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Schülerinnen und Schüler verfolgen den Unterricht bei ihrer Lehrerin. (Bild: dpa)

Schule

Änderung des Schulgesetzes

Die Gesetzesänderung betrifft das Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie das Landespflegegesetz.

Mit den Änderungen des Schulgesetzes (SchG) sollen an Ganztagsschulen nach § 4a SchG mit Blick auf den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zwei zusätzliche Zeitmodelle (fünf Tage in der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden) eingeführt werden. Vor der Einrichtung einer Ganztagsschule soll ferner die Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Anhörung ersetzt werden.

Darüber hinaus sollen Verordnungsermächtigungen gesetzlich verankert werden, damit das Kultusministerium auf Verordnungsebene unter anderem, Regelungen zum Notenschutz bei vermindertem Teilleistungsvermögen, zu Inhalt, Umfang und Grenzen des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot, zu Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über Betreuungsangebote nach § 8b SchulG sowie zur Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Daten treffen kann.

Außerdem sollen die Rechtsgrundlagen für zentrale Erhebungen zur datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen, für die Übermittlung von Informationen zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die Agenturen für Arbeit und für die digitale Bewerbung um einen Schulplatz sowie die digitale Schulanmeldung geschaffen werden.

Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Digitalen Bildungsplattform an den öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums gesetzlich verankert und der rechtssichere Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen ermöglicht werden.

Mit dem Angebot einer Digitalen Bildungsplattform sollen die Schulen die Möglichkeit erhalten, für alle Schülerinnen und Schüler grundlegende und gleiche digitale Unterrichtswerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollen die Schulen durch die zentrale Bereitstellung von IT-Angeboten von administrativen Aufgaben entlastet und einheitlich hohe Datenschutzstandards gesetzt werden.

Digitale Lehr- und Lernformen sollen den Präsenzunterricht ergänzen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ganz oder teilweise ersetzen können. Durch den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen kann die Differenzierung und Individualisierung im Unterricht sowie die Übernahme von Eigenverantwortung bei den Lernprozessen gestärkt werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. August 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Änderung des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Schulgesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :ohne Name 53331

Änderung des SchG zu den Ganztagsschulen

Ein Fortschreiben und Weiterdenken des Programms "Ganztagsschule" entspricht einem natürlichen Wandel, den die Zeit mit sich bringt. Es ist daher zu begrüßen. Weniger begrüßenswert ist die Idee oder der Versuch, die Schulkonferenz bei so einer wichtigen Entscheidung für alle am Schulleben beteiligten Personen, zu entmachten. Es ist gar fatal und

Ein Fortschreiben und Weiterdenken des Programms "Ganztagsschule" entspricht einem natürlichen Wandel, den die Zeit mit sich bringt. Es ist daher zu begrüßen.
Weniger begrüßenswert ist die Idee oder der Versuch, die Schulkonferenz bei so einer wichtigen Entscheidung für alle am Schulleben beteiligten Personen, zu entmachten. Es ist gar fatal und untergräbt unsere demokratischen Prinzipien. Denn! Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium an der Schule und bildet ein ausgewogenes Verhältnis aller Akteure der jeweiligen Schule. Diese Schar von Auserwählten trifft wichtige Entscheidungen für den gesamten Schulbetrieb. Diese Personen sind die Experten für ihre Perspektive (Eltern, Schüler,Lehrer).
Wenn dieses Gremium übergangen wird, wer soll dann die getroffene Entscheidung mittragen? Wenn eine Entscheidung nach demokratischen Spielregeln getroffen wird, kann es die Minderheit, die dagegen war, akzeptieren. Jedoch von oben vorgegebene Regularien sind schwer verdaulich und erzeugen Widerstand.

Dieser Schritt muss gut überlegt sein, vor allem sollen die Folgen dessen antizipiert werden.

6. Kommentar von :Informierte Bürgerin

Teilhabe und Chancengleichheit

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem genießen dürfen. So können wir besser ausgebildete Schülerinnen in die Ausbildung übergeben und schaffen gleichzeitig die Grundlage, um den Fachkräftemangel anzugehen.
Zugegeben, es braucht genügend Betreuer (nicht zwingend Lehrer) und eine gute Ausstattung der Schule. Aus persönlicher Erfahrung widerspreche ich den Aussagen, dass durch eine Ganztagesschule das Kinder-Eltern-Verhältnis nachhaltig belastet. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall.

