Artenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

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Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, das in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft weiterentwickelt wurde.

Das vorliegende Gesetz hat das Ziel, die Biodiversität zu stärken. Es ändert das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Das Naturschutzgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen um landesspezifische Vorgaben, etwa um weitere gesetzlich geschützte Biotope. Beispielsweise konkretisiert es auch Eingriffsausgleiche oder legt die Zuständigkeiten von Behörden, Landschaftserhaltungsverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz fest. Zweck des LLG ist es, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem

  • gesunde Lebensmitteln zu erzeugen,
  • den notwendigen Anteil der Eigenversorgung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft zu gestalten und zu pflegen sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur zu erhalten und zu verbessern.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.

Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

73. Kommentar von :Wilfried Jerg

Gemeinwohlaufgaben - gemeinsam getragen

Der Schutz unserer Natur und der Erhalt der vielfältigen Biodiversität können nicht nur von den Bauern gestemmt werden. Vielmehr ist es eine Kraftanstrengung für unsere gesamte Gesellschaft. Seit Karl dem Großen werden gemeinschaftliche Flächen für gemeinsame Nutzungen vorgesehen. Unsere Gemeinden, unsere Städte und auch unsere Kreise haben viele

Der Schutz unserer Natur und der Erhalt der vielfältigen Biodiversität können nicht nur von den Bauern gestemmt werden. Vielmehr ist es eine Kraftanstrengung für unsere gesamte Gesellschaft. Seit Karl dem Großen werden gemeinschaftliche Flächen für gemeinsame Nutzungen vorgesehen. Unsere Gemeinden, unsere Städte und auch unsere Kreise haben viele Flächen, die insektenfreundlich bestellt werden können. Warum können Streuobstbäume nicht auch entlang von kommunalen Wanderwegen oder am Rand von Parkplätzen gepflanzt und gepflegt werden. Deshalb ist bei §2 Naturschutzgesetz, eine Ergänzung bezüglich Gemeinden, Städte und Kreise nötig.

72. Kommentar von :Jürgen

§17a und §17b

Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen. Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter

Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer
einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen.

Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter zu entwickeln ist sehr groß. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittel
wissenschaftlich bewertet werden, nur dann ist eine Reduzierung möglich.

71. Kommentar von :Klaus

Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030

...ökologische Lebensmitteln sind in der Erzeugung teurer, kann sich das jeder Verbraucher leisten?
Wir brauchen auch Lebensmittel die sich Verbraucher mit der kleinen Geldbörse leisten können.

70. Kommentar von :ohne Name 9225

Biodiversität

Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen. Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und

Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen.


Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und Humusverlusten und einer problematischen CO2-Bilanz führen.


Die Weinbauliche Nutzung ist aber gerade auch auf diesen Flächen hinsichtlich des ökologischen Wertes für Flora und Fauna von Bedeutung. Die durch einen Herbizidverzicht hervorgerufenen Nachteile und Erschwernisse in der Bewirtschaftung gefährden den Erhalt dieser Natur- und Kulturlandschaft.


Nachhaltig eingesetzte Herbizidstrategien präsentieren sich sowohl im späteren Jahresverlauf als auch im Frühjahr und Frühsommer des darauffolgenden Jahres als Herausstellungsmerkmal lange Zeit bis zu nächsten verantwortungsvollen Anwendung als wertvolle Bienenweide. Es gibt kein "kahler" Boden durch mechanische Bearbeitung. Es entsteht keine Erosion, keine Nitrat- und CO2-Freisetzung, es wird dabei kein wertvoller Humus abgebaut, keine mechanische Verletzung der Kulturpflanzen und Eintrittspforte für Esca etc.


Siehe hierzu auch: Ökologie-Fachartikel Bodenpflege in Zeiten des Klimawandels, erschienen im Meiniger Verlag ddw 4 und 5/2019

69. Kommentar von :Klaus

Biotope

...immer mehr Biotope. Wieso immer neue Biotope?
Statt neuer Biotope, die vorhanden durch entsprechende Maßnahmen aufwerten.
Unsere Erfahrung ist, dass vorhandene Biotope vergammeln und ihre Wirkung verlieren. Schade für die verlorene Fläche.

68. Kommentar von :Martina Riesterer

Weniger PSM, mehr Bio

Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen. Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren

Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen.
Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren Dokumentationsaufwandes den Schritt zur tatsächlichen Umstellung scheuen. D.h. in der Praxis wird vielleicht jetzt schon mehr Bio gelebt, als per Dokumentation erfasst wird. Die (oft kleineren Betriebe) müssen mit vertretbaren Aufwand und ausgleichenden Fördermitteln zu Bio motiviert werden.
Auch weniger PSM macht nur dann Sinn, wenn entweder ohne PSM "verkaufbare" Lebensmittel produziert werden können oder aber die Konsumenten bereit sind eben nicht "perfekte" Ware zu kaufen oder bei geringeren Ernten entsprechend höhere Preise für die heimischen Waren zu kaufen. Es nützt wenig, wenn wir keine PSM an deutschem Obst und Gemüse erzwingen und dann in den Läden das gespritze Obst und Gemüse aus dem Ausland liegt (und gekauft wird). Setzen wir lieber darauf, die PSM mit der guten fachlichen Praxis zielgerichtet und sinnvoll einzusetzen und alternative (meist arbeitsintensive) Methoden entsprechend zu fördern.

