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Das Landesreisekostengesetz war veraltet und sollte aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

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Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

16. Kommentar von :Ohne Name

Bearbeitungsfristen für zuständige Stelle und Verzicht auf unverhältnismäßige Rückfragen

1. Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..

1.
Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..
Landesbedienstete bei Dienststellen, die an DRIVE-BW teilnehmen, erhalten ihr Geld innerhalb weniger Tage.
Es wird angeregt diese Ungleichbehandlung zu regulieren und regulierend einzugreifen, dass die zuständigen Stellen innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden.

2.
Mir sind Fälle einer Reisekostenstelle einer Universität bekannt, in denen der gesamte Antrag unbearbeitet an den Dienstreisenden zurückgeschickt wurde, wenn bei der Kilometer-Angabe einer Dienstfahrt mit PKW eine Angabe von weniger als 10 % mehr Kilometer im Vergleich zum Routenplaner (der keine Baustellen, keine Staus und keine Witterungsverhältnisse berücksichtigt) festgestellt wurde. Alleine der dadurch entstehende Arbeitsaufwand auf allen Seiten ist bei weitem höher als die Abrechnung der fraglichen 10 km. Es wird daher angeregt, ausdrücklich aufzunehmen, dass sich die Arbeit der zuständigen Stellen im Rahmen des Verhältnismäßigen bewegen muss und sie Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen müssen.

27. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit

Als Doktorandin bin ich darauf angewiesen, den neusten Stand der Forschung zu kennen und mich mit anderen Wissenschaftlern zu vernetzen um eine berufliche Chance in der Wissenschaft zu haben. Seit 2017 bin ich nun Mutter und würde gerne trotzdem weiterhin auf Konferenzen und Tagungen gehen. Gerade wenn mein Mann noch Elternzeit hat, wäre für uns

Als Doktorandin bin ich darauf angewiesen, den neusten Stand der Forschung zu kennen und mich mit anderen Wissenschaftlern zu vernetzen um eine berufliche Chance in der Wissenschaft zu haben. Seit 2017 bin ich nun Mutter und würde gerne trotzdem weiterhin auf Konferenzen und Tagungen gehen. Gerade wenn mein Mann noch Elternzeit hat, wäre für uns die beste Option, dass Baby und Mann mitreisen. Es wäre ein richtiges Zeichen im Sinne der Vereinbarkeit, wenn das Land BW Mitnahme von minderjährigen Kinder und eventuell Betreuungspersonrn finanziell unterstützen würde.

Ich denke dabei auch gerade an alleinerziehende Mütter, für die es kaum möglich sein wird eine 24h-Betreuung im Heimatort zu finden (und selbst wenn bestimmt nicht die ideale Lösung) und die es sich häufig finanziell nicht leisten können die Zusatzkosten für Unterbringung/Verpflegung und Betreuung zu zahlen. Gerade solche Frauen werden damit gänzliche Möglichkeiten genommen.

Ich hoffe auf eine Änderung des Gesetzesvorschlags.

22. Kommentar von :Ohne Name

Familie und Wissenschaft

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen: Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen:

Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch abrufen dürfen!

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Meine Partnerin und ich sind beide in der Forschung tätig und besuchen häufig Konferenzen in anderen Städten. Wir haben eine Tochter. Momentan können wir weder
a) gleichzeitig Konferenzen besuchen (unsere Tochter darf ja nicht mit)
b) uns gegenseitig bei einer Konferenz durch Kinderbetreuung unterstützen (Partner dürfen ja nicht mit)
c) zusätzliche Kinderbetreuungskosten (Babysitter am Heimatort usw.) abrechnen
d) voll arbeiten, während der andere auf einer Konferenz ist (wegen c)

In einem modernen, auf Wissenschaft ausgerichteten Land kann das doch eigentlich nicht wahr sein. Uns sind beide schon wichtige Entwicklungsmöglichkeiten entgangen, obwohl wir doch genau das "erwünschte" Modell, nämlich 2 Karrieren & Familie, leben!

26. Kommentar von :Ohne Name

Wissenschaft und Kind

Baden-Württemberg, sei ein Vorbild für Bayern! Auch das bayerische Reisekostengesetz erlaubt es nicht, Zusatzkosten für die Unterbringung einer Begleitperson zu erstatten, so dass die Betreuung von Kindern während einer Tagung auf wundersame, selbstlose und kreative Weise von den Dienstreisenden selbst organisiert und finanziert werden muss. Wie

Baden-Württemberg, sei ein Vorbild für Bayern!
Auch das bayerische Reisekostengesetz erlaubt es nicht, Zusatzkosten für die Unterbringung einer Begleitperson zu erstatten, so dass die Betreuung von Kindern während einer Tagung auf wundersame, selbstlose und kreative Weise von den Dienstreisenden selbst organisiert und finanziert werden muss. Wie kann es sein, dass Gesetzgebungen die Vereinbarkeit von Kind und Karriere verbieten, wo Drittmittelgeber sie ermöglichen wollen?

29. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit fördern, Reisekostengesetz anpassen für mehr Chancengleichheit

Eine wissenschaftliche Karriere ist ohne die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Symposien undenkbar. Daher sind Dienstreisen insbesondere von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern essentiell. Das Reisekostengesetz stellt für wissenschaftlich tätige Eltern leider weiterhin immer noch ein Hindernis im Zusammenhang mit Dienstreisen

Eine wissenschaftliche Karriere ist ohne die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Symposien undenkbar. Daher sind Dienstreisen insbesondere von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern essentiell. Das Reisekostengesetz stellt für wissenschaftlich tätige Eltern leider weiterhin immer noch ein Hindernis im Zusammenhang mit Dienstreisen dar. Neben dem organisatorischen Aufwand kommen auf sie stets auch höhere finanzielle Belastungen hinzu. Die Mitnahme von Kindern, weil zum Beispiel Ferien sind und die Schule oder Kita geschlossen haben oder der Säugling gestillt wird, kann notwendig sein. Daher sollte die Erstattung von dadurch bedingten erhöhten Reisekosten als Nebenkosten in das Gesetz aufgenommen werden. Die Ziele der Chancengleichheitsarbeit, ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere zu erreichen, werden bisher konterkariert. Es geht hier um einen Nachteilsausgleich! Erst kürzlich, am 13.07.2017, hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen genau das in ihrer Stellungnahme „Exzellente Wissenschaft braucht familiengerechte Chancen" gefordert (https://www.mpg.de/11399110/stellungnahme-allianz-vereinbarkeit-familie-und-beruf.pdf).
Es ist an der Zeit, das auch die Wissenschaft gehört wird, damit Chancengleichheit Wirklichkeit wird!

21. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils selbst tragen, obwohl die DFG der Verwendung von mir eingeworbener Drittmittel zu diesem Zweck zugestimmt hatte. Bei mehreren internationalen Kongressen sind das keine Bagatellbeträge. In der Neufassung des Landesreisekostengesetzes muss die Möglichkeit der Abrechnung solcher familienbedingter Mehrkosten berücksichtigt werden.

28. Kommentar von :Ohne Name

zusätzl. Berücksichtigung v. Kosten durch notwendige Mitnahme o. Betreuung v. Kindern

Ich begrüße eine gesetzliche Verankerung von Klimaausgleichzahlungen, möchte mich aber auch der Forderung der LaKoG anschließen, "bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes eine Regelung zu treffen, damit künftig zusätzliche Kosten, die durch die notwendige Vereinbarkeit von Familienaufgaben und beruflichen Aufgaben bei Dienstreisen entstehen

Ich begrüße eine gesetzliche Verankerung von Klimaausgleichzahlungen, möchte mich aber auch der Forderung der LaKoG anschließen, "bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes eine Regelung zu treffen, damit künftig zusätzliche Kosten, die durch die notwendige Vereinbarkeit von Familienaufgaben und beruflichen Aufgaben bei Dienstreisen entstehen können, anerkannt und als Nebenkosten abrechnungsfähig gemacht werden können."

20. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreise mit Kind

Als Vater und Hochschulprofessor halte ich die "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" für ein eichtiges Thema. Ich halte es für einen großen Fehler, dass grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen im neuen Gesetz fehlen. DHier sehe ich großen Nachbesserungsbedarf.

23. Kommentar von :Ohne Name

Wissenschaft und Kind

Mir geht es auch so: die Kommentare zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie sind zutreffend. Die Kindermitnahme und -betreuung ist vielfach notwendig, um überhaupt entsprechende Veranstaltungen als junge Mutter oder Vater besuchen zu können. Auch ich wurde bereits mehrfach von Säugling und meiner Mutter begleitet. Die Kosten habe ich selbst

Mir geht es auch so: die Kommentare zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie sind zutreffend. Die Kindermitnahme und -betreuung ist vielfach notwendig, um überhaupt entsprechende Veranstaltungen als junge Mutter oder Vater besuchen zu können. Auch ich wurde bereits mehrfach von Säugling und meiner Mutter begleitet. Die Kosten habe ich selbst getragen.
Diesbezüglich ist eine Neuregelung, die die Möglichkeit der Abrechnung solcher familienbedingter Mehrkosten berücksichtigt werden, dringend erforderlich.

30. Kommentar von :Ohne Name

Gleichstellung bei Dienstreisen sollte selbstverständlich sein

Wenn schon überall davon gesprochen wird, wie sehr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden muss, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Kosten für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bezahlt werden. Daher ist es ziemlich unverständich, dass es nicht schon längst überall entsprechende Regelungen

Wenn schon überall davon gesprochen wird, wie sehr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden muss, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Kosten für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bezahlt werden. Daher ist es ziemlich unverständich, dass es nicht schon längst überall entsprechende Regelungen gibt, vor allem wenn das Geld dafür eigentlich vorhanden wäre! Noch unverständlicher ist es, wenn bei einer Neufassung des Landesreisekostengesetzes ein so wichtiger Punkt nicht berücksichtig wird!