Änderung des Landeshochschulgesetzes

Studenten sitzen in einem Hörsaal.

Hochschulen

Online-Kommentierung

Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten.

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Mit diesem Gesetzentwurf wird im Schwerpunkt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) durch eine Neustrukturierung weiterentwickelt. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Baden-Württemberg verbessert. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, für den Zugang von ausländischen Studieninteressierten eine hochschulindividuelle Prüfung durchzuführen. Für den Zugang beruflich Qualifizierter und ausländischer Studieninteressierter zu zulassungsfreien Studiengängen können die Hochschule außerdem ein Probestudium vorsehen. Es erfolgen weitere Flexibilisierungen im Hinblick auf die Digitalisierung.

Kommentare : zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

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12. Kommentar von :VS der DHBW
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11. Kommentar von :VS der DHBW
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10. Kommentar von :VS der DHBW
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9. Kommentar von :VS der DHBW
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8. Kommentar von :VS der DHBW

§ 9 Abs. 1 Satz 3 StWG Bildung der Vertreterversammlung

Inkl. gewünschte Änderung „Die Studierenden werden vom legislativen Organ der Verfassten Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule gewählt. Abweichend von Satz 3 kann die Verfasste Studierendenschaft eine alternative Tegelung in Ihren Satzungen treffen. Begründung: Das ist ein regionales Thema und soll deswegen in die Kompetenz der

Inkl. gewünschte Änderung
„Die Studierenden werden vom legislativen Organ der Verfassten Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule gewählt. Abweichend von Satz 3 kann die Verfasste Studierendenschaft eine alternative Tegelung in Ihren Satzungen treffen.

Begründung:
Das ist ein regionales Thema und soll deswegen in die Kompetenz der Standorte fallen.
Aktuell wird diese Regelung so gelebt, dass örtliche StuV einen Wahlvorschlag ins StuPa einreicht und dieser beschlossen wird als „reine Formsache“. Bis die StuV und das StuPa konstituiert ist, kann schon eine Vertreterversammlung verpasst worden sein. Neue Regelung soll direkt ab der ersten Sitzung der Wahlversammlung die Möglichkeit bieten Vertreter in die Vertreterversammlung zu schicken.

7. Kommentar von :Prof. Dr. Hanno Langweg

Professuren weiter per Bestenauslese besetzen

Zu §17(7) Berufungszusage für hauptamtliche Rektoratsmitglieder: Bei der Berufung von Professorinnen und Professoren ist eine Bestenauslese erforderlich. Diese wird faktisch umgangen, wenn hauptamtlichen Rektoratsmitgliedern die Berufung auf eine Professur im Anschluss an ihre Amtszeit zugesagt wird. Die Zusage wird in der Praxis relevant sein

Zu §17(7) Berufungszusage für hauptamtliche Rektoratsmitglieder:
Bei der Berufung von Professorinnen und Professoren ist eine Bestenauslese erforderlich. Diese wird faktisch umgangen, wenn hauptamtlichen Rektoratsmitgliedern die Berufung auf eine Professur im Anschluss an ihre Amtszeit zugesagt wird.

Die Zusage wird in der Praxis relevant sein für Rektorinnen und Rektoren, die vor Amtsantritt nicht bereits eine Professur (in Deutschland) haben oder sich nicht von ihrem bisherigen Arbeitgeber für die Dauer der Amtszeit beurlauben lassen können. Die Beschränkung auf Ausnahmefälle ist prinzipiell bereits fragwürdig, weil keine Bestenauslese stattfindet. Es wird sich auch in der Praxis kaum sicherstellen lassen, dass es bei Ausnahmefällen bleibt. In Ländern, die eine solche Möglichkeit heute haben, machen die Hochschulen bei von außen eingestellten Leitungsmitgliedern davon häufig Gebrauch. In Norwegen war dies beispielsweise Ende 2023 ein in akademischen Kreisen ausführlich diskutiertes Thema. Teilweise wurde die Ausnahmeregelung für 50% der Leitungsstellen angewendet. Ein vorgebrachtes Argument war dort, dass eine zeitlich begrenzte Leitungsfunktion ohne dauerhafte Anschlussperspektive zu wenig attraktiv für externe Bewerbungen sei - trotz Zulagen, trotz herausragender Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Leistungen kein Problem haben sollten, anderswo unterzukommen...

Wenn man sich überlegt, in welcher Situation die Neuregelung zum Einsatz kommen würde, dann bleibt diese: Ein hauptamtliches Rektoratsmitglied wird nicht wiedergewählt. Nun ist die Wiederwahl der Regelfall, wenn die Leitungsarbeit im Großen und Ganzen ordentlich erledigt wurde. Dieses Rektoratsmitglied, das vor der Leitungsfunktion keine Bindung zur Hochschule hatte, bleibt dann bis zur Pension an der Hochschule, die aus Gründen keine Wiederwahl wollte. Und das auf einer Professur, auf die sich alle anderen in kompetitiven Berufungsverfahren beworben haben. Ob man das den ausgeschiedenen Leitungsmitgliedern und der aufnehmenden Hochschule antun möchte?

6. Kommentar von :Prof. Dr. Hanno Langweg

Einfacherer Ausgleich von Überdeputaten

Zu Artikel 10, Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung: Die Aufhebung des §5a ist ein richtiger Schritt. Die Vereinfachung der Ausgleichsregeln bei einer Überschreitung der Lehrverpflichtung ("Überdeputat") ist eine Anerkennung der Realität an den Hochschulen. Die Begründung ist allerdings nicht akzeptabel. Hier wird eine Rechtsauffassung

Zu Artikel 10, Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung:
Die Aufhebung des §5a ist ein richtiger Schritt. Die Vereinfachung der Ausgleichsregeln bei einer Überschreitung der Lehrverpflichtung ("Überdeputat") ist eine Anerkennung der Realität an den Hochschulen.

Die Begründung ist allerdings nicht akzeptabel. Hier wird eine Rechtsauffassung kolportiert, die zwar in der Ministerialbürokratie folgerichtig erscheint, sich aber nicht mit der Lebenswirklichkeit der engagierten Professorenschaft deckt. Die Annahme ist, dass jemand, der ein Amt in der Selbstverwaltung übernimmt, einfach weniger Zeit für die Amtsausübung aufwendet, wenn gleichzeitig noch Lehre zu leisten ist, die nicht vertreten wird. Es gibt dann auf dem Papier keine Übererfüllung der Lehrverpflichtung ("Nichtinanspruchnahme einer gewährten Lehrdeputatsermäßigung"). In der Praxis ist es so, dass die Kolleginnen und Kollegen in Ämtern nicht einfach effizienter oder schlechter arbeiten. Diese Rechtsauffassung, die so nie explizit in der LVVO gestanden hatte, hat bekanntermaßen zu viel Unmut gerade in dem Teil der Professorenschaft geführt, der sich in der Selbstverwaltung engagiert. Das war wenig wertschätzend, nicht gerecht, und hat auch die falschen Anreize gesetzt.

Insofern ist das Einschwenken des MWK hier zu begrüßen. Noch besser wäre, hier eine ehrliche Begründung in die Gesetzesvorlage zu schreiben und auch die Übergangsregelungen vorteilhaft und rechtssicher im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu formulieren, die sich bereits in der Vergangenheit bei Geltung der aktuellen LVVO in der Selbstverwaltung engagiert haben. Man könnte auch schreiben, dass nicht nur die Hochschulen diese Maßnahme der Wertschätzung für erforderlich halten. Das klingt ja so, als würde das MWK das nicht für erforderlich halten... In der Praxis ist es doch so, dass wir in Summe viel Überdeputat haben, das beim Pensionseintritt verfällt. Jeder vorzeitige Verfall bringt an der Hochschule keinen Vorteil, sondern lediglich Ärger. Die Kontingentregelung ist einfach zu verstehen, einfach zu dokumentieren, und sie hilft den Hochschulen.

5. Kommentar von :Prof. Dr. Hanno Langweg

Promotionsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden an HAWs

Zu Artikel 6, Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG): Die Erweiterung des Kreises der Hochschulen, die Zugang zur Landesgraduiertenförderung (Promotionsstipendien) haben, um den Promotionsverband der HAWs ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Nach der gesetzlichen Umsetzung müssen dann allerdings auch Taten folgen, da die

Zu Artikel 6, Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG):
Die Erweiterung des Kreises der Hochschulen, die Zugang zur Landesgraduiertenförderung (Promotionsstipendien) haben, um den Promotionsverband der HAWs ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Nach der gesetzlichen Umsetzung müssen dann allerdings auch Taten folgen, da die konkrete Mittelverteilung durch das MWK erfolgt.

4. Kommentar von :Till Riedel

Fehlende Synopse

Eine breite Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit ist nur möglich, wenn in Änderungsgesetzen auch Synopsen, also eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Textes veröffentlicht werden. Gerade die relevanten Verordnungen des Hochschulrechts sind ohnehin schon komplex, im Speziellen im Falles des KITs aber auch bei der DHBW. Es

Eine breite Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit ist nur möglich, wenn in Änderungsgesetzen auch Synopsen, also eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Textes veröffentlicht werden.

