Artenschutz

Online-Kommentierung

Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück.

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Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, das in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft weiterentwickelt wurde.

Das vorliegende Gesetz hat das Ziel, die Biodiversität zu stärken. Es ändert das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Das Naturschutzgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen um landesspezifische Vorgaben, etwa um weitere gesetzlich geschützte Biotope. Beispielsweise konkretisiert es auch Eingriffsausgleiche oder legt die Zuständigkeiten von Behörden, Landschaftserhaltungsverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz fest. Zweck des LLG ist es, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem

  • gesunde Lebensmitteln zu erzeugen,
  • den notwendigen Anteil der Eigenversorgung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft zu gestalten und zu pflegen sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur zu erhalten und zu verbessern.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. April 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

62. Kommentar von :Ohne Name

Anonym Wortmeldungen

Glaubt Ihr, mit anonymen Beiträgen läßt sich unser Staat stoppen.

Das könnt Ihr nicht glauben.

Seid mutig und nennt Eure Namen.

71. Kommentar von :Ohne Name

Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030

...ökologische Lebensmitteln sind in der Erzeugung teurer, kann sich das jeder Verbraucher leisten?

Wir brauchen auch Lebensmittel die sich Verbraucher mit der kleinen Geldbörse leisten können.

72. Kommentar von :Ohne Name

§17a und §17b

Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen.   Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter […]

Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer

einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen.

 

Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter zu entwickeln ist sehr groß. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittel

wissenschaftlich bewertet werden, nur dann ist eine Reduzierung möglich.

74. Kommentar von :Ohne Name

Wirtschaftlichkeit der Regionalen Demonstrationsbetriebe

Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die […]

Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die schlechteste Erlössituation. So bleiben wirtschaftlich vor allem die gewünschten Betriebe auf der Strecke. Schade !

Wir müssen uns die Mühe machen und regionaltypische Betriebe definieren um diese dann wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen.

Wer die Auflagen und damit die Produktionskosten permanent erhöht, darf sich nicht wundern, wenn vor allem die bäuerlichen Betriebe für immer verschwinden.

Wer immer neue Auflagen fordert - muss auch für die Wirtschaftlichkeit sorgen. Ansonsten ist niemand mehr da, der die Auflagen umsetzen kann.

Billiges Rindfleisch aus Übersee ist der Dolchstoß für die Schönheit des Schwarzwaldes.

85. Kommentar von :Ohne Name

Biodiversität

Der o.g. Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden, weil: * BW hat schon die höchste Biodiversität Deutschlands und * die vielfältigste und kleinstrukturierteste Landwirtschaft Deutschlands * eine hohen Anteil an "Biolandwirtschaft" * traditionell den höchsten Anteil an Streuobstwiesen in Deutschland * den niedrigsten […]

Der o.g. Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden, weil:

* BW hat schon die höchste Biodiversität Deutschlands und

* die vielfältigste und kleinstrukturierteste Landwirtschaft Deutschlands

* eine hohen Anteil an "Biolandwirtschaft"

* traditionell den höchsten Anteil an Streuobstwiesen in Deutschland

* den niedrigsten Pflanzenschutzmittelaufwand je ha in Deutschland

In BW findet das Artenstreben definitiv nicht statt!

Die Insektenmasse ist in den letzten 2 Jahren signifikant gestiegen.

Der Naturschutz ist bisher schon auf höchstem Niveau abgesichert, weitere gesetzliche Massnahmen dahingehend werden den Bogen überspannen und kontraproduktiv wirken.

Überzogene Auflagen sind vorallem eine nicht zu bewältigende Anforderung für keinere Betriebe, gerade die angestrebte, kleinteilige Agrarstruktur wird dadurch zerstört

Gerade in Zeiten von Corona COVID 19 muss die heimische Lebensmittelproduktion eine Neubewertung ihres Stellenwertes erhalten und vor überzogenen und nicht notwendigen Naturschutzauflagen geschützt werden, gerade auch im Interesse der Allgemeinheit

 

Im Zuge der Coronakrise ist eine komplette Neubewertung des o.g. Gesetzentwurfes vorzunehmen, vorallem auch unter haushaltsfiskalischen Gesichtspunkten. DIese Neubewertung kann nur in einer Verwerfung des Gesetzentwurfes bestehen, alles andere wäre in der jetzigen Zeit nicht zu verantworten.

96. Kommentar von :Ohne Name

"Biodivstärkungsgesetz"

Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr. Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche […]

Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr.

Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche Auseinandersetzung.

Die Eckpunkte Pflanzenschutzmittelreduktion und Steigerung des Bio Anbaus waren unverrückbar. Beide Punkte sind aber nicht in dem Maße relevant für den Artenschutz. Darauf weisen viele Wissenschaftler auch aus dem Bereich der Landschaftsökologie und der Insektenforschung hin.