5. Kommentar von :ohne Name 53195

Ja zu freiwilligem Ganztagsangebot für die, die es brauchen!

1.) Jede Familie muss frei entscheiden können welches "Paket" Sie buchen möchte, dass darf nicht zwingend für alle gleich gehandhabt werden. Wenn eine Familie keine 5x/Woche Ganztagsschule benötigt, macht es auch kein Sinn das Kind trotzdem solange in der Schule zu lassen. Vorallem wenn das Kind kein Förderbedarf benötigt und die Eltern eh

1.) Jede Familie muss frei entscheiden können welches "Paket" Sie buchen möchte, dass darf nicht zwingend für alle gleich gehandhabt werden.

Wenn eine Familie keine 5x/Woche Ganztagsschule benötigt, macht es auch kein Sinn das Kind trotzdem solange in der Schule zu lassen. Vorallem wenn das Kind kein Förderbedarf benötigt und die Eltern eh zuhause sind!
Die Zeit kann man für wertvolle Lebensgestaltung nutzen, welche psychologisch gesehen sehr wichtig für die mentale Gesundheit der Kinder (die zukünftige Erwachsene) ist.

Ebenso für sehr viele Kinder die sich nicht wohl fühlen in der Schule, oder gemobbt werden. Sie können diese Präsenz nicht leisten, es macht sie krank. Lassen Sie Familien deshalb selbst entscheiden wie oft das Kind Nachmittags in der Schule bleiben soll. Entmachten Sie Familien nicht durch gesetzlichen Verpflichtungen, das wäre furchtbar.
Wegen sollch einem Zwang, werden Familien (ohne Förderbedarf) dieses Land letzlich verlassen.

Ein Kind das Förderung benötigt und evtl. sowieso alleine zuhause ist, weil die Eltern arbeiten, es keine Großeltern hat usw. für den ist eine 5-Tage Ganztagaschule sicherlich hilfreich, die sollen dieses Angebot bekommen und auch nutzen (finanziell) können.

Bei dem Fachkräftemangel, wäre ein freiwilliges Angebot auch besser, da weniger Personal eingestellt werden müsste, für die Kinder die es wirklich brauchen und nicht für 100% alle Schüler einer Schule.

 

2.) Tausende Kinder fehlen in Deutschland längerfristig vom Präsenzunterricht.
Sie könnten aber trotzdem beschult werden. Hier muss der Unterricht ohne viel Bürokratie online zugeschaltet werden können, sowie Alternativen angeboten werden.

Ja es gibt Hausunterricht, jedoch fehlt hier das Personal und ist immer nur zeitlich begrenzt. Diese lange Wartezeit = fehlende Lernzeit für die Kinder.

3. Es müsste dringend ein Zugang zu einer Online Plattform geben in der ein Lehrer unterrichtet, die Kinder müssen versorgt werden mit allen Themen aus dem Lernplan ihrer Klassenstufe. Viele können erst nachmittags beschult werden da sie Schlafstörungen haben, also muss der aufgenommeneUnterricht auch am Nachmittag oder am Abend zugänglich sein.

(gestaltet wie im Reallife, d.h. Lehrer+ fragenden Schüler) + auch Übungsaufgaben zum download zur Verfügung stellen.

Wieso werden diese Kinder bisher nicht beschult? Egal ob online oder in Präsenz.

Vorallem in den prüfungsrelevanten Fächern müssten die Kinder an alle Inhalte kommen.
Wieso bekommen diese Kinder im Jahr 2023 immer noch kein Zugang zu Bildung, wir sind uns einig, Kinder haben die Pflicht aber VORALLEM auch das Recht auf Bildung. Deswegen liegt es in Ihrer Verantwortung den Zugang ganz unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

4.) Schul-Roboter z.B. "Avatare" die in der Schule aufgestellt werden können müsste es bereits standardmäßig in jeder Schule geben, unkompöitziert und schnell, damit diese sofort eingesetzt werden können, sobald es ein Kind benötigt. Innerhalb BW könnte man diese dann in Schulen schneller ausleihen wenn irgendwo mehr Bedarf besteht. Tausende von Kindern würden den Avatar benutzen, wenn sie denn einen hätten. Die Kinder warten darauf und die Jahre vergehen ohne lernen zu können und stehen am Ende ohne Abschluss da. Das muss alles viel schneller gehen.

