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Die Gesetzesänderung soll die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg abschaffen.

Die Gesetzesänderung soll die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg abschaffen.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. Januar 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.