Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Förderung von ökologischem Landbau
Aktuell haben wir einen Marktantiel von 10% an Bioprodukten. Das Potenzial wird auf ca. 15% eingeschätzt. Heute gibt es schon Absatzschwierigkeiten beim Brotweizen und es fehlt an biologischem Phosphatdünger. Landwirtschaft konkurriert mit dem Weltmarkt. Russland rekultiviert 12 Mio ha landwirtschftliche Fläche. Deutschland hat 16,7 Mio. ha
Aktuell haben wir einen Marktantiel von 10% an Bioprodukten. Das Potenzial wird auf ca. 15% eingeschätzt. Heute gibt es schon Absatzschwierigkeiten beim Brotweizen und es fehlt an biologischem Phosphatdünger. Landwirtschaft konkurriert mit dem Weltmarkt. Russland rekultiviert 12 Mio ha landwirtschftliche Fläche. Deutschland hat 16,7 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche. Protektionismus lässt die Marktordnung der EU nicht zu. Photovaltaik ist gescheiert, weil der Markt falsch engeschätzt wurde. Photvoltaik wurde durch Subventionen künstlich am Leben erhalten. Meiner Meinung gehen wir genau in die gleiche Richtung.
Entschädigung der Eigentümer und Bewírtschafter bei Naturschutzmaßnahmen
Schutzgebiete werden für die Allgemeinheit eingerichtet. Im Baugesetz ist die Entschädigung öffentlicher Bauvorhaben eindeutig geregelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeutet ein Wertverlust von Grundstücken. Dieser Wertverlust muss analog dem Baugesetz rückwirkend bis 1980 und zukünftig den Eigentümern erstattet werden. Dazu müssen die
Schutzgebiete werden für die Allgemeinheit eingerichtet. Im Baugesetz ist die Entschädigung öffentlicher Bauvorhaben eindeutig geregelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeutet ein Wertverlust von Grundstücken. Dieser Wertverlust muss analog dem Baugesetz rückwirkend bis 1980 und zukünftig den Eigentümern erstattet werden. Dazu müssen die Eigentümer keinen Antrag stellen, die Entschädigungen werden automatisch an die Eigentümer gezahlt. Der Wertverlust ist von einem Gutachterausschuss, der zu min. 51% aus Landwirten/Eigentümern ermittelt.
Mehraufwand bzw. Einschränkungen, die bei der Bewirtschaftung von Schutzgebieten entstehen, werden dem Besitzer zu 100% entschädigt. Die Entschädigungshöhe wir zu Beginn der Schutzgebietsausweisung festgelegt und erhöht sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Eine Ende der Entschädigung ist erst möglich, wenn Schutzgebiete aufgehoben werden.
§17b Entwurf
Hierzu ein aktuelles Beispiel. Im Moment sieht es so aus, dass Pelargon-Säure das Bio-Herbizid der Zukunft werden könnte. Es handelt sich um eine organische Säure, die ein Abfallprodukt aus der Schmierfett-Industrie ist. Die Aufwandmenge dieser Säure liegt im Moment bei bis zu ca. 115 l/ha. Um die gleiche Wirkung zu erreichen, brauche ich im Moment
Hierzu ein aktuelles Beispiel. Im Moment sieht es so aus, dass Pelargon-Säure das Bio-Herbizid der Zukunft werden könnte. Es handelt sich um eine organische Säure, die ein Abfallprodukt aus der Schmierfett-Industrie ist. Die Aufwandmenge dieser Säure liegt im Moment bei bis zu ca. 115 l/ha. Um die gleiche Wirkung zu erreichen, brauche ich im Moment 0,2-4 l/ha Herbizd. Ich brauche in meinem Betrieb im Durchschnitt ca. 3-5 l bzw. kg /ha PSM. Demnach darf ich in Zukunft nur max. 2,5 l/ha Pflanzenschutzmittel ausbringen. Wie gehen solche zukünftige Bio-Pestizide in die Bilanz? Wie erfolgt der Transport und die Lagerung solcher Bio-Herbizide? Alleine die Substition von Gylphosat würde die Logistikette und die Lagerkapazitäten des Handels explodieren lassen. Zudem ist die Frage, wie sich solche zukünftige Bio-Herbizide /-PSM mit der PSM-Technik verträgt. Werden dann notwendige Neuinvestitionen bezuschusst?
Habe den Kraftstoffverbrauch eines 300 ha Biobetrieb mit meinen Betrieb (40 ha konventionell) verglichen. Ein Biobetrieb braucht ungefähr die vierfache Dieselmenge als ich. Alle arbeiten daran, CO2-neutral zu werden. Übrigens bei mir sind es ca. 2000 l Diesel die ich in meinem Betrieb brauche (mal 4 für Bio?). Da kommen bei mir Zweifel auf, ob dies die richtige Richtung ist.
Entwurf §17a
Mit diesem Paragraphen werden ökologisch wirtschaftende Betriebe in der gesellschaftlichen Rangordnung über den konventionel wirtschaftenden Betrieben eingestuft. Aktzell werden konventionell wirtschaftende Betriebe und deren Familien durche Teile der Gesellschaft diskriminiert. Insbesondere radikale Natur- und Tierschützer drohen konventionell
Mit diesem Paragraphen werden ökologisch wirtschaftende Betriebe in der gesellschaftlichen Rangordnung über den konventionel wirtschaftenden Betrieben eingestuft. Aktzell werden konventionell wirtschaftende Betriebe und deren Familien durche Teile der Gesellschaft diskriminiert. Insbesondere radikale Natur- und Tierschützer drohen konventionell wirtschaftenden Landwirten/Landwirtinnen. Durch diesen Gesetzesentwurf werden diese Randgruppen bestärkt. Meiner Meinung widerspricht dieser Paragraph unserem Grundgesetz.
Ich bin BIO-Landwirt!
Zum Thema Pflanzenschutzmittelreduktion will ich mich nicht mehr äußern, da auch über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme schon zu Genüge kommentiert wurde. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht muss jedem klar sein, dass Einsparungen, so denn sie denn möglich wären, schon längst gemacht worden wären. Kein Gesetzt kann etwas erzwingen was
Zum Thema Pflanzenschutzmittelreduktion will ich mich nicht mehr äußern, da auch über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme schon zu Genüge kommentiert wurde.
Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht muss jedem klar sein, dass Einsparungen, so denn sie denn möglich wären, schon längst gemacht worden wären.
Kein Gesetzt kann etwas erzwingen was Aufgabe der Praxis und Wissenschaft ist.
Ich selbst bewirtschafte einen kleinen Bio-Betrieb neben dem integrierten Betrieb meines Vaters.
Der Bio-Anteil unserer Gesamtfläche beträgt circa 8% und spiegelt so ziemlich genau die Nachfrage nach Bio-Produkten wieder.
Wie sollen die hohen Prozentzahlen realisiert werden wenn keine Nachfrager vorhanden sind?
Es gibt einen Mindestlohn aber keinen Mindestpreis und da fängt die Heuchelei an.
Liebe Grüße an die Wohlstandsgrünen, welche Wasser predigen aber Wein trinken.
Liebe Grüße auch an diejenigen, die ein wirkliches Interesse an der heimischen Landwirtschaft haben.
Liebe Grüße vom Bodensee.
Streuobstwiesen als gesetzlich geschützter Biotop
Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope. Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben. Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die
Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope.
Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben.
Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die Flächenkulisse im Land zu erhalten. Es wird niemand an seiner gewohnten extensiven Nutzung dieses Biotoptyps gehindert. Gerade in einem Bundesland wie Baden-Würtemberg mit den größten Streuobstflächen bundesweit sollte es machbar sein, die Streuobstbestände zu schützen und zu erhalten.
Das hier produzierte Obst ist die beste Grundlage für die vielfältigen Streuobstwiesen-Säfte. Jeder kennt sie!
Warum sollten die Hochstammobstbäume gerade 1,60 - 1,80 m Stammhöhe besitzen?
Hochstammobstbäume werden auf Sämlingsunterlagen angezogen, die starkwachsende Bäume ergeben. Diese Bäume können 80-100 Jahre alt werden, z.T. auch viel älter. Gerade diese älteren Bäume sind landschaftsprägend, groß, weit ausladend. Aber auch dadurch bieten sie den vielen Tieren Lebensraum. Ein Specht z.B. kann in einen Niederstamm keine Höhle bauen, da diese Bäume viel zu schwach wachsen und auch nicht alt werden. In den großen Kronen sind oft Vogelnester zu finden.
