Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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38. Kommentar von :M. Hoffmann

Ein Ja zur Pflegekammer

Der Pflegeberuf steckt in einer Kriese, nicht zuletzt wegen der Bedeutungslosigkeit aktiv an gesundheitspolitischen Entscheidungen mitwirken zu können. Dies gelingt nur mit einem demokratisch gewählten Gremium wie die der Pflegekammer. Durch dieses Gremium kann die politische Mitsprache gelingen, wenn es die Pflegenden wollen. In der Pandemie

Der Pflegeberuf steckt in einer Kriese, nicht zuletzt wegen der Bedeutungslosigkeit aktiv an gesundheitspolitischen Entscheidungen mitwirken zu können. Dies gelingt nur mit einem demokratisch gewählten Gremium wie die der Pflegekammer. Durch dieses Gremium kann die politische Mitsprache gelingen, wenn es die Pflegenden wollen. In der Pandemie galten die Pflegenden als "Systemrelevant". Bis zum heutigen Tag gibt es lediglich Schätzungen wie viele Pflegefachpersonen in Baden- Württemberg überhaupt tätig sind. Dies ist ein weiteres Argument für eine Pflegekammer, das eine berufliche Registrierung gesellschaftspolitisch unabdingbar ist um die gesellschaftlichen Herausforderungen, Stichwort demographischer Wandel, mit validen Zahlen planen zu können.

37. Kommentar von :Alexander Bluhm

Desinformation, Falschmeldungen, gefühlte Wahrheiten

Mit Bedauern darf man auch hier wieder feststellen, wie Desinformation, Falschmeldungen und gefühlte Wahrheiten das Meinungsbild einiger Personen prägen oder beeinflussen sollen. Leider sind diese in der Masse so viele, dass es schlicht ermüdend ist. Dennoch sollte ganz klar benannt werden, dass die Errichtung einer Pflegekammer ein

Mit Bedauern darf man auch hier wieder feststellen, wie Desinformation, Falschmeldungen und gefühlte Wahrheiten das Meinungsbild einiger Personen prägen oder beeinflussen sollen.

Leider sind diese in der Masse so viele, dass es schlicht ermüdend ist. Dennoch sollte ganz klar benannt werden, dass die Errichtung einer Pflegekammer ein parlamentarischer Prozess ist und dementsprechend eine Legitimation schon längst vorliegt. Hier wird eine Möglichkeit zur Partizipation eröffnet, die zur Spaltung und Schwächung der Berufsgruppe beiträgt. Die Pflege ist der größte Akteur im Gesundheitswesen, ist aber gleichzeitig der einzige ohne Selbstverwaltung.

Stellt sich doch die Frage, warum wir bei der Errichtung von Selbstverwaltungen gefragt werden, aber bei der Verteilung von Boni nicht. Bei der Frage um die Verteilung von Boni kann ich nämlich im Gesetzgebungsverfahren durch Lobbying Einfluss nehmen. Übrigens sehr leicht, da es keine organisierte Lobby der gesamten Pflege gibt.
Anders verhält es sich mit der Errichtung von Selbstverwaltungen. Einige Stakeholder des Systems haben überhaupt kein Interesse an einer starken Lobby der Pflege und so streuen sie Falschmeldungen. Sie informieren falsch, tendenziös oder gar nicht. Durch die enorme Arbeitsbelastung der Kolleg:innen schwindet die Bereitschaft, sich in Erholungsphasen noch über berufspolitische Themen zu informieren. Dementsprechend scheint es so, dass eine laute Minderheit von Gegnern das Bild einer ganzen Gruppe repräsentiert.

Wer allen Ernstes glaubt, durch eine Pflegekammer fremdbestimmt oder kontrolliert zu werden, der sollte sich das aktuelle System genauer anschauen. Wer an repräsentativen Umfragen zweifelt, sollte sich noch einmal mit dem Wort repräsentativ beschäftigen. Und wer glaubt, dass freiwillige Organisationsformen die Alternative sind, darf gerne Mal fragen, wie zufrieden die Bayern mit ihrem Modell sind. Wer glaubt, dass es ohne Pflegekammer besser ist der kann gerne Mal fragen, wie sich die Kammergegner in NDS und S-H nach der dortigen Abwicklung in die Berufspolitik eingebracht haben. Und wer glaubt, dass man sich doch nur in einer Gewerkschaft organisieren müsse, um etwas für die Pflege zu erreichen, der möge sich doch einmal die Ergebnisse der Verhandlungen an den Universitätskliniken anschauen, dort sind insbesondere die Kollegen der Pflege die Gekniffenen.

