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Online-Kommentierung

Mit der Änderung wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst.

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Des Weiteren werden bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt. Es erfolgen Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) digitalfähig und optimiert für die Anforderungen in der Zukunft.

Für die Umsetzung der europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Open Data ist das VermG anzupassen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen durch die Vermessungsverwaltung

  1. entgeltfrei,
  2. maschinenlesbar,
  3. über Anwendungsprogrammierschnittstellen und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download bereitgestellt.

Mit dem Datennutzungsgesetz (DNG, Drucksache 19/27442) des Bundes wird die Europäische Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt; das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) konkretisiert die Bereitstellung der sogenannten High Value Datasets (HVD). Die Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltungen der Länder sind von der DVO-HVD betroffen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen auch in Baden-Württemberg ab dem 9. Juni 2024 entgeltfrei gestellt.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Vermessungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

44. Kommentar von :Matthias Kramer

Änderung Vermessungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann ich mich den Kommentaren meiner Kollegen nur anschließen. Die Umsetzung der OpenData-Strategie im VermG wird von mir ausdrücklich begrüßt. Die Änderung des §8 VermG sehe ich sehr kritisch und überflüssig. Nach meiner Meinung sollte das Miteinander von

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann ich mich den Kommentaren meiner Kollegen nur anschließen.

Die Umsetzung der OpenData-Strategie im VermG wird von mir ausdrücklich begrüßt.

Die Änderung des §8 VermG sehe ich sehr kritisch und überflüssig.

Nach meiner Meinung sollte das Miteinander von Behörden und den Freien Berufen im Vordergrund stehen. Nur so kann sich jeder erfolgreich weiterentwickeln. Durch die geplante Änderung des § 8 VermG werden die UVB und ÖbVI gegeneinander ausgespielt. Dies trägt nicht zur Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Liegenschaftskatasters bei und erst recht nicht zum Erhalt von Fachkompetenz. Nur Miteinander kann die Aktzeptanz unseres schönen Berufes gesteigert und zukünftige Fachkräfte generiert werden.

Fazit: Bitte keine Änderung am bewährten § 8 VermG.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kramer

47. Kommentar von :ohne Name 116805

NEIN zur Änderung des Vermessungsgesetz!

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freiberuflichen Vermessungsingenieure haben bereits jetzt schon mit einer kriselnden Bau- und Immobilienwirtschaft und daraus resultierenden Gehaltseinbußen zu kämpfen. Die Änderung des Vermessungsgesetzes §8 ist deshalb ein Schlag ins Gesicht eines jeden ÖbVI. Das Argument der Erhaltung der Fachkompetenz wird

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freiberuflichen Vermessungsingenieure haben bereits jetzt schon mit einer kriselnden Bau- und Immobilienwirtschaft und daraus resultierenden Gehaltseinbußen zu kämpfen. Die Änderung des Vermessungsgesetzes §8 ist deshalb ein Schlag ins Gesicht eines jeden ÖbVI. Das Argument der Erhaltung der Fachkompetenz wird nicht durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes (Zerlegungen) befriedigt, sondern durch Schaffung von endgültigen Landeskoordinaten in Form von Grenzfeststellungen. Die endgültige Grenzfestlegung bei einer Teilungsvermessung bedarf im Vergleich zur Schaffung der Landeskoordinaten kein großes Fachwissen. Zudem werden diese Kompetenzen durch die Ausbildungsabschnitte im gehobenen oder höheren Dienst bei einem ÖbVi vermittelt.
Mit der Einführung von OPEN DATA sollte es zudem verstärkt die Aufgabe der UVB sein, die Qualität des Liegenschaftskatasters zu erhöhen. Denn immer noch liegen ca. 40% der Grenzpunktkoordinaten im grafischen Status vor. Durch den freien Zugriff und der Verwendung dieser "Schrott"-Koordinaten und dem fehlenden Fachwissen von z.b. Architekten und Bauträgern entstehen erfahrungsgemäß immer mehr Probleme (z.b. Überbauten) die im Rechtsstreit enden.
Auch für die gesamtwirtschaftliche Situation sehe ich keine Verbesserung durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes der UVB's. Schon jetzt dauern die Übernahmen der Liegenschaftsvermessungen im Durchschnitt 2 Monate. Durch ein erweitertes Tätigkeitsfeld entstehen noch größere Wartezeiten, da die Kapazitäten bei den UVB's bereits erschöpft sind, und dass obwohl der Bau und Immobiliensektor momentan schwächelt. Somit wird der Bausektor auf lange Sicht gesehen immer weiter ausgebremst.

Der Fachkräftemangel, egal ob beim ÖbVI oder den UVB's wird durch die Änderung des Vermessungsgesetzes meiner Meinung nach auch nicht behoben. Das Problem, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern fängt bereits viel früher an. Als noch recht junger ÖbVI kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das auf diversen Plattformen oder Berufsmessen, das Vermessungswesen nur sehr wenig vertreten ist. Da das Vermessungswesen auch eine sehr kleine Sparte ist, müsste hier viel mehr Engagement gebracht werden um junge Menschen zu gewinnen. Um die Attraktivität noch mehr zu steigern, wäre die Umstellung zu mehr Digitalität, mit der die kommenden Generationen aufwachsen, erstrebenswert.


Abschließend sehe ich es als wichtig an, dass das Vermessungswesen für die Zukunft fit gemacht wird. Allerdings sehe ich mit den geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes eher das genaue Gegenteil.
- Existenzen der ÖbVI und somit auch deren Mitarbeiter stehen auf dem Spiel
- UVB's werden noch mehr überlastet als sie jetzt schon sind
- Das System des Vermessungswesen steht so vor dem Kollaps

=> daher appelliere ich die Änderungen des Vermessungsgesetzes zu streichen!!!


43. Kommentar von :F. Scholz

Anmerkungen zur geplanten Änderung des Vermessungsgesetzes

Die schwammigen Formulierungen zur Bestellung von ÖbVIs bieten Raum für unterschiedliche Interpretationen, wann jemand in das Amt bestellt werden kann. Das erhöht den bürokratischen Aufwand der Zulassungsbehörde und ggf. beschäftigt es auch unnötig die Gerichte. Bedenken Sie auch, dass an einer Bestellung zum ÖbVI auch Unternehmensübergaben vom

Die schwammigen Formulierungen zur Bestellung von ÖbVIs bieten Raum für unterschiedliche Interpretationen, wann jemand in das Amt bestellt werden kann. Das erhöht den bürokratischen Aufwand der Zulassungsbehörde und ggf. beschäftigt es auch unnötig die Gerichte.
Bedenken Sie auch, dass an einer Bestellung zum ÖbVI auch Unternehmensübergaben vom ausscheidenden zum neuen ÖbVI hängen können und von einem schnellen und zuverlässigen „Chefwechsel“ auch die Arbeitsplätze der Angestellten abhängen.

Der größte Teil der Arbeit bei Katastervermessungen macht in der Regel eine Grenzfeststellung aus, mit der wir zunächst die Bestandgrenzen im Liegenschaftskataster nachweisen müssen. Dazu werden ältere Vermessungen und andere Katasterakten herausgesucht, nachvollzogen und nachgerechnet in denen die Bestandsgrenzen festgelegt wurden. Die Zerlegung von Flurstücken ist nur noch ein kleiner Arbeitsschritt, der mit dem Erhalt der Fachkompetenz nichts zu tun hat (einen roten Strich ziehen). Grenzfeststellungen können die uVBs nach wie vor uneingeschränkt durchführen. Damit ist auch der Erhalt der Fachkompetenz bei den uVBs gesichert und es bedarf keiner Ausweitung der Zuständigkeiten.

