Schülerinnen und Schüler verfolgen den Unterricht bei ihrer Lehrerin. (Bild: dpa)

Schule

Änderung des Schulgesetzes

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Die Gesetzesänderung betrifft das Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie das Landespflegegesetz.

Mit den Änderungen des Schulgesetzes (SchG) sollen an Ganztagsschulen nach § 4a SchG mit Blick auf den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zwei zusätzliche Zeitmodelle (fünf Tage in der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden) eingeführt werden. Vor der Einrichtung einer Ganztagsschule soll ferner die Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Anhörung ersetzt werden.

Darüber hinaus sollen Verordnungsermächtigungen gesetzlich verankert werden, damit das Kultusministerium auf Verordnungsebene unter anderem, Regelungen zum Notenschutz bei vermindertem Teilleistungsvermögen, zu Inhalt, Umfang und Grenzen des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot, zu Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über Betreuungsangebote nach § 8b SchulG sowie zur Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Daten treffen kann.

Außerdem sollen die Rechtsgrundlagen für zentrale Erhebungen zur datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen, für die Übermittlung von Informationen zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die Agenturen für Arbeit und für die digitale Bewerbung um einen Schulplatz sowie die digitale Schulanmeldung geschaffen werden.

Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Digitalen Bildungsplattform an den öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums gesetzlich verankert und der rechtssichere Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen ermöglicht werden.

Mit dem Angebot einer Digitalen Bildungsplattform sollen die Schulen die Möglichkeit erhalten, für alle Schülerinnen und Schüler grundlegende und gleiche digitale Unterrichtswerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollen die Schulen durch die zentrale Bereitstellung von IT-Angeboten von administrativen Aufgaben entlastet und einheitlich hohe Datenschutzstandards gesetzt werden.

Digitale Lehr- und Lernformen sollen den Präsenzunterricht ergänzen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ganz oder teilweise ersetzen können. Durch den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen kann die Differenzierung und Individualisierung im Unterricht sowie die Übernahme von Eigenverantwortung bei den Lernprozessen gestärkt werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. August 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Änderung des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Schulgesetzes

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4. Kommentar von :ohne Name 53195
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
14. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

Digitale Bildungsplattform, Bezug zur DSGVO betonen

in § 155a, Abs. (3) oder Abs. (5) sollte meines Erachtens nach der Hinweis erfolgen, dass personenbezogene Daten immer gemäß den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu behandeln sind. Insbesondere wenn es sich um die Weitergabe dieser Daten an Dritte handelt.

9. Kommentar von :Steph

115b verhöhnt Kinder wie Lehrkräfte

"sofern der Präsenzunterricht für einzelne oder mehrere Schülerinnen und Schüler aus rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise nicht durchführbar..." 1) "...wenn Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen oder aus Gründen, die sich aus der besonderen Beschulung oder

"sofern der Präsenzunterricht für einzelne oder mehrere Schülerinnen und Schüler aus rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise nicht durchführbar..."
1) "...wenn Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen oder aus Gründen, die sich aus der besonderen Beschulung oder Talentförderung ergeben, an der regulären Teilnahme am Präsenzunterricht nach Absatz 1 verhindert sind."
=> für einzelne soll also ergänzend, d.h. zusätzlich zum regulären Unterricht noch digital unterrichtet werden? Ohne diesen Mehraufwand zeitlich oder finanziell zu vergüten? Dies macht den Lehr-Job noch unattraktiver und führt zu vermehrt inneren Kündigungen oder Burnout.
Gegenvorschlag: Digitaler Unterricht für längerfristig zu Hause bleibende Kinder wird von eigens eingestellten Lehrkräften durchgeführt, z.B. von einer Krankheitsreserve. Dies ist ja ortsungebunden und kann zentral durchgeführt werden, d.h. Einführung von landesweit agierenden Digitalkursen, wenn Kinder nicht präsent sein können. Dies ist aber eine Notlösung für einzelne Härtefälle!!!
2) "...Sicherstellung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern durch Lehrkräfte oder die Sicherstellung des schulübergreifenden Unterrichts in Fächern mit geringer Schülerzahl...."
=> Wenn also Personal fehlt, soll dies digital aufgefangen werden? Also drittklassiger Unterricht als Feigenblatt statt offizieller Entfall (auf Arbeitszeitkosten von Lehrer:innen)? Covid hat gezeigt, wie wichtig Präsenz ist, wie persönliche und geistige Entwicklung unter Homeschooling gelitten hat. Macht den Lehrer:innenjob attraktiver (s.o.) und versucht nicht Personalmangel via Moodle zu kaschieren! Arme Kinder!!!

15. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

Digitale Bildungsplattform, Sinnhaftigket verifizieren

"Schweden, Frankreich, Finnland und die Niederlande, Länder, die bei der Digitalisierung des Erziehungswesens vorne dran waren, ziehen jetzt die Reißleine. Die Regierungen machen v.a. die Vorschulen bildschirmfrei. In Schweden gab ein Gutachten des Karolinska-Institutes (= Universität) den Ausschlag." Einige Kernsätze aus dem Gutachten: -

"Schweden, Frankreich, Finnland und die Niederlande, Länder, die bei der Digitalisierung des Erziehungswesens vorne dran waren, ziehen jetzt die Reißleine. Die Regierungen machen v.a. die Vorschulen bildschirmfrei. In Schweden gab ein Gutachten des Karolinska-Institutes (= Universität) den Ausschlag."

Einige Kernsätze aus dem Gutachten:

- „Wie wir weiter unten ausführlicher erläutern, zeigt die Forschung, dass die Digitalisierung der Schulen in dem Ausmaß, wie sie in Schweden bereits stattgefunden hat, viele Nachteile mit sich bringt, und dass eine verstärkte Digitalisierung weitere negative Folgen haben könnte.“
- "Es gibt eindeutige wissenschaftliche Belege dafür, dass digitale Werkzeuge das Lernen der Schüler eher beeinträchtigen als verbessern."
- „Wichtige schulpolitische Entscheidungen sollten nicht getroffen werden, ohne dass man vorher weiß, was die Forschung sagt.“
- „Das Wissen über die negativen Auswirkungen der Digitalisierung ist also schon seit vielen Jahren vorhanden, aber die schwedische Bildungsbehörde scheint sich dessen nicht bewusst zu sein.“
- "Wir verweisen auf eine kürzlich veröffentlichte Zusammenfassung des schwedischen Medienrats (Nutley & Thorell, 2022), in der ein positiver Zusammenhang zwischen der Bildschirmzeit und verschiedenen Aspekten der psychischen Gesundheit (z. B. Depressionen, Angst­zustände, Konzentrationsprobleme, geringes Selbstwertgefühl, Essstörungen, Schlafprobleme) und der körperlichen Gesundheit (z. B. Fettleibigkeit, Kurzsichtigkeit, schlechtere motorische Fähigkeiten) beschrieben wird."
...
- "Wir sind der Meinung, dass der Schwerpunkt wieder auf den Wissenserwerb über gedruckte Schul­bücher und das Fachwissen des Lehrers gelegt werden sollte, ..."
 
Zitate aus einem Bericht, den man hier komplett nachlesen kann:
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1991

17. Kommentar von :ohne Name 4328

Keine kommerziellen Cloudspeicher für Schülerdaten

Den Schulen sollte verboten werden, kommerzielle Cloudspeicher und Dienstleistungen (sog. Schul-Apps) zu nutzen, um dort personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern (Leistungsdaten, Noten, Krankmeldungen usw.) zu speichern. Auch wenn es rechtlich als Auftragsverarbeitung mit entsprechendem Vertrag möglich wäre, sind nach meiner Erfahrung

Den Schulen sollte verboten werden, kommerzielle Cloudspeicher und Dienstleistungen (sog. Schul-Apps) zu nutzen, um dort personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern (Leistungsdaten, Noten, Krankmeldungen usw.) zu speichern. Auch wenn es rechtlich als Auftragsverarbeitung mit entsprechendem Vertrag möglich wäre, sind nach meiner Erfahrung die technisch-organisatorischen Maßnahmen der Anbieter oft nicht ausreichend. Außerdem können die Schulen die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht beurteilen. Zudem glaube ich nicht, dass die Schulen jeweils eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen (geschweige denn aufgrund der Komplexität durchführen könnten). Und aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern durch die DSGVO sollten solche sensiblen Daten nur lokal oder auf staatlichen Cloudsystem gespeichert werden dürfen. Durch die Corona-Pandemie sind Tausende Schul-Apps in Garagenfirmen entstanden, die ihr Geld oft damit verdienen, Daten an Facebook/Meta und andere Datensammler zu übermitteln. Das sollte im Schulbereich nicht zulässig sein.