67. Kommentar von :ohne Name 9223

Siedlungsnahe Schutzgebiete

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele Grundstücksbesitzer sind sich sogar den bereits bestehenden(!) Gesetzen nicht bewusst. Es herrscht ein Mangel an Kommunikation zwischen den Grundstücksbesitzern untereinander und behördlichen Ansprechstellen. Auch gibt es eine mangelnde Akzeptanz für eindeutige gesetzliche Regelungen z.B. landwirtschaftlicher Verkehr oder Bauen im Außenbereich. Neue Pächter orientieren sich beim Anlegen ihrer Grundstücke beinahe ausnahmslos an den Freizeitgärten ihrer Nachbarn. Alte Streuobstwiesen und Gemüsegärten werden in steigendem Tempo in Freizeitgärten umgewandelt werden, wenn wenig oder gar nicht kontrolliert und kommuniziert wird. Ein Beispiel für die beschriebenen Zustände liefert das Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und FFH- Gebiet Tüllinger Berg. Es sind besonders die siedlungsnahen Schutzgebiete, die sehr viel Potenzial für Konflikte zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bieten.

66. Kommentar von :ohne Name 9215

Corona zeigt: auf wissenschaftlicher Basis entscheiden

Die Corona-Krise zeigt, dass die Politik in Deutschland zum Glück derzeit ihre Entscheidungen (überwiegend) auf wissenschaftlicher Basis trifft. Dies sollte auch bei dieser Entscheidung so sein. Z.B. gibt es ein Statement von der Universität Hohenheim:

Die Corona-Krise zeigt, dass die Politik in Deutschland zum Glück derzeit ihre Entscheidungen (überwiegend) auf wissenschaftlicher Basis trifft.
Dies sollte auch bei dieser Entscheidung so sein.
Z.B. gibt es ein Statement von der Universität Hohenheim:
https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44682&cHash=bb8c4baafce57b4ecb3c57c82f1580a0
Bitte liebe Entscheidungsträger, hören Sie nicht auf diejenigen, die hier am meisten schreiben und ihre Mitglieder am Besten mobilisieren. Fragen Sie Wissenschaftler wie diese nach ihrer Meinung, wie wir die negativen Effekte auf die Landwirtschaft, die Artenvielfalt und die Kulturlandschaft Streuobst minimieren können. Nur so kommen wir weiter....

Nun meine persönliche Meinung als Streuobst-Praktiker mit Direktvermarktung, der davon leben muss.
1. Ökologischer Landbau: Vergessen Sie nicht den Steinobstanbau wie z.B. die Kirsche, welcher am Albtrauf und im Biosphärengebiet Schwäbische Alb oft eine jahrhundertelange Tradition aufweist. Hier gibt es neue Schädlinge wie die Kirschessigfliege, für welche es nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand keine ökologische Bekämpfungsmöglichkeit gibt. Einnetzen bei hochstämmigen Streuobstbeständen schließt sich aus...
Eine Pflicht auf Bio umzustellen ist nach derzeitigem Stand, das Ende vieler Steinobstbestände am Albtrauf.
2. Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten wie z.B. Pflegezone Biosphäengebiet:
Hier gilt das Gleiche, nur noch drastischer. Kein Pflanzenschutz besiegelt das Ende nicht nur vom Steinobstbereich, sondern auch des Kernobstbereiches. Es gäbe dann kein vermarktungsfähiges Obst mehr (z.B. Schorf bei Kernobst uvm).
3. Schutz von hochstämmigen Obstbäumen und Beseitigungsverbot:
Sollte es hier gravierende Einschnitte in das Eigentumsrecht geben, sorgt diese bei uns in der Region zu großen Beseitigungen von Hochstämmen vor Gültigkeit des neuen Gesetzes (manche haben schon fakten geschaffen). Ich persönlich würde es sehr schade finden, wenn dadurch z.B. oft hundertjährige traditionelle Birnbäume wie z.B. die Palmischbirne gerodet werden. Der Sinn des Gesetzes ist sicherlich Schützen, aber wenn das Nützen des Besitzers wegfällt, dann wars das mit dem Schützen. Bitte bedenken Sie dies.
4. Hochstamm Diskussion: Viele Kommentare sehen in Streuobst ausschließlich den Hochstamm.
Bei uns am Albtrauf ist der Regelfall der Halbstamm, aber natürlich auch die Vielfalt an unterschiedlichen Obstarten, Sorten und Baumgrößen. Diese Vielfalt sollten wir erhalten und nicht immer dogmatisch an der Stammhöhe herumdiskutieren. Unterstützen Sie die Bewirtschafter dieser bestehenden Bestände und schmeißen diesen nicht noch mehr Knüppel für diese nicht rentable Arbeit in die Beine. Würde der Hochstamm mit 1,80 als Streuobst definiert, dann würden viele Bewirtschafter plötzlich kein Streuobst mehr bewirtschaften und fallen dann natürlich auch aus diversen Steuobstfördertöpfen.

