Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer
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JA zu einer echten Pflegekammer - nein zum Quorum von60%
Der vorliegende Gesetzesentwurf läßt wirklichen politischen Mut zur nachhaltigen Aufwertung des Pflegeberufes vermissen und wird die desolate Situation im Pflegebereich nicht verändern. Hier wird ein pseudodemokratisches Quorum von 60% aus dem Hut gezaubert, da die politisch Verantwortlichen nicht den Mut haben eine wirkliche Veränderung
Der vorliegende Gesetzesentwurf läßt wirklichen politischen Mut zur nachhaltigen Aufwertung des Pflegeberufes vermissen und wird die desolate Situation im Pflegebereich nicht verändern. Hier wird ein pseudodemokratisches Quorum von 60% aus dem Hut gezaubert, da die politisch Verantwortlichen nicht den Mut haben eine wirkliche Veränderung herbeizuführen. Es sieht so aus als kalkuliert man ein Scheitern des Prozesses bewußt mit ein, um die Pflege auch weiterhin in der gewohnten Abhängigkeit zu halten.
Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus!
Quorum und Heilberufegesetz
Wir brauchen kein Quorum. Es wird wieder die Energie von engagierte. Pflegekräften verbrannt. Die Landespflegekammer ist elementare Vorraussetzung zur Teilhabe und Selbstbestimmung unserer Berufsgruppe. Da braucht es keine weitere Abstimmung bis dem Sozialministerium das Ergebnis passt. . Das ist eine politische Entscheidung für die auch Manne
Wir brauchen kein Quorum. Es wird wieder die Energie von engagierte. Pflegekräften verbrannt. Die Landespflegekammer ist elementare Vorraussetzung zur Teilhabe und Selbstbestimmung unserer Berufsgruppe. Da braucht es keine weitere Abstimmung bis dem Sozialministerium das Ergebnis passt. . Das ist eine politische Entscheidung für die auch Manne Lucha Verantwortung übernehmen sollte. Solange das Quorum besteht und keine Aufnahme ins Heilberufegesetz stattfindet ist diese Pseudokammer und das Verfahren dazu abzulehnen.
Verdruckstes Jein der Landesregierung - Quorum muss weg
Endlich soll die Pflegekammer kommen. Aber mit dem Quorum von 60% registrierten Mitglieder*innen in der Gründungsphase ist eine Sollbruchstelle gleich mit eingebaut. Wenn das Quorum dann nicht erreicht wird, ist das Thema "Pflegekammer" für viele Jahre abgeräumt. Zurück bleiben dann gerade engagierte Pflegefachkräfte und aus dem Push für die
Endlich soll die Pflegekammer kommen. Aber mit dem Quorum von 60% registrierten Mitglieder*innen in der Gründungsphase ist eine Sollbruchstelle gleich mit eingebaut. Wenn das Quorum dann nicht erreicht wird, ist das Thema "Pflegekammer" für viele Jahre abgeräumt. Zurück bleiben dann gerade engagierte Pflegefachkräfte und aus dem Push für die professionelle Pflege wird dann ein weiterer Rückschlag. DAS QUORUM MUSS AUS DEM GESETZ GESTRICHEN WERDEN.
Pflegekammer + konstruktive Aufklärung!
Welche Aufgaben haben ein Berufsverband? Welche Aufgaben verfolgen Gewerkschaften? Welche Aufgaben können Pflegekammern erfüllen? Was mir in der Diskussion bei der Selbstverwaltung unseres Berufsstandes fehlt, ist das viele Kolleg:innen nicht über die Aufgaben der drei Institutionen aufgeklärt sind, sich unter Umständen ausgegrenzt fühlen oder
Welche Aufgaben haben ein Berufsverband?
Welche Aufgaben verfolgen Gewerkschaften?
Welche Aufgaben können Pflegekammern erfüllen?