Gerade die relevanten Verordnungen des Hochschulrechts sind ohnehin schon komplex, im Speziellen im Falles des KITs aber auch bei der DHBW.

Es ist oft nur aus dem Kontext erkennbar, was die Auswirkungen von Änderungen sind, oder ob wirklich spezielle Regelungen notwendig sind (wie bei der Regelung zu "Spitzenprofessuren" am KIT, mit dem ich mich gerade als Bereichsratsmitglied beschäftige).

Beteiligung lebt von Transparenz. Fehlende Synopsen führen aus meiner Sicht ein sinnvolles Beteiligungsverfahren ad absurdum. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, sollte es für das federführende Ministerium kein Problem sein, eine Synopse automatisiert einzuführen.

3. Kommentar von :Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS)

Stellungnahme des Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS) zum Entwurf des fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes der Landesregierung Baden-Württemberg

Bildung ist ein öffentliches Gut und muss über ein gerechtes Steuersystem von Bund und Ländern auskömmlich finanziert werden. Es kann nicht die Aufgabe von Studierenden sein, hier Beiträge zu leisten. Studiengebühren verschärfen die Krise des deutschen Bildungssystems und machen dies sozial selektiver als ohnehin schon. Deswegen fordern wir die

Bildung ist ein öffentliches Gut und muss über ein gerechtes Steuersystem von Bund und Ländern auskömmlich finanziert werden. Es kann nicht die Aufgabe von Studierenden sein, hier Beiträge zu leisten. Studiengebühren verschärfen die Krise des deutschen Bildungssystems und machen dies sozial selektiver als ohnehin schon.

Deswegen fordern wir die Landesregierung Baden-Württemberg auf, die Studiengebühren für internationale Studierende und die Zweit-Studiengebühren sofort und komplett abzuschaffen. Eine weitere Verzögerung wird den betroffenen Personen nicht gerecht. Die bereits 2023 angekündigte Abschaffung der Studiengebühren dauert schon viel zu lange.

Im Gesetzesentwurf vorgesehen ist nur die Abschaffung der Zweit-Studiengebühren für Lehramtsstudierende. Begründet wird dies mit dem Mangel an Lehrer*innen. Es ist widersprüchlich, den Fachkräftemangel an dieser Stelle zu sehen, an allen anderen Stellen aber zu ignorieren. Die Gelegenheit, die Zweit-Studiengebühren für alle abzuschaffen sowie die extra Studiengebühren für internationale Studierende zurückzunehmen wird komplett versäumt.

Die Ankündigung, Studiengebühren für Nicht-EU/EWR Studierende abzuschaffen, ist ein erster Schritt. Dies allerdings nicht im Gesetzesentwurf zu verankern, halten wir für den falschen Weg. Die Abschaffung der Studiengebühren für die Haushalte 25/26 kann nicht mehr realisiert werden. Ein Beschluss der Abschaffung am 18. Dezember 2024 reicht nicht aus - eine Implementierung im Gesetzesentwurf ist notwendig.

Damit hätte die Landesregierung Baden-Württemberg keine weitere Gelegenheit, die Abschaffung der Studiengebühren erneut verschieben zu können.

A. Studiengebühren für internationale Studierende abschaffen

Internationale Studierende sind ganz besonders von den Hürden des deutschen Bildungssystems betroffen. Die Studiengebühren von 1.500 € pro Semester in Baden-Württemberg verschärfen diese Hürden um ein Vielfaches.

Ohne die Studiengebühren für internationale Studierende wäre Baden-Württemberg für Fachkräfte aus dem Ausland wesentlich attraktiver. Eine nur teilweise Abschaffung der Studiengebühren bleibt unverständlich. Wir wissen aus den Zahlen, die das Aktionsbündnis und der DAAD vorgelegt haben, dass seit der Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende der Anteil an internationalen Studierenden enorm eingebrochen ist. Die Image-Kampagne „The Länd“ zur Anwerbung von Fachkräften steht im kompletten Kontrast zur Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende. Unserer Meinung nach schließt sich beides gegenseitig aus.