Ich könnte hier noch weitermachen...aber wie gesagt, fragen Sie im Zweifel die Wissenschaft und hören bisschen mehr auf die Praktiker und nicht zu sehr auf diejenigen die ihr sogenanntes "Gütle" einmal im Jahr besuchen und sonst aber wenig mit der Praxis zu tun haben.

Vielen Dank.


Vielen Dank

65. Kommentar von :Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.

Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberh (AGL)

Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner

Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL)

mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner Baden-Württemberg, Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg, Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart, Landjugend Württemberg-Baden, Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg, BUNDjugend Baden-Württemberg, Jugend des Deut-schen Alpenvereins Baden-Württemberg, Naturfreundejugend Baden, Naturfreundejugend Württemberg, Naturschutzjugend Baden-Württemberg

zum „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“

Als Jugendverbände nehmen wir wie folgt Stellung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Um zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Artenschutzes auch in der außerschulischen Jugendbildung einen wirkungsvollen Beitrag leisten zu können, muss aus unserer Sicht sowohl ins Naturschutzgesetz als auch ins Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ein Satz eingefügt werden:

Änderung des Naturschutzgesetzes
§ 3 (5) wird wie folgt neu eingefügt:

Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Gesetz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.

Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
§ 8 (6) wird wie folgt neu eingefügt:

Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Ge-setz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.

Die Überschrift von § 8 wird ergänzt um „sowie außerschulische Jugendbildung“.

Begründung der Einfügungen von der §§ 3 NatSchG und 8 LLG:
Für den Erhalt der Artenvielfalt und der kleinräumig strukturierten Landwirtschaft ist von großer Bedeutung, dass in der Bevölkerung fachliches Wissen und Wissen um politische Rahmenbedingungen von Naturschutz und Landwirtschaft vorhanden sind. Die außerschulische Jugendbildung mit ihren Prinzipien der Freiwilligkeit und Werteorientierung sowie ihren niederschwelligen und vielfach nonformalen Bildungsangeboten spielt dabei die zentrale Rolle. Bereits Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, Interessen-konflikte sachorientiert zu diskutieren und Lösungen zu finden.

Durch die Einführung der neuen §§ 3 (5) NatSchG und 8 (6) LLG werden freie Träger der außerschulischen Ju-gendbildung (Jugendverbände, Jugendringe u.a.) bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Bildungsprojekten sowie Jugenderholungsmaßnahmen zu Fragen des Naturschutzes und der Landwirtschaft finanziell gefördert. Mittel werden so in den Landeshaushalt eingestellt, dass sie gemäß § 35 (2) LHO unterei-nander sowie mit Landesjugendplanmitteln in den Geschäftsbereichen des MLR und SM kombinierbar sind und damit eine Hebelwirkung entfalten.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn die von uns vorgeschlagene Änderung an beiden Stellen aufgenommen wird und das Gesetz zeitnah verabschiedet wird, damit die Planungen entsprechender Bildungsmaßnahmen im nächsten Jahr bald starten können.

Mit freundlichen Grüßen
Reiner Baur, Vorsitzender Landesjugendring Baden-Württemberg
Simon Bohner, Sprecher Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände Baden-Württemberg
Dominik Schopp, Vorsitzender Bund Badischer Landjugend
Peter Treiber, Vorsitzender Landjugend Württemberg-Baden
Stefanie Poschenrieder, Vorsitzende Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern
David Geisel, Landesvorstan Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg
Jakob Scheuble, Landesjugendsprecher BUNDjugend Baden-Württemberg
Stefanie Buchleither, Vorsitzende Evangelische Jugend auf dem Land Baden
Gottfried Gronbach, Vorsitzender Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg
Ella Schott, Umweltreferentin Jugend des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg
Max Müller, Landesvorsitzender Junggärtner Baden-Württemberg
Daniel Wagner, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg
Samuel Häußler, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart
Anna Süpple, Landesjugendsprecherin NAJU Baden-Württemberg
Natalja Beying, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Baden
Christina Gohle, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Württemberg

64. Kommentar von :Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
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