Vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Baden-Württemberg (VerhältnisPrG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durchzuführen. Interessierten Beteiligten sowie dritten Personen ist Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht im Folgenden eine Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Entwurf des Landespflegekammergesetzes.
Die Veröffentlichung der Zusammenfassung über die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Entwurfs des Landespflegekammergesetzes erfolgt für die Dauer von mindestens zwei Wochen vor der Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Zukünftige Kammermitglieder, andere interessierte Beteiligte sowie dritte Personen haben die Möglichkeit, per Kommentarfunktion ihre Standpunkte zur Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung darzulegen, Argumente auszutauschen und eine öffentliche Diskussion anzuregen, die für die Umsetzung der oben genannten Richtlinie von Relevanz ist.
Kommentare : zur Verhältnismäßigkeitsprüfung
Sie konnten die Zusammenfassung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zum 16. April 2023 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Nein zur Pflegekammer
Die Art und Weise wie hier über unsere Köpfe hinweg etwas durchgewunken werden soll ist weder förderlich für unsere Berufsgruppe noch ein demokratischer Prozess.Unter Zwang ist selten etwas gutes entstanden.Es sind viele Fragen unbeantwortet...wie :die Höhe der Beiträge,Reglementierung bei nicht geleisteten Pflichtfortbildungen,wer trägt die Kosten
Die Art und Weise wie hier über unsere Köpfe hinweg etwas durchgewunken werden soll ist weder förderlich für unsere Berufsgruppe noch ein demokratischer Prozess.Unter Zwang ist selten etwas gutes entstanden.Es sind viele Fragen unbeantwortet...wie :die Höhe der Beiträge,Reglementierung bei nicht geleisteten Pflichtfortbildungen,wer trägt die Kosten der Fortbildung,ist dies bezahlte Arbeitszeit ?Ich möchte mich hiermit ausdrücklich gegen! eine Pflicht- Mitgliedschaft in einer Pflegekammer aussprechen.
Volker Winkler
Nein zur Pflegekammer
Herr Lucha weiß doch ganz genau in welchen Bereichen es in der Pflege/Gesundheitswesen fehlt. Wenn er sich dafür entsprechend einsetzt, benötigt man doch keine Pflegekammer. Zudem hat der geplante Weg der Registrierung um die geforderten 60 % zu erreichen für mich nichts mit Demokratie zu tun. Wenn sich Pflegende stärker einbringen möchten, kann
Herr Lucha weiß doch ganz genau in welchen Bereichen es in der Pflege/Gesundheitswesen fehlt. Wenn er sich dafür entsprechend einsetzt, benötigt man doch keine Pflegekammer.
Zudem hat der geplante Weg der Registrierung um die geforderten 60 % zu erreichen für mich nichts mit Demokratie zu tun.
Wenn sich Pflegende stärker einbringen möchten, kann dies doch auch nach dem Vorbild von Bayern erfolgen. Hier besteht die Möglichkeit in der VEREINIGUNG DER PFLEGENDEN IN BAYERN freiwillig Mitglied zu werden - Beitragsfrei, denn für die Kosten kommt das Land auf, wie es sich gehört!! (Mit 6 Mio. € wird in BW gerechnet zuzahlen von den Pflegenden) Und es können auch Pflegehelfer*innen Mitglied werden. Ansonsten kann ich keine Unterschiede zu einer Kammer erkennen. Gerne mal auf deren Homepage mal nachlesen.
Pflegekammer - für wen?
Auch in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Landespflegekammergesetz wird nicht deutlich, warum ein Pflegefachmann/ eine Pflegefachfrau mit Arbeitsvertrag und damit der Überwachung seiner Arbeitsleistung durch einen Arbeitgeber noch einmal von einer Kammer überwacht werden muss. Zwar ist immer wieder davon die Rede, dass eine Pflegekammer das
Auch in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Landespflegekammergesetz wird nicht deutlich, warum ein Pflegefachmann/ eine Pflegefachfrau mit Arbeitsvertrag und damit der Überwachung seiner Arbeitsleistung durch einen Arbeitgeber noch einmal von einer Kammer überwacht werden muss.
