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Die Qualität von Promotionsverfahren sichern

Die Landesregierung schlägt Maßnahmen vor, um die Sicherung der Qualität in Promotionsverfahren in Zukunft noch verlässlicher zu gewährleisten.

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Die Landesregierung schlägt Maßnahmen vor, um die Sicherung der Qualität in Promotionsverfahren in Zukunft noch verlässlicher zu gewährleisten:

Datenerfassung

Unablässig für die Sicherung von Qualität ist eine valide Datenbasis. Immer wieder haben der Wissenschaftsrat und die ausländischen Gutachter der Exzellenzinitiative bemängelt, dass die Hochschulen zwar die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen erfassen, aber keine weiteren Informationen über die Zahl der laufenden Promotionsverfahren erheben. So gibt es beispielsweise über die Misserfolgsquote bei der Promotion nur mehr oder weniger verlässliche Schätzungen. Selbst zur Dauer von Promotionsverfahren liegen keine verlässlichen Angaben vor.

Im Interesse der Qualitätssicherung sollen die zuständigen Hochschuleinrichtungen deshalb in Zukunft den Zeitpunkt der Betreuungszusage als Beginn des Promotionsverfahrens erfassen. Im unmittelbaren Anschluss daran soll sodann die Entscheidung über die Annahme zur Promotion getroffen werden.

Promotionen sollen künftig Bestandteil des Qualitätsmanagements der Hochschulen sein.

Einbeziehung der Promotionen in das Qualitätsmanagement

Das Landeshochschulgesetz soll in Zukunft klarstellen, dass die allgemeine Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung eines Qualitätsmanagements (§ 5 LHG) auch für das Promotionswesen gilt. Die Festlegung geeigneter Instrumente zur Qualitätssicherung verbleibt in der Verantwortung der Hochschulen.

Kollegiale Auswahlentscheidungen

Die Entscheidung über die Annahme zur Promotion soll in Zukunft in einem kollegialen Auswahlprozess (i.d.R. „Promotionsausschuss“) erfolgen - und nicht bei einzelnen Professorinnen und Professoren verbleiben. Grundlage der Annahmeentscheidung soll in der Regel der Masterabschluss sein. Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) sollen künftig einer besonderen Begründung bedürfen und müssen den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden.

Vorgaben für die mündliche Prüfung und fachspezifische Publikationsstandards

Die schriftliche Promotionsleistung, die Dissertation, soll künftig zumindest einen wesentlichen Gegenstand der Abschlussprüfung bilden. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten so die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, ihre Ergebnisse vor einem hochkarätigen Gremium zu erläutern und zu verteidigen.

Hochschulintern sollen Standards für publikationsbasierte Dissertationen festgelegt werden.

Fragen:

  • Halten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für sinnvoll?
  • Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Kommentare : Vorschlag 2

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8. Kommentar von :Ohne Name

Thesis advisory committee

Viel wichtiger als eine kollegiale Auswahlentscheidung ist denke ich sicherzustellen, dass die DoktorandInnen nicht nur von 1 Betreuuer betreut werden und damit auch von diesem abhängig sind, sondern nach Möglichkeit von einem Kommittee von Hochschullehrern. Derartige Thesis advisory committees (TACs) gibt es in den meisten strukturierten

Viel wichtiger als eine kollegiale Auswahlentscheidung ist denke ich sicherzustellen, dass die DoktorandInnen nicht nur von 1 Betreuuer betreut werden und damit auch von diesem abhängig sind, sondern nach Möglichkeit von einem Kommittee von Hochschullehrern. Derartige Thesis advisory committees (TACs) gibt es in den meisten strukturierten Graduiertenschulen bereits in meinem Feld, der Biologie. Hier bewähren sie sich meiner Meinung nach sehr gut, weil sie

1. bewirken, dass die Doktorandinnen Kritik/Anregungen/Ideen zu ihren Projekten von mehreren Seiten bekommen, was praktisch immer die Qualität der Arbeit erhöht,

2. das Vorhandensein weiterer Betreuer das Aufdecken von minderer Qualität der Arbeit bzw. von potentiellen Datenfälschungen (in meinem Feld) wahrscheinlicher macht und

3. ein Korrektiv darstellen, falls das Verhältnis zwischen DoktrandIn und primärem Betreuer aus irgendeinem Grund gestört sein sollte, und es zB dazu kommt dass der primäre Betreuer die Arbeit unfair bewertet.

Ich würde daher zumindest für die naturwissenschaftlichen Fächer im Gesetz vorschreiben, dass Doktorarbeiten von TACs aus mindestens 3 Hochschullehrern betreut werden sollten. Wenn erwünscht, können 1 oder mehrere dieser Betreuer auch externe, also nicht an der Hochschule ansässige, sein.

TAC Mitglieder sollten nicht nur Professoren sein dürfen, damit drittmittelfinanzierte Nachwuchsgruppenleiter (die keine Professur innehaben) auch ihre Doktoranden "offiziell" im Rahmen des TACs betreuen können.

Prof. Gilbert Weidinger
Uni Ulm

3. Kommentar von :Ohne Name

Open Access

Ein wichtiger Aspekt fehlt meiner Ansicht nach bei den bisherigen Vorschlägen: Promotionen sollten grundsätzlich als Open Access (also online und ohne Bezahlschranken) verfügbar sein. Open Access ist aus vielen Gründen sinnvoll, beispielsweise ist es nur fair, dass wissenschaftliche Forschung, die von der Allgemeinheit bezahlt wird auch allen

Ein wichtiger Aspekt fehlt meiner Ansicht nach bei den bisherigen Vorschlägen: Promotionen sollten grundsätzlich als Open Access (also online und ohne Bezahlschranken) verfügbar sein.

Open Access ist aus vielen Gründen sinnvoll, beispielsweise ist es nur fair, dass wissenschaftliche Forschung, die von der Allgemeinheit bezahlt wird auch allen zur Verfügung steht.
Aber in Bezug auf Promotionen gibt es eben noch einen weiteren Grund: Viele der bekanntgewordenen Betrugsfälle bei Promotionen wurden nicht von Universitäten, sondern von freiwilligen "Plagiatssuchern" im Internet aufgedeckt. Eine Promotion, die digital verfügbar ist, lässt sich viel leichter überprüfen als eine, die nur in irgendwelchen Bibliotheken steht.