Alexander Bonde

Begrüßung

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Alexander Bonde - Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Der Schutz unsere Landschaft mit ihrer einmaligen Tier- und Pflanzenwelt ist eine zentrale Verpflichtung unserer Generation. Insbesondere der Erhalt und die Förderung der Biodiversität stellen uns sowohl national als auch international vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die "Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" verabschiedet. Diese sieht vor, dass zehn Prozent der Wälder der öffentlichen Hand einer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben und auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands möglichst großräumige "Wildnisgebiete" entstehen sollen.

Die Landesregierung strebt an, mit der Errichtung eines Nationalparks Schwarzwald einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt zu leisten. Ein solches Großschutzgebiet bietet einen großen naturschutzfachlichen Mehrwert und setzt wirtschaftliche Impulse für die ganze Region, indem es den Tourismus stärkt und neue Arbeitsplätze schafft. Nach einem rund zweijährigen Beteiligungs- und Diskussionsprozess hat mich der Ministerrat im April 2013 beauftragt, einen konkreten Vorschlag für einen Nationalpark Schwarzwald, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung, des rechtlichen Rahmens sowie der Verwaltungsstruktur, zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf wurde am 18. Juni 2013 im Ministerrat behandelt und für das Anhörungsverfahren freigegeben.

Die vorgeschlagene Gebietskulisse des Nationalparks Schwarzwald umfasst eine kompakt beieinander liegende Fläche bestehend aus den zwei Teilgebieten Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig. Die Staatswaldflächen liegen auf Gemarkung der Gemeinden Oppenau, Ottenhöfen und Seebach (Ortenaukreis), Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) sowie Forbach (Kreis Rastatt). Dazu kommen Kommunalwaldflächen, die von den Städten Baden-Baden und Bühl angeboten wurden. Diese Gebietskulisse erfüllt die uns vorgegebenen naturschutzfachlichen Kriterien in besonderer Weise.

Im Zuge des zweimonatigen Anhörungsverfahrens und des parlamentarischen Beratungsprozesses können sich noch Änderungen der Gebietskulisse ergeben. Das Anhörungsverfahren bietet betroffenen Verbände die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf einzubringen.

Auch Ihnen bietet sich hier die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und damit die Rahmenbedingungen für den Nationalpark Schwarzwald zu gestalten. Ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Mitwirkungsmöglichkeit zu nutzen.

Nach dem Abschluss der Anhörung wird sich der Ministerrat erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Entscheidung über die Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald erfolgt anschließend gemäß den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetz durch den Landtag von Baden-Württemberg.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem Nationalpark Schwarzwald gemeinsam einen Erfolgsfaktor für die Region schaffen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns bei diesem Vorhaben aktiv begleiten und sich in den weiteren Prozess zu dem Nationalpark Schwarzwald einbringen.

Alexander Bonde
Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz