Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.
Kommentare
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Wertschätzung gegenüber ReferendarInnen: 0 %
Ich finde schon sehr extrem, wie passiv das Land BW bei der Referendarausbildung in Pandemiezeiten bleibt. Während viele andere Länder mit Zusatzrepetitorien, Online-Besprechung ihrer OLG Klausuren, finanziellen Ausgleich und sogar Entlastungen im Prüfungsstoff vornehmen, passiert in BW ziemlich wenig bis gar nichts. Ich bin enttäuscht: Über die geringe Wertschätzung gegenüber uns ReferendarInnen und mit der Ausbildung, die am Ende top Ergebnisse erwartet, aber keine top Ausbildung bietet.
Referendare hängen gelassen
Es ist unverständlich, uns Referendare so hängen zu lassen.
Unsere Ausbildung leidet ohnehin schon unter der aktuellen Situation: Online-Vorlesungen sind keine Notlösung mehr, sondern die Regel. Diverse Angebote wurden komplett gestrichen. Das zusätzliche Geld hätten wir gut in Form von Bildungsmaterialien wie Skripte oder private Kurse in unsere Ausbildung investieren können. Trotz Corona haben wir natürlich unsere Protokoll- und Sitzungsdienste gewissenhaft wie immer in Präsenz geleistet.
Dennoch wird von uns die gleiche Leistung und das gleiche Engagement verlangt.
Auch für Referendare steigen die Lebenshaltungskosten, darunter natürlich auch der Strom im Homeoffice.
Das Land Baden-Württemberg sollte ein Interesse daran haben, seinen Nachwuchs zu fördern, zumal diese Art der Wertschätzung einen Vorgeschmack auf den höheren Dienst in der Justiz vermittelt.
Und die Rechtsreferendare?
Schade, dass man sich mit der Situation von Rechtsreferendaren in der Pandemie nicht inhaltlich auseinandergesetzt hat. Stattdessen begnügt man sich mit einem Verweis darauf, die Regelung zur Unterhaltsbeihilfe sei abschließend.
Ich würde mal die steile These aufstellen, dass sich der Verordnungsgeber seinerzeit nicht mit der Möglichkeit einer Pandemie und deren Auswirkungen auf das Referendariat auseinandergesetzt hat.
Ich würde doch erwarten, dass man zumindest einen gewissen Begründungsaufwand betreibt, um eine derartige Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
Coronasonderzahlungen an Rechtsreferendare
Meiner Einschätzung nach eine absolute Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Referendare, die in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet haben. An allen Ecken und Enden fehlt ohnehin schon die Wertschätzung für die Arbeit der jungen Juristen. In Hamburg wurde gerade unter diesem Gesichtspunkt eine Zahlung geleistet. Den Baden-Württemberger Referendaren eine solche zu verwehren grenzt an Verachtung diesen gegenüber. Die widrigen Umstände betrafen gerade sie, die sich vielerlei in neue ungewohnte Umgebungen einfügen mussten während eine Pandemie herrschte. Sitzungsdienst, Teilnahme an Sitzungen zu Protokollzwecken aber auch die widrigen Umstände an der Arbeitsstelle als solcher legen eine Vergütung für Referendare zwingend nahe. Sich darauf zu berufen, diese seien in einem „Öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“ und deswegen nicht berechtigt die zur (lächerlichen) Unterhaltsbeihilfe von 1150€ durchaus ins Gewicht fallenden 650€ nicht zu erhalten ist schändlich und eines Landes wie Baden-Württemberg nicht würdig.
