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Neufassung des Landesreisekostengesetzes

Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :Ohne Name

Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kleinkindern und Kindern

Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen

Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen Aufgaben zu gewährleisten. Viele Drittmittelgeber stellen mittlerweile Gelder dafür zur Verfügung - sie können nur nich abgerufen werden, da dies im Landesreisekostengesetz nicht geregelt ist. Ich bitte um dringende Änderung!

2. Kommentar von :Ohne Name

Mitnahme von Kindern auf Dienstreisen

Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und

Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und Doktoranden ermoeglicht betreuungsbeduerftige Kinder mit auf Dienstreisen zu nehmen. Wissenschaftlern nach der Promotion und Doktoranden und Doktorandinnen ausserhald von Graduiertenschulen steht dies jedoch nicht offen, da sich die entsprechenden Ausgaben nicht ueber das Landesreisekostengesetz buchen lassen. Die Unvereinbarkeit von Wissenschaft und Familie stellt besonders fuer Frauen eine enorme Huerde auf dem Weg in die Wissenschaft dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laesst sich nur dann verbessern, wenn diese besonderen Herausforderungen auf allen organisatorischen Ebenen anerkannt werden. Der Entwurf sollte dringend nachgebessert werden:-zusaetzliche Reisekosten von Kindern, die aufgrund fehlender Betreuung am Wohnort oder aufgrund von Stillzeit oder Fremdeln nicht am Wohnort fremdbetreut werden koennen, muessen erstattet werden.-zusaetzliche Ausgaben fuer Fremdbetreuung zB. von Stillkindern waehrend Konferenzen muessen erstattet werden.

6. Kommentar von :Ohne Name

Stillende Mütter als Vortragende beim Kongress?

- Das sollte möglich sein! Ganz konkret habe ich eine Einladung erhalten einen Vortrag beim Deutschen Krebskongress im Februar 2018 zu halten. Im November bekommen wir uns zweites Kind. Nach aktuellem Vorhaben der Neufassung des Landesreiskostengesetztes bleibe ich bei einer Zusage auf den Kosten für die Mitnahme meines Kindes und des Vaters, der

- Das sollte möglich sein! Ganz konkret habe ich eine Einladung erhalten einen Vortrag beim Deutschen Krebskongress im Februar 2018 zu halten. Im November bekommen wir uns zweites Kind. Nach aktuellem Vorhaben der Neufassung des Landesreiskostengesetztes bleibe ich bei einer Zusage auf den Kosten für die Mitnahme meines Kindes und des Vaters, der auf das Baby während des Vortrags Acht gibt, sitzen. Das macht die Entscheidung nicht leicht und verwehrt der ein oder anderen Wissenschaftlerin die Teilnahme und damit die Möglichkeiten die \"Visibility\" zu erhöhen. Nicht nur die persönliche \"Visibility\", sondern auch die des Landes Baden-Württemberg...Soll das wirklich so sein?

4. Kommentar von :Ohne Name

Anrechnung von Kindern auf Dienstreisen

Die sogenannte \"Vereinbarkeit von Beruf und Familie\" wird oft beworben und als wichtig herausgestellt. Dennoch fehlen grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen. Die zusätzlichen Kosten für Kinder können stand jetzt nicht als Nebenkosten einer Dienstreise abgerechnet werden. Dies stellt

Die sogenannte \"Vereinbarkeit von Beruf und Familie\" wird oft beworben und als wichtig herausgestellt. Dennoch fehlen grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen. Die zusätzlichen Kosten für Kinder können stand jetzt nicht als Nebenkosten einer Dienstreise abgerechnet werden. Dies stellt eine bisweilen große zusätzliche Belastung für junge Eltern dar und füht oft dazu, dass eine beruflich eigentlich wichtige Dienstreise nicht angetreten wird. Ich fordere, dass dies in der Neufassung des Landesreisekostengesetzes ermöglicht wird.

8. Kommentar von :Ohne Name

Kinder von Dienstreisenden

Auch das Land muss für die Gleichstellung eintreten! Wenn Dienstreisen von Erziehenden notwendig werden, dann müssen die Mehrkosten (z.B. für gestillte Säuglinge oder für längere Betreuungszeiten) als Nebenkosten abzurechnen sein.

7. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreisen / Kongresse bei frühzeitigem Wiedereinstieg nach Geburt so kaum möglich

Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit begonnen zu arbeiten und mein Mann ist nun für 2 Jahre in Erziehungszeit. Da mein Sohn jedoch anfangs nur von Muttermilch ernährt wurde, konnte ich erst nach über 6 Monaten zum ersten Mal eine Dienstreise für einen Tag antreten. Auf Kongresse musste ich das ganze erste Jahr verzichten, da er

Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit begonnen zu arbeiten und mein Mann ist nun für 2 Jahre in Erziehungszeit. Da mein Sohn jedoch anfangs nur von Muttermilch ernährt wurde, konnte ich erst nach über 6 Monaten zum ersten Mal eine Dienstreise für einen Tag antreten. Auf Kongresse musste ich das ganze erste Jahr verzichten, da er weiterhin nachts gestillt wurde und ich somit keine Dienstreisen mit Übernachtung unternehmen konnte. Hätte ich die Mehrkosten für die Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kindern und zusätzlichen Erziehungspersonen abrechnen können, wäre es für mich eine gute Option gewesen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Mehrkosten aufgrund Kinderbetreuungspflichten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Biewen
Gleichstellungsbeauftragter der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Universität Tübingen

15. Kommentar von :Ohne Name

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im neuen Gesetz

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden. Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden.
Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, die zu einer Weiterbildung oder Tagung fahren müssen, nur dann umgesetzt werden, wenn eine juristische Grundlage für die Erstattung von Mehrkosten existiert. Da dies seit langer Zeit sowohl der Wunsch der Hochschulen als auch der Beschäftigten ist, wäre es nun an der Zeit, die hierfür notwendigen Veränderungen vorzunehmen, damit die Hochschulen künftig im Sinne des Audits ihre familienfreundlichen Maßnahmen umsetzen können.

9. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schade ist, dass junge Eltern, die sich in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase befinden, immer noch nicht entsprechend unterstützt werden. Wir sind ein „dual career couple“ im gleichen Fachgebiet und haben ein 2-jähriges Kind. Für uns bedeutet dass, das entweder nur einer von uns zu einer Konferenz/Tagung fahren kann oder wir müssen die

Schade ist, dass junge Eltern, die sich in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase befinden, immer noch nicht entsprechend unterstützt werden. Wir sind ein „dual career couple“ im gleichen Fachgebiet und haben ein 2-jähriges Kind. Für uns bedeutet dass, das entweder nur einer von uns zu einer Konferenz/Tagung fahren kann oder wir müssen die einen erheblichen Anteil der Kosten privaten tragen. Neben den Reisekosten für das Kleinkind zahlen wir dieses Jahr für 2 Dienstreisen die Anreise- und Unterbringungskosten für die betreuenden Großeltern privat. Eine Fremdbetreuung durch ausgebildetes Fachpersonal vor Ort wird zwar finanziell gefördert, aber Kleinkindern lassen sich nicht einfach durch fremde Personen an fremden Orten ganztags betreuen. Es wäre an der Zeit diese vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für die notwendige und auch politisch gewünschte „Mobilität“ des wissenschaftlichen Nachwuchses besser abrechenbar zu machen.

12. Kommentar von :Ohne Name

Reisekosten auch für Kinder und Betreuungspersonen zulassen

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne übernehmen oder bezuschussen, dürfen es aber laut LRK nicht. Die Eltern bleiben auf den Zusatzkosten sitzen, die ihr Job mit sich bringt. Ich wünsche mir eine Anerkennung von „vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten“ als Nebenkosten im LRK. Mehrkosten entstehen für das Land keine, da z.B. Drittmittelgeber für solche Fälle ohnehin Mittel vorsehen. Damit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und eine gesetzliche Basis für eine Praxis geschaffen, die Hochschulen seit einigen Jahren händeringend umsetzen wollen.

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