Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Finanzen

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Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Februar 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

33. Kommentar von :H.L.

RechtsreferendarInnen

Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen! Die sehr unglückliche Handhabung, dass dies erst zugesagt wurde und nun kurzfristig wieder zurückgezogen wurde, lässt das Land in keinem guten Licht stehen. Allein schon im Hinblick darauf, dass motivierte Leute für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen, ist dies […]

Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen!

Die sehr unglückliche Handhabung, dass dies erst zugesagt wurde und nun kurzfristig wieder zurückgezogen wurde, lässt das Land in keinem guten Licht stehen. Allein schon im Hinblick darauf, dass motivierte Leute für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen, ist dies leider mehr als eine schlechte Werbung. Gerade auch, da BaWü ohnehin im Ländervergleich nicht unbedingt vorteilhaft für das Rechtsreferendariat ist! Wenn es nun noch überall die Sonderzahlung gibt, außer hier, wird es immer unattraktiver. Darüber hinaus wurde erst angekündigt, die Gebühren für die Verbesserungsversuche zu erhöhen, aber das Gehalt und Sonderzahlungen werden vernachlässigt. Dies ist gerade für ein finanziell so gut dastehendes Land leider ein Armutszeugnis.

36. Kommentar von :ohne Name 31349

Sonderzahlung für Rechtsreferendare

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Aus welchem Grund sollen Rechtsreferendare in BW wesentlich benachteiligt werden? Zudem sind wir gemäß § 5 I JAG BW als Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das Gesetz gilt damit für uns. Falls dies nicht sein sollte, bitte ich um […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Aus welchem Grund sollen Rechtsreferendare in BW wesentlich benachteiligt werden?

Zudem sind wir gemäß § 5 I JAG BW als Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Das Gesetz gilt damit für uns.

Falls dies nicht sein sollte, bitte ich um Änderung dahin, dass Rechtsreferendare explizit von der Sonderzahlung profitieren sollen.

46. Kommentar von :ohne Name 31381

Keine Zahlungen für Rechtsreferendar*innen

Die Rechtsreferendar*innen von den Zahlungen auszuschließen ist vollkommen unverständlich. Welches Differenzierungskriterium wird hier angewandt, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.   Viele Rechtsreferandar*innen sind für das Land vor Ort und erledigen Sitzungs- und Protokolldienste, bearbeiten Fälle und entlasten so die Justiz. Dies […]

Die Rechtsreferendar*innen von den Zahlungen auszuschließen ist vollkommen unverständlich. Welches Differenzierungskriterium wird hier angewandt, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

 

Viele Rechtsreferandar*innen sind für das Land vor Ort und erledigen Sitzungs- und Protokolldienste, bearbeiten Fälle und entlasten so die Justiz. Dies haben alle Rechtsreferendar*innen auch während der Pandemie getan und tun es weiterhin. Dabei werden auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten, um an den Außenstellen der Landgerichte tätig zu werden.

 

Auch das Home-Office bedeutet für die Rechtsreferendar*innen keine geringere Belastung. Zunächst einmal wurde von Jeder und Jedem ohne Weiteres erwartet, dass man die nötige technische Ausstattung hatte und hat, um weiterhin seine Arbeit verrichten zu können und an den Online-Veranstaltungen teilnehmen zu können. Hier wurden weder Geräte gestellt, noch Zuschüsse gezahlt. Alle Beteiligten haben die entsprechenden Zusatzaufwendungen selbst getragen und dies ohne größere Anstalten getan.

 

Es stellt sich doch die Frage, warum den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine derartige Geringschätzung gegenüber gebracht wird. Hierdurch wird einem nicht der Eindruck vermittelt ein Teil des Justizsystems zu sein, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass man in erster Linie als günstige Arbeitskraft angesehen wird. Ich weiß nicht, ob das den Arbeitgeber in Zukunft attraktiver machen wird.

68. Kommentar von :Rechtsreferendar BW

Referendare werden außen vor gelassen

Sehr geehrte Damen und Herren,   ich finde es nur schwer nachzuvollziehen, warum wir Referendare nun auf einmal doch nicht vom Corona-Bonus profitieren sollen. Mich beschleicht das Gefühl, dass wir am Ende die einzigen direkt vom Land besoldeten Personen sind, die diese Sonderzahlung nicht erhalten. Was ist die Rechtfertigung dafür?   Ich habe […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich finde es nur schwer nachzuvollziehen, warum wir Referendare nun auf einmal doch nicht vom Corona-Bonus profitieren sollen.

Mich beschleicht das Gefühl, dass wir am Ende die einzigen direkt vom Land besoldeten Personen sind, die diese Sonderzahlung nicht erhalten. Was ist die Rechtfertigung dafür?

 

Ich habe im April 2020 mit dem Referendariat angefangen und es zu 100% während der Pandemie verbracht. Das Referendariat ist dadurch ganz anders gelaufen, als es hätte laufen sollen. Es gab viel weniger sozialen Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen. Die Bibliothek des Landgerichts blieb für uns geschlossen.