Mit dem Wildbienenmonitoring vom Bodensee ( beim NABU oder der Bodenseestiftung oder unter www.bodenseebiene.de zu finden ) gibt es bereits die wissenschaftliche Erkenntnis, dass eine Insektenvermehrung ( sowohl der absoluten Zahlen wie der Arten ) im bestehenden Systems des derzeitig praktizierten integrierten Obst- und Weinbaues möglich ist.

Daher fordere ich für diese Fragen zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes.

Es werden hier enorme Steuermittel eingesetzt, ohne zu wissen, was die Ausgangslage ist, und ohne die angestrebten Maßnahmen nach ihrer zielführenden Wirkung zu hinterfragen.

 

Das Anwendungsverbot von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten muss gestrichen werden. Es liegen für solche Gebiete anspruchsvolle Untersuchungskonzepte vor, die gemeinsam mit den Naturschützern vor Ort ausgearbeitet wurden. Gerade dort ließen sich die aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragen umfassend untersuchen. Solche Modellprojekte werden derzeit aus politischen Gründen verweigert.

 

Man klammert sich weiterhin an die politischen Eckpunkte. Diese werden in der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Artenvielfalt entweder als nicht genau untersucht oder eben als wenig relevant für den Artenschutz gehalten.

 

Worin aber weitgehend Einigkeit besteht, ist die Bedeutung der Biodiversität für die Förderung der Artenvielfalt. Das Gesetz geht aber auch hier den gewohnten Weg der Gießkannenförderung. Ähnlich dem niederländischen Modell bräuchten wir in unseren Landschaften die Entwicklung von Biodiversitätskonzepten. Diese müssten auf regionaler Ebene von den Fachleuten des Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten entwickelt werden. Es besteht die sehr große Gefahr, dass zunächst für nicht zielführende Maßnahmen

sehr viel Geld ausgegeben wird und in Folge für wirklich fundierte Maßnahmen das Geld fehlt.

 

In der Begründung zum Gesetz fehlt vielfach die konzeptionelle Vorstellung z.B. wie die Refugialflächen gestaltet und bewirtschaftet werden sollen. Der Rückgang der Insektenpopulationen in unseren Naturschutzgebieten wird heute von Fachleuten damit erklärt, dass wir die notwendige „Bewirtschaftung“ dieser Flächen nicht leisten.

Bereits hier fehlt es an der dringend benötigten finanziellen Ausstattung seitens des Umweltministeriums.

 

In einer Zeit, in der über Ernährungssouveränität im eigenen Land wieder nachgedacht wird, sollte man sich auch fragen, wieviel Land wollen wir wirklich der Sicherung der Ernährung entziehen. Absolut gesehen spricht man von 250000 Hektaren. Davon muss man die bereits unter Schutz gestellten Flächen abziehen. Aber wieviel Land entziehen wir der heimischen Produktion, ohne ein Konzept zu haben geschweige denn eine gesicherte Finanzierung, was wir wirklich auf diesem Land für den Artenschutz leisten wollen.

Hier möchte ich auch anmerken, dass wir mit der Umstellung auf den „Bioanbau“ unsere Eigenversorgung ebenfalls schwächen. In den Sonderkulturen müssen wir dabei mit mindestem einen Drittel geringerem Ertrag rechnen. Beim derzeitigen Flächenverbrauch ( 9 ha pro Tag in BaWü ) und den jetzt zu beschließenden Refugialflächen wird ein Ausgleich über die Ausweitung des Anbaus nicht möglich sein.

Ebenso wenig wie es dabei auch zu einer Steigerung der Insekten- und Insektenarten kommen wird. Auch das ist Stand der Wissenschaft. Der sogenannte Ökolandbau steigert nicht zwangsläufig die Artenvielfalt.

 

Bei der entsprechenden Bewerbung der Nachfrage nach Bioprodukten darf die Förderung aller anderen heimischen Produkten nicht vernachlässigt werden.

 

Dieses Gesetz wird den Strukturwandel weiter massiv beschleunigen. Das ist allen Beteiligten bekannt. Es ist aber niemand bereit, dieser Problematik genau nachzugehen.

Auch hier sollte zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes stattfinden. Es fehlen uns die Hofnachfolger. Die Stimmung des letzten Jahres und wie sie auch aktuell in manchen Medien teilweise weiter betrieben wird, führt neben großen wirtschaftlichen Sorgen zu immer mehr Hofaufgaben. Vielen unserer Jungen und Alten fehlt das Vertrauen in staatliches Handeln. Und sie spüren keinen Rückhalt in der Politik.

Gerade das Ausblenden von Fakten, wie es bei der Entwicklung zu dem Gesetzentwurf bis heute geschieht, verstärkt diesen Vertrauensverlust.