49. Kommentar von :S. LANGHEINRICH

Änderung VermG

Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte an dieser Stelle meinen Unmut und mein Unverständnis zu Teilen des geplanten Änderungsentwurfes des VermG zum Ausdruck bringen. Open Data Das Thema Open Data ist gut und wichtig! Es sollte jedoch auch die Qualität dieser Daten gewährleistet werden! Hier besteht leider immer noch enormer

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich möchte an dieser Stelle meinen Unmut und mein Unverständnis zu Teilen des geplanten Änderungsentwurfes des VermG zum Ausdruck bringen.

Open Data
Das Thema Open Data ist gut und wichtig! Es sollte jedoch auch die Qualität dieser Daten gewährleistet werden! Hier besteht leider immer noch enormer Nachholbedarf. Die beschleunigte Schaffung von Landeskoordinaten wäre prädestiniert für die Ausbildung und den Erhalt der Fachkompetenz bei den unteren Vermessungsbehörden. Vielleicht sollte diese Zielvorgabe auch in einem legislativen Rahmen verankert werden?

§8 VermG
Die schon zahlreich begründeten Argumente für eine Beibehaltung der bisherigen Aufgabenzuweisung haben Sie sicherlich bereits zur Kenntnis genommen. Die Konkurrenzsituation zwischen den unteren Vermessungsbehörden (die nicht wirtschaftlich arbeiten müssen) und freiberuflichen ÖbVI würde sich durch die geplante Änderung wieder erhöhen. Der erste Kommentar dieser Online-Kommentierung trifft es ziemlich genau, es wäre ein Nackenschlag für die freien Berufe, der in diesen herausfordernden Zeiten für ÖbVI, vor allem in ländlich geprägten Landesteilen, existenzgefährdend werden könnte.

§8 VermG muss zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Fachkompetenz in der freien Wirtschaft in der bisherigen Form belassen werden!

Falls Gesetzesänderungen erforderlich sein sollten, müssen diese bitte auch klar formuliert werden. Der hier in Teilen unklar gehaltene Änderungsentwurf, z.B. §11 Absatz 2 oder §13 einschließlich seiner zum Teil nebulösen Begründung (insb. zu §8) bedürfen insgesamt einer Überarbeitung!

Vielen Dank.

22. Kommentar von :Meliphagidae

Lobbyismus der ÖbVI oder Bürgerbeteiligung?

Als "normaler" Bürger ohne besonderen Bezug zu Vermessungswesen iritieren mich die Vielzahl an Kommentaren von ÖbVI, die sich über den drohenden Verlust von Aufträgen an langgestreckten Anlagen aufregen, ohne zu sehen, dass durch die Streichung von §8 Absatz 3 auf der anderen Seite ein nach meiner Einschätzung deutlich größeres Potential neu

Als "normaler" Bürger ohne besonderen Bezug zu Vermessungswesen iritieren mich die Vielzahl an Kommentaren von ÖbVI, die sich über den drohenden Verlust von Aufträgen an langgestreckten Anlagen aufregen, ohne zu sehen, dass durch die Streichung von §8 Absatz 3 auf der anderen Seite ein nach meiner Einschätzung deutlich größeres Potential neu auftut. Verwunderlich, da doch staatliche Aufträge, die zudem gesetzlich vorgeschrieben sind, eine lukrative Basis für eine selbstständige Tätigkeit.
Liebe ÖbVI, Stellungnahmen von BDVI e. V oder VDV e. V wären m.E. ausreichend gewesen.
Mir als Bürger ist wichtig, dass die Leistungsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten bleibt. Eine übermäßige Privatisierung von staatlichen Aufgaben hat sich m.E. nicht bewährt . Die unteren Vermesssungsbehörden sollten DER Ansprechpartner für die Bürger bleiben und alles für "normale" Anliegen Wichtige aus einer Hand erledigen dürfen.

Besonders wichtig ist mir das eigentliche Anliegen, Open Data und Bereitstellung von Geobasisinformationen , wie im Entwurf dargelegt. Um dieses zu erreichen, müssen die Vermessungsbehörden gestärkt werden.

