Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Gemeinwohlaufgaben - gemeinsam getragen
Der Schutz unserer Natur und der Erhalt der vielfältigen Biodiversität können nicht nur von den Bauern gestemmt werden. Vielmehr ist es eine Kraftanstrengung für unsere gesamte Gesellschaft. Seit Karl dem Großen werden gemeinschaftliche Flächen für gemeinsame Nutzungen vorgesehen. Unsere Gemeinden, unsere Städte und auch unsere Kreise haben viele
Der Schutz unserer Natur und der Erhalt der vielfältigen Biodiversität können nicht nur von den Bauern gestemmt werden. Vielmehr ist es eine Kraftanstrengung für unsere gesamte Gesellschaft. Seit Karl dem Großen werden gemeinschaftliche Flächen für gemeinsame Nutzungen vorgesehen. Unsere Gemeinden, unsere Städte und auch unsere Kreise haben viele Flächen, die insektenfreundlich bestellt werden können. Warum können Streuobstbäume nicht auch entlang von kommunalen Wanderwegen oder am Rand von Parkplätzen gepflanzt und gepflegt werden. Deshalb ist bei §2 Naturschutzgesetz, eine Ergänzung bezüglich Gemeinden, Städte und Kreise nötig.
§17a und §17b
Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen. Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter
Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer
einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen.
Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter zu entwickeln ist sehr groß. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittel
wissenschaftlich bewertet werden, nur dann ist eine Reduzierung möglich.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
...ökologische Lebensmitteln sind in der Erzeugung teurer, kann sich das jeder Verbraucher leisten?
Wir brauchen auch Lebensmittel die sich Verbraucher mit der kleinen Geldbörse leisten können.
Biodiversität
Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen. Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und
Umfassender Umweltschutz lässt sich nur durch differenzierte und undogmatische Vorgehensweise erreichen.
Es gibt im Bereich des Weinbaues z. B. kein "ohne Herbizid = gut" und "mit Herbizid = böse". Eine Fundamentalopposition wird dieser komplexen Sachlage nicht gerecht, sondern kann z. B. zu unerwünschten und problematischen Nitrat- und Humusverlusten und einer problematischen CO2-Bilanz führen.
Die Weinbauliche Nutzung ist aber gerade auch auf diesen Flächen hinsichtlich des ökologischen Wertes für Flora und Fauna von Bedeutung. Die durch einen Herbizidverzicht hervorgerufenen Nachteile und Erschwernisse in der Bewirtschaftung gefährden den Erhalt dieser Natur- und Kulturlandschaft.
Nachhaltig eingesetzte Herbizidstrategien präsentieren sich sowohl im späteren Jahresverlauf als auch im Frühjahr und Frühsommer des darauffolgenden Jahres als Herausstellungsmerkmal lange Zeit bis zu nächsten verantwortungsvollen Anwendung als wertvolle Bienenweide. Es gibt kein "kahler" Boden durch mechanische Bearbeitung. Es entsteht keine Erosion, keine Nitrat- und CO2-Freisetzung, es wird dabei kein wertvoller Humus abgebaut, keine mechanische Verletzung der Kulturpflanzen und Eintrittspforte für Esca etc.
Siehe hierzu auch: Ökologie-Fachartikel Bodenpflege in Zeiten des Klimawandels, erschienen im Meiniger Verlag ddw 4 und 5/2019
Biotope
...immer mehr Biotope. Wieso immer neue Biotope?
Statt neuer Biotope, die vorhanden durch entsprechende Maßnahmen aufwerten.
Unsere Erfahrung ist, dass vorhandene Biotope vergammeln und ihre Wirkung verlieren. Schade für die verlorene Fläche.
Weniger PSM, mehr Bio
Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen. Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren
Grundsätzlich befürworte ich beide Ziele: weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen und die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Bio-Betriebe schaffen.
Allerdings muss bei beiden Punkten das richtige Maß gefunden werden. Es gibt viele Betriebe (wie auch wir) die aktuell schon "fast" BioBetriebe sind, jedoch aufgrund des größeren Dokumentationsaufwandes den Schritt zur tatsächlichen Umstellung scheuen. D.h. in der Praxis wird vielleicht jetzt schon mehr Bio gelebt, als per Dokumentation erfasst wird. Die (oft kleineren Betriebe) müssen mit vertretbaren Aufwand und ausgleichenden Fördermitteln zu Bio motiviert werden.