Was mir in der Diskussion bei der Selbstverwaltung unseres Berufsstandes fehlt, ist das viele Kolleg:innen nicht über die Aufgaben der drei Institutionen aufgeklärt sind, sich unter Umständen ausgegrenzt fühlen oder über Erfolge/ Misserfolge von Verhandlungen und Beschlüssen nicht informiert sind.
Besonders die objektive Diskussionen fehlen - und die Zeit über die Aufklärung eines 3. Gremiums, um den DREIKLANG von Berufsverband + Gewerkschaft und Kammer KLAR und DIFFERENZIERT darzustellen.
DEN WIR BRAUCHEN SIE ALLE !
Eine Pflegekammer wird durch Verterer:innen der Pflegefachberufe gewählt und regelt u.a. UNSERE Berufsordnung, strukturiert (ENDLICH) den Fort- und Weiterbildungssektor und vertritt UNS VERMEHRT in politischen Gremien, die über UNSERE ARBEIT entscheiden!
SCHLUSS MIT FREMDBESTIMMUNG ÜBER UNSEREN BERUFSSTAND DRUCH BERUFSFREMDE!
Ich bitte die Entscheidungsträger, dass Sie die Sorgen und Unwissenheit über die Kammerentwicklung ernst nehmen und auch Lösungen hierzu anbieten, vor allem ZEIT für die Aufklärung was eine Pflegekammer bewirkt! Auch über Anschubfinanzierungen und einen ANGEMESSENEN Zeitraum für den Kammeraufbau (mind. 10 Jahre!) --> als guten Beispiel möchte ich die Kammerentwicklung in NRW nennen.
SCHLUSS MIT FREMDBESTIMMUNG!
PFLEGEKAMMER JETZT!
Landespflegekammer
Ich lehne die Einrichtung einer LPK mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeitrag vehement ab. Als i.d.R. abhängig Beschäftigte gibt es weniger Einfluß auf Rahmenbedingungen und Regelungen, als z.B. im Handwerk. Dafür entsteht ein Verwaltungsapparat, der ständig seine eigene Existenz wird rechtfertigen müssen, was zu immer neuen Auflagen und
Ich lehne die Einrichtung einer LPK mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeitrag vehement ab.
Als i.d.R. abhängig Beschäftigte gibt es weniger Einfluß auf Rahmenbedingungen und Regelungen, als z.B. im Handwerk.
Dafür entsteht ein Verwaltungsapparat, der ständig seine eigene Existenz wird rechtfertigen müssen, was zu immer neuen Auflagen und Verornungen führen wird, u.U. mit entsprechenden Sanktionen für die einzelne Pflegekraft. Wir brauchen nicht noch mehr Fesseln. Einfluß auf die Politik in einer Kammer wird eine Illusion bleiben. Da ist eine starke gewerkschaftliche Organisation sicher zielführender.
Eine Zwangskammer wäre für mich persönlich sicher ein guter Grund, die Pflege entgültig zu verlassen !
Errichtung einer Landespflegekammer
Nur gemeinsam sind wir LAUT!
Lasst uns endlich Verantwortung für uns selbst übernehmen und endlich Care-Arbeit für unsere Berufsgruppe leisten! HOP!
Pflegekammer
Nur gemeinsam können wir was ändern
Weg mit dem 60% Quorum!!
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich 60% der 110.000 Pflegenden des Bundeslandes freiwillig innerhalb von 18 Monaten registrieren müssen. Gelingt das nicht, wird der Errichtungsausschuss der Kammer wieder aufgelöst und die Kammer kann nicht gegründet werden. Und als wäre dieses Quorum nicht an sich schon absurd genug, sollen auch
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich 60% der 110.000 Pflegenden des Bundeslandes freiwillig innerhalb von 18 Monaten registrieren müssen. Gelingt das nicht, wird der Errichtungsausschuss der Kammer wieder aufgelöst und die Kammer kann nicht gegründet werden.
Und als wäre dieses Quorum nicht an sich schon absurd genug, sollen auch noch ehrenamtliche Kammerbotschafter*innen diejenigen sein, die für diese Registrierungsquote sorgen.
