Abschnitt 2

Planung und Entwicklung

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Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 2 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zweite Abschnitt definiert mit dem Nationalparkplan das wesentliche Planungsinstrument des Schutzgebiets. Der Nationalparkplan enthält neben dem Leitbild des Nationalparks wesentliche Weichenstellungen für dessen Ausgestaltung, Betrieb und Entwicklung. Hierzu gehört auch die Untergliederung des Nationalparkgebiets in Zonen mit unterschiedlicher Zielsetzung. Die Kernzonen, die internationalen Kriterien entsprechend in einem Zeitraum von 30 Jahren nach der Ausweisung des Nationalparks auf 75 Prozent der Gesamtfläche ausgedehnt werden, sollen weitestgehend von menschlichen Einflüssen freigehalten werden, um eine möglichst natürliche und ungestörte Entwicklung von Pflanzen und Tieren zu gewährleisten. Hierzu gehören etwa die vorhandenen Bannwälder.

In den Entwicklungszonen soll durch gezielte Maßnahmen der Waldpflege und des Wildtiermanagements innerhalb des 30-Jahres-Zeitraums ein Zustand erreicht werden, der es ermöglicht, diese Bereiche der Kernzone zuzuweisen. Die Entwicklungszonen dienen der aktiven Förderung einer natürlichen Baumartenzusammensetzung bei gleichzeitiger extensiver waldbaulicher Steuerung. Hier kann auch aktiver Waldumbau geschehen. Das dabei gewonnene Holz kann ebenso wie Holz aus der Borkenkäferbekämpfung einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden.

Managementzonen sind zum einen die Flächen, die an den Grenzen des Nationalparks unmittelbar an die benachbarten Wirtschaftswälder angrenzen und diese, insbesondere durch eine strikte und konsequente Borkenkäferbekämpfung, vor aus dem Nationalpark kommenden Gefährdungen schützen sollen. Dazu dient vor allem der mindestens 500 m breite "Pufferstreifen", in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird.

Zu den Managementzonen gehören auch die Flächen im Nationalpark, die aus anderen Gründen nicht der natürlichen Sukzession überlassen werden sollen. Zum einen sind dies die Bereiche, die die Infrastruktureinrichtungen des Nationalparks umfassen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Informationsauftrags, der touristischen Zielsetzung und den Belangen der Jagd erforderlich sind. Zum anderen sind es Bereiche, die aus naturschutzfachlichen Gründen einer kontinuierlichen Betreuung bedürfen.

Neben der Gebietsgliederung wird der Nationalparkplan weitere wichtige Konzeptionen des Nationalparks enthalten, etwa im Hinblick auf die Leitlinien der naturschutzfachlichen, waldpflegerischen und jagdlichen Maßnahmen, die Besucherlenkung, das Wegenetz und die entsprechenden Einrichtungen des Nationalparks sowie das Bildungsangebot und die Forschungstätigkeit im Schutzgebiet.

Der Nationalparkplan stellt die Grundlage für alle wesentlichen Maßnahmen der Nationalparkverwaltung in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dar. Er wird durch die Nationalparkverwaltung erarbeitet und vom Nationalparkrat beschlossen. So ist die paritätische Mitbestimmung durch das Land und die Region bei dieser für den Nationalpark grundlegenden Planung von Beginn an gesichert. Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Nationalparkplans wird der Bürgerschaft der Gemeinden, die flächenmäßigen Anteil an dem Schutzgebiet haben, im Sinne der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Inhalte des Nationalparkplans zu informieren und Anregungen sowie Bedenken einzubringen.

Kommentare : Planung und Entwicklung

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11. Kommentar von :Ohne Name

Zu Beitrag 10

Helmut, es wäre schön, wenn Sie in Groß- und Kleinschreibung schreiben könnten. Nur Großschreibung bedeutet nämlich, dass Sie die Leser anschreien. Wollen Sie das? Sie schreiben, dass sich im Nationalpark die Natur selbst entwickeln kann, möchten das barrierefrei für kranke und alte Menschen erlebbar machen. Das widerspricht sich. Wenn Natur keine

Helmut, es wäre schön, wenn Sie in Groß- und Kleinschreibung schreiben könnten. Nur Großschreibung bedeutet nämlich, dass Sie die Leser anschreien. Wollen Sie das? Sie schreiben, dass sich im Nationalpark die Natur selbst entwickeln kann, möchten das barrierefrei für kranke und alte Menschen erlebbar machen. Das widerspricht sich. Wenn Natur keine Grenzen erfahren muss, dann werden auch Wege irgendwann nicht mehr passierbar sein. Werden Wege freigehalten, greift der Mensch ein. Und damit wären wir bei einer Pseudo-Wildnis. Wege in einem Nationalpark wären nach meinem Empfinden alles andere als barrierefrei, sondern schmal, buckelig und wild. Wenn für Sie ein Rundgang um den Mummelsee allerdings schon ein Tropfen auf den Heißen Stein bedeutet, dann sage ich Ihnen als Gegner, ein Rundgang um den Mummelsee ist Massentourismus in seiner Reinform und hat mit Natur so gar nichts zu tun. Von unberührter Natur ist der Mummelsee so weit entfernt wie der Mond von der Erde. Sie wollen wissen, was im Nationalpark passiert, wie die Tiere reagieren? Mit großer Sicherheit werden die großen Vertreter, wenn sie nicht weiterhin bejagt werden, abfressen, was an Naturverjüngung hochkommt. Die Fichte wird sich weiterhin vermehren. Nutznießer werden kurzfristig wohl die Insektenfresser sein, für die ist durch den zu erwartenden Borkenkäferbefall der Tisch reich gedeckt. Auch Pilze und Flechten werden auf umgestürztem Totholz wachsen. Ob die versprochenen Baumriesen allerdings tatsächlich zu sehen sein werden? Für uns nicht mehr. Und ob die nachfolgenden Generationen aufgrund des Klimawandels in den Genuß kommen werden ist reine Spekulation. Aber da dieser Nationalpark ohnehin mit einem spekulierenden Gutachten gerechtfertigt wird, spielt das keine Rolle mehr . Dieser Nationalpark dient nur als Pappkulisse für die Marketingpläne von Tourismusdirektoren, Landräten, Politikern und Naturschutzverbänden, die sich damit profilieren wollen, dass sie es waren, die sich dafür eingesetzt haben. Als Lohn darf man die Marke Nationalpark auch dementsprechend ausschlachten und auf reiche Fördergelder hoffen. Naturschutz könnte mit Bannwäldern genauso praktiziert werden. Aber die sind einfach nicht so medienwirksam.

12. Kommentar von :Ohne Name

Managementzone

In §7 Abs. 1 Nr. 3 wird der Begriff "Managementzone" eingeführt und definiert. Ich schlage vor, dieses Wort zu ersetzen durch eines der folgenden:
Pufferzone
Schutzzone
Übergangszone

13. Kommentar von :Ohne Name

Nationalparkplan zur Bürgerbeteiligung freigeben

Der Gesetzentwurf sieht vor, das die Nationalparkgemeinden zum Nationalparkplan Anregungen abgeben können (§6 Absatz 2). Ich schlage vor, dass alle Baden-Württemberger, wie hier beim Gesetz, den Plan kommentieren dürfen.