16. Kommentar von :ohne Name 53689

Vetorecht Schulkonferenz

De Eltern müssen über ein Vetorecht der Schulkonferenz Einfluss auf relevante Änderungen der Schule wie die Schülerbetreuung (Halbtages- oder Ganztagesschule) haben. Bestehende Horte sollten Bestandsschutz genießen und nicht das Interesse der Kommunen, den Schulbetrieb so günstig wie möglich zu gestalten.

6. Kommentar von :Informierte Bürgerin

Teilhabe und Chancengleichheit

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem genießen dürfen. So können wir besser ausgebildete Schülerinnen in die Ausbildung übergeben und schaffen gleichzeitig die Grundlage, um den Fachkräftemangel anzugehen.
Zugegeben, es braucht genügend Betreuer (nicht zwingend Lehrer) und eine gute Ausstattung der Schule. Aus persönlicher Erfahrung widerspreche ich den Aussagen, dass durch eine Ganztagesschule das Kinder-Eltern-Verhältnis nachhaltig belastet. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall.

11. Kommentar von :ohne Name 12864

Infektionsschutz

Es braucht im Schulgesetz eine Regelung für Online Unterricht für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, etwa wegen erhöhter Vulnerabilität, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Zusätzlich braucht es eine verpflichtende Luftreinigung in allen Schulen, um die Gesundheit von Schüler_innen und Lehrkräften zu schützen. Es schadet der

Es braucht im Schulgesetz eine Regelung für Online Unterricht für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, etwa wegen erhöhter Vulnerabilität, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Zusätzlich braucht es eine verpflichtende Luftreinigung in allen Schulen, um die Gesundheit von Schüler_innen und Lehrkräften zu schützen. Es schadet der Bildung, wenn es im Winter zu massiven Ausfällen kommt.

13. Kommentar von :ohne Name 53447

Aushebelung Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist die einzige Möglichkeit für Eltern um überhaupt einen Einfluss auf relevante Änderungen der Schule zu haben. Hier soll nun jegliche Mitsprache abgeschafft werden um Schulen in Eigenregie in Ganztagsschulen umwandeln zu können.

8. Kommentar von :obereraumfahrtbehoerde

Schulgesetz

Ich kann die Priorisierung dieser Änderungen nicht folgen. Vielmehr sind dringend: Das Foto oben zeigt genau, warum Schule nicht mehr funktioniert. Eine Lehrkraft steht vor einer Klasse, weil sie über die Wissenshoheit verfügt. Schüler empfangen Unterricht. Die Lehrerin erteilt Unterricht und vermittelt Stoff. Das Schulgesetz sollte

Ich kann die Priorisierung dieser Änderungen nicht folgen.
Vielmehr sind dringend:
Das Foto oben zeigt genau, warum Schule nicht mehr funktioniert. Eine Lehrkraft steht vor einer Klasse, weil sie über die Wissenshoheit verfügt. Schüler empfangen Unterricht. Die Lehrerin erteilt Unterricht und vermittelt Stoff.
Das Schulgesetz sollte dahingehend verändert werden, so dass junge Menschen befähigt werden, future skills anzuwenden. Sie müssen Riesenaufgaben bewältigen, denn der Planet kollabiert. Deshalb:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wirkungsvoll als verbindlichen Lerninhalt zu verankern,
damit sich Schüler*innen auf die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereiten
können
• Lehrpläne und Lerninhalte schüler*innenorientiert und diskriminierungskritisch zu überarbeiten,
um Freiräume für die intellektuelle, emotionale und soziale Entwicklung der
Schüler*innen zu schaffen und die Bildungsqualität zu erhöhen
Anerkennen, dass Lernen nicht nur im Schulgebäude stattfindet, dass Lernen nicht Aufgaben erledigen und mit Stoff fertig sein ist.
• alternative Leistungsbewertungen zu ermöglichen
• Schulentwicklung gemeinsam zu gestalten, auf Nachhaltigkeit auszurichten und durch passende Aus- und Weiterbildung zu unterstützen
• multiprofessionelle Teams als festen Bestandteil in allen Schulen zu verankern und zu finanzieren

Streichung von Schulbesuchsverordnung §2Absatz (1) "Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen."