Kommentieren

Einsatz körpernah getragener Kameras

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Gesetzentwürfe sehen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von körpernah getragenen Kameras (BodyCams) durch den Polizeivollzugsdienst vor.

Sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion der Grünen und die Fraktion der CDU haben zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht. Beide Entwürfe sehen vor, dass Paragraf 21 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg um einen Absatz 4 ergänzt wird, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der BodyCams enthält. Das Einsatzmittel soll zur Anwendung kommen, wenn zu erwarten ist, dass ein Angriff auf Leib und Leben eines Polizeibeamten bzw. einer Polizeibeamtin oder auf eine dritte Person bevorsteht. Sofern sich diese Gefährdungslage als unbegründet herausstellt, sind die Aufnahmen zu löschen. Die Maßnahme erfolgt offen, denn es ist gerade das Ziel, potenziellen Gewalttäter zu erkennen zu geben, dass sie für ihre Handlungen belangt werden können und sie dadurch von Angriffen abzuhalten. Sofern es dennoch zu solchen Angriffen kommt, wird die Beweisführung in einem anschließenden Strafverfahren erleichtert. Bei einem Modellprojekt in Hessen konnte ein Rückgang der Übergriffe auf Polizeivollzugsbedienstete um rund 40 Prozent verzeichnet werden.

Der Entwurf der Fraktion der Grünen und der Fraktion der CDU sieht darüber hinaus vor, das sogenannte Pre-Recording zu ermöglichen. Im Pre-Recording-Modus werden Aufnahmen gefertigt, die auf einem flüchtigen Speicher abgelegt und nach 60 Sekunden überschrieben, also unwiederbringlich gelöscht werden. Nur wenn die Aufnahmetaste aktiviert wird, steht auch diese 60-sekündige Videosequenz zusammen mit den ab dem Aktivierungszeitpunkt gefertigten Aufnahmen für eine Auswertung zur Verfügung. Dies soll der besseren Nachvollziehbarkeit dienen und dazu beitragen, dass den handelnden Polizeibeamtinnen und -beamten mehr Zeit für die Lageeinschätzung und gegebenenfalls für das Ergreifen von Eigensicherungsmaßnahmen verbleibt.

Sie konnten die Gesetzentwürfe bis Donnerstag, 8. September 2016 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Polizeigesetzes der Fraktion Grüne und der Fraktion der CDU (PDF)

Gesetzentwurf: Änderung des Polizeigesetzes der Fraktion der SPD (PDF) 

Kommentare : Polizeigesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :Ohne Name

Öffentliche Orte

Es ist richtig, dass viele Provokationen auf der Straße passieren, mit welchen die Beamte konfrontiert werden. Beide Entwürfe decken dies ab. Leider nicht abgedeckt sind die Fälle von (zunächst) verbaler Renitenz im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt, welche regelmäßig eskalieren und es erst im Verlauf zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten

Es ist richtig, dass viele Provokationen auf der Straße passieren, mit welchen die Beamte konfrontiert werden. Beide Entwürfe decken dies ab.

Leider nicht abgedeckt sind die Fälle von (zunächst) verbaler Renitenz im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt, welche regelmäßig eskalieren und es erst im Verlauf zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten kommt..
Es wäre im Sinne eines effektiven und umfassenden Opferschutzes sinnvoll, wenn auch hier, in Häusern, die Möglichkeit gegeben wäre, die Bodycam einzusetzen. StA und Gericht könnten sich so viel besser ein Bild machen, sofern über Folgemaßnahmen wie Gewahrsam etc. entschieden werden müsste.
Davon abgesehen, werden Beamte sehr oft "hinter verschlossenen" Türen beleidigt und angegangen, was ein erhebliches Problem in der Beweisführung darstellen könnte.