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Artenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, das in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft weiterentwickelt wurde.

Das vorliegende Gesetz hat das Ziel, die Biodiversität zu stärken. Es ändert das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Das Naturschutzgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen um landesspezifische Vorgaben, etwa um weitere gesetzlich geschützte Biotope. Beispielsweise konkretisiert es auch Eingriffsausgleiche oder legt die Zuständigkeiten von Behörden, Landschaftserhaltungsverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz fest. Zweck des LLG ist es, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem

  • gesunde Lebensmitteln zu erzeugen,
  • den notwendigen Anteil der Eigenversorgung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft zu gestalten und zu pflegen sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur zu erhalten und zu verbessern.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.

Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

83. Kommentar von :Bernd H.

Förderung von ökologischem Landbau

Aktuell haben wir einen Marktantiel von 10% an Bioprodukten. Das Potenzial wird auf ca. 15% eingeschätzt. Heute gibt es schon Absatzschwierigkeiten beim Brotweizen und es fehlt an biologischem Phosphatdünger. Landwirtschaft konkurriert mit dem Weltmarkt. Russland rekultiviert 12 Mio ha landwirtschftliche Fläche. Deutschland hat 16,7 Mio. ha

Aktuell haben wir einen Marktantiel von 10% an Bioprodukten. Das Potenzial wird auf ca. 15% eingeschätzt. Heute gibt es schon Absatzschwierigkeiten beim Brotweizen und es fehlt an biologischem Phosphatdünger. Landwirtschaft konkurriert mit dem Weltmarkt. Russland rekultiviert 12 Mio ha landwirtschftliche Fläche. Deutschland hat 16,7 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche. Protektionismus lässt die Marktordnung der EU nicht zu. Photovaltaik ist gescheiert, weil der Markt falsch engeschätzt wurde. Photvoltaik wurde durch Subventionen künstlich am Leben erhalten. Meiner Meinung gehen wir genau in die gleiche Richtung.

82. Kommentar von :Bernd H.

Entschädigung der Eigentümer und Bewírtschafter bei Naturschutzmaßnahmen

Schutzgebiete werden für die Allgemeinheit eingerichtet. Im Baugesetz ist die Entschädigung öffentlicher Bauvorhaben eindeutig geregelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeutet ein Wertverlust von Grundstücken. Dieser Wertverlust muss analog dem Baugesetz rückwirkend bis 1980 und zukünftig den Eigentümern erstattet werden. Dazu müssen die

Schutzgebiete werden für die Allgemeinheit eingerichtet. Im Baugesetz ist die Entschädigung öffentlicher Bauvorhaben eindeutig geregelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeutet ein Wertverlust von Grundstücken. Dieser Wertverlust muss analog dem Baugesetz rückwirkend bis 1980 und zukünftig den Eigentümern erstattet werden. Dazu müssen die Eigentümer keinen Antrag stellen, die Entschädigungen werden automatisch an die Eigentümer gezahlt. Der Wertverlust ist von einem Gutachterausschuss, der zu min. 51% aus Landwirten/Eigentümern ermittelt.
Mehraufwand bzw. Einschränkungen, die bei der Bewirtschaftung von Schutzgebieten entstehen, werden dem Besitzer zu 100% entschädigt. Die Entschädigungshöhe wir zu Beginn der Schutzgebietsausweisung festgelegt und erhöht sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Eine Ende der Entschädigung ist erst möglich, wenn Schutzgebiete aufgehoben werden.

81. Kommentar von :Bernd H.

§17b Entwurf

Hierzu ein aktuelles Beispiel. Im Moment sieht es so aus, dass Pelargon-Säure das Bio-Herbizid der Zukunft werden könnte. Es handelt sich um eine organische Säure, die ein Abfallprodukt aus der Schmierfett-Industrie ist. Die Aufwandmenge dieser Säure liegt im Moment bei bis zu ca. 115 l/ha. Um die gleiche Wirkung zu erreichen, brauche ich im Moment

Hierzu ein aktuelles Beispiel. Im Moment sieht es so aus, dass Pelargon-Säure das Bio-Herbizid der Zukunft werden könnte. Es handelt sich um eine organische Säure, die ein Abfallprodukt aus der Schmierfett-Industrie ist. Die Aufwandmenge dieser Säure liegt im Moment bei bis zu ca. 115 l/ha. Um die gleiche Wirkung zu erreichen, brauche ich im Moment 0,2-4 l/ha Herbizd. Ich brauche in meinem Betrieb im Durchschnitt ca. 3-5 l bzw. kg /ha PSM. Demnach darf ich in Zukunft nur max. 2,5 l/ha Pflanzenschutzmittel ausbringen. Wie gehen solche zukünftige Bio-Pestizide in die Bilanz? Wie erfolgt der Transport und die Lagerung solcher Bio-Herbizide? Alleine die Substition von Gylphosat würde die Logistikette und die Lagerkapazitäten des Handels explodieren lassen. Zudem ist die Frage, wie sich solche zukünftige Bio-Herbizide /-PSM mit der PSM-Technik verträgt. Werden dann notwendige Neuinvestitionen bezuschusst?