1. Selektivität im deutschen Bildungssystem und soziale Auswirkungen

Der Zugang zu Hochschulen in Deutschland hängt in hohem Maße vom Bildungsgrad der Eltern ab. Chancengleichheit wird nur in geringem Maße realisiert. 30 % der Studierenden sind von Armut bedroht und müssen für ihren Lebensunterhalt parallel zum Studium arbeiten. Das BAföG reicht weder aus, um die Lebenshaltungskosten noch die Kosten für Lehrmaterialien zu decken. Ausländische Studierende haben im Gegensatz zu den übrigen Studierenden in Deutschland keinen Anspruch auf BaföG. Sie erhalten demnach keinerlei finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat. Dennoch müssen sie, um erfolgreich ein Visum beantragen zu können, bereits im Heimatland nachweisen, dass sie den Bafög-Höchstsatz von aktuell 934€/Monat (zukünftig 992€) zur Verfügung haben werden - und das für ein komplettes Jahr. Bereits um einreisen zu dürfen, müssen Nicht-EU-Studierende somit einen Betrag von 11.208€ nachweisen. Viele kommen daher schon verschuldet in Deutschland an, da sie und ihre Familien für ihren "Traum vom Studium in Deutschland" finanzielle Belastungen aufgenommen haben.
Hinzu kommen massive Probleme bei der Wohnungssuche. Hier werden sie aufgrund ihrer Sprachkenntnisse, ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft oft Opfer von Diskriminierung und Rassismus. Selbiges gilt auf dem Arbeitsmarkt bei der Suche nach einem Nebenjob. Diese Lage hat sich durch die Corona-Pandemie und den Kriegen in und außerhalb von Europa noch verschärft. Internationale Studierende erhoffen sich neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und der Aussicht auf einen sichere. Arbeitsplatz in Deutschland vor allem eins: Sicherheit. In Deutschland fühlen sich internationale Studierende zu 60 % sehr sicher. Internationalen Studierenden unter den oben angeführten Bedingungen zusätzliche Studiengebühren zuzumuten ist absolut untragbar und führte bereits nachweislich dazu, dass der Anteil an internationalen Studierenden in Baden-Württemberg extrem eingebrochen ist.

2. Studiengebühren im internationalen Vergleich

Die Landesregierung behauptet, die Studiengebühren für ausländische Studierende wären im internationalen Vergleich moderat. Fakt ist jedoch, sowohl in Großbritannien als auch in den USA können sich viele Studierende (diejenigen mit reichen Eltern ausgenommen) die Studiengebühren nicht leisten, verschulden sich entsprechend, und können die angehängten Schulden erst viele Jahre später zurückzahlen - wenn überhaupt. Die Beispiele zeigen, dass die Begründung "aber andere Länder machen das auch so" weder hinreichend noch vollständig ist, sondern schlichtweg bequem. Nur weil es in anderen Ländern Studiengebühren gibt, heißt es nicht, dass die Menschen vor Ort nicht darunter leiden. Die Einführung von Studiengebühren im Süden Deutschlands bedarf folglich einer differenzierteren Begründung. Studiengebühren (insbesondere solche, die nur von einer bestimmten Zielgruppe gezahlt werden sollen) sind nicht normal. - Im Gegenteil: sie grenzen Menschen systematisch aus, indem sie ihnen ihr Recht auf Bildung verweigern und den Zugang zu Hochschulen versperren. Man blicke nur einmal nordwestlich, auf NRW: Auch dort sollten im Jahr 2018 Studiengebühren für internationale Studierende eingeführt werden. Nach zahlreichen Demonstrationen von Studierenden, Gewerkschaften und verbundenen Institutionen sowie Gesprächen mit den involvierten Akteur*innen in der Politik wurde der Plan schließlich abgesagt. Statt die internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten, verkündete die Wissenschaftsministerin des Landes, die sogenannten "Qualitätsverbesserungsmittel"(QVM) für die Hochschulen von bisher 249 auf 300 Millionen Euro jährlich zu erhöhen. Und genau von da sollte das Geld für jedwede Qualitätsverbesserungen an Hochschulen kommen: vom Land.

3. Rezeption der Studiengebühren nach dem sogenannten Baden-Württemberger Modell

Von Anfang an standen die Studiengebühren für internationale Studierende in Baden-Württemberg unter starker Kritik. Bis jetzt hat kein weiteres Bundesland allgemeine Studiengebühren für ausländische Studierende eingeführt. Lediglich in Sachsen und Bayern können einzelne Hochschulen entsprechende Gebühren erheben oder planen selbiges. Alle anderen Bundesländer haben nach der Einführung der Gebühren in Baden-Württemberg und den damit einhergehenden, stark eingebrochen Zahlen an internationalen Studierenden, davon Abstand abgenommen. An dieser Stelle sei nochmal erwähnt, dass NRW die Gebühren einführen wollte, dies aber nach einer Anhörung im Landtag und einer Unterschriftenaktion der Studierenden, die 8.000 Menschen unterschrieben haben, unterließ. Offensichtlich scheint also keine Notwendigkeit für diese Gebühren zu bestehen, selbst in Bundesländern, die deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als das relativ reiche Baden-Württemberg. Im Übrigen werden die Studiengebühren sowohl von der grünen Bundestagsfraktion, von entwicklungspolitischen Expert*innen und der grünen Jugend Baden-Württemberg stark kritisiert. Mittlerweile hat sich auch die IHK Baden-Württemberg der Ablehnung der Studiengebühren angeschlossen.