Zwar ist immer wieder davon die Rede, dass eine Pflegekammer das Ansehen des Berufsstandes verbessern und die politischen Entscheidungen in diesem Bereich positiv beeinflussen soll. Aber das ist schon von der gesetzlichen Struktur her keine Aufgabe einer Kammer. Diese wäre allerdings denkbar für freiberuflich tätige Pflegekräfte etwa in der ambulanten Pflege oder bei Leasingfirmen. Dort besteht keine Überwachung der Arbeitsleistung durch eine fachliche Aufsicht.
Doch in der Regel sind Pflegekräfte angestellt. Es droht für sie aber, dass z.B. Vorschriften zur Fort- und Weiterbildung erlassen werden. Die Arbeitsgeber können sich dann aus der Verantwortung stehlen und die Fachkräfte müssten auf eigene Kosten die Vorschriften erfüllen - oder würden dann in der Konsequenz abgemahnt oder bekämen ihre Arbeitserlaubnis als Pflegefachkraft aberkannt. Das würde dem bisher geäußerten Bestreben zur Errichtung der Pflegekammer und allen politischen Anstrengungen entgegen laufen.
Fazit: die Pflegefachkräfte wollen die Kammer nicht, weil sie nichts für sie tun kann und wird. Sie würden sich nicht freiwillig registrieren, werden mit Sicherheit gegen die zwangsweise Zahlung der Mitgliedsbeiträge aufbegehren oder den Beruf verlassen. In anderen Bundesländern ist genau das zu beobachten. Deshalb ist es unverständlich, warum in unserem fortschrittlichen Baden-Württemberg dieser Fehler mit so viel zeitlichem und finanziellem Aufwand wiederholt werden soll.
Pseudomassnahme
Die Pflegekammer ist eine Pseudomassnahme, , die den Pflegenden nicht wirklich hilft. Was Pflegende brauchen, ist eine angemessene Personalausstattung anstatt Mindestgrenzen. Pflegende können pflegen. Sie brauchen niemanden, wie eine Pflegekammer, die sie gängelt und per Zwang verpflichtet Mitglied zu werden und dafür dürfen sie auch noch zahlen.
Die Pflegekammer ist eine Pseudomassnahme, , die den Pflegenden nicht wirklich hilft.
Was Pflegende brauchen, ist eine angemessene Personalausstattung anstatt Mindestgrenzen. Pflegende können pflegen. Sie brauchen niemanden, wie eine Pflegekammer, die sie gängelt und per Zwang verpflichtet Mitglied zu werden und dafür dürfen sie auch noch zahlen.
Wo leben wir denn?
In der Coronapandemie wurden wir beklatscht, jetzt gibt es den Tritt in den Hintern.
Gute Pflege kostet Geld. Das muss eine Gesellschaft in die Hand nehmen, wenn sie auch weiterhin eine qualitativ gute Pflege haben möchten.
Eine Pflegekammer brauchen wiir dazu nicht!
Unbedingtes JA zur Pflegekammer
Ohne Pflegekammer haben wir Pflegende keine Stimme in der Politik, welche gehört werden MUSS und mitentscheiden kann. Die knapp 10€/Monat sind dies absolut wert - außerdem ist es steuerlich absetzbar. Nur mit einer Pflegekammer können wir uns als Beruf weiterentwickeln, sind international anschlussfähig und können Gesetze erwirken, die von der
Ohne Pflegekammer haben wir Pflegende keine Stimme in der Politik, welche gehört werden MUSS und mitentscheiden kann.
Die knapp 10€/Monat sind dies absolut wert - außerdem ist es steuerlich absetzbar.
Nur mit einer Pflegekammer können wir uns als Beruf weiterentwickeln, sind international anschlussfähig und können Gesetze erwirken, die von der Pflege mitentschieden werden.
Ein unbedingtes JA zur Pflegekammer!!
Ja zum Pflegekammergesetz
Die Landespflegekammer Baden-Württemberg ist als Selbstverwaltungsorgan notwendig, da sie legitimen öffentlichen Aufgaben dient und ihre Errichtung, gemessen an diesen Aufgaben, verhältnismäßig ist. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der oder des Einzelnen nach Artikel 2 Abs. 1 GG ist aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt, da er dem
Die Landespflegekammer Baden-Württemberg ist als Selbstverwaltungsorgan notwendig, da sie legitimen öffentlichen Aufgaben dient und ihre Errichtung, gemessen an diesen Aufgaben, verhältnismäßig ist. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der oder des Einzelnen nach Artikel 2 Abs. 1 GG ist aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt, da er dem öffentlichen Interesse dient.
Ohne Pflichtmitgliedschaft der Pflegefachkräfte ist die gewählte Präsidentin/ der gewählte Präsident nicht als RepräsentantIn für die Pflegefachkräfte legitimiert. Wir brauchen aber dringend diese Lobbyarbeit um Rahmenbedingungen zu verändern und unsere pflegerische Sicht und unsere Ideen in gesundheitspolitische Themen einzubringen.
Klares ja zur Pflegekammer
Wir brauchen endlich eine Pflegeberufekammer. Auf Augenhöhe mit anderen Berufekammern. Eine Kammer, die Fort- und Weiterbildungen akkreditieren kann, z. B. Praxisanleiterkurse. Eine Kammer, die uns fachlich vertritt, das kann eine Gewerkschaft nicht. Eine Kammer sorgt nicht für besseres Gehalt. Das kann man ihr auch nicht vorwerfen, das ist nicht
Wir brauchen endlich eine Pflegeberufekammer. Auf Augenhöhe mit anderen Berufekammern. Eine Kammer, die Fort- und Weiterbildungen akkreditieren kann, z. B. Praxisanleiterkurse. Eine Kammer, die uns fachlich vertritt, das kann eine Gewerkschaft nicht. Eine Kammer sorgt nicht für besseres Gehalt. Das kann man ihr auch nicht vorwerfen, das ist nicht ihre Aufgabe. Das machen die Gewerkschaften. Die verstehen das aber einfach nicht. Ohne Kammer kann nichts vorangehen. Eine Kammer ist zentral für die Weiterentwicklung der Pflege.
Für die Einführung einer Landespflegekammer
Ich teile alle Punkte der Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung uneingeschränkt. Sie bringen sehr prägnant zum Ausdruck, warum die Einführung einer Landespflegekammer verhältnismäßig ist. Es ist der Berufsgruppe der Pflegenden weder in Deutschland noch in Baden-Württemberg gelungen, sich über freiwillige Zusammenschlüsse so zu
Ich teile alle Punkte der Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung uneingeschränkt. Sie bringen sehr prägnant zum Ausdruck, warum die Einführung einer Landespflegekammer verhältnismäßig ist. Es ist der Berufsgruppe der Pflegenden weder in Deutschland noch in Baden-Württemberg gelungen, sich über freiwillige Zusammenschlüsse so zu organisieren, dass diese Gruppierungen eine echte Repräsentanz der Berufsgruppe bieten könnten. Die Inhalte von Weiterbildungen, Prüfungen, der Berufsordnung, etc. sollten von Pflegenden selbst definiert werden.
Ja zur Pflegekammer
Wenn nicht jetzt wann dann können wir unseren Berufsstand selbst aufbauen!? Und schon schließen sich die üblichen Verdächtigen zusammen und versuchen dies zu verhindern. Verdi und der DGB, die es in den vergangenen Jahrzehnten nicht geschafft haben ausreichend Mitglieder in den Reihen der Pflege zu akquirieren und wirklich bessere
Wenn nicht jetzt wann dann können wir unseren Berufsstand selbst aufbauen!?
Und schon schließen sich die üblichen Verdächtigen zusammen und versuchen dies zu verhindern. Verdi und der DGB, die es in den vergangenen Jahrzehnten nicht geschafft haben ausreichend Mitglieder in den Reihen der Pflege zu akquirieren und wirklich bessere Arbeitsbedingungen herbei zu führen. Die SPD, die das Lied der Gewerkschaften singt, in der Hoffnung auf schwinde Wählerstimmen. Die Arbeitgeber in Form von bpa und anderen, die kein Interesse an einer stark vertretenen und selbstbewussten Pflege haben. Ein durchsichtiges Spiel und absolut nicht im Sinne der beruflich Pflegenden!
JA zur Pflegekammer
Die Pflegekammer ist alternativlos. Wir brauchen eine Landespflegekammer.