Habe den Kraftstoffverbrauch eines 300 ha Biobetrieb mit meinen Betrieb (40 ha konventionell) verglichen. Ein Biobetrieb braucht ungefähr die vierfache Dieselmenge als ich. Alle arbeiten daran, CO2-neutral zu werden. Übrigens bei mir sind es ca. 2000 l Diesel die ich in meinem Betrieb brauche (mal 4 für Bio?). Da kommen bei mir Zweifel auf, ob dies die richtige Richtung ist.

80. Kommentar von :Bernd H.

Entwurf §17a

Mit diesem Paragraphen werden ökologisch wirtschaftende Betriebe in der gesellschaftlichen Rangordnung über den konventionel wirtschaftenden Betrieben eingestuft. Aktzell werden konventionell wirtschaftende Betriebe und deren Familien durche Teile der Gesellschaft diskriminiert. Insbesondere radikale Natur- und Tierschützer drohen konventionell

Mit diesem Paragraphen werden ökologisch wirtschaftende Betriebe in der gesellschaftlichen Rangordnung über den konventionel wirtschaftenden Betrieben eingestuft. Aktzell werden konventionell wirtschaftende Betriebe und deren Familien durche Teile der Gesellschaft diskriminiert. Insbesondere radikale Natur- und Tierschützer drohen konventionell wirtschaftenden Landwirten/Landwirtinnen. Durch diesen Gesetzesentwurf werden diese Randgruppen bestärkt. Meiner Meinung widerspricht dieser Paragraph unserem Grundgesetz.

79. Kommentar von :Philipp Fitz

Ich bin BIO-Landwirt!

Zum Thema Pflanzenschutzmittelreduktion will ich mich nicht mehr äußern, da auch über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme schon zu Genüge kommentiert wurde. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht muss jedem klar sein, dass Einsparungen, so denn sie denn möglich wären, schon längst gemacht worden wären. Kein Gesetzt kann etwas erzwingen was

Zum Thema Pflanzenschutzmittelreduktion will ich mich nicht mehr äußern, da auch über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme schon zu Genüge kommentiert wurde.
Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht muss jedem klar sein, dass Einsparungen, so denn sie denn möglich wären, schon längst gemacht worden wären.
Kein Gesetzt kann etwas erzwingen was Aufgabe der Praxis und Wissenschaft ist.

Ich selbst bewirtschafte einen kleinen Bio-Betrieb neben dem integrierten Betrieb meines Vaters.
Der Bio-Anteil unserer Gesamtfläche beträgt circa 8% und spiegelt so ziemlich genau die Nachfrage nach Bio-Produkten wieder.
Wie sollen die hohen Prozentzahlen realisiert werden wenn keine Nachfrager vorhanden sind?
Es gibt einen Mindestlohn aber keinen Mindestpreis und da fängt die Heuchelei an.

Liebe Grüße an die Wohlstandsgrünen, welche Wasser predigen aber Wein trinken.

Liebe Grüße auch an diejenigen, die ein wirkliches Interesse an der heimischen Landwirtschaft haben.

Liebe Grüße vom Bodensee.

78. Kommentar von :Apfel35

Streuobstwiesen als gesetzlich geschützter Biotop

Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope. Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben. Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die

Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope.
Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben.
Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die Flächenkulisse im Land zu erhalten. Es wird niemand an seiner gewohnten extensiven Nutzung dieses Biotoptyps gehindert. Gerade in einem Bundesland wie Baden-Würtemberg mit den größten Streuobstflächen bundesweit sollte es machbar sein, die Streuobstbestände zu schützen und zu erhalten.
Das hier produzierte Obst ist die beste Grundlage für die vielfältigen Streuobstwiesen-Säfte. Jeder kennt sie!
Warum sollten die Hochstammobstbäume gerade 1,60 - 1,80 m Stammhöhe besitzen?
Hochstammobstbäume werden auf Sämlingsunterlagen angezogen, die starkwachsende Bäume ergeben. Diese Bäume können 80-100 Jahre alt werden, z.T. auch viel älter. Gerade diese älteren Bäume sind landschaftsprägend, groß, weit ausladend. Aber auch dadurch bieten sie den vielen Tieren Lebensraum. Ein Specht z.B. kann in einen Niederstamm keine Höhle bauen, da diese Bäume viel zu schwach wachsen und auch nicht alt werden. In den großen Kronen sind oft Vogelnester zu finden.
Die Stammhöhe von mindestens 1,60 m und besser 1,80 m bringt die Sicherheit, dass diese Bäume die gewünschte Biotopfunktion als Lebensraum ausbilden. Weiterhin sind die Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen leichter bewirtschaftbar, was für Landwirte auch wichtig ist.
Naturschutz - als geschützter Biotop- und Bewirtschaftung - landwirtschaftliche/obstbauliche Nutzung - schließen sich nicht aus. Sie bedingen einander.
Nur durch Nutzung kann dieser Biotoptyp erhalten werden! Das beinhaltet aber auch unbedingt die Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen.

77. Kommentar von :Yannick

Wichtig und richtig

Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung. Wichtig sind mir noch folgende Punkte: 1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel

Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung.

Wichtig sind mir noch folgende Punkte:

1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel wie zum Beispiel das Rebhuhn benötigen wir Flächen verschiedenster Größe, welche sinnvoll zueinander angeordnet sind und den genetischen Austausch gewährleisten.

2. In Zeiten des Klimawandel muss über wichtige Infrastruktur für Streuobstwiesenbesitzer nachgedacht werden. Themen wie Bewässerung von Jungbäumen und Baumschnittabholung wären enorm wichtig, um die heutzutage nicht mehr flächendeckende Ausstattung mit Auto und/oder Anhänger zu konterkarieren. Es ist auch darüber nachzudenken, ob es einen finanziellen Anreiz für das Anlegen oder Übernehmen einer ungepflegten Streuobstwiese geben müsste. Das Thema Selbstversorgung mit Obst muss wieder 'cool' werden.

3. Langfristig muss über das Thema 'Internalisierung externer Kosten' nachgedacht werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte keine Frage des Willens, sondern eine absolut fundamentale Notwendigkeit politischen Handels sein. Alle Gesetze für mehr Naturschutz schaden kurzfristig gesehen den heimischen Akteueren, da z.B. auf einer für die Natur so wichtigen Brachfläche natürlich keine Lebensmittel angebaut werden können und sich bei einem geschlossenen System die Preise für die auf den verbliebenen Flächen angebauten Lebensmitteln erhöhen müssten (sehr vereinfacht dargestellt). Naturschutz, Klimaschutz, Artenschutz, ... muss sich finanziell lohnen und die Vernichtung von Natur muss richtig viel Geld kosten. Es muss eine unverhandelbare Untergrenze in Hinsicht auf Natur geben, um das Überleben von Arten und im Endeffekt uns Menschen zu gewährleisten. Gute Hinweise sind im Buch 'Die Donut-Ökonomie' von Kate Raworth zu lesen.

4. Über das Ausgleichskataster bin ich persönlich sehr glücklich, wenn es denn hält, was es verspricht. Aus Erfahrung im ehrenamtlichen Naturschutz kann ich sagen, dass nur bei einem absoluten Bruchteil der Maßnahmen die gewünschten Arten vorkommen.

5. Bessere und häufigere Beratung für Landwirte ist unerlässlich, da sich aus meiner Erfahrung nach wie vor ein großer Anteil der Landwirte schlecht beraten sieht in Hinblick auf die Möglichkeiten und Verpflichtungen des Naturschutzes auf ihren Flächen. Das Denken muss dahin gehen, dass Landwirte sich als Nahrungsmittelproduzenten und auch als Erhalter der Artenvielfalt sehen.

6. Artenschutz am Haus müsste wesentlich stärker fokussiert werden und das Roden von Streuobstbeständen für Einfamilienhäuser SOFORT stoppen. Die durchschnittliche Wohnfläche der Deutschen hat sich in den letzten 30 Jahren um ein Drittel erhöht und es gibt stetig mehr Single-Haushalte. Innenverdichtung anstatt das massenhafte Roden von artenreichen Streuobstwiesen, welche auch als Rückzugsort für gestresste Dörfler und Städter fungieren. In Zeiten von Flächenknappheit darf keine Fläche unnötig durch ökologisch völlig wertlose Gärten und immerhin gut sanierte Häuser (allerdings ohne Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter, Fledermäuse, ...) ersetzt werden. Die Wohnungsnot könnte sich zum Teil durch besseres Mangement der vorhandenen Häuser stark lindern lassen, da oftmals nur noch eine ältere Person in einem ganzen Einfamilienhaus wohnt. Hier müssten Anreize zum Auszug geschaffen und gute Alternativen angeboten werden, da dieser Wohnraum dringend von Familien benötigt wird.