42. Kommentar von :Schwindt

Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Vermessungsgesetzes

Als freiberuflicher Vermessungsingenieur sehe ich die geplanten Gesetzesänderungen mit großer Sorge, insbesondere hinsichtlich der Nachwuchssituation in unserem Berufsfeld. Die aktuellen Rahmenbedingungen für junge Vermessungsingenieure sind bereits heute mehr als ernüchternd. Unsere Ausbildung und Studiengänge produzieren hochqualifizierte

Als freiberuflicher Vermessungsingenieur sehe ich die geplanten Gesetzesänderungen mit großer Sorge, insbesondere hinsichtlich der Nachwuchssituation in unserem Berufsfeld.

Die aktuellen Rahmenbedingungen für junge Vermessungsingenieure sind bereits heute mehr als ernüchternd. Unsere Ausbildung und Studiengänge produzieren hochqualifizierte Fachkräfte, die jedoch keine Perspektive in unserem Berufsfeld sehen. Die Ursachen sind vielfältig und werden durch die geplante Novelle nicht nur nicht gelöst, sondern verschärft.

Der Nachwuchs steht vor massiven Herausforderungen: Überbordende bürokratische Strukturen, unattraktive Gehaltsperspektiven und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten führen dazu, dass die besten Köpfe unserem Berufsfeld den Rücken kehren. Viele meiner Kollegen und ich beobachten mit Sorge, wie junge Talente lieber in die freie Wirtschaft oder komplett in andere Branchen wechseln, anstatt sich dem Vermessungswesen zu widmen.

Die Änderungen im § 11 erscheinen besonders problematisch. Die unklare Formulierung – insbesondere der Begriff "nicht erheblicher Umfang" – lässt einen zu großen Interpretationsspielraum und birgt das Risiko, qualifizierte Nachwuchskräfte zu demotivieren oder gar zur Abwanderung in andere (Bundes)Länder zu bewegen.

Die vorgesehene Änderung des § 8 ist aus meiner Sicht der Todesstoß für die freiberuflichen Vermessungsingenieure. Eine Ausweitung der Aufgaben der Vermessungsämter bedeutet nichts anderes als eine direkte Konkurrenzierung der freien Büros. Dies wird nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern auch die Qualität der Vermessungsleistungen massiv beeinträchtigen.

Die Nachwuchsproblematik lässt sich nicht durch Aufgabenerweiterung der Behörden lösen.

Konkret empfehle ich:
- Flexiblere und häufigere Einstellungsrhythmen
- Gezielte Fortbildungsprogramme
- Attraktivere Karrierepfade
- Stärkung der Kooperationen zwischen Behörden und freiberuflichen Vermessungsingenieuren

Junge Vermessungsingenieure suchen nicht nach mehr behördlichen Aufgaben, sondern nach Entfaltungsmöglichkeiten, innovativen Arbeitsumgebungen und der Chance, ihre Kreativität und ihr Fachwissen einzubringen.

Die geplante Änderung des § 8 lehne ich daher entschieden ab. Sie ist ein Rückschritt, der die Freiberuflichkeit systematisch aushöhlt und junge Talente weiter vergrämt. Wir brauchen keine Aufgabenerweiterung der Behörden, sondern eine Stärkung der freiberuflichen Strukturen.

Als konstruktive Alternative schlage ich eine grundlegende Neuausrichtung der Verwaltungsstruktur vor. Eine Fusion der Vermessungsverwaltungen nach dem Vorbild der Flurbereinigungsbehörden könnte Effizienzgewinne generieren und den Fachkräftemangel mildern. In einem radikalen Reformansatz wäre sogar eine Orientierung am Schweizer Modell denkbar, wo die Vermessung primär durch freiberufliche Geometer gewährleistet wird.

Mein Appell an die Gesetzgeber: Konzentrieren Sie sich auf die eigentlichen Probleme!
Schaffen Sie Rahmenbedingungen, die junge Menschen motivieren, in diesem faszinierenden Berufsfeld Fuß zu fassen. Eine Vermessung durch Behörden nach dem Gießkannenprinzip wird weder den fachlichen Anforderungen gerecht, noch wird sie die Nachwuchsprobleme lösen.

Die vorgesehene Änderung des § 8 ist nicht nur überflüssig – sie ist schädlich.

Die vorliegende Novelle bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.

Mit klarer fachlicher Expertise,
Valerij Schwindt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Mein Fazit ist unmissverständlich: NEIN zur Änderung des § 8!

19. Kommentar von :Daniela Kamm

Gesetzentwurf, Gesetzesbegründung und Kommentare zeigen Lobbyismus pur

Als Bürgerin, die sich aufgrund früherer Berufstätigkeit in dieser Branche mit der Vermessung auskennt und zahlreiche frühere Kolleg:innen persönlich gut kennt (sowohl verbeamtete als auch freiberufliche), kann ich über den kleingeistigen Entwurf des Vermessungsgesetzes nur den Kopf schütteln. Vor allem wenn ich mir die Begründung anschaue mit

Als Bürgerin, die sich aufgrund früherer Berufstätigkeit in dieser Branche mit der Vermessung auskennt und zahlreiche frühere Kolleg:innen persönlich gut kennt (sowohl verbeamtete als auch freiberufliche), kann ich über den kleingeistigen Entwurf des Vermessungsgesetzes nur den Kopf schütteln. Vor allem wenn ich mir die Begründung anschaue mit ihren statistischen Betrachtungen usw. (das soll Bürokratieabbau sein?). Noch schlimmer wird es, wenn ich die Kommentare in diesem Forum lese. Fazit: "Typisch Vermesser", es geht nur ums klein-klein.

Ein amtliches Vermessungswesen hat doch dem Wohl der Allgemeinheit, d.h. den Kunden (Bürger, Wirtschaft, Verwaltungen, Unternehmen usw. ) zu dienen und nicht einzelnen Berufssparten. Alle anderen Zwecke außer dem Allgemeinwohl sind nebensächlich. Stattdessen ringen Vermessungsämter und ÖbVI um jedes auch noch so kleine "Stück des (Gebühren-)Kuchens". Man sieht doch, dass es den ÖbVI hauptsächlich darum geht, Gewinne (= lukrative Vermessungen) zu privatisieren und Verluste (= aufwendige Vermessungen) zu verstaatlichen, und diese Haltung wird vom MLW gestützt.

Wenn wirklich Bürokratie abgebaut werden soll: Die von vielen Meinungen im Beteiligungsportal angegriffenen Zuständigkeitsregeln für Katastermessungen des § 8 sollten kompett abschaffen! ÖbVI sollten alle Katastermessungen machen dürfen, und Vermessungsbehörden auch (wie krank ist eigentlich die Regelung, Vermessungsämtern das Vermessen zu verbieten?). Wer sich mit seinen Leistungen besser durchsetzt, wird von Kundenkommunikation, Bearbeitungsdauer und Qualität geregelt, und letztlich muss "der Kunde König sein" und entscheiden dürfen, bei wem er Vermessungen beauftragt. Nicht der Gesetzgeber in seiner vermeintlichen Weisheit.

Wenn hier in diesem Sinne wirklich liberalisiert wird , fällt auch der ganze Statistik- und Controlling-Aufwand weg, und die Vermessung könnte einen wirklichen Beitrag zur Entlastungsallianz unserer Landesregierung bieten.

41. Kommentar von :Matthias Neureither

Keine Änderung des §8 VermG!!

