Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Nicht noch mehr Einschränkungen und Bürokratie, mehr Fördermittel
Generell, was helfen uns noch mehr Regeln und Beschränkungen? Reichen die bisherige Vorschriften und der Schutzgebiets-Dschungel nicht aus? Brauchen wir noch mehr Bürokratie? Wie sollen das die Behörden und die Landwirte alles zeit- und kräftemäßig auffangen und umsetzen, was sich die Politik in Brüssel oder eben auf Landesebene ausdenkt? Viele
Generell, was helfen uns noch mehr Regeln und Beschränkungen? Reichen die bisherige Vorschriften und der Schutzgebiets-Dschungel nicht aus? Brauchen wir noch mehr Bürokratie? Wie sollen das die Behörden und die Landwirte alles zeit- und kräftemäßig auffangen und umsetzen, was sich die Politik in Brüssel oder eben auf Landesebene ausdenkt? Viele sind doch schon jetzt überfordert bzw. überfragt.
Thema Ausbau Öko-Landwirtschaft:
Klingt nur in der Theorie vielleicht gut. Einen echter Anreiz Ökobetrieb zu werden, gibt es aktuell noch nicht! Es ist mit viel zu hohen Kosten und Bürokratieaufwand verbunden. Auch ist die Förderung nicht hoch genug. Wir Landwirte sind viel zu lang mit aufwändigen Dokumentation beschäftigt, mit Prüfung und Kontrollen, und mit hohen Zahlungen für Mitgliedsbeiträge an die Ökovereine. Kaum einer kann sich diesen Zeitaufwand neben der normalen Arbeit leisten. Dies belastet gerade kleine und mittlere Betriebe über jedes Maß und ist daher so nicht umsetzbar. Das muss sich ändern! Dann gibt es vielleicht eine echte Chance zur Umwandlung.
Thema Biotop-Verbund:
Biotopierung ohne Einverständnis der Landbesitzer ist stille Enteignung! Wenn überhaupt, dann sollten in Zusammenarbeit mit den Bauern Biotope geschaffen werden. Ansonsten helfen Fördergelder für abwechslungsreiche, ökologische Landwirtschaft mehr, als Biotope.
Thema Stilllegung:
Flächenverbrauch und (stille) Enteignung von Flächen in egal welcher Form stoppen! Den Landeigentümern wieder ihre Verfügungsrechte über Ihr Eigentum zurückgeben. Öko-Landbau gezielt durch praxisnahe, bürokratie-arme Förderpakete fördern. Niemanden, auch nicht indirekt, zu Maßnahmen zwingen.
Thema Ausgleichskataster:
Finde ich gut. Werden dort nur schon umgewandelte Ausgleichsflächen oder auch potentielle Ausgleichsflächen mit möglichen Maßnahmen angzeigt?
Anonym Wortmeldungen
Glaubt Ihr, mit anonymen Beiträgen läßt sich unser Staat stoppen.
Das könnt Ihr nicht glauben.
Seid mutig und nennt Eure Namen.
Biotopverbund
Der Lebensraumverlust ist ein wesentlicher Grund für das Artensterben. Vor allem bedroht sind die Offenlandarten, besonders die Arten des feuchten Offenlandes. In Baden-Württemberg ist gerade die Herstellung und Vernetzung von offenem Grünland wichtig, d.h. Grünland und Feuchtgrünland ohne Bäume oder Büsche, am besten extensiv beweidet. Durch
Der Lebensraumverlust ist ein wesentlicher Grund für das Artensterben. Vor allem bedroht sind die Offenlandarten, besonders die Arten des feuchten Offenlandes. In Baden-Württemberg ist gerade die Herstellung und Vernetzung von offenem Grünland wichtig, d.h. Grünland und Feuchtgrünland ohne Bäume oder Büsche, am besten extensiv beweidet. Durch Sukzession oder Pflanzung von Gehölzen geht viel Offenlandlebensraum im ohnehin waldreichen Land verloren.
Kataster für Ausgleichsmaßnahmen
Viele Ausgleichsmaßnahmen werden erst gar nicht oder unvollständig durchgeführt. Eine Kontrolle aller Maßnahmen ist besonders wichtig, und zwar sollte schon im Vorfeld geprüft werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Die Durchführung und auch die notwendige dauerhafte Pflege sind unbedingt regelmäßig zu kontrollieren. Dazu braucht man mehr Stellen
Viele Ausgleichsmaßnahmen werden erst gar nicht oder unvollständig durchgeführt. Eine Kontrolle aller Maßnahmen ist besonders wichtig, und zwar sollte schon im Vorfeld geprüft werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Die Durchführung und auch die notwendige dauerhafte Pflege sind unbedingt regelmäßig zu kontrollieren. Dazu braucht man mehr Stellen für unabhängige und kompetente Prüfer.