Wir fragen uns: Ist die Kammer politisch überhaupt wirklich gewünscht? Das 60%-Quorum ist eine Hürde, die unnötig ist, denn die Pflegekammer in Baden-Württemberg wurde 2016 bereits durch 68% der Pflegenden dort demokratisch, im Rahmen einer repräsentativen Umfrage, legitimiert.
Man erbittet nun also doppelte Legitimation, um viel zu viele verstreut lebende Pflegende in einem viel zu kurzen Zeitraum zu erreichen.
Zum Vergleich: In NRW haben sich in 27 Monaten gerade einmal 50% aller Pflegenden registrieren lassen, darunter selbstredend auch Kammergegner*innen, um ihre Stimme gegen die Kammer zu nutzen.
In Bayern gibt es einen Pflegering, der ein Ersatzinstrument für eine Pflegekammer sein soll und für Pflegende kostenlos ist und dort haben sich nach über einem halben Jahrzehnt gerade einmal 1,5% der Pflegenden registrieren lassen.
Pflege organisiert sich auf freiwilliger Basis nunmal nur zu ungefähr 10% und das ist VIEL zu wenig für flächendeckende Veränderungen, durch die Pflegende selbst Pflege bestimmten und sinnvoll gestalten, weil nur wir die Expertise haben.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Politik in BaWü ihre Pflegenden lieber klein und fremdbestimmt halten will. Denn anders erklärt sich diese absurde Gründungsquote nicht. Der pflegerischen Selbstverwaltung durch eine Pflegekammern werden Steine in den Weg gelegt und die Pflege damit in ihrer Professionalisierung gehindert!
Das 60% Quorum muss raus aus dem Gesetzentwurf!
Finanzierung durch Umlage
Abgesehen davon, dass die Pflegekammer als berufsständische Einrichtung für Berufe, die nahezu ausschließlich im Angestelltenverhältnis erbracht werden, ein bürokratisches Monstrum ist, das insbesondere die Arbeitgeber/Pflegeeinrichtungen von der Verantwortung für die Pflegeleistungen entbindet und diese einseitig den Beschäftigten zuweist - ist
Abgesehen davon, dass die Pflegekammer als berufsständische Einrichtung für Berufe, die nahezu ausschließlich im Angestelltenverhältnis erbracht werden, ein bürokratisches Monstrum ist, das insbesondere die Arbeitgeber/Pflegeeinrichtungen von der Verantwortung für die Pflegeleistungen entbindet und diese einseitig den Beschäftigten zuweist - ist die Pflegekammer ein Instrument, um die gewerkschaftliche Interessenvertretung der Beschäftigten in diesem Bereich zu schwächen.
Da nämlich die Löhne in der Pflege noch sehr niedrig sind, sind Zwangsbeiträge zur Pflegekammer für die Beschäftigten eine schwer zu stemmende zusätzliche Ausgabe - auch wenn es, wie angekündigt "nur" 4 bis 7 Euro monatlich sein sollen. Werden diese Zwangsbeiträge erhoben, besteht die Gefahr, dass Pflegekräfte nicht mehr Mitglied einer Gewerkschaft werden - und damit die nach Art. 9 Grundgesetz besonders geschützte gewerkschaftliche Interessenvertretung geschwächt wird (mit der Folge, dass Arbeitsbedingungen in der Pflege schlecht und Löhne niedrig bleiben.
Deswegen sollte mindestens ins Gesetz aufgenommen werden, dass die Zwangsbeiträge zur Pflegekammer von den Arbeitgebern zu übernehmen sind bzw. die Zwangsbeiträge erlassen werden, wenn eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nachgewiesen wird.
Errichtung einer Landespflegekammer
Ein klares Ja zur Landespflegekammer, um die Interessen der Pflegenden zu bündeln und damit der Profession Pflege eine Stimme in der Gesellschaft und der Politik zu geben.