Auch weniger PSM macht nur dann Sinn, wenn entweder ohne PSM "verkaufbare" Lebensmittel produziert werden können oder aber die Konsumenten bereit sind eben nicht "perfekte" Ware zu kaufen oder bei geringeren Ernten entsprechend höhere Preise für die heimischen Waren zu kaufen. Es nützt wenig, wenn wir keine PSM an deutschem Obst und Gemüse erzwingen und dann in den Läden das gespritze Obst und Gemüse aus dem Ausland liegt (und gekauft wird). Setzen wir lieber darauf, die PSM mit der guten fachlichen Praxis zielgerichtet und sinnvoll einzusetzen und alternative (meist arbeitsintensive) Methoden entsprechend zu fördern.
Siedlungsnahe Schutzgebiete
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele Grundstücksbesitzer sind sich sogar den bereits bestehenden(!) Gesetzen nicht bewusst. Es herrscht ein Mangel an Kommunikation zwischen den Grundstücksbesitzern untereinander und behördlichen Ansprechstellen. Auch gibt es eine mangelnde Akzeptanz für eindeutige gesetzliche Regelungen z.B. landwirtschaftlicher Verkehr oder Bauen im Außenbereich. Neue Pächter orientieren sich beim Anlegen ihrer Grundstücke beinahe ausnahmslos an den Freizeitgärten ihrer Nachbarn. Alte Streuobstwiesen und Gemüsegärten werden in steigendem Tempo in Freizeitgärten umgewandelt werden, wenn wenig oder gar nicht kontrolliert und kommuniziert wird. Ein Beispiel für die beschriebenen Zustände liefert das Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und FFH- Gebiet Tüllinger Berg. Es sind besonders die siedlungsnahen Schutzgebiete, die sehr viel Potenzial für Konflikte zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bieten.
Corona zeigt: auf wissenschaftlicher Basis entscheiden
Die Corona-Krise zeigt, dass die Politik in Deutschland zum Glück derzeit ihre Entscheidungen (überwiegend) auf wissenschaftlicher Basis trifft. Dies sollte auch bei dieser Entscheidung so sein. Z.B. gibt es ein Statement von der Universität Hohenheim:
Die Corona-Krise zeigt, dass die Politik in Deutschland zum Glück derzeit ihre Entscheidungen (überwiegend) auf wissenschaftlicher Basis trifft.
Dies sollte auch bei dieser Entscheidung so sein.
Z.B. gibt es ein Statement von der Universität Hohenheim:
https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44682&cHash=bb8c4baafce57b4ecb3c57c82f1580a0
Bitte liebe Entscheidungsträger, hören Sie nicht auf diejenigen, die hier am meisten schreiben und ihre Mitglieder am Besten mobilisieren. Fragen Sie Wissenschaftler wie diese nach ihrer Meinung, wie wir die negativen Effekte auf die Landwirtschaft, die Artenvielfalt und die Kulturlandschaft Streuobst minimieren können. Nur so kommen wir weiter....
Nun meine persönliche Meinung als Streuobst-Praktiker mit Direktvermarktung, der davon leben muss.
1. Ökologischer Landbau: Vergessen Sie nicht den Steinobstanbau wie z.B. die Kirsche, welcher am Albtrauf und im Biosphärengebiet Schwäbische Alb oft eine jahrhundertelange Tradition aufweist. Hier gibt es neue Schädlinge wie die Kirschessigfliege, für welche es nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand keine ökologische Bekämpfungsmöglichkeit gibt. Einnetzen bei hochstämmigen Streuobstbeständen schließt sich aus...
Eine Pflicht auf Bio umzustellen ist nach derzeitigem Stand, das Ende vieler Steinobstbestände am Albtrauf.
2. Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten wie z.B. Pflegezone Biosphäengebiet:
Hier gilt das Gleiche, nur noch drastischer. Kein Pflanzenschutz besiegelt das Ende nicht nur vom Steinobstbereich, sondern auch des Kernobstbereiches. Es gäbe dann kein vermarktungsfähiges Obst mehr (z.B. Schorf bei Kernobst uvm).
3. Schutz von hochstämmigen Obstbäumen und Beseitigungsverbot:
Sollte es hier gravierende Einschnitte in das Eigentumsrecht geben, sorgt diese bei uns in der Region zu großen Beseitigungen von Hochstämmen vor Gültigkeit des neuen Gesetzes (manche haben schon fakten geschaffen). Ich persönlich würde es sehr schade finden, wenn dadurch z.B. oft hundertjährige traditionelle Birnbäume wie z.B. die Palmischbirne gerodet werden. Der Sinn des Gesetzes ist sicherlich Schützen, aber wenn das Nützen des Besitzers wegfällt, dann wars das mit dem Schützen. Bitte bedenken Sie dies.