Damit geht einher der Verlust von Planungssicherheit. Und das ist eine ganze wichtige Grundlage für eine Entscheidung zur Hofnachfolge.

Es ist gilt auch festzuhalten, dass es gerade die kleineren Strukturen sind, die schon durch diese Vielfältigkeit Artenschutz leisten. Das wird im Gesetz auch nicht berücksichtigt und nicht gefördert.

 

Dass der Gesetzgebungsprozess mit dem gleichen Zeitdruck wie in den letzten Monaten durchgeführt wird, ist in diesen Zeiten der Corona Pandemie nicht vertrauensförderlich.

Weder kann das Parlament derzeit in voller Besetzung sich damit auseinandersetzen, noch haben wir Bauern als Bürger dieses Landes die voll umfänglichen demokratischen Möglichkeiten ( Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ), um diesen Prozess unserer Betroffenheit gemäß zu begleiten.

( Teilnahme an der Landtags Debatte, große Versammlungen und Kundgebungen u.a. ).

 

Der Volksantrag, der seitens der Bauernvertretungen eingereicht wurde, kann derzeit ebenfalls nicht voll umfänglich gewürdigt und diskutiert werden. Es heißt zwar immer, er sei zu 70 -80 % eingearbeitet. Aber das gilt nur verbal. Wer sich mit beidem inhaltlich auseinandergesetzt hat, weiß um den Mangel der Berücksichtigung.

 

Im Sinne der Sicherung der regionalen Versorgung, des Erhaltens möglichst vieler bäuerlicher Familienbetriebe und einer nachhaltigen Verbesserung in Sachen Artenschutz, appelliere ich an alle Abgeordneten des Landtages und an die Landesregierung in Baden-Württemberg, nehmen Sie die vielfältigen Anregungen gerade auch auf diesem Portal ernst.

Stellen sie wissenschaftliche Auseinandersetzung vor politisch strategischen Abwägungen.

 

Fordern sie eine bessere Bewertung der Ausgangssituation ein und eine

genauere Prüfung der geplanten Vorgehensweise hinsichtlich ihrer Wirkung. Steuermittel sollten immer zielführend eingesetzt werden, in diesen Zeiten besonders.

Das bringt Vertrauen zurück.

Und das hat unser Gemeinwesen mehr als nötig.

Auch dies lehrt uns die heutige Zeit

 

99. Kommentar von :Ohne Name

Blindes Gesetz aufgrund öffentlichen Drucks

Hallo Liebe Damen und Herren,   das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik. Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur […]

Hallo Liebe Damen und Herren,

 

das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik.

Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur ausschließlich auf dem einzig legitimen Fundament der Wissenschaft umzusetzen, ist die Landespolitik aber nicht im Stande. Es wird rein nach Stimmung entschieden und so den Medien und der Stimmung einzelner nachgegeben.

Dieses Eckpunktegesetz muss dem Wählerwillen entsprechen: interessant nur, dass Mediale Stimmung das Eine und das Andere jedoch an der Ladenkasse zu sehen ist. Im Wahllokal und in den Medien ökologisch, an der Ladenkasse günstig aus dem Ausland. Ist der Markt nicht der einzig wahre Spiegel der Gesellschaft? Ich sehe die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit dem Eckpunktepapier auf einem Weg ins Aussterben und in die Hände von Agrarkonzernen und ganz sicher nicht in die so gewollte Streuobst und 5 Kühe- Landwirtschaft. Sicher gehen auch ganze Stücke Kultur und Lebensmittelsicherheit verloren. Zu bedenken ist, dass ein Landwirtschaftlicher Betrieb nach Aufgabe sicher nicht einige Jahre später wieder zur Aufnahme der Produktion unter dem Stichpunkt der konkurrenz aus dem Ausland im Stande ist. Kaputt ist Kaputt.

Zusammengefasst: Tun Sie ihre Arbeit und machen Sie nur Gesetze, die nur auf fundierten Wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und machen Sie sich klar dass sich die Wertschätzung für Umwelt/Artenvielfalt eines Einzelnen NUR am Markt, an der Ladentheke monetär wiederspiegelt

 

63. Kommentar von :Ohne Name

Nicht noch mehr Einschränkungen und Bürokratie, mehr Fördermittel

Generell, was helfen uns noch mehr Regeln und Beschränkungen? Reichen die bisherige Vorschriften und der Schutzgebiets-Dschungel nicht aus? Brauchen wir noch mehr Bürokratie? Wie sollen das die Behörden und die Landwirte alles zeit- und kräftemäßig auffangen und umsetzen, was sich die Politik in Brüssel oder eben auf Landesebene ausdenkt? Viele […]

Generell, was helfen uns noch mehr Regeln und Beschränkungen? Reichen die bisherige Vorschriften und der Schutzgebiets-Dschungel nicht aus? Brauchen wir noch mehr Bürokratie? Wie sollen das die Behörden und die Landwirte alles zeit- und kräftemäßig auffangen und umsetzen, was sich die Politik in Brüssel oder eben auf Landesebene ausdenkt? Viele sind doch schon jetzt überfordert bzw. überfragt.

