Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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78. Kommentar von :ohne Name 46849

Ein klares JA für die Pflegekammer, wir brauchen sie dringend!

Wir brauchen endlich eine Kammer Kammer die uns als professionelle Pflegefachkräfte vertritt - in allen Feldern in den wir tätig sind, ohne Einrichtungsspezifische Interessensvertretungen. Wir brauchen eine unabhängige Vertretung die sich klar und neutral um Aufgaben, Kompetenzen, Rechte & Pflichten, Qualifikationen und die rechtmäßige Ausübung

Wir brauchen endlich eine Kammer Kammer die uns als professionelle Pflegefachkräfte vertritt - in allen Feldern in den wir tätig sind, ohne Einrichtungsspezifische Interessensvertretungen. Wir brauchen eine unabhängige Vertretung die sich klar und neutral um Aufgaben, Kompetenzen, Rechte & Pflichten, Qualifikationen und die rechtmäßige Ausübung unseres Berufsstandes in all den vielen Facetten kümmert!

77. Kommentar von :ohne Name 46810

NEIN zur Kammer

ein ganz klares NEIN zur Kammer!! bin seit 1998 Verdi (damals noch ÖTV) Mitglied und fühle mich sehr gut vertreten. Es gibt an der Uniklinik auch noch den Personalrat. Eine Zwangsmitgliedschaft, die auch noch Geld kostet, lehne ich strikt ab. Oder ist die Kammer ein Sammelbecken für Studierte der Pflege, die sonst keinen anderen Job

ein ganz klares NEIN zur Kammer!!

bin seit 1998 Verdi (damals noch ÖTV) Mitglied und fühle mich sehr gut vertreten. Es gibt an der Uniklinik auch noch den Personalrat.

Eine Zwangsmitgliedschaft, die auch noch Geld kostet, lehne ich strikt ab.

Oder ist die Kammer ein Sammelbecken für Studierte der Pflege, die sonst keinen anderen Job bekommen?? weil für die Arbeit an der Basis "überqualifiziert" ?!? ;)

was will B-W mit einer Kammer, wenn die anderen Länder sie schon als überflüssig ablehnen?

Die Kammer vertritt uns nicht, sie "kontrolliert" ob wir die stupiden Formalien mit Weiterbildungen alle erfüllen..
Oft ist das Arbeiten auf Station einfach die beste Weiterbildung.





76. Kommentar von :ohne Name 46804

Gewerkschaft für die Pflege oder doch lieber eine Pflegekammer

In den letzten Jahrzehnten konnte man die zunehmende Belastung des Pflegeberufes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aus allen Ecken hören. Die Menschen im Beruf haben es selbst erlebt und spüren es täglich. Die Gewerkschaften vertreten die Pflege in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern und sind in den letzten 5 Jahren auch über

In den letzten Jahrzehnten konnte man die zunehmende Belastung des Pflegeberufes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aus allen Ecken hören. Die Menschen im Beruf haben es selbst erlebt und spüren es täglich. Die Gewerkschaften vertreten die Pflege in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern und sind in den letzten 5 Jahren auch über reine Lohnerhöhungen hinaus in Verhandlungen zur Entlastung aktiv geworden.
Sie leisten aber keinen Beitrag zur Weiterentwicklung des Pflegeberufes. Weder im Bereich der Aus- und Weiterbildung noch schaffen sie es Pflege auf der politischen Ebene zu vertreten. Wir benötigen eine Pflegekammer die genau diese Funktion wahrnimmt und auch gegenüber den anderen Berufen zu einer starken Stimme wird.

75. Kommentar von :Prof. Dr. Monika Roth

Einrichtung einer Pflegekammer dringlich geboten

Wir brauchen unbedingt eine Pflegekammer in Baden-Württemberg. Die Pflege muss dringend eine Vertretung in allen Gremien haben, die für (über) sie entscheiden möchten. Allen Gegner aus den eigenen Reihen, die sich gegen eine sogenannte Zwangsmitgliedschaft oder -gebühr als Grund für eine Nichtteilnahme entscheiden, sei gesagt "dann wird sich nie

Wir brauchen unbedingt eine Pflegekammer in Baden-Württemberg. Die Pflege muss dringend eine Vertretung in allen Gremien haben, die für (über) sie entscheiden möchten.
Allen Gegner aus den eigenen Reihen, die sich gegen eine sogenannte Zwangsmitgliedschaft oder -gebühr als Grund für eine Nichtteilnahme entscheiden, sei gesagt "dann wird sich nie etwas verändern"! Veränderung setzt Teilnahme und Akzeptanz voraus!

74. Kommentar von :ohne Name 46801

Landespflegekammer - nein!

Ich bin dagegen.
Wir brauchen keine Organisation von Funktionären.
Es gibt schon bessere Interessenvertretungen für die Pflege.
Eine kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft lehne ich erst recht ab.

73. Kommentar von :ohne Name 46802

ein klares JA zur Pflegekammer in BaWü

jetzt gibt es keine Ausreden mehr, die "Pflege" braucht eine starke Stimme

72. Kommentar von :ohne Name 46792

Pflegekammer - Reif für Selbstverwaltung statt Fremdbestimmung?