4. Hochstamm Diskussion: Viele Kommentare sehen in Streuobst ausschließlich den Hochstamm.
Bei uns am Albtrauf ist der Regelfall der Halbstamm, aber natürlich auch die Vielfalt an unterschiedlichen Obstarten, Sorten und Baumgrößen. Diese Vielfalt sollten wir erhalten und nicht immer dogmatisch an der Stammhöhe herumdiskutieren. Unterstützen Sie die Bewirtschafter dieser bestehenden Bestände und schmeißen diesen nicht noch mehr Knüppel für diese nicht rentable Arbeit in die Beine. Würde der Hochstamm mit 1,80 als Streuobst definiert, dann würden viele Bewirtschafter plötzlich kein Streuobst mehr bewirtschaften und fallen dann natürlich auch aus diversen Steuobstfördertöpfen.
Ich könnte hier noch weitermachen...aber wie gesagt, fragen Sie im Zweifel die Wissenschaft und hören bisschen mehr auf die Praktiker und nicht zu sehr auf diejenigen die ihr sogenanntes "Gütle" einmal im Jahr besuchen und sonst aber wenig mit der Praxis zu tun haben.
Vielen Dank.
Vielen Dank
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberh (AGL)
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL)
mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner Baden-Württemberg, Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg, Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart, Landjugend Württemberg-Baden, Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg, BUNDjugend Baden-Württemberg, Jugend des Deut-schen Alpenvereins Baden-Württemberg, Naturfreundejugend Baden, Naturfreundejugend Württemberg, Naturschutzjugend Baden-Württemberg
zum „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
Als Jugendverbände nehmen wir wie folgt Stellung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Um zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Artenschutzes auch in der außerschulischen Jugendbildung einen wirkungsvollen Beitrag leisten zu können, muss aus unserer Sicht sowohl ins Naturschutzgesetz als auch ins Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ein Satz eingefügt werden:
Änderung des Naturschutzgesetzes
§ 3 (5) wird wie folgt neu eingefügt:
Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Gesetz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.
Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
§ 8 (6) wird wie folgt neu eingefügt:
Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Ge-setz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.
Die Überschrift von § 8 wird ergänzt um „sowie außerschulische Jugendbildung“.
Begründung der Einfügungen von der §§ 3 NatSchG und 8 LLG:
Für den Erhalt der Artenvielfalt und der kleinräumig strukturierten Landwirtschaft ist von großer Bedeutung, dass in der Bevölkerung fachliches Wissen und Wissen um politische Rahmenbedingungen von Naturschutz und Landwirtschaft vorhanden sind. Die außerschulische Jugendbildung mit ihren Prinzipien der Freiwilligkeit und Werteorientierung sowie ihren niederschwelligen und vielfach nonformalen Bildungsangeboten spielt dabei die zentrale Rolle. Bereits Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, Interessen-konflikte sachorientiert zu diskutieren und Lösungen zu finden.
Durch die Einführung der neuen §§ 3 (5) NatSchG und 8 (6) LLG werden freie Träger der außerschulischen Ju-gendbildung (Jugendverbände, Jugendringe u.a.) bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Bildungsprojekten sowie Jugenderholungsmaßnahmen zu Fragen des Naturschutzes und der Landwirtschaft finanziell gefördert. Mittel werden so in den Landeshaushalt eingestellt, dass sie gemäß § 35 (2) LHO unterei-nander sowie mit Landesjugendplanmitteln in den Geschäftsbereichen des MLR und SM kombinierbar sind und damit eine Hebelwirkung entfalten.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die von uns vorgeschlagene Änderung an beiden Stellen aufgenommen wird und das Gesetz zeitnah verabschiedet wird, damit die Planungen entsprechender Bildungsmaßnahmen im nächsten Jahr bald starten können.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Baur, Vorsitzender Landesjugendring Baden-Württemberg
Simon Bohner, Sprecher Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände Baden-Württemberg
Dominik Schopp, Vorsitzender Bund Badischer Landjugend
Peter Treiber, Vorsitzender Landjugend Württemberg-Baden
Stefanie Poschenrieder, Vorsitzende Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern
David Geisel, Landesvorstan Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg
Jakob Scheuble, Landesjugendsprecher BUNDjugend Baden-Württemberg
Stefanie Buchleither, Vorsitzende Evangelische Jugend auf dem Land Baden
Gottfried Gronbach, Vorsitzender Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg
Ella Schott, Umweltreferentin Jugend des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg
Max Müller, Landesvorsitzender Junggärtner Baden-Württemberg
Daniel Wagner, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg
Samuel Häußler, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart
Anna Süpple, Landesjugendsprecherin NAJU Baden-Württemberg
Natalja Beying, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Baden
Christina Gohle, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Württemberg