Das Gesetz soll die Regelungen für die Gründung von Europäischen Verbünden für Territoriale Zusammenarbeit konkretisieren. Außerdem sollen verbleibende Rechtsunsicherheiten bei haftungsrechtlichen Fragen ausgeräumt werden.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für die Gründung von Europäischen Verbünden für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) weiter konkretisiert und verbleibende Rechtsunsicherheiten bei haftungsrechtlichen Fragen ausgeräumt werden. EVTZ sind grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Körperschaften, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Sie dienen der Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union, sowie der Überwindung von Hindernissen auf dem Binnenmarkt. Die Gründung von EVTZ wurde bereits 2006 durch eine EU-Verordnung ermöglicht, seitdem traten jedoch Änderungen in Kraft, die nun eine gesetzliche Klarstellung zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Problemen notwendig machen.
Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. November 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
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Kommentar von :thomasmschaefer
Haftungsfragen bei EVTZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Initiative, die Haftungsbeschränkung aufzunehmen. Dieser stellt m.E. doch ein zentrales Thema dar, zumal, wenn nicht nach deutschen Recht, sondern nach ausländischen Recht ein EVTZ gegründet wird.
Freundliche Grüße
Thomas Schäfer
Bürgermeister der Gemeinde Hemmingen und derzeit in Anbahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Initiative, die Haftungsbeschränkung aufzunehmen. Dieser stellt m.E. doch ein zentrales Thema dar, zumal, wenn nicht nach deutschen Recht, sondern nach ausländischen Recht ein EVTZ gegründet wird.
Freundliche Grüße
Thomas Schäfer
Bürgermeister der Gemeinde Hemmingen und derzeit in Anbahnung eines EVTZ mit Italien (Lombardei/Sardinien)
Kommentare : Territoriale Zusammenarbeit
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. November 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Haftungsfragen bei EVTZ
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Initiative, die Haftungsbeschränkung aufzunehmen. Dieser stellt m.E. doch ein zentrales Thema dar, zumal, wenn nicht nach deutschen Recht, sondern nach ausländischen Recht ein EVTZ gegründet wird. Freundliche Grüße Thomas Schäfer Bürgermeister der Gemeinde Hemmingen und derzeit in Anbahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Initiative, die Haftungsbeschränkung aufzunehmen. Dieser stellt m.E. doch ein zentrales Thema dar, zumal, wenn nicht nach deutschen Recht, sondern nach ausländischen Recht ein EVTZ gegründet wird.
Freundliche Grüße
Thomas Schäfer
Bürgermeister der Gemeinde Hemmingen und derzeit in Anbahnung eines EVTZ mit Italien (Lombardei/Sardinien)