Mit der Änderung des Straßengesetzes werden die Zuständigkeiten der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg nach Wegfall der Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen angepasst. Zudem werden Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung bestimmt, die bereits im Bundesfernstraßengesetz verankert sind.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird die von den Ländern im Auftrag des Bundes geführte Verwaltung der Bundesautobahnen aus der Zuständigkeit der Länder herausgelöst und in bundeseigene Verwaltung überführt. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßengesetzes passt die sich mit dem Wegfall der Zuständigkeiten für den Bereich der Bundesautobahnen ergebenden Änderungen im Straßengesetz an und führt zu einer Neuordnung für die verbleibenden Aufgaben der Bundes- und Landesstraßen im Aufbau der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg.
Weitere Änderungen des Straßengesetzes
Mit der Aufnahme von Zweckbestimmungen sowie mit einer klarstellenden Regelung zur Teileinziehung von Flächen soll den veränderten Mobilitäts- und Raumansprüchen im öffentlichen Straßenraum Rechnung getragen werden.
Mit der Novellierung des Straßengesetzes werden zudem Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung normiert, die bereits im Bundesfernstraßengesetz fest verankert sind beziehungsweise mit den Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf Bundesebene neu geschaffen wurden.
Darüber hinaus wird das Gesetzgebungsvorhaben zum Anlass genommen, Anpassungen an verschiedenen Stellen im Gesetz vorzunehmen, die dem praktischen Vollzug sowie der Rechtsklarheit dienen.
Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 25. August 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
For Future
For Future und für das Klima sind Schienenverkehr, Fahrrad und Öffentlicher Verkehr wichtig! Lasst uns alle Bauvorhaben und Erneuerungsbewegung-Vorhaben unter Future Vorbehalt und Klima Vorbehalt stellen! Von 2020 bis 2030 wollen wir die Verkehrswege fit machen für das Klima und die Zukunft! Das bedeutet: keine weiteren Autobahn Bauten mehr,
For Future und für das Klima sind Schienenverkehr, Fahrrad und Öffentlicher Verkehr wichtig!
Lasst uns alle Bauvorhaben und Erneuerungsbewegung-Vorhaben unter Future Vorbehalt und Klima Vorbehalt stellen!
Von 2020 bis 2030 wollen wir die Verkehrswege fit machen für das Klima und die Zukunft!
Das bedeutet: keine weiteren Autobahn Bauten mehr, sondern
Ein Drittel der Mittel
Für Schiene
Ein Drittel der Mittel
Für Fahrrad und Fußgänger
Ein Drittel der Mittel
Für Naturgemäße und Schifffahrtstaugliche und Tourismus fördernde Wasserwege!
Das Verkehrsministerium möge einen Aufsichtsrat berufen aus VCD, NABU Bund für Umwelt und Naturschutz Robin Wood etc und For Future und Meistereien und evtl. Verwaltung.
Mehr Fahrrad Straßen
Viele Verkehrswege haben entlang führende Ackerwege, Feldwege oder Service Wege.
Lasst uns diese ausbauen für Radfahrer und Fußgänger - für Touristen, Pendler und Spaziergänger! Für Transport und Lebensqualität!
Straßenverkehrsgesetz
Bei der Zulassung von Arbeiten vor Abschluss der Planfeststellung wird davon ausgegangen, dass erfolgte Eingriffe im Zweifel wieder ausgeglichen werden können. Diese technische Sicht der Natur ist nicht gerechtfertigt, zumal aus den Begründungen ersichtlich ist, dass die Wiederherstellung Jahre dauern kann. So lange müssen die Betroffenen einen
Bei der Zulassung von Arbeiten vor Abschluss der Planfeststellung wird davon ausgegangen, dass erfolgte Eingriffe im Zweifel wieder ausgeglichen werden können. Diese technische Sicht der Natur ist nicht gerechtfertigt, zumal aus den Begründungen ersichtlich ist, dass die Wiederherstellung Jahre dauern kann. So lange müssen die Betroffenen einen wie auch immer gearteten Verlust von z.B. Erholungsnatur etc. hinnehmen. Dies ist nicht wirklich vertretbar. Außerdem werden so Fakten geschaffen, die im Zweifel auch das weitere Verfahren beeinflussen. Und das alles nur für eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Dabei steht fest, wer Straßen baut, sorgt für mehr Verkehr! Wer eine Straße baut sollte eine andere zurückbauen oder zumindest viele andere dauerhaft beruhigen müssen. Solche Ansätze finden sich nicht im Gesetzesentwurf.
Jede Behörde entscheidet im Sinne ihrer Schwerpunktaufgabe. Somit die Straßenbauverwaltung für den Straßenbau. Es ist zwar schön, dass die Wasserbehörden gehört werden und ihr Fachwissen einbringen dürfen, aber sie müssen dann zusehen, wie sie mit den Entscheidungen der Straßenbauverwaltung zurechtkommen. Die Einholung einer gesonderten Genehmigung sollte daher erhalten bleiben!