Die Pflege braucht alles, sie braucht eine Selbstverwaltung, sie braucht eine eigene Gewerkschaft und sie braucht Berufsverbände.

36. Kommentar von :ohne Name 46249

Unbedingtes JA zur Pflegekammer!

Wir als Pflegende benötigen DRINGEND unsere Pflegekammer. Nur diese kann die Pflegequalität sichern! Wir brauchen den Dreiklang aus Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft - weil es einfach nicht anders geht, dass die Pflege umfassend gesichert und professionalisiert wird. In so vielen anderen Ländern gibt es Pflegekammern! Und dort

Wir als Pflegende benötigen DRINGEND unsere Pflegekammer. Nur diese kann die Pflegequalität sichern!
Wir brauchen den Dreiklang aus Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft - weil es einfach nicht anders geht, dass die Pflege umfassend gesichert und professionalisiert wird.
In so vielen anderen Ländern gibt es Pflegekammern! Und dort funktioniert es ebenfalls!
Einen Kammerbeitrag müssen auch ÄrztInnen und JuristInnen leisten - dies ist völlig normal!
Das Problem ist nicht der Kammerbeitrag, sondern die generelle zu geringe Bezahlung in der Pflege - dies sollte verändert werden und nicht gegen die Pflegekammer gehetzt werden.
Wir benötigen die Pflegekammer: Sie kann unsere EINE Stimme werden, sie macht transparent wieviel Pflegende wirklich in BaWü tätig sind, sie kann nachhaltig und langfristig die Pflegequalität verbessern.
Bitte gebt ihr eine Chance! Andere gute Dinge sind auch nicht von heute auf morgen entstanden - gebt der Pflegekammer eine Chance, wir brauchen sie dringend!
JW

35. Kommentar von :ohne Name 9425

Ohne Worte und hoffentlich mit positivem Ausgang

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn man die Befragung von 2018 ernst genommen hätte, und den Weg zu einer Pflegeberufekammer in BW direkt gegangen wäre, so wie Herr Minister Lucha es angekündigt hatte. Gerade parteipolitische Entscheidungsträger haben hier andere Prioritäten gesetzt und die Pandemie war ein willkommener Vorwand, um die geplante

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn man die Befragung von 2018 ernst genommen hätte, und den Weg zu einer Pflegeberufekammer in BW direkt gegangen wäre, so wie Herr Minister Lucha es angekündigt hatte. Gerade parteipolitische Entscheidungsträger haben hier andere Prioritäten gesetzt und die Pandemie war ein willkommener Vorwand, um die geplante Gründung erneut zu verschieben.
Nun geht man einen neuen Weg und hofft, dass sich Pflegefachpersonen freiwillig registrieren. Hier kann ich nur den Kopf schütteln. Betracht man die aktuelle Stimmungslage der Pflege, müsste die Registrierbeteiligung bei 100% liegen. Ich befürchte aber, dass die Beteiligung unter dem Ergebnis von 2018 liegt. Und was dann? Die Pflege benötigt dringend eine Pflegeberufekammer, damit die Berufsgruppe -analog zur Ärztekammer u.a.- in Entscheidungsgremien hinzugezogen wird.
(André Hieke; Gesundheits- und Krankenpfleger)

34. Kommentar von :ohne Name 46187

Demokratische Legitimation

Zur demokratischen Legitimation und die unten behauptete gute Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen in Nordrhein-Westfalen folgende Fakten. Man geht in NRW von ca. 230.000 mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden aus. Wahlberechtigt bei der Wahl im November 2022, weil registriert, waren 98.534. Gültige Stimmen gab es bei der Wahl 21.512 So

Zur demokratischen Legitimation und die unten behauptete gute Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen in Nordrhein-Westfalen folgende Fakten.
Man geht in NRW von ca. 230.000 mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden aus.
Wahlberechtigt bei der Wahl im November 2022, weil registriert, waren 98.534.
Gültige Stimmen gab es bei der Wahl 21.512
So konnten 11.000 Wähler über die Mehrheit in der Kammer entscheiden.
Das sind 4,8 % der mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden in NRW.

