Höchstgrenzen) und bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent (statt bisher 25 Prozent) gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats von sechs Wochen auf drei Monate verlängert wird, der Anwendungsbereich um den verfahrenseinleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren (regelmäßig der Aufstellungsbeschluss) erweitert und das Verfahren näher ausgestaltet wird.
  • Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung zu Einwohnerantrag und Einwohnerversammlung. Dadurch werden Einwohnerinnen und Einwohner antragsberechtigt, insbesondere Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates haben, werden einbezogen. Die diesbezüglichen Quoren werden abgesenkt und die Fristen für die Antragstellung verlängert.
  • Fraktionen in kommunalen Vertretungsorganen und ihre Rechte werden gesetzlich geregelt. Die Minderheitenrechte in kommunalen Gremien werden gestärkt. Künftig können Fraktionen und ein Sechstel der Gemeinderäte bzw. Kreisräte (bisher ein Viertel) Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Akteneinsicht stellen.
  • Die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und in der Regel öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen transparenter.
  • Die Rechte der Mitglieder von Gemeinde- und Kreisräten hinsichtlich der Übermittlung von Sitzungsunterlagen, der Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzung und der Teilnahme an Ortschaftsratssitzungen werden erweitert.
  • Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Die Rechte der Jugendvertretungen werden erweitert. Jugendliche können künftig die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen.
  • Die Möglichkeit zur Einführung der Bezirksverfassung wird in allen Stadtkreisen und Großen Kreisstädten auch ohne räumlich getrennte Ortsteile eröffnet.
  • Die Rechte von geschäftsführenden Kollegialorganen (Gemeinderäten, Kreistagen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) werden näher bestimmt.

Der erarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat am 10. Februar 2015 für das Anhörungsverfahren freigegeben.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum Freitag, 27. März 2015 kommentieren. Das Innenministerium wird zu den eingegangenen Kommentaren nach Abschluss der Kommentierungsphase eine gesammelte Stellungnahme auf dem Beteiligungsportal veröffentlichen.

Gesetzentwurf: Änderung der Kommunalverfassung (PDF)

Was ändert sich bei der Kommunalverfassung

Kommentare : zur Änderung der Kommunalverfassung

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10. Kommentar von :Ohne Name
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47. Kommentar von :Ohne Name
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49. Kommentar von :Ohne Name

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen war ein erster Schritt. Darüber hinaus die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verbindlich in die Gemeindeordnung aufzunehmen, halte ich für wichtig - und längst überfällig. Zu oft werden Entscheidungen nur aus dem Blickwinkel der Erwachsenen getroffen, ohne die

Das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen war ein erster Schritt. Darüber hinaus die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verbindlich in die Gemeindeordnung aufzunehmen, halte ich für wichtig - und längst überfällig. Zu oft werden Entscheidungen nur aus dem Blickwinkel der Erwachsenen getroffen, ohne die Möglichkeiten der Partizipation zu sehen und auszuschöpfen. Wenn Kinder und Jugendliche sich ernst genommen fühlen und ihr persönliches Lebensumfeld mitgestalten können, kann Verantwortung erlernt werden und Verständnis für demokratisches Handeln entstehen. Angesichts vieler negativer gesellschaftlicher Entwicklungen (Protest anstatt Mitwirkung) ist dies ein wichtiges Element für Demokratieerziehung und gegen spätere Politikverdrossenheit.