Es gäbe noch so viele wichtige Punkte, aber hiermit belasse ich es.

Im Allgemeinen ein sehr motivierendes und Hoffnung machendes Gesetz,
da nun endlich die Dringlichkeit des Artensterbens erkannt wurde und zumindest gewisse Maßnahmen eingeleitet werden.

Liebe Grüeße

76. Kommentar von :Streuobstpfleger

Erhalt der Streuobstwiesen nicht über übertriebene Regulierungen erreichbar

Der Erhalt der Streuoobstwiesen wird nur gelingen, wenn man die Betreiber motiviert, so dass Sie engagiert die Streuobstbestände pflegen. Dies wird sicherlich nicht durch Vorschriften und übertriebene Regulierungen, bzw. Verbote gelingen. Man sollte hier mehr auf Freiwilligkeit setzen. Zur Förderung der Motivation trägt meiner Meinung nach eine

Der Erhalt der Streuoobstwiesen wird nur gelingen, wenn man die Betreiber motiviert, so dass Sie engagiert die Streuobstbestände pflegen. Dies wird sicherlich nicht durch Vorschriften und übertriebene Regulierungen, bzw. Verbote gelingen.

Man sollte hier mehr auf Freiwilligkeit setzen. Zur Förderung der Motivation trägt meiner Meinung nach eine Intensivierung der Förderung und der Weiterbildung, z.B. in Form von Infoveranstaltungen bei.

Ich glaube daß sich Obstanbau und Naturschutz nicht ausschließen. Ich selber habe z.B. angefangen Wildbienen gezielt zu fördern und zu züchten.

Sollten die geplanten Regulierungen beschlossen werden, befürchte ich daß sich der Trend zu Teilrodungen gerade alter ökologisch wertvoller Obstbäume weiter fortsetzen wird und dann erreichen die Initiatoren dieser Initiative genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollten.

75. Kommentar von :Wilfried Jerg

Bienen würden Bauern schützen

Wenn Insekten reden könnten: Sie würden uns erzählen, dass immer mehr Bauern verschwinden und mit Ihnen eine dezentrale Tierhaltung. Sie würden uns erzählen, welches fulminante Futterangebot so ein Festmisthaufen oder ein Kuhfladen bietet. Sie würden uns erzählen, dass die Bauern ihre Arbeit lieben und dafür sorgen, dass es blüht und summt. Sie

Wenn Insekten reden könnten: Sie würden uns erzählen, dass immer mehr Bauern verschwinden und mit Ihnen eine dezentrale Tierhaltung. Sie würden uns erzählen, welches fulminante Futterangebot so ein Festmisthaufen oder ein Kuhfladen bietet.
Sie würden uns erzählen, dass die Bauern ihre Arbeit lieben und dafür sorgen, dass es blüht und summt. Sie würden uns erzählen, dass man die Bauern braucht.
Und jetzt sind Sie gefährdet:
Als ich auf die Welt kam, hatte ich noch 1,2 Millionen Artgenossen.
Als ich meine Familie gründete, hatte ich noch 500.000 Berufskollegen. Jetzt habe ich noch 275.000 Leidensgenossen. Ob meine Enkel noch wissen, was ein Bauer ist ? So verändern sich die Zeiten.
Ja, Bienen würden Bauern schützen.

74. Kommentar von :Wilfried Jerg

Wirtschaftlichkeit der Regionalen Demonstrationsbetriebe

Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die

Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die schlechteste Erlössituation. So bleiben wirtschaftlich vor allem die gewünschten Betriebe auf der Strecke. Schade !
Wir müssen uns die Mühe machen und regionaltypische Betriebe definieren um diese dann wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen.
Wer die Auflagen und damit die Produktionskosten permanent erhöht, darf sich nicht wundern, wenn vor allem die bäuerlichen Betriebe für immer verschwinden.
Wer immer neue Auflagen fordert - muss auch für die Wirtschaftlichkeit sorgen. Ansonsten ist niemand mehr da, der die Auflagen umsetzen kann.
Billiges Rindfleisch aus Übersee ist der Dolchstoß für die Schönheit des Schwarzwaldes.