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Änderung der Gemeindeordnung

Mit der Änderung der Gemeindeordnung soll im Interesse der kommunalen Praxis der Gesamtabschluss durch einen Erweiterten Beteiligungsbericht ersetzt und damit der Beschluss des Lenkungskreises der Entlastungsallianz vom 23. Februar 2024 umgesetzt werden. Zugleich sollen auch die Vorschriften über die öffentliche Auslegung überarbeitet werden. Die elektronische Veröffentlichung der Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte auf der Internetseite der Gemeinde soll künftig der Regelfall werden, die körperliche Auslegung zur Einsichtnahme jedoch nachrangig weiterhin möglich sein. Der Prüfzyklus der überörtlichen Prüfung wird auf fünf Jahre verlängert.

Mit den Änderungen im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg erfolgen Anpassungen im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Zudem wird festgelegt, dass der Leiter der Prüfungseinrichtung des Sparkassenverbands mehrere Stellvertreter haben kann.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 26. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zur Gemeindeordnung

2. Kommentar von :Nutzer55345

Maschinenlesbare Veröffentlichung und Kompatibilitätsstandards

Die Pläne zur Online-Veröffentlichung sind zu begrüßen und ermöglichen einem zusätzlichen Personenkreis die Einsichtnahme, sowie eigenständige Archivierung und Weiterverarbeitung. Mitglieder des Gemeinderats und der Fraktionen können beispielsweise elektronisch mit den Abschlüssen arbeiten und bereits eigenständig Modellrechnungen für Anträge

Die Pläne zur Online-Veröffentlichung sind zu begrüßen und ermöglichen einem zusätzlichen Personenkreis die Einsichtnahme, sowie eigenständige Archivierung und Weiterverarbeitung.

Mitglieder des Gemeinderats und der Fraktionen können beispielsweise elektronisch mit den Abschlüssen arbeiten und bereits eigenständig Modellrechnungen für Anträge erstellen. Eine indirekte Entlastung der Gemeinde durch weniger Anfragen ist zu erwarten.

Aus Gründen der Transparenz, Archivierungsfähigkeit und Weiterverarbeitung sollten bei Veröffentlichung der Abschlüsse geeignete Dateiformate und Standards zum Einsatz kommen.

Für hohe Kompatibilität und langfristige Archivierung sollten die Standards PDF/A (Archivierungstauglich) und PDF/UA (Barrierefrei) vorgeschrieben werden.

Für eine mögliche Weiterverarbeitung sollten maschinenlesbare Formate zum Download angeboten werden.

Die Kosten/Der Aufwand hierfür wäre minimal. Die eingesetzte Software arbeitet intern bereits zwangsläufig mit einer Datenbank für die Buchungen. Ein Export dieser Daten in ein veröffentlichungsfähiges Format ist durch die Softwarehersteller in kürzester Zeit umsetzbar. Da die meisten Gemeinden dieselben Softwarehersteller nutzen dürften, ist die zentrale Umsetzung beim Hersteller schnell und kostengünstig möglich, sobald die maschinenlesbare Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Format kann, aber muss nicht, vorgeschrieben werden, da sich unterschiedliche Export und Datenbankformate relativ einfach zueinander umwandeln lassen.