Aus meiner Sicht befinden sich die Pflegeberufe in Deutschland wegen drei wesentlicher Ursachen aktuell in einer besonderen Struktur - und Inhaltskrise: 1. im Zuge eines primär utiltaristischen Menschenbildes mit dem Vorrang von jährlichen Personalkosteneinsparungen um 20-30% im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte, wurde eine Fluktuationswelle

Aus meiner Sicht befinden sich die Pflegeberufe in Deutschland wegen drei wesentlicher Ursachen aktuell in einer besonderen Struktur - und Inhaltskrise:
1. im Zuge eines primär utiltaristischen Menschenbildes mit dem Vorrang von jährlichen Personalkosteneinsparungen um 20-30% im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte, wurde eine Fluktuationswelle losgetreten, die bis heute wirkt und nicht gestoppt ist. Die Verweildauer im Beruf kann optimistisch auf sieben Jahre festgestellt werden. Das bedeutet, dass jede Pflegestelle auf ein Arbeitsleben von 40 Jahre gerechnet, ca. 5 bis 6 Mal neu besetzt und neu ausgebildet werden müsste! Die allgemeine demographische Entwicklung wirkt zusätzlich erschwerend.
2. weitere Auswirkung der marktwirtschaftlich übernommenen negativen Ökonomisierung des Pflegesektors, ist die reale (nicht die individuell ideelle) Stellung und Wirksamkeit einer beruflichen Qualitätsentwicklung im realen Pflegeprozess. Hier herrschen real Beliebigkeit, Grauzonen und Ohnmacht, die allerhöchstens durch eine Scheinbürokratie überspielt wird.
3. im Prozess des jüngsten berufsinternen Reformierungsprozesses, mit dem Titel „Generalistische Pflege“ konnte man über Jahre die innere Selbstverwaltungsfähigkeit der pluralistisch organisierten Pflegeverbände in einer föderalen politischen Demokratie Struktur beobachten. Im Ergebnis schmolz die jetzt wirkende Reform der Berufsausbildung der Pflegeberufe die ursprüngliche Idee einer qualitativen Niveausteigerung der betreffenden Berufe, in eine veraltete und erkennbar destruktive Strukturform. Die Auswirkungen werden v.a. für die Langzeitpflege und die Kinderpflege vermutlich kontraproduktiv sein und schlimmstenfalls die notwendigen Grundlagen für eine selbstwirksame berufspolitische Beteiligung unter den Berufsangehörigen schwächen.

Für mich haben sich aus diesen Gründen die realen Grundlagen für eine wirksame Selbstverwaltung der Pflegeberufe in den letzten drei Jahren so gravierend geschwächt, dass ich aktuell die Gründung von Landespflegekammern als zweiten Schritt vorm ersten zum Scheitern verurteilt sehe. Die gesundheitspolitischen Fehlentscheidungen der letzten drei bis fünf Landes -und Bundesregierungen müssen im ersten Reformierungsschritt von den verantwortlichen Entscheidern der letzten fünf Jahre und den beteiligten Verwaltungsbehörden bearbeitet werden. Hier könnte die Politik vor Delegation von Verantwortung an Kammern, als ersten Mitentscheidungsrahmen, stimmberechtigte und qualifizierte Pflegeexperten aus der Praxis (keine Verbands -oder Leitungsfunktionäre!) in die gesundheitlichen Entscheidungsgremien einsetzen, durch deren Mitgestaltung ein Übergabe Rahmen für Selbstverwaltung vorbereitet würde.

Ich würde derzeit der Gründung einer Pflegekammer ausschließlich auf Bundesebene zustimmen. Auf Landesebene bin ich gegen Pflegekammern.

71. Kommentar von :ohne Name 46784

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Ich bin für die Errichtung einer Pflegekammer. Pflegende gehören zu einer der größten Berufsgruppen in Deutschland. Damit wir nicht mehr von anderen Berufsgruppen und der Politik fremdbestimmt werden, müssen wir unser Schicksal selber gestalten. Dazu brauchen wir eine Einrichtung, die unsere Angelegenheiten vertritt. Damit dies vernünftig

Ich bin für die Errichtung einer Pflegekammer.
Pflegende gehören zu einer der größten Berufsgruppen in Deutschland. Damit wir nicht mehr von anderen Berufsgruppen und der Politik fremdbestimmt werden, müssen wir unser Schicksal selber gestalten. Dazu brauchen wir eine Einrichtung, die unsere Angelegenheiten vertritt. Damit dies vernünftig geschieht, kostet das natürlich Geld, das ist es mir aber wert.

70. Kommentar von :ohne Name 46781

Errichtung einer Landespflegekammer

Hiermit lehne ich es ausdrücklich ab, in eine Pflegekammer gezwungen zu werden.!!!!!!! Die Teilnahme sollte doch bitte auf Freiwilligkeit beruhen.

69. Kommentar von :ohne Name 46753

Landespflegekammer

Ich bin dagegen
Die Politische Einflussnahme ist begrenzt im Gegenteil es werden mehr Arbeitgeberinteressen unterstützt. Die Pflege braucht keine Zwangsmitgliedschaften sondern ehrlichen Arbeitskampf für bessere Arbeitsbedingungen.