Online-Kommentierung
Am 1. Juli 2017 ist die vom Bundesgesetzgeber beschlossene Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft getreten. Dabei wurde der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erheblich erweitert.
Am 1. Juli 2017 ist die vom Bundesgesetzgeber beschlossene Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft getreten. Dabei wurde der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erheblich erweitert.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. Juni 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.