33. Kommentar von :ohne Name 46187

Pflichtmitgliedschaft

Lieber freiwillig in der Gewerkschaft als Pflichtmitglied in einer Pflegekammer. Wenn sich meine Gewerkschaft nicht mehr nach den Interessen ihrer Mitglieder orientiert, kann ich austreten. Missachtet die Pflegekammer die Interessen ihrer Mitglieder, muss sie keine Angst vor Austritten haben. Das Mitglied kann sich der Mitgliedschaft nur dadurch

Lieber freiwillig in der Gewerkschaft als Pflichtmitglied in einer Pflegekammer.

Wenn sich meine Gewerkschaft nicht mehr nach den Interessen ihrer Mitglieder orientiert, kann ich austreten. Missachtet die Pflegekammer die Interessen ihrer Mitglieder, muss sie keine Angst vor Austritten haben. Das Mitglied kann sich der Mitgliedschaft nur dadurch entziehen, dass sie ihre Berufsausübung in ein pflegekammerfreies Bundesland verlagert. Entsprechend selbstherrlich werden bekanntermaßen Berufskammern.

32. Kommentar von :ohne Name 46291

für eine Pflegekammer

ich persönlich bin für eine Pflegekammer, ebenso die meisten Menschen in meinem Umfeld

31. Kommentar von :ohne Name 46296

Pflegekammer - unbedingt

Pflegekräfte die nicht verstehen warum es eine Pflegekammer brauch, arbeiten noch nicht an der Belastungsgrenze und sehen ihren Beruf nicht als wertschöpfende Tätigkeit, die weiterentwickelt werden muss.

30. Kommentar von :J. Hoch

"Der zahnlose Tiger" Runde 2

Bereits in der ersten Online-Kommentierung, habe ich meine Meinung dazu geäußert und bin weiterhin fest davon überzeugt: dies ist die einzig sinnvolle Alternative.

Die Frage ist: Wenn wir eine Kammer ablehnen, was ist unser Plan B? Wie wollen wir uns stark machen für eine Aufwertung des Pflegeberufs? Wer sorgt für bessere Bedingungen, wenn diese

Bereits in der ersten Online-Kommentierung, habe ich meine Meinung dazu geäußert und bin weiterhin fest davon überzeugt: dies ist die einzig sinnvolle Alternative.

Die Frage ist: Wenn wir eine Kammer ablehnen, was ist unser Plan B? Wie wollen wir uns stark machen für eine Aufwertung des Pflegeberufs? Wer sorgt für bessere Bedingungen, wenn diese von niemandem in die Politik eingebracht und dort argumentativ vertretenen werden? Möchte der Pflegeberuf seine Zukunft selbst gestalten oder nicht?

Eine Organisation mit über 100.000 Mitgliedern kann auch mit „nur“ einem Beteiligungsrecht einiges erreichen und ist definitiv nicht zahnlos. Im Vergleich zur aktuellen Situation: Hier geschieht seit Jahren positiv formuliert wenig, die Pflege stagniert und das – WEIL wir keine politische Vertretung haben.

Pflegekammer und Gewerkschaft haben in meinen Augen beide ihre Berechtigung und konkurrieren NICHT. Und warum die Pflegekammer nicht auf freiwilliger Basis? Genau - an der Gewerkschaft Verdi sieht man, warum dieses "freiwillige" Mitgliedermodell scheitert, nur ein Bruchteil ist organisiert und damit "zahnlos".

In Krankenhäusern, in denen ich beschäftigt war/bin, erlebe ich eine beängstigend hohe Frustration, die Bereitschaft wirklich etwas ändern zu wollen (außer dem Pflexit) leider viel seltener – hier ist die Gelegenheit!

29. Kommentar von :ohne Name 46211

Wenn nicht JETZT wann dann - nutzt die Chance!

Es ist mehr als überfällig, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen sich organisiert und eine echte Mitbestimmung in den relevanten Gremien des Gesundheitswesens erhält. Die Pflegekammer kann der erste Schritt sein, Schluss mit Jammern, machen! Lasst uns zusammenstehen und diese historische Chance nutzen. Wenn nicht JETZT, wann dann!?

Es ist mehr als überfällig, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen sich organisiert und eine echte Mitbestimmung in den relevanten Gremien des Gesundheitswesens erhält. Die Pflegekammer kann der erste Schritt sein, Schluss mit Jammern, machen!
Lasst uns zusammenstehen und diese historische Chance nutzen.
Wenn nicht JETZT, wann dann!?