 

Thema Ausbau Öko-Landwirtschaft:

 

Klingt nur in der Theorie vielleicht gut. Einen echter Anreiz Ökobetrieb zu werden, gibt es aktuell noch nicht! Es ist mit viel zu hohen Kosten und Bürokratieaufwand verbunden. Auch ist die Förderung nicht hoch genug. Wir Landwirte sind viel zu lang mit aufwändigen Dokumentation beschäftigt, mit Prüfung und Kontrollen, und mit hohen Zahlungen für Mitgliedsbeiträge an die Ökovereine. Kaum einer kann sich diesen Zeitaufwand neben der normalen Arbeit leisten. Dies belastet gerade kleine und mittlere Betriebe über jedes Maß und ist daher so nicht umsetzbar. Das muss sich ändern! Dann gibt es vielleicht eine echte Chance zur Umwandlung.

 

Thema Biotop-Verbund:

 

Biotopierung ohne Einverständnis der Landbesitzer ist stille Enteignung! Wenn überhaupt, dann sollten in Zusammenarbeit mit den Bauern Biotope geschaffen werden. Ansonsten helfen Fördergelder für abwechslungsreiche, ökologische Landwirtschaft mehr, als Biotope.

 

Thema Stilllegung:

 

Flächenverbrauch und (stille) Enteignung von Flächen in egal welcher Form stoppen! Den Landeigentümern wieder ihre Verfügungsrechte über Ihr Eigentum zurückgeben. Öko-Landbau gezielt durch praxisnahe, bürokratie-arme Förderpakete fördern. Niemanden, auch nicht indirekt, zu Maßnahmen zwingen.

 

Thema Ausgleichskataster:

 

Finde ich gut. Werden dort nur schon umgewandelte Ausgleichsflächen oder auch potentielle Ausgleichsflächen mit möglichen Maßnahmen angzeigt?

68. Kommentar von :Ohne Name

Weniger PSM, mehr Bio

Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen. Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren […]

Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen.

Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren Dokumentationsaufwandes den Schritt zur tatsächlichen Umstellung scheuen. D.h. in der Praxis wird vielleicht jetzt schon mehr Bio gelebt, als per Dokumentation erfasst wird. Die (oft kleineren Betriebe) müssen mit vertretbaren Aufwand und ausgleichenden Fördermitteln zu Bio motiviert werden.

Auch weniger PSM macht nur dann Sinn, wenn entweder ohne PSM "verkaufbare" Lebensmittel produziert werden können oder aber die Konsumenten bereit sind eben nicht "perfekte" Ware zu kaufen oder bei geringeren Ernten entsprechend höhere Preise für die heimischen Waren zu kaufen. Es nützt wenig, wenn wir keine PSM an deutschem Obst und Gemüse erzwingen und dann in den Läden das gespritze Obst und Gemüse aus dem Ausland liegt (und gekauft wird). Setzen wir lieber darauf, die PSM mit der guten fachlichen Praxis zielgerichtet und sinnvoll einzusetzen und alternative (meist arbeitsintensive) Methoden entsprechend zu fördern.

70. Kommentar von :Ohne Name

Biodiversität

Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen.     Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und […]

Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen.

 

 

Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und Humusverlusten und einer problematischen CO2-Bilanz führen.

 

 

Die Weinbauliche Nutzung ist aber gerade auch auf diesen Flächen hinsichtlich des ökologischen Wertes für Flora und Fauna von Bedeutung. Die durch einen Herbizidverzicht hervorgerufenen Nachteile und Erschwernisse in der Bewirtschaftung gefährden den Erhalt dieser Natur- und Kulturlandschaft.

 

 

Nachhaltig eingesetzte Herbizidstrategien präsentieren sich sowohl im späteren Jahresverlauf als auch im Frühjahr und Frühsommer des darauffolgenden Jahres als Herausstellungsmerkmal lange Zeit bis zu nächsten verantwortungsvollen Anwendung als wertvolle Bienenweide. Es gibt kein "kahler" Boden durch mechanische Bearbeitung. Es entsteht keine Erosion, keine Nitrat- und CO2-Freisetzung, es wird dabei kein wertvoller Humus abgebaut, keine mechanische Verletzung der Kulturpflanzen und Eintrittspforte für Esca etc.

 

 

Siehe hierzu auch: Ökologie-Fachartikel Bodenpflege in Zeiten des Klimawandels, erschienen im Meiniger Verlag ddw 4 und 5/2019