Die Stammhöhe von mindestens 1,60 m und besser 1,80 m bringt die Sicherheit, dass diese Bäume die gewünschte Biotopfunktion als Lebensraum ausbilden. Weiterhin sind die Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen leichter bewirtschaftbar, was für Landwirte auch wichtig ist.
Naturschutz - als geschützter Biotop- und Bewirtschaftung - landwirtschaftliche/obstbauliche Nutzung - schließen sich nicht aus. Sie bedingen einander.
Nur durch Nutzung kann dieser Biotoptyp erhalten werden! Das beinhaltet aber auch unbedingt die Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen.
Wichtig und richtig
Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung. Wichtig sind mir noch folgende Punkte: 1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel
Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung.
Wichtig sind mir noch folgende Punkte:
1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel wie zum Beispiel das Rebhuhn benötigen wir Flächen verschiedenster Größe, welche sinnvoll zueinander angeordnet sind und den genetischen Austausch gewährleisten.
2. In Zeiten des Klimawandel muss über wichtige Infrastruktur für Streuobstwiesenbesitzer nachgedacht werden. Themen wie Bewässerung von Jungbäumen und Baumschnittabholung wären enorm wichtig, um die heutzutage nicht mehr flächendeckende Ausstattung mit Auto und/oder Anhänger zu konterkarieren. Es ist auch darüber nachzudenken, ob es einen finanziellen Anreiz für das Anlegen oder Übernehmen einer ungepflegten Streuobstwiese geben müsste. Das Thema Selbstversorgung mit Obst muss wieder 'cool' werden.
3. Langfristig muss über das Thema 'Internalisierung externer Kosten' nachgedacht werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte keine Frage des Willens, sondern eine absolut fundamentale Notwendigkeit politischen Handels sein. Alle Gesetze für mehr Naturschutz schaden kurzfristig gesehen den heimischen Akteueren, da z.B. auf einer für die Natur so wichtigen Brachfläche natürlich keine Lebensmittel angebaut werden können und sich bei einem geschlossenen System die Preise für die auf den verbliebenen Flächen angebauten Lebensmitteln erhöhen müssten (sehr vereinfacht dargestellt). Naturschutz, Klimaschutz, Artenschutz, ... muss sich finanziell lohnen und die Vernichtung von Natur muss richtig viel Geld kosten. Es muss eine unverhandelbare Untergrenze in Hinsicht auf Natur geben, um das Überleben von Arten und im Endeffekt uns Menschen zu gewährleisten. Gute Hinweise sind im Buch 'Die Donut-Ökonomie' von Kate Raworth zu lesen.
4. Über das Ausgleichskataster bin ich persönlich sehr glücklich, wenn es denn hält, was es verspricht. Aus Erfahrung im ehrenamtlichen Naturschutz kann ich sagen, dass nur bei einem absoluten Bruchteil der Maßnahmen die gewünschten Arten vorkommen.
5. Bessere und häufigere Beratung für Landwirte ist unerlässlich, da sich aus meiner Erfahrung nach wie vor ein großer Anteil der Landwirte schlecht beraten sieht in Hinblick auf die Möglichkeiten und Verpflichtungen des Naturschutzes auf ihren Flächen. Das Denken muss dahin gehen, dass Landwirte sich als Nahrungsmittelproduzenten und auch als Erhalter der Artenvielfalt sehen.
6. Artenschutz am Haus müsste wesentlich stärker fokussiert werden und das Roden von Streuobstbeständen für Einfamilienhäuser SOFORT stoppen. Die durchschnittliche Wohnfläche der Deutschen hat sich in den letzten 30 Jahren um ein Drittel erhöht und es gibt stetig mehr Single-Haushalte. Innenverdichtung anstatt das massenhafte Roden von artenreichen Streuobstwiesen, welche auch als Rückzugsort für gestresste Dörfler und Städter fungieren. In Zeiten von Flächenknappheit darf keine Fläche unnötig durch ökologisch völlig wertlose Gärten und immerhin gut sanierte Häuser (allerdings ohne Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter, Fledermäuse, ...) ersetzt werden. Die Wohnungsnot könnte sich zum Teil durch besseres Mangement der vorhandenen Häuser stark lindern lassen, da oftmals nur noch eine ältere Person in einem ganzen Einfamilienhaus wohnt. Hier müssten Anreize zum Auszug geschaffen und gute Alternativen angeboten werden, da dieser Wohnraum dringend von Familien benötigt wird.