4. Kommentar von :ohne Name 53195
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3. Kommentar von :MUTTER, die noch selbst erziehen möchte

Chancengleichheit durch Verschlechterung der Situation für alle

Ja, Chancengleichheit wird erreicht, wenn man alle Kinder den ganzen Tag mit zu wenigen und überforderten Lehrkräften und Erziehern in der Schule wegsperrt.
Wer soll dann noch in diesem Land Leistung bringen?

2. Kommentar von :MUTTER, die noch selbst erziehen möchte

Nur noch Anhörung der Schulkonferenz

Mir missfällt es sehr, dass die Einflussnahme der Eltern auf die Grundschulen vor Ort verdrängt werden soll. Ich möchte meine Kinder noch selbst erziehen und ihnen Vorbild sein. Wenn man Kinder den ganzen Tag in fremde Hände gibt, schadet das der Eltern-Kind Bindung. Dazu kommt, dass noch nicht einmal der Vormittag mit ausreichend Lehrkräften

Mir missfällt es sehr, dass die Einflussnahme der Eltern auf die Grundschulen vor Ort verdrängt werden soll. Ich möchte meine Kinder noch selbst erziehen und ihnen Vorbild sein. Wenn man Kinder den ganzen Tag in fremde Hände gibt, schadet das der Eltern-Kind Bindung. Dazu kommt, dass noch nicht einmal der Vormittag mit ausreichend Lehrkräften abgedeckt ist. Wir wollen unsere Kinder nicht in eine Betreuung wegsperren. Die Schule hat in erster Linie einen Lehrauftrag. Darum muss sich das Schulgesetz kümmern. Nicht um die Betreuung der Kinder, damit die Eltern arbeiten können/sollen. Für diejenigen, die die Freizeitförderung ihrer Kinder nicht selbst leisten wollen oder können, können gerne freiwillige Nachmittagsangebote ausgebaut werden. Nein zu einer verpflichtenden Ganztags-Grundschule!

1. Kommentar von :Interessierter und informierter Bürger

Begründung für Änderung §4 nur teilweise erbracht

Die Änderung des §4 hat u.a. zur Folge, dass bei der Einrichtung einer Ganztagesschule die Schulkonferenz nicht mehr zustimmen muss, sondern nur noch angehört werden soll. Leider gibt es keinerlei Begründung für diese geplante Änderung, das hat ein "Geschmäckle". Die Einführung zusätzlicher Zeitmodelle an Ganztagesschulen wird erläutert, warum

Die Änderung des §4 hat u.a. zur Folge, dass bei der Einrichtung einer Ganztagesschule die Schulkonferenz nicht mehr zustimmen muss, sondern nur noch angehört werden soll.

Leider gibt es keinerlei Begründung für diese geplante Änderung, das hat ein "Geschmäckle". Die Einführung zusätzlicher Zeitmodelle an Ganztagesschulen wird erläutert, warum die Schulkonferenz wie bisher aber kein Mitspracherecht mehr haben soll, sondern nur noch angehört werden soll, wird nicht erläutert und begründet.

Wie der LEB am 14.6. bereits in einer Pressemitteilung schrieb: Für die einen ist eine Ganztagsschule die Antwort auf viele Probleme in der Bildungsgerechtigkeit und in der persönlichen beruflichen Situation. Für andere wiederum ist eine Beibehaltung der Halbtagsschule ein wichtiges Gut zur individuellen Alltagsgestaltung. Sebastian Kölsch: „Umso wichtiger ist es, die Entscheidung individuell vor Ort von denen fällen zu lassen, die es betrifft.“

Die Schulkonferenz jetzt "klammheimlich" durch die Hintertür zu "entmachten" wird die Bereitschaft sich zukünftig ehrenamtlich in Sachen Schule zu engagieren nicht erhöhen.