4. Wirtschaftliche Auswirkungen

Vor über einem Jahr hat die Landesregierung Baden-Württemberg auf Druck der Wirtschaft angekündigt, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen. Die Begründung der Ankündigung ist rein wirtschaftlich. Dass internationale Studierende ein Recht auf ein selbstbestimmtes Studium haben und dass Studiengebühren diskriminierend sind, spielte bei der Ankündigung leider keine Rolle. Dennoch sollten die wirtschaftlichen Argumente allein Grund genug sein.
Stattdessen wird den internationalen Studierenden ein mangelnder Inlandsbezug vorgeworfen. Dies entspricht nicht den Tatsachen, denn viele Studierende wollen nach dem Studium in Deutschland bleiben und auch dauerhaft in Baden-Württemberg arbeiten. Dies belegen Zahlen des DAAD. So können internationale Studierende dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu verringern. Man muss den Feldversuch der Landesregierung Baden-Württemberg, eine selektive Einführung von Studiengebühren zu starten, also als gescheitert ansehen.

5. Applaus von der AfD

Studiengebühren für internationale Studierende einzuführen, ist für ein Bundesland, welches sich grundsätzlich als weltoffen versteht, problematisch. Sie benachteiligen internationale gegenüber deutschen Studierenden. Sie verschieben das Sagbare deutlich nach rechts. Nicht umsonst hat die AfD in anderen Bundesländern Studiengebühren für internationale Studierende gefordert. Besonders bestürzend war die Aussage des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann im Jahre 2013: "Wir bilden jedes Jahr ein koreanisches Symphonieorchester aus. In Korea zahlt man Studiengebühren von bis zu 13.000 Dollar pro Semester." Hier tritt die fremdenfeindliche Haltung der Landesregierung klar zu Tage, welche den Hintergrund für die Einführung der Gebühren bildete. Angesichts einer erstarkenden AfD ist das mehr als besorgniserregend.

B. Zweit-Studiengebühren für alle abschaffen

1. Freie Bildung statt sozialer Selektivität des Bildungssystems

Alle sollten ohne Hürden studieren können, was immer sie möchten. Die Partizipation und Selbstbestimmung des Individuums müssen im Mittelpunkt stehen und sollten aufgrund des Rechts auf Bildung schon längst Normalität sein. Dies ist jedoch kaum möglich, wenn neben dem Studium gearbeitet werden muss, um die eigenen Lebenshaltungskosten decken zu können. Zusätzliche Zweit-Studiengebühren verschärfen das Problem und sorgen umso mehr dafür, dass nur Menschen mit entsprechendem finanziellen Background ein Zweitstudium leisten können. Das ist zutiefst unfair.

2. Wirtschaftliche Auswirkungen

Offensichtlich hat die Landesregierung eingesehen, dass es zu wenig Lehrer*innen gibt und Studiengebühren entsprechende Hürden darstellen. Der Fachkräftemangel beschränkt sich aber nicht nur auf Schulen, sondern ist auch in anderen Wirtschaftsbereichen spürbar. Auch zur Bekämpfung dessen wäre eine Abschaffung sämtlicher Zweit-Studiengebühren hilfreich, auch wenn das aus unserer Sicht nicht das Hauptargument ist. Gerade bei einem sich stark änderndem Arbeitsmarkt und den damit einhergehenden Herausforderungen sollte es Menschen ermöglicht werden, sich anzupassen und entsprechend ein zweites Studium aufzunehmen zu können.

Abschließend möchten wir auf folgende aktuelle Petitionen gegen Studiengebühren für nicht EU/EWR Student*innen hinweisen. Wir freuen uns über weitere Unterstützung.
Nur mit Weltoffenheit und Solidarität können wir dem zunehmendem Rechtsruck in der Bundesrepublik entgegnen.

https://www.change.org/p/nein-zu-diskriminierender-studiengeb%C3%BChr-an-tum-no-to-discriminatory-tuition-fee-at-tum?utm_source=share_petition&utm_medium=qr_code&utm_campaign=starter_dashboard&recruited_by_id=a6995300-2811-11e6-b962-cd9b73dbfab0&recruiter=550697756

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-studiengebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudierende-in-bw