Den Sitzungsdienst haben wir trotzdem wahrgenommen. Die Strafverfolgung muss natürlich weiter gehen und ich habe es auch gerne gemacht. Ich mache es auch immer noch gerne im Rahmen des freiwilligen Sitzungsdienstes.

 

Ich finde es nur extrem ungerecht, wenn alle anderen vom Land beschäftigten Personen, egal ob mit oder ohne Bürgerkontakt einen Bonus kriegen sollen, aber wir am Ende auf einmal wegen einer fadenscheinigen Begründung hinten runterfallen sollen.

 

Das ist schlicht und ergreifend fehlender Wille. Wie so oft kümmert man sich in der Pandemie nicht um den Nachwuchs. Einfach enttäuschend.

73. Kommentar von :ohne Name

The Länd nur nicht für The Ref

Absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist. Referendare haben die Pandemie im Alltag, im Unterricht und alle paar Monate in den wechselnden Stationen voll abbekommen und anstatt dann wenigstens wie alle anderen den Bonus zu erhalten wird man links liegen gelassen. The Länd konnte also keinen Weg […]

Absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist. Referendare haben die Pandemie im Alltag, im Unterricht und alle paar Monate in den wechselnden Stationen voll abbekommen und anstatt dann wenigstens wie alle anderen den Bonus zu erhalten wird man links liegen gelassen.

The Länd konnte also keinen Weg finden trotz angeblich abschließend Unterhaltsbeihilfe den Bonus auszuzahlen? Das Konzept von Ausnahmeregelungen und Sonderzahlungen haben dann wohl nur die anderen Bundesländer verstanden. Oder das gesamte Pensum an Kreativität ist bei der The Länd Kampagne aufgebraucht worden.

Immerhin gut zu wissen was man als Referendar wert ist.

 

101. Kommentar von :ohne Name 31549

Für Werbekampagne 20 Millionen, für Referendar*innen 0 Euro

The Länd kann nicht so arm sein, wenn es für seine Werbekampagne The Länd 20 Millionen ausgeben kann. Wenn dann im Gegenzug der Referendar, dem 1150 Euro Gehalt zustehen, der an den Gerichtssitzungen teilnehmen muss und sich da dem Virus aussetzt ist wie Richter*innen, die Richter*innen 1300€ Prämie bekommen, der Referendar 0€ und der […]

The Länd kann nicht so arm sein, wenn es für seine Werbekampagne The Länd 20 Millionen ausgeben kann.

Wenn dann im Gegenzug der Referendar, dem 1150 Euro Gehalt zustehen, der an den Gerichtssitzungen teilnehmen muss und sich da dem Virus aussetzt ist wie Richter*innen, die Richter*innen 1300€ Prämie bekommen, der Referendar 0€ und der Lehramtsreferendar 650€ bei gleichzeitigem Beamtenstatus, dann läuft einiges schief. Wen wundert es noch wenn der Staat Nachwuchsprobleme hat?

31. Kommentar von :ohne Name 31330

Rechtsreferendare

Meiner Meinung nach sollten sowohl die LehramtsreferendarInnen als auch die RechtsreferendarInnen des Landes Baden-Württemberg die Coronasonderzahlung iHv 650,00€ erhalten.   1. Gründe für die Ungleichbehandlung der beiden Berufsgruppen werden nicht genannt - wären aber interessant zu hören.   2. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt für kinderlose, […]

Meiner Meinung nach sollten sowohl die LehramtsreferendarInnen als auch die RechtsreferendarInnen des Landes Baden-Württemberg die Coronasonderzahlung iHv 650,00€ erhalten.

 

1. Gründe für die Ungleichbehandlung der beiden Berufsgruppen werden nicht genannt - wären aber interessant zu hören.

 

2. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt für kinderlose, ledige junge Menschen ca. 1.150,00€ netto. Das entspricht ungefähr einem Ausbildungsgehalt aus dem 2 Lehrjahr eines Auszubildenden. Wir haben jedoch bereits mehrere Jahre studiert und arbeiten oft (vor allem in den Rechtsanwaltsstationen) als vollwertige Arbeitskräfte. Das ist unter normalen Umständen schon sehr wenig und knapp bemessen auch im Hinblick darauf, dass mancherorts Mieten nicht unter 500,00€ pro Monat gezahlt werden müssen. Gerade in der schwierigen Coronazeit wäre es also ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Zukunft der deutschen Justiz, wenn auch sie die Sonderzahlung erhalten würden.

 

Ich dachte immer, dass es einen Mangel an Arbeitskräften in der Justiz und generell dem Staatsdienst gäbe. So wie mit den jungen Menschen hier aber umgegangen wird, kann es dem Staat dahingehend nicht gerade schlecht gehen. Er kann es sich wohl leisten junge Leute zu verprellen.