50. Kommentar von :Ohne Name

Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung

Als Fraktionsvorsitzende einer Gemeinderatsfraktion in einer Großstadt begrüße ich ausdrücklich die jetzt vorgeschlagenen Reformansätze. Vor allem die Stärkung der Fraktionsarbeit durch den erstmalig in der Gemeinde- und Landkreisordnung festgelegten Begriff der Fraktion, durch die Schaffung von Veröffentlichungs-möglichkeiten in den Amtsblättern

Als Fraktionsvorsitzende einer Gemeinderatsfraktion in einer Großstadt begrüße ich ausdrücklich die jetzt vorgeschlagenen Reformansätze.
Vor allem die Stärkung der Fraktionsarbeit durch den erstmalig in der Gemeinde- und Landkreisordnung festgelegten Begriff der Fraktion, durch die Schaffung von Veröffentlichungs-möglichkeiten in den Amtsblättern und beispielsweise der Festlegung, dass Fraktionen ein Budget für Geschäftsausgaben erhalten, sind wichtige Schritte zur Stärkung de kommunalpolitischen Arbeit vor Ort.
Auch die angestrebten Verbesserungen für mehr Transparenz durch die Veröffentli-chung der Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen im Internet und die rechtzeitige Versendung der Unterlagen an die Gemeinderatsmitglieder stärken das politische Ehrenamt einerseits, eröffnen andererseits aber auch Beteiligungs- und Mitwir-kungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger durch eine bessere Informati-onspolitik über kommunale Themen in den Gemeinden und Städten.
Letztdendlich begrüße ich außerordentlich die Festlegungen zur Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalpolitik über Jugendgemeinderäte oder Jugendforen und einem verbrieften Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat. Dass für Gemeinderäte der Aufwand für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen erstattet werden soll, wie es dies seit Jahren in unserer Stadt auf unsere Initiative hin gibt, vergrößert entscheidend die Möglichkeiten, dass vor allem auch junge Frauen und Mütter sich in der Kommunalpolitik engagieren können.

51. Kommentar von :Ohne Name

Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung

Als Fraktionsvorsitzende einer Gemeinderatsfraktion in einer Großstadt begrüße ich ausdrücklich die jetzt vorgeschlagenen Reformansätze. Vor allem die Stärkung der Fraktionsarbeit durch den erstmalig in der Gemeinde- und Landkreisordnung festgelegten Begriff der Fraktion, durch die Schaffung von Veröffentlichungs-möglichkeiten in den Amtsblättern

Als Fraktionsvorsitzende einer Gemeinderatsfraktion in einer Großstadt begrüße ich ausdrücklich die jetzt vorgeschlagenen Reformansätze.
Vor allem die Stärkung der Fraktionsarbeit durch den erstmalig in der Gemeinde- und Landkreisordnung festgelegten Begriff der Fraktion, durch die Schaffung von Veröffentlichungs-möglichkeiten in den Amtsblättern und beispielsweise der Festlegung, dass Fraktionen ein Budget für Geschäftsausgaben erhalten, sind wichtige Schritte zur Stärkung de kommunalpolitischen Arbeit vor Ort.
Auch die angestrebten Verbesserungen für mehr Transparenz durch die Veröffentli-chung der Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen im Internet und die rechtzeitige Versendung der Unterlagen an die Gemeinderatsmitglieder stärken das politische Ehrenamt einerseits, eröffnen andererseits aber auch Beteiligungs- und Mitwir-kungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger durch eine bessere Informati-onspolitik über kommunale Themen in den Gemeinden und Städten.
Letztdendlich begrüße ich außerordentlich die Festlegungen zur Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalpolitik über Jugendgemeinderäte oder Jugendforen und einem verbrieften Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat. Dass für Gemeinderäte der Aufwand für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen erstattet werden soll, wie es dies seit Jahren in unserer Stadt auf unsere Initiative hin gibt, vergrößert entscheidend die Möglichkeiten, dass vor allem auch junge Frauen und Mütter sich in der Kommunalpolitik engagieren können.

53. Kommentar von :Ohne Name

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Einzufügen wäre auch: 1. Bürgermeister und Dezernatsleiter haben keinen Sitz in den Kreistagen, .....um die Unabhängigkeit der Kreistage zu wahren und Interessenkollisionen zu minimieren. 2. Doppelbesoldungen im Öffentlichen Dienst, - hier von Bürgermeistern und vergleichbaren Amtsträgern durch Ämter in mehreren Institutionen sind abzuschaffen

Einzufügen wäre auch:
1. Bürgermeister und Dezernatsleiter haben keinen Sitz in den Kreistagen, .....um die Unabhängigkeit der Kreistage zu wahren und Interessenkollisionen zu minimieren.
2. Doppelbesoldungen im Öffentlichen Dienst, - hier von Bürgermeistern und vergleichbaren Amtsträgern durch Ämter in mehreren Institutionen sind abzuschaffen bzw. gegenseitig finanziell auszugleichen.

55. Kommentar von :Ohne Name

Anregungen zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in § 21

Sehr geehrte Damen und Herrn, sehr geehrter Herr Innenminister Gall, obwohl der Gesetzentwurf an vielen Stellen hinter den Positionen des Gesetzentwurfes der SPD- und der Grünenfraktion von 2005 zurückbleibt, ist er ein wichtiger Schritt für mehr Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger- und Bürgerinnen in Baden-Württemberg. Bedauerlich ist, dass die

Sehr geehrte Damen und Herrn, sehr geehrter Herr Innenminister Gall,
obwohl der Gesetzentwurf an vielen Stellen hinter den Positionen des Gesetzentwurfes der SPD- und der Grünenfraktion von 2005 zurückbleibt, ist er ein wichtiger Schritt für mehr Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger- und Bürgerinnen in Baden-Württemberg. Bedauerlich ist, dass die Verfahren nicht auf die Landkreisebene eingeführt wurden.
Die Verbesserungen bei der Einwohnerversammlung, dem Einwohnerantrag, den Regelungen für mehr Transparenz sowie der verpflichtenden Jugendbeteiligung, werden den Dialog zwischen den Kommunen und ihren Bürgern und Bürgerinnen fördern die Bereitschaft vor Ort mitzuwirken erhöhen.
Die interfraktionelle Vereinbarung regelt die Stellenschrauben, wie Themenausschlüsse oder die Höhe der Quoren und ich hätte mir weitergehende Regelungen (z.B. durch die Staffelung des Zustimmungsquorums nach Gemeindegröße) als Zeichen für mehr Vertrauen in die Bürger und Bürgerinnen Rahmen gewünscht.
In den von Ihnen vorgeschlagen zusätzlichen Änderungen im § 21 zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden fände ich zwei weitere Ergänzungen bedenkenswert:
1. Der Gemeinderat kann keine Alternativvorlage zu einem Bürgerbegehren beschließen. Diese Ergänzung würde zur Flexibilisierung und auch zur Kompromissfindung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden führen. Dabei wäre es sinnvoll, wie im Gesetzentwurf von 2005 vorgeschlagen, dass der Gemeinderat die Alternativvorlage mit einfacher Mehrheit statt mit Zweidrittelmehrheit beschließen kann.
2. Warum in § 21 (3) die Beratung der Initiatoren auf Fragen des Kostendeckungsvorschlags beschränkt wird, leuchtet mir nicht ein. Die Beratung sollte auf alle Fragen des Bürgerbegehrens ausgeweitet werden. So würde der Dialog zwischen den Initiatoren und der Gemeinde fördern und es käme zu weniger unzulässigen Bürgerbegehren.
Ich würde mich freuen, wenn die Anregungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt würden.
Christian Büttner