Es gäbe noch so viele wichtige Punkte, aber hiermit belasse ich es.
Im Allgemeinen ein sehr motivierendes und Hoffnung machendes Gesetz,
da nun endlich die Dringlichkeit des Artensterbens erkannt wurde und zumindest gewisse Maßnahmen eingeleitet werden.
Liebe Grüeße
Erhalt der Streuobstwiesen nicht über übertriebene Regulierungen erreichbar
Der Erhalt der Streuoobstwiesen wird nur gelingen, wenn man die Betreiber motiviert, so dass Sie engagiert die Streuobstbestände pflegen. Dies wird sicherlich nicht durch Vorschriften und übertriebene Regulierungen, bzw. Verbote gelingen. Man sollte hier mehr auf Freiwilligkeit setzen. Zur Förderung der Motivation trägt meiner Meinung nach eine
Der Erhalt der Streuoobstwiesen wird nur gelingen, wenn man die Betreiber motiviert, so dass Sie engagiert die Streuobstbestände pflegen. Dies wird sicherlich nicht durch Vorschriften und übertriebene Regulierungen, bzw. Verbote gelingen.
Man sollte hier mehr auf Freiwilligkeit setzen. Zur Förderung der Motivation trägt meiner Meinung nach eine Intensivierung der Förderung und der Weiterbildung, z.B. in Form von Infoveranstaltungen bei.
Ich glaube daß sich Obstanbau und Naturschutz nicht ausschließen. Ich selber habe z.B. angefangen Wildbienen gezielt zu fördern und zu züchten.
Sollten die geplanten Regulierungen beschlossen werden, befürchte ich daß sich der Trend zu Teilrodungen gerade alter ökologisch wertvoller Obstbäume weiter fortsetzen wird und dann erreichen die Initiatoren dieser Initiative genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollten.
Bienen würden Bauern schützen
Wenn Insekten reden könnten: Sie würden uns erzählen, dass immer mehr Bauern verschwinden und mit Ihnen eine dezentrale Tierhaltung. Sie würden uns erzählen, welches fulminante Futterangebot so ein Festmisthaufen oder ein Kuhfladen bietet. Sie würden uns erzählen, dass die Bauern ihre Arbeit lieben und dafür sorgen, dass es blüht und summt. Sie
Wenn Insekten reden könnten: Sie würden uns erzählen, dass immer mehr Bauern verschwinden und mit Ihnen eine dezentrale Tierhaltung. Sie würden uns erzählen, welches fulminante Futterangebot so ein Festmisthaufen oder ein Kuhfladen bietet.
Sie würden uns erzählen, dass die Bauern ihre Arbeit lieben und dafür sorgen, dass es blüht und summt. Sie würden uns erzählen, dass man die Bauern braucht.
Und jetzt sind Sie gefährdet:
Als ich auf die Welt kam, hatte ich noch 1,2 Millionen Artgenossen.
Als ich meine Familie gründete, hatte ich noch 500.000 Berufskollegen. Jetzt habe ich noch 275.000 Leidensgenossen. Ob meine Enkel noch wissen, was ein Bauer ist ? So verändern sich die Zeiten.
Ja, Bienen würden Bauern schützen.
Wirtschaftlichkeit der Regionalen Demonstrationsbetriebe
Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die
Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die schlechteste Erlössituation. So bleiben wirtschaftlich vor allem die gewünschten Betriebe auf der Strecke. Schade !
Wir müssen uns die Mühe machen und regionaltypische Betriebe definieren um diese dann wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen.
Wer die Auflagen und damit die Produktionskosten permanent erhöht, darf sich nicht wundern, wenn vor allem die bäuerlichen Betriebe für immer verschwinden.
Wer immer neue Auflagen fordert - muss auch für die Wirtschaftlichkeit sorgen. Ansonsten ist niemand mehr da, der die Auflagen umsetzen kann.
Billiges Rindfleisch aus Übersee ist der Dolchstoß für die Schönheit des Schwarzwaldes.