Kommunen

Stellungnahme des Ministeriums

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Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen bedankt sich für die Kommentare zum Gesetzentwurf. Es wurden insgesamt zwei Kommentare verfasst. Ein Kommentar stimmt dem Gesetzentwurf vollumfänglich zu. Der andere Kommentar weist darauf hin, dass die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte für eine mögliche Weiterverarbeitung in einem maschinenlesbaren Format zum Download angeboten werden sollten und stimmt dem Gesetzentwurf ebenfalls zu.

Die Kommentare haben nicht zu einer Änderung des Gesetzentwurfs geführt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass die im Internet bereitgestellten Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte für Internetnutzer ohne Nutzungsgebühren und ohne kostenpflichtige Lizenzen etwa für Textsysteme lesbar und gegen Löschung und Verfälschung durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert sein müssen. PDF-Dokumente werden als diesen Voraussetzungen entsprechend angesehen. Die explizite Vorgabe eines konkreten Dateiformates im Gesetz war auch aus Sicht des Kommentators nicht zwingend, da sich die verschiedenen Export- und Datenbankformate relativ einfach in andere Formate umwandeln lassen.