Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden.
Die Besoldung und Versorgung soll linear zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Januar 2020 linear um weitere 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 linear um weitere 1,4 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. Januar 2019 um 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro erhöht werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf biszum31. Mai 2019 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.