44. Kommentar von :Ohne Name

Änderung der GemO

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 ist festgelegt, dass Mitarbeiter eines Zweckverbandes, dem die Kommune angehört in dem dieser wohnt, nicht bei den Kommunalwahlen für den Gemeinde- oder Ortschaftsrat kandidieren darf: § 29 Hinderungsgründe (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 ist festgelegt, dass Mitarbeiter eines Zweckverbandes, dem die Kommune angehört in dem dieser wohnt, nicht bei den Kommunalwahlen für den Gemeinde- oder Ortschaftsrat kandidieren darf:
§ 29 Hinderungsgründe
(1) Gemeinderäte können nicht sein
b)Beamte und Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, ...
Da ich selbst als Angestellte eines Zweckverbandes davon betroffen bin stelle ich hiermit den Antrag, diese Regelung auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.
Personen, die zum Beispiel bei einer ortsansässigen Firma arbeiten, werden laut Gemeindeordnung nicht von den Wahlen ausgeschlossen, obwohl beispielsweise bei der Vergabe von Aufträgen durch den Gemeinderat beim Eigentümer eines
Handwerkerbetriebs ein direkter Interessenskonflikt viel eher gegeben ist, wie bei der Angestellten eines Zweckverbandes. In beiden Fällen können die jeweiligen Personen wegen Befangenheit den Abstimmungen fernbleiben. Ein grundsätzlicher
Ausschluss für Ämter im Gemeinde- oder Ortschaftsrat für Angestellte eines Zweckverbandes ist daher nicht nachvollziehbar.
Ich bitte Sie daher, diesen Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine Änderung der Gemeindeordnung im
§ 29, Absatz 1.b vorzunehmen.


Linda Hanselmann, Rottenburg

54. Kommentar von :Ohne Name

Stärkung der Ratsfraktionen und Fraktionsbegriff im Gesetz / Transparenz

Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender in einer Gemeinde mit knapp 9000 Einwohnern freue ich mich sehr über die vorgeschlagene Reform. Wärend es bisher oft schwer ist eigene Themen auf die Tagesordnung zu bringen und damit selbst Impulse in der Kommunalpolitik zu setzen wird dies durch ein Antragsrecht für Fraktionen ohne Bindung an ein Quorum

Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender in einer Gemeinde mit knapp 9000 Einwohnern freue ich mich sehr über die vorgeschlagene Reform. Wärend es bisher oft schwer ist eigene Themen auf die Tagesordnung zu bringen und damit selbst Impulse in der Kommunalpolitik zu setzen wird dies durch ein Antragsrecht für Fraktionen ohne Bindung an ein Quorum deutlich erleichtert. Die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen im Internet ist ein wichtiger Schritt, um Transparenz der Gemeinderatsarbeit nach außen herzustellen, genauso wie die Öffentlihkeit bei vorberatenden Sitzungen.

Die Vorgeschlagene Reform ist eine Stärkung der Demokratie vor Ort und stärkt deutlich die Position der Bürger und der Räte.

56. Kommentar von :Ohne Name

Wichtige und richtige Reform!

Sehr geehrte Damen und Herren, über die Reform freue ich mich sehr. Als Gemeinderätin einer großen Kreiststadt werden immer häufiger Beteiligungswünsche der Bürgerinnen und Bürger an mich und meine Kollegen herangetragen. Eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten ist daher die logische Konsequenz einer gesellschaftlichen Entwicklung, die

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Reform freue ich mich sehr. Als Gemeinderätin einer großen Kreiststadt werden immer häufiger Beteiligungswünsche der Bürgerinnen und Bürger an mich und meine Kollegen herangetragen. Eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten ist daher die logische Konsequenz einer gesellschaftlichen Entwicklung, die mehr Demokratie einfordert.

Die Stärkung von Partizipationsrechten von Jugendlichen ist ebenso ein wichtiger Schritt. Es ist wichtig, eine politische Kultur zu fördern, in welcher sich möglichst viele Menschen angesprochen und eingeladen fühlen, sich zu beteiligen. Dass nun der Absenkung des Wahlalters dieser weitere Baustein folgt, ist sehr zu begrüßen.

Ich bedanke mich für die vielen weiteren wichtigen positiven Veränderungen dieser Reform und finde, dass es sich dabei um die notwendige und richtige gesetzliche Umsetzung von gesellschaftlichen MItwirkungsbedürfnissen handelt.