Die Landesregierung beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informiert die Landesregierung die Öffentlichkeit darüber, zum Thema Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums („Bürgerforum G8/G9“) ein Bürgerforum durchzuführen. Dabei werden voraussichtlich rund zwischen 40 und 60 Teilnehmende durch das Los bestimmt. Die genaue Anzahl wird noch festgelegt. Für den Zweck wird das Melderegister herangezogen.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung vom 13. Juni 2023: Beteiligungsprozess mit Bürgerforum zur Dauer des Gymnasiums
Die Einladungen an die so ausgelosten Teilnehmenden werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Voraussichtlich Anfang/Mitte September. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.
Hintergrund und Ablauf: Erfahren Sie mehr zum geplanten Bürgerforum
Nähere Informationen zum Losverfahren und der darauf folgenden Auswahl der Teilnehmenden:
Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl
Fragen zum Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung kann die Servicestelle Bürgerbeteiligung beantworten. Die Servicestelle konzipiert das Verfahren und führt es durch.