66 Stunden werden jedem Bürger auferlegt für die Pflege der Streuobstwiesen, so steht es im Entwurf
Pro Biene wollte ab 35ar den gesetzlichen Schutz für Streuobstwiesen. Verbände sagen diesen, jetzt bereits ab 15 ar zu. Die Eigentümer werden nun dank der Verbände für die Pflege der Streuobstwiesen über viele Generationen auch noch bestraft. Beachtlich ist auch dass umliegenden Grundstücke mit Baumbestand zur Größe dazu zählen Nur wenige
Pro Biene wollte ab 35ar den gesetzlichen Schutz für Streuobstwiesen. Verbände sagen diesen, jetzt bereits ab 15 ar zu. Die Eigentümer werden nun dank der Verbände für die Pflege der Streuobstwiesen über viele Generationen auch noch bestraft. Beachtlich ist auch dass umliegenden Grundstücke mit Baumbestand zur Größe dazu zählen
Nur wenige Naturschützer / Idealisten haben noch Streuobstwiesen im Eigentum. Viele, PÄCHTER haben sich nach ProBiene der Streuobstbäume entledigt. Große Bestände hat man mit Vorsatz vernichtet. Das LSG Badenweiler-Lipburg ein Negativbeispiel von vielen. Und es geht weiter wie bisher. Warum für etwas bezahlen, wenn es auch ohne geht. Nur wenige haben noch eine Streuobstwiese im Eigentum, hegen und pflegen diese. In Coronazeit wäre mach einer froh darum. Jedoch der, der eine Streuobstwiese hat ist beschämt darüber, dass nun zur vielen Arbeit auch noch eine gesetzliche Verpflichtung dazu kommt, die alles schwieriger und noch teurer macht. Gebühren der Unteren Naturschutzbehörde sind sicher. Auflagen und Gängelungen an der Tagesordnung. Wer jemals einen Baum geschnitten hat weiß, daß 2,50 Euro je Baum für den jährlichen Schnitt lächerlich ist. ( Diese Förderung gibt es aber nur 5 Jahre lang)
Auch der Zugang zum gemeinsamen Antrag bleibt verwehrt, da dazu Zahlungsansprüche notwendig sind, die nur in den ersten 5 Jahren der Betriebsgründung aus der nationalen Reserve zugeteilt werden. Danach sind diese auf dem freien Markt teuer zu kaufen.
Diese Ungleichbehandlung ist bekannt und gewollt. Wieder einmal werden nur Großlandwirte und (landwirtschaftliche) Gewerbebetriebe aus der Schusslinie genommen und die Eigentümer der Streuobstwiesen mit Vorsatz geopfert. 66 Stunden werden hierfür jährlich einem Bürger aufgeladen. Ich schäme mich für die landwirtschaftlichen Verbände, die immer noch Lobbyismus auf ganz hohem Niveau fördern und unterstützen. Allen voran unsere Ministerin Frau Julia Klöckner.
Gut gemeint, aber schlecht gekonnt...
§ 1a Artenvielfalt >Hier bräuchte es eine realistische Darstellung, WAS/WIEVIEL haben wir denn WO an IST-Zustand. Neuere, unabhängige Studien beschreiben hier z.B. weniger die Landwirtschaft als vielmehr die Urbanisierung und deren Zentren als die Haupt-Insektenrückgangsursache. Einseitige Maßnahmen, die in der Auswirkung vor allem auf die
§ 1a Artenvielfalt
>Hier bräuchte es eine realistische Darstellung, WAS/WIEVIEL haben wir denn WO an IST-Zustand. Neuere, unabhängige Studien beschreiben hier z.B. weniger die Landwirtschaft als vielmehr die Urbanisierung und deren Zentren als die Haupt-Insektenrückgangsursache. Einseitige Maßnahmen, die in der Auswirkung vor allem auf die Landwirtschaft abzielen, führen hier evtl weitaus weniger zum Ziel, als die Politik der Gesellschaft zu glauben machen versucht.