Größter Kritikpunkt am Referentenentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes ist der Vorschlag zur Änderung des des bisherigen §8. Dieser Änderungsvorschlag ist ein "Schlag ins Gesicht" für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure! Mit der Öffnung des §8, dass die Vermessungsbehörden wieder Anträge von Gemeinden zur Zerlegung von

Größter Kritikpunkt am Referentenentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes ist der Vorschlag zur Änderung des des bisherigen §8. Dieser Änderungsvorschlag ist ein "Schlag ins Gesicht" für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure!
Mit der Öffnung des §8, dass die Vermessungsbehörden wieder Anträge von Gemeinden zur Zerlegung von Flurstücken und Flurstücksänderungen von langgestreckte Anlagen unter 100 m durchführen dürfen, wird die bisher bewährte Aufgabenzuweisung zwischen den Behörden und dem freien Beruf einseitig zu Lasten des freien Berufes aufgegeben. Das Ministerium hat sich mit diesem Entwurf eindeutig vor den "Karren der Landkreise" spannen lassen, die ihre Einnahmesituation verbessern wollen.
Die im Referentenentwurf angeführten Begründungen sind fadenscheinig und nicht richtig. Bereits jetzt sind Stellen für junge Assessoren, Inspektorenanwärter und Vermessungstechniker bei den Behörden wesentlich attraktiver als bei den Öffentl. bestellten Vermessungsingenieuren. Dies liegt nicht an den durchzuführenden Aufgaben, sondern schlichtweg daran, dass die Gehälter bei Behörden wesentlich höher als im freien Beruf sind. Schon jetzt hat der freie Beruf stark mit der Krise in der Bauwirtschaft und der beginnenden Rezession zu kämpfen. Dies wird durch die beabsichtigte Änderung des §8 noch verschlimmert. Wie bereits in den Jahren zwischen 2005 und 2010 geschehen, als Vertreter der Vermessungsämter und der Landkreise aktiv Akquise bei den Gemeinden betrieben haben mit dem Argument, jeder an den freien Beruf vergebene Auftrag erhöhe die Kreisumlage, wird dies auch mit der Öffnung des § 8 zugunsten der Ämter erneut geschehen. Gerade in den ländlichen Kreisen, in denen der ÖbVI-Anteil deutlich unter 80% liegt, ist zu erwarten, dass dieser Anteil weiter sinken wird und damit einige ÖbVI-Büros existentiell bedroht sind.
Der Referentenentwurf ist auch handwerklich schlecht gemacht, denn in den Einzelbegründungen zur Öffnung des § 8 ist zwar angegeben, dass es nur 10 Aufträge pro Landkreis, eine limitierte Einnahmehöhe und Vermessungen nur in nicht-einwandfreien Bereichen sein sollen, die die Ämter bearbeiten dürfen. Aber wer überwacht, ob diese Bedingungen eingehalten sind? Und außerdem stehen diese Bedingungen nicht im Gesetz; folglich müssen sie auch nicht beachtet werden. Offensichtlich hat sich das Ministerium hier ganz von den Interessen der Landkreise vereinnahmen lassen und zwar 100% zu Lasten der ÖbVI, die keine finanzielle Ausgleichszahlung bekommen und sehen müssen, wie sie mit den schwieriger werdenden Randbedingungen zurecht kommen.
In einer Zeit, in der mit stark nachlassenden Auftragseingängen umgegangen werden muss, wird hier das falsche Signal entgegen aller politischen Ziele der Landesregierung, wie Förderung des Mittelstandes und der Privatwirtschaft gesetzt. Die Staatsquote wird ohne Not erhöht. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, dass bereits bei einer geringfügigen Überschreitung des beabsichtigten 80%-Anteils der ÖbVI an der Aufgabenerledigung um aktuell gerade mal 1,1%, argumentiert wird, dass nun gegengesteuert werden muss. Hier darf die Frage erlaubt sein, ob bei Unterschreitung des durchschnittlichen ÖBVI-Anteils um die gleichen 1,1% dann auch wieder die Öffnungsklausel entfernt wird. Man wird den Eindruck nicht los, dass hier eine einseitige Parteinahme der Verfasser des Referentenentwurfs zugunsten der behördlichen Stellen Anlass für die Änderung des § 8 Pate gestanden hat.
Es bleibt zu hoffen, dass im Zuge der Diskussion des Gesetzesentwurfs im Landtag die Politiker die eigentlichen Ziele der im Jahre 2010 auf den Weg gebrachten Änderung des Vermessungsgesetzes nicht vergessen haben, nämlich die Reduktion des steuerfinanzierten Teils der Vermessungsverwaltung und die Förderung des freiberuflichen Teils zum Wohl der Bürgerschaft unseres Landes.

