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Abschnitt 2

Planung und Entwicklung

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 2 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zweite Abschnitt definiert mit dem Nationalparkplan das wesentliche Planungsinstrument des Schutzgebiets. Der Nationalparkplan enthält neben dem Leitbild des Nationalparks wesentliche Weichenstellungen für dessen Ausgestaltung, Betrieb und Entwicklung. Hierzu gehört auch die Untergliederung des Nationalparkgebiets in Zonen mit unterschiedlicher Zielsetzung. Die Kernzonen, die internationalen Kriterien entsprechend in einem Zeitraum von 30 Jahren nach der Ausweisung des Nationalparks auf 75 Prozent der Gesamtfläche ausgedehnt werden, sollen weitestgehend von menschlichen Einflüssen freigehalten werden, um eine möglichst natürliche und ungestörte Entwicklung von Pflanzen und Tieren zu gewährleisten. Hierzu gehören etwa die vorhandenen Bannwälder.

In den Entwicklungszonen soll durch gezielte Maßnahmen der Waldpflege und des Wildtiermanagements innerhalb des 30-Jahres-Zeitraums ein Zustand erreicht werden, der es ermöglicht, diese Bereiche der Kernzone zuzuweisen. Die Entwicklungszonen dienen der aktiven Förderung einer natürlichen Baumartenzusammensetzung bei gleichzeitiger extensiver waldbaulicher Steuerung. Hier kann auch aktiver Waldumbau geschehen. Das dabei gewonnene Holz kann ebenso wie Holz aus der Borkenkäferbekämpfung einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden.

Managementzonen sind zum einen die Flächen, die an den Grenzen des Nationalparks unmittelbar an die benachbarten Wirtschaftswälder angrenzen und diese, insbesondere durch eine strikte und konsequente Borkenkäferbekämpfung, vor aus dem Nationalpark kommenden Gefährdungen schützen sollen. Dazu dient vor allem der mindestens 500 m breite "Pufferstreifen", in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird.

Zu den Managementzonen gehören auch die Flächen im Nationalpark, die aus anderen Gründen nicht der natürlichen Sukzession überlassen werden sollen. Zum einen sind dies die Bereiche, die die Infrastruktureinrichtungen des Nationalparks umfassen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Informationsauftrags, der touristischen Zielsetzung und den Belangen der Jagd erforderlich sind. Zum anderen sind es Bereiche, die aus naturschutzfachlichen Gründen einer kontinuierlichen Betreuung bedürfen.

Neben der Gebietsgliederung wird der Nationalparkplan weitere wichtige Konzeptionen des Nationalparks enthalten, etwa im Hinblick auf die Leitlinien der naturschutzfachlichen, waldpflegerischen und jagdlichen Maßnahmen, die Besucherlenkung, das Wegenetz und die entsprechenden Einrichtungen des Nationalparks sowie das Bildungsangebot und die Forschungstätigkeit im Schutzgebiet.

Der Nationalparkplan stellt die Grundlage für alle wesentlichen Maßnahmen der Nationalparkverwaltung in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dar. Er wird durch die Nationalparkverwaltung erarbeitet und vom Nationalparkrat beschlossen. So ist die paritätische Mitbestimmung durch das Land und die Region bei dieser für den Nationalpark grundlegenden Planung von Beginn an gesichert. Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Nationalparkplans wird der Bürgerschaft der Gemeinden, die flächenmäßigen Anteil an dem Schutzgebiet haben, im Sinne der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Inhalte des Nationalparkplans zu informieren und Anregungen sowie Bedenken einzubringen.

Kommentare : zu Planung und Entwicklung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

3. Kommentar von :Ohne Name

managment

entwickeln sie einen hochwasserschutz. nutzen sie das für entwicklung und betrieb auszugebende geld zur behebung und vermeidung von hochwasserschäden. vielen dank

2. Kommentar von :Ohne Name

Finanzplanung ??

Sie bringen einen Gesetzentwurf zum Millionenprojekt Nationalpark ein und klammern die Finanzierung dabei erst einmal davon aus !! ...für wie blöd halten Sie uns eigentlich ?? Wenn ich die Finanzierung für mein Eigenheim so geplant hätte, hätte ich von der Bank keinen Pfennig bekommen! Die Bank, das sind in Fall Nationalpark wir...die

Sie bringen einen Gesetzentwurf zum Millionenprojekt Nationalpark ein und klammern die Finanzierung dabei erst einmal davon aus !! ...für wie blöd halten Sie uns eigentlich ?? Wenn ich die Finanzierung für mein Eigenheim so geplant hätte, hätte ich von der Bank keinen Pfennig bekommen!
Die Bank, das sind in Fall Nationalpark wir...die Steuerzahler. Nur blöd, dass Ihre finanziellen Tricks bemerkt werden. Über Ihre Bonität werden wir bei der nächsten Landtagswahl entscheiden.

1. Kommentar von :Ohne Name

Tourismus

Nicht alle Gemeinden sind Befürworter des NP. Manche sträuben sich sogar wehement dagegen. Wäre da nicht zu überlegen, über die Regionalpläne den Gegnern ihren Willen zu lassen und neue Hotels und andere Infrastrukturprojekte bevorzugt in den Gemeinden umsetzen, die sich für den NP ausgesprochen haben. Dann müssen die Gegner nicht mit ungewolltem

Nicht alle Gemeinden sind Befürworter des NP. Manche sträuben sich sogar wehement dagegen. Wäre da nicht zu überlegen, über die Regionalpläne den Gegnern ihren Willen zu lassen und neue Hotels und andere Infrastrukturprojekte bevorzugt in den Gemeinden umsetzen, die sich für den NP ausgesprochen haben. Dann müssen die Gegner nicht mit ungewolltem Profit leben. Das fände ich nur fair. ;)