80. Kommentar von :ohne Name 31491

Große Enttäuschung für Referendar:innen

Dass sich viele Referendar:innen schon zuvor im Rahmen der Pandemie allein gelassen gefühlt haben, ist nichts Neues: kein Zugang zu Bibliotheken, technisch unzureichend umgesetzter Online-Unterricht, die mentale und finanzielle Mehrbelastung, die mit dem Home-Office einhergeht (und mit der ohnehin schon sehr knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe für […]

Dass sich viele Referendar:innen schon zuvor im Rahmen der Pandemie allein gelassen gefühlt haben, ist nichts Neues: kein Zugang zu Bibliotheken, technisch unzureichend umgesetzter Online-Unterricht, die mentale und finanzielle Mehrbelastung, die mit dem Home-Office einhergeht (und mit der ohnehin schon sehr knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe für viele ein ernstes Problem darstellt). Es ist abzusehen, dass sich diese widrigen Umstände in unserer Ausbildung und in den Examina niederschlagen werden.

 

Dass Referendar:innen nun noch nicht einmal als Ausgleich in den Genuss einer einmaligen Sonderzahlung kommen sollen, ist nur ein weiterer Schlag ins Gesicht durch Arbeitgeber und Ausbildungsträger Baden-Württemberg. Die geringe Wertschätzung, die einem als Referendar:in entgegengebracht wird, steht in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die diese Ausbildung an einen stellt. Diese Entscheidung ist eine Enttäuschung; es kann einen anhand dieser Geringschätzung nicht verwundern, wenn der Justiz im Land der Nachwuchs ausgeht.

 

82. Kommentar von :ohne Name 31488

Referendare einbeziehen

Es ist sehr enttäuschend, dass Referendare nicht einbezogen werden. Die Ausbildung leidet sicherlich, wie jede andere Ausbildung während der Corona-Pandemie durch ausfallenden Unterricht, fehlende Präsenztermine und weniger Chancen auf Nebenjobs. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass manch andere Bundesländer mehr Wertschätzung für ihre […]

Es ist sehr enttäuschend, dass Referendare nicht einbezogen werden.

Die Ausbildung leidet sicherlich, wie jede andere Ausbildung während der Corona-Pandemie durch ausfallenden Unterricht, fehlende Präsenztermine und weniger Chancen auf Nebenjobs.

Nicht nachvollziehbar ist auch, dass manch andere Bundesländer mehr Wertschätzung für ihre Referendare zeigen und den Bonus ausbezahlen.

 

61. Kommentar von :ohne Name 31412

Sonderzahlung an Rechtsreferendar*innen

Es ist unverständlich, dass die Rechtsreferendar*innen nicht von der Sonderzahlung begünstigt werden sollen.   Die Sonderzahlung soll dazu beitragen, die zusätzliche Belastung in der Corona-Krise abzumildern. Daher stellt sich die Frage, warum diese Belastung bei Rechtsreferendar*innen nicht abgemildert werden soll. Waren und sind die […]

Es ist unverständlich, dass die Rechtsreferendar*innen nicht von der Sonderzahlung begünstigt werden sollen.

 

Die Sonderzahlung soll dazu beitragen, die zusätzliche Belastung in der Corona-Krise abzumildern. Daher stellt sich die Frage, warum diese Belastung bei Rechtsreferendar*innen nicht abgemildert werden soll. Waren und sind die Rechtsreferendar*innen etwa keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt? Oder verdienen sie es gar weniger als die bedachten Personen, begünstigt zu werden?

 

Für Rechtsreferendar*innen ist die zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie groß, wahrscheinlich sogar größer als bei den Personen, welche nach jetzigem Stand von der Sonderzahlung profitieren sollen. Mangels Möglichkeiten, die Bibliothek zu besuchen, müssen sie sich alle Lehrbücher, Skripten und Kommentare selbst anschaffen. Dazu kommen generelle Kosten für das Lernen zuhause (Strom, Wasser). Überdies ist die Qualität der Ausbildung bei Online-Unterricht und Probeklausuren am heimischen Schreibtisch eine andere, womit die Rechtsreferendar*innen im Vergleich zu anderen Jahrgängen einen erhöhten eigenen Aufwand betreiben müssen, um dasselbe erreichen zu können. Die Schuld dafür liegt freilich nicht beim Land, jedoch auch nicht bei den Rechtsreferendar*innen, welche unter diesen erschwerten Umständen leiden.

 

Die Rechtsreferendar*innen stellen sich in den öffentlichen Dienst und führen in den verschiedenen Stationen des Referendariats jeweils vergleichbare oder dieselben Tätigkeiten wie Richter*innen oder Staatsanwält*innen bzw. Verwaltungsbeamte. Dafür haben sie - wie ich finde - durchaus mehr Wertschätzung verdient.