Bis zum 23. März 2020 läuft das Volksbegehren „Rettet die Biene“ in Baden-Württemberg. Als Reaktion auf die Forderungen der Initiative hat die Landesregierung folgendes Eckpunktepapier beschlossen. Die Eckpunkte sollen die Insekten in Baden-Württemberg schützen und entwickelt den Gesetzesentwurf „Rettet die Bienen“ des Volksbegehrens weiter. Das Papier dient als Grundlage für einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der in den Landtag eingebracht werden soll.
Die Eckpunkte und das geplante Gesetz erfüllen nicht nur das Anliegen des Volksbegehrens, die Artenvielfalt zu stärken, sie sollen auch dazu beitragen, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft im Land zukunftssicher zu erhalten. Weite Teile der Intention des Volksbegehrens finden sich in dem Papier wieder. Da der Schutz der Arten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, gehen die vereinbarten Handlungsfelder über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens hinaus.
Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und der angestrebten Reduzierung sind Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig, um die Zukunft erheblicher Teile der heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete – sind im Vorschlag der Landesregierung deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden. Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen: in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe können unbürokratische Unterstützung und Ausnahmen erhalten.
Zudem sehen die Eckpunkte eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vor.
Als Reaktion auf diesen Vorschlag der Landesregierung hat die Initiative bereits am 17. Oktober 2019 angekündigt, dass sie bis Dezember ihre Werbeaktionen für das Volksbegehren ruhen lässt.
Nähere Informationen finden sich in dem Eckpunktepapier. Nachdem die Eckpunkte beschlossen wurde, wird der Gesetzentwurf erarbeitet. Nach der Zustimmung im Ministerrat wird der Gesetzentwurf an dieser Stelle veröffentlicht.
Pressemitteilung
Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“ (PDF)