Fragen und Antworten an die LUBW
Fragen und Antworten an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Die Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet auf den Schutz der Gesundheit bei der Bevölkerung und auf den Umweltschutz zu achten. Luftmessstationen werden aufgestellt, um Schadstoffe in der Luft zu messen und zu erkennen, wo Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Ergänzend hierzu können Messungen der Luftqualität zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn oder auf politischen Wunsch, zum Beispiel wie im Fall der Messungen im Auftrag des Koalitionsausschusses, durchgeführt werden.
Ein Immissionsgrenzwert legt fest, welche Konzentration ein bestimmter Schadstoff in der Luft nicht überschreiten darf. Die Europäische Union hat solche Grenzwerte zum Beispiel für Feinstaub und für Stickstoffdioxid festgelegt . Die Immissionsgrenzwerte gelten für ganz Europa. Es gibt in vielen weiteren Bereichen Immissionsgrenzwerte, zum Beispiel für Substanzen im Trinkwasser.
Immissionsgrenzwerte werden festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern.
Für die Aufstellung von Messstationen gelten rechtliche Grundlagen:
Die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa und die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), die von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde.
Danach wird bei den verkehrsnahen Standorten dort gemessen, wo die Bevölkerung der höchsten Belastung ausgesetzt ist. Die Werte der Messstation sollen dabei für einen mindestens 100 Meter langen Straßenabschnitt repräsentativ sein. Außerdem sollen ganz bestimmte Abstände, zum Beispiel zur nächsten Kreuzung oder zu Gebäuden, eingehalten sein. Auch die Messhöhe ist festgelegt (FAQs „Wie misst die LUBW“). Hinzu kommen Messungen im städtischen oder ländlichen Hintergrund, welche die Belastung abseits direkter Luftschadstoffquellen (zum Beispiel Straßen) zeigen und welche repräsentativ für die meisten städtischen und ländlichen Wohnlagen sind.
Eine Messstation soll vom Fahrbahnrand höchstens 10 Meter entfernt stehen. Eine Mindestentfernung ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden. Von der nächsten Kreuzung soll der Abstand mindestens 25 Meter betragen.
Der Abstand zum nächsten Gebäude soll mindestens 0,5 Meter sein, gemessen werden soll in einer Höhe von 1,5 bis vier Meter.
An den Messstationen werden verschiedene Luftschadstoffe gemessen; unter anderem Feinstaub in verschiedenen Größen (PM10, PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3).
Feinstaub wird in zwei verschiedenen Verfahren gemessen: In einem kontinuierlichen Verfahren, bei dem laufend die Messergebnisse elektronisch übermittelt und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Diese Werte sind allerdings vorläufig. Zur genauen Bestimmung, wird außerdem im gravimetrischen Verfahren gemessen. Hier wird die Luft über 24 Stunden durch einen Filter geleitet, der dann im Labor ausgewertet wird.
Stickstoffdioxid wird an den Referenzmessstellen durch eine chemische Lichtreaktion gemessen. Diese Werte werden stündlich elektronisch übermittelt und sind im Internet abrufbar. Für die Ermittlung von Jahresmittelwerten werden auch Passivsammler eingesetzt. Im Messgerät verursacht das Stickstoffdioxid der Luft eine chemische Reaktion. Die entstehende Substanz sammelt sich über die Zeit an, so dass daraus der Stickoxidgehalt im Jahresmittel bestimmt werden kann.
Für die Frage, ob Grenzwerte eingehalten werden, ist vorgeschrieben, in den Bereichen höchster Belastung zu messen, welcher die Bevölkerung direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt ist, welcher im Vergleich zum Mittelungszeitraum als signifikant ist. Für Jahresmittelwerte wird daher in der Nähe von Wohnbevölkerung gemessen. Wenn der Grenzwert an diesem höchstbelasteten Ort eingehalten ist, kann davon ausgegangen werden, dass er an allen anderen Orten auch eingehalten wird. Damit ist der Gesundheits- und Umweltschutz gesichert.
Um zu erkennen, ob die Werte korrekt sind, werden verschiedene Verfahren zur Messung angewendet. Über lange Zeitreihen lässt sich ebenfalls ermitteln, ob ein Wert ein Ausreißer war. Anhand der Messwerte lassen sich Trends beobachten (zum Beispiel über die Jahre sinkende Stickstoffdioxidkonzentrationen) und es lassen sich die Belastungen und Überschreitungen von Grenzwerten ermitteln, die zum Beispiel als Auslöser für die Erstellung der Luftreinhaltepläne wichtig sind.
Im Februar 2019 wird die Luftqualität an mehr als 100 Messstellen in Baden-Württemberg gemessen (FAQs „Wie misst die LUBW“). Zu den Messstellen gehören die Messungen in verschiedenen Messnetzes (kurz- und langfristige Beobachtung der Luftqualität), Sondermessungen (in Stuttgart und Baden-Württemberg), sowie Profilmessungen zur Prüfung der räumlichen Repräsentativität.
Mit dem Aufbau zusätzlicher Messstationen wird das Bild der Luftbelastung weiter verfeinert. Auch wird damit Transparenz für die Bevölkerung hergestellt, ob sie durch Luftschadstoffe belastet ist oder nicht. Dies erfolgte auf Wunsch des Koalitionsausschusses.
Messstationen werden abgebaut, wenn die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes sichergestellt ist. Manchmal müssen Messstationen auch abgebaut werden, weil der Straßenraum baulich verändert wird und die räumliche Repräsentativität der Messungen nicht mehr gegeben ist oder die Messstation keinen Platz mehr hat.
Die Luftqualität ist insgesamt in Baden-Württemberg immer besser geworden. Durch die Abnahme der gemessenen Schadstoffbelastungen werden die Grenzwerte inzwischen an den meisten Stellen eingehalten. Allerdings gibt es noch immer Überschreitungen in straßennahen Belastungsbereichen, wie zum Beispiel in Stuttgart.
In Stuttgart werden, wenn alle zusätzlichen Messstationen errichtet sind, insgesamt 52 Messstationen in allen Stadtteilen aufgebaut sein.
Am Neckartor wird seit dem Jahr 2004 gemessen. Das damalige Ministerium für Umwelt und Verkehr hat gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart diese Stelle als hochbelastet erkannt und die Messstation vorgeschlagen. Der Ort für die Referenzmessstelle wurde durch mehrere Vergleichsmessungen in der direkten Umgebung ermittelt (FAQs „Wie misst die LUBW“).
Die Messungen erfolgen überall in Europa entsprechend den rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie und in Deutschland entsprechend der 39. BImSchV.
Stuttgart hat aufgrund seiner topografischen Lage im „Talkessel“ besondere Bedingungen. Gemeinsam mit dem hohen Verkehrsaufkommen ist die Luftbelastung an bestimmten Straßenabschnitten höher als in anderen Städten.
Es wurde schon viel für die Luftreinhaltung getan. Dazu zählt vor allem der Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs mit mehr Bussen und Bahnen, besseren Takten und günstigeren Tarifen. Ferner fördert das Land die Elektromobilität und den Radverkehr. Auch der Ausbau der intelligenten Verkehrssteuerung sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotten zeigen Wirkung. Ebenso trägt die Erneuerung der Fahrzeugflotte und auch die Verkehrsverbote zu einer Verringerung der Luftschadstoffe bei. Ein weiterer wichtiger Beitrag wäre die zügige abgasseitige Nachrüstung der Dieselfahrzeuge.
Ministerium für Verkehr: Luftreinhalteplanung Stuttgart