36. Kommentar von :Geometer aus Leidenschaft

Änderung Vermessungsgesetz §8 Aufgabenzuweisung

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erlauben Sie mir die bereits vielfach genannten Gründe die gegen eine Änderung von §8 Aufgabenzuweisung in den bisherigen Kommentaren aufgeführt wurden nochmals zu wiederholen. Es wurden alle relevanten Aspekte genannt, weitere, wesentliche kann ich auch nicht nennen. Bitte berücksichtigen Sie diese

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erlauben Sie mir die bereits vielfach genannten Gründe die gegen eine Änderung von §8 Aufgabenzuweisung in den bisherigen Kommentaren aufgeführt wurden nochmals zu wiederholen. Es wurden alle relevanten Aspekte genannt, weitere, wesentliche kann ich auch nicht nennen.
Bitte berücksichtigen Sie diese Argumente bei Ihrer Entscheidung objektiv und sachlich. Nach intensiver und gewissenhafter Abwägung kann dann eigentlich nur der Schluss folgen, dass eine Änderung von §8 Aufgabenzuweisung wie im Entwurf angedacht nicht erfolgen sollte. Belassen Sie hier alles wie es ist. Dies hat sich sowohl für die uVBs als auch für die ÖbVIs in den letzten zehn Jahren im Großen und Ganzen bewährt. In der IT heißt es „Never change a running system“, bitte übertragen Sie dies sinngemäß auf §8.

37. Kommentar von :Hans-Peter Weiß

Vermessungsgesetz

Als ÖbVI a.D. habe ich den gesamten Kampf um jeden Prozentpunkt auf dem Weg zu 80% ÖbVI-Anteil mitgemacht. Anfang der 90-er Jahre Kienbaum-Gutachten mit der Aussicht den ÖbVI-Anteil wird erhöht, haben sich Kollegen, darunter auch ich, sich selbständig gemacht. Der Konkurrenzkampf mit der Verwaltung begann extrem mit der Kommunalisierung es

Als ÖbVI a.D. habe ich den gesamten Kampf um jeden Prozentpunkt auf dem Weg zu 80% ÖbVI-Anteil mitgemacht. Anfang der 90-er Jahre Kienbaum-Gutachten mit der Aussicht den ÖbVI-Anteil wird erhöht, haben sich Kollegen, darunter auch ich, sich selbständig gemacht. Der Konkurrenzkampf mit der Verwaltung begann extrem mit der Kommunalisierung es Vermessungsamtes 2005. Die Landräte bei den Bürgermeistern. Mit der Änderung des VermG 2010 wurde die Konkurrenzsituation entschärft. Nach 15 Jahren ware die Aufgabenzuweisung geregelt und der Weg zu den angepeilten 80% eingeleitet und zwischenzeitlich auch erreicht.
Warum diese Regelung nun wieder aufgweicht wird ist für mich unverständlich. Entbürokratisierung sind die Schlagworte. Hier geschiet genau das Gegenteil. Das Problem der nicht einwandfreien Koordinaten wurde schon mehrfach angesprochen. In diesem Bereich könnte der Nachwuchs der uVB eingesetzt werden. vor allem in einem HiTech-Land Baden-Württemberg. Auch bei der Digitalisierung der alten Akten ist noch viel zu tun. Auch hier könnte der Nachwuchs noch viel lernen. Ich hoffe, dass es noch möglich ist, diese Rolle rückwärts zu stoppen.