§2 Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur (neu Abs 1 und Abs2)
>Vorrang müssen hier heimische Organismen haben, die sich nicht als Problemfelder für die heimische Landwirtschaft ausweiten können, z.B. als Brutherde für Feuerbrand.
§ 7 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
Gesetzesbegründung:
"Auf ökologisch bewirtschafteten Flächen kommen deutlich mehr Arten vor. Deswegen ist es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landnutzerinnen und Landnutzer durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften.“
>Es ist ehrlich gesagt eine gewollte Massenverdummung und Augenwischerei, der Gesellschaft breit glauben machen zu wollen, dass nur ökologische Bewirtschaftung die Artenvielfalt fördert. Zumal hinsichtlich Pflanzenschutz etwa die Auswirkungen biologischer Mittel mitnichten verträglicher für die Umwelt sind. Hier werden wieder einseitig Studien heran gezogen, mit schwacher und wenig neutraler Faktenlage. Die tatsächliche Realität sieht anders aus, wie etwa das Wildbienenmonitoring am Bodensee eindrucksvoll beweist.
§ 22 Biotopverbund (Abs 1 ersetzt bisherigen Abs 1, Abs. 2 neu)
>Sind sich alle klar, dass hier womöglich langfristig tausende Hektar der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden und damit zur Sicherstellung der regionalen, einheimischen Ernährungssicherheit (Corona wird nicht die letzte Bedrohung gewesen sein) weg fallen?
Wenn, dann kann das nur mit Einbeziehung der Eigner, freiwillig und mit Förderanreizen geschehen.
§ 34 Verbot von Pestiziden (größtenteils neu)
(3) Die Anwendung von Bioziden kann als befristete Ausnahme von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 zugelassen werden, soweit dies zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit oder des menschlichen Wohlbefindens erforderlich ist.
Begründung: Pflanzenschutzmittel wirken sich aber negativ auf die biologische Vielfalt in den Lebensräumen aus.
>Wie gesagt, hier fehlt der fachlich sauber begründete Ansatz, inwieweit sich tatsächlich der Pflanzenschutz auf die Lebensräume auswirkt.
§ 17 a ökologischer Landbau (neu)
"Begründung: Zudem wird durch den konsequenten Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau zugleich ein gewichtiger Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erbracht.
Da eine freiwillige Umstellung betriebswirtschaftlich nur sinnvoll ist, wenn mit den ökologisch hergestellten Produkten ein auskömmlicher Preis erzielt wird, wird ein ruinöser Preiskampf im Ökobereich vermieden."
>Diese gewaltsame Einteilung von Pestizide "chemisch-synthetische PSM" und Biozide "ökologische" PSM ist völlig Humbug. Der Kupfer, der im Bio-Anbau eingesetzt wird, wird z.B. aus altem Kupferdraht gewonnen, fein zermahlen und mit hohem wissenschaftlichen Einsatz formuliert. Wer das für "Bio" hält, sollte in die USA auswandern und Trump wählen -denn in dem Fall lässt man sich ja auf unseriöse Heile-Welt-Versprechen ein.
Durch künstliche/staatliche Förderung und Erhöhung des Angebotes an Bio-Produkten sehe ich keine Verbesserung des Preises, wenn die Nachfrage nicht da ist und der Wille des Verbrauchers, dafür mehr Geld zu zahlen.
Des Weiteren: was will man damit reduzieren? Sinnvoll betrieber Öko-Landbau braucht in Menge und Häufigkeit mehr Pflanzenschutz -ist das überhaupt jedem klar? Damit werden die Überfahrten mit Spritze und Traktor mehr! Damit mehr Verbrauch an fossilen Sprit, mehr CO²! Mit dem Wegfall von Herbiziden genauso! Es wird mehr mechanisch bearbeitet werden müssen -was sich in der Ökobilanz (dieser Begriff fehlt hier leider komplett) vollständig negativ nieder schlägt.
Fazit:
Hier soll unter Ausnutzung der Unwissenheit der breiten Bürgerschaft ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, dem weithin die wissenschaftliche Grundlage fehlt. Einerseits in der Tatsachendarstellung, der Ursachenforschung und andererseits ohne Darstellung der Folgen -für Natur und Produzenten.
Es ist unseriös, getrieben von spekulativen Schüren von gesellschaftlichen Ängsten, hier ein Maßnahmenbündel auf den Weg zu bringen, das folgenreich ist für die in der landwirtschaftlich tätigen Personen, doch unsicher in der positiven Auswirkung für die Umwelt.
Solange die Gesellschaft, bzw. die Wähler, deren Gunst sich die Politik mit diesem Gesetz versichern will, nicht bereit ist, selbst mehr für Natur um Umwelt zu tun, wie etwa Mehrpreise für heimische Waren zu akzeptieren, gern auch mit "Schönheitsfehlern" und von sich aus z.B. die teureren, deutschen! Bio-Produkte zu kaufen, das Auto stehen zu lassen und mehr Fahrrad zu fahren, auf Flugreisen zu verzichten, mehr Ökostrom zu finanzieren usw. solange werden solche Gesetze sicherlich gut gemeint sein, aber schlecht gekonnt. Dieser geistige Ablasshandel ist eine bequeme Selbstverdummung, ausgetragen auf dem Rücken derjenigen, die tagtäglich von und mit der Natur leben müssen -und zwar im Einklang mit ihr. Die Produzenten brauchen eine intakte Natur, daher ist das in deren ureigenstem Interesse -deswegen stehen sie jeden Tag auf, bewirtschaften ihre vererbte Schole um das Überleben anderer Menschen zu sichern, im Vergleich mit Industrie-Gehältern bzgl. Stundenlohn und Freizeit-Anspruch völlig unterbezahlt: weil man Gutes tun will und seinen eigenen und anderen Nachkommen auch eine Welt hinterlassen, die möglichst intakt ist. Denn wir können viel erfinden und konstruieren -eine zweite Erde aber nicht.
Das weiß der moderne Landwirte wirklich besser und fühlt moralisch dazu mehr verpflichtet als der urbane Angestellte, dem allzu gern z.B. "Bio gleich Besser" verkauft wird. Denn kritisches Nachfragen und Nachdenken bedeutet Arbeit -und wer gibt sich dem in der heutigen, geschäftigen Zeit schon hin, vor allem womöglich mit der Gefahr, seine Meinung ändern zu müssen und sich in seinem "aufgeklärten" Bekanntenkreis unbeliebt zu machen, wenn man bspw. sagen würde, "In der Öko-Bilanz ist die Integrierte Produktion Lebensmittelproduktion der Biologischen überlegen". Das wären einfach zu viele Fremdwörter...
Ein alter Spruch fällt mir da noch ein: "Jeder will zurück zur Natur -aber keiner zu Fuss". Bevor nicht ALLE ihre Lebenseinstellung ändern, sind solche Ansätze wie das vorliegende Gesetz Kosmetik und Schönmalerei bzw. gedanklicher Ablasshandel für die breite Masse der heutigen Bequemgesellschaft.
Reduktion PSM
Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben. Die unabhängige Bioberatung sollte
Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben.
Die unabhängige Bioberatung sollte allen Winzern zur Verfügung stehen. Die Finanzierung sollte vereinfacht und komplett von Land bezahlt werden.
Beleuchtungsanlagen
Für die Zukunft der Insekten sind wir Alle gefordert. Deshalb sollten nicht nur Beleuchtungsanlagen im Außenbereich geregelt werden.
Ich schlage vor, dass auch die überdimensionierten Werbeanlagen ( Stromverbrauch größer 1000 Watt ) in den großen Gewerbegebieten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ausgeschaltet werden müssen.
Lebenraum Streuobstwiese
Soll das Werk gelingen- muss Liebe zu den Dingen ! Unsere Streuobstbestände konnten in der Vergangenheit vielfältig genutzt werden. Mostobst zum Verkauf, Obst zum Schnaps brennen und Futternutzung für die Tiere. Doch diese Nutzungen werden immer unrentabler und verschwinden dadurch immer mehr. Für funktionale Streuobstbestände, braucht es
Soll das Werk gelingen- muss Liebe zu den Dingen !
Unsere Streuobstbestände konnten in der Vergangenheit vielfältig genutzt werden. Mostobst zum Verkauf, Obst zum Schnaps brennen und Futternutzung für die Tiere. Doch diese Nutzungen werden immer unrentabler und verschwinden dadurch immer mehr.
Für funktionale Streuobstbestände, braucht es einen den Aufwand deckenden Ertrag. Die Politik ist gefordert, die Rentabilität von Streuobstwiesen sicher zu stellen, denn die ökonomische Freude des Bewirtschafters, ist der Beste Schutz für die Zukunft unserer Bäume.