Corona-Sonderzahlung an Rechtsreferendare
Das Referendariat ist auch ohne Corona schon (finanzielle) Herausforderung genug. Der Online-Unterricht/Digitalisierung ist beim Land BW leider total unzureichend und ersetzt in keinem Fall den Präsenz-Unterricht. Aufgrund dieser Tatsache und den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken etc. war es für uns Referendare notwendig, eigene Materialien zu beschaffen und auf alternative Lernmöglichkeiten umzusteigen. Dies hat uns zusätzliche Kosten bereitet, die jetzt komplett unbeachtet bleiben sollen?! Einfach nur unverständlich, wenn man bedenkt, dass wir Referendare trotz Corona keinerlei sonstige Erleichterungen (wie z.B. ein ½ Jahr länger bis zum Examen, wie es an Universitäten praktiziert wird) erfahren haben. Da sieht man mal wieder die Wertschätzung, die einem als Referendar vom Land entgegengebracht wird… ach halt – welche Wertschätzung?
Nie wieder Landesdienst in "the Länd" - Ba-Wü verliert die im Land ausgebildeten JuristInnen
Baden-Württemberg tut sich wirklich keinen Gefallen die Corona-Sonderzahlung nicht auf RReferendarInnen auszuweiten.
Das Missfallen, dass man während des Referendariats fachlich weitgehend auf sich gestellt ist, jedoch insbesondere im Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig als billige Arbeitskraft für weit vom Standort entfernte Amtsgerichte eingesetzt wird und sich die Kosten für die 2. juristische Staatsprüfung noch erhöhen (mit der Begründung der Inflationsbereinigung), während jedoch die mediokre Unterhaltsbeihilfe gleichbleibt ist zwar schon groß.
Baden-Württemberg manövriert sich jedoch noch weiter ins Abseits, durch die jüngste Entwicklung RReferendarInnen bei Corona-Sonderzahlungen entgegen anderer Bundesländer außen vor zu lassen.
Die RReferendarInnen sind bei ihrer Arbeit für "the Länd" den selben Gesundheitsrisiken wie alle andere Landesbediensteten wöchentlich ausgesetzt - mehr noch, während in den Landesministerien kein/e ReferentIn mehr in Präsenz sitzt, ist Home Office für ReferendarInnen keine Option, sie müssen zur Sitzungsvertretung, komme was wolle.
Sie dann nicht zu berücksichtigen führt zu so einem großen Unmut, dass viele zumindest dem Staatsdienst in Ba-Wü den Rücken zukehren werden oder gleich in die Privatwirtschaft wechseln.
Keine frohen Aussichten für die Zukunft dieses Bundeslandes!
Sonderzahlung
Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen den Lehramtsreferendaren und den Rechtsreferendaren.
Schaut man sich den Arbeitsalltag eines Rechtsreferendars an, so erfüllt dieser die gleichen Aufgaben wie ein Richter. Auch Rechtsreferendare halten Sitzungen an Gerichten ab, bereiten sich wie erfahrene Richter darauf vor, schreiben Sachberichte für Senate und entwerfen Urteile. Sie sind dem Corona Virus in gleicher Art und Weise ausgesetzt wie Lehramtsreferendaren, viel mehr noch steigt durch den Wegfall von Präsenzunterricht und - Veranstaltungen der Kostenaufwand für die Arbeit im Homeoffice (Wasser Strom Internet Heizung).
Angesichts des tatsächlichen Einsatz der Referendare in der Justiz wäre eine Gleichberechtigung mehr als angebracht.
Wer braucht schon juristischen Nachwuchs
Es ist bezeichnend, dass das Land Baden-Württemberg 7 Millionen Euro pro Jahr für eine unsinnige Image-Kampagne ausgibt, um eventuell Menschen in The Länd zu locken, aber keinen zusätzlichen Cent für seine bereits vorhandenen RechtsreferendarInnen ausgibt, um diese im Land zu halten.
Wie man in den vielen Kommentaren bereits lesen kann, geht es einerseits um den monetären Aspekt:
Über 400 Euro für Lehrbücher und gebrauchte Kommentare, weil man während Corona in keine Bibliothek durfte. Dazu kommt für manchen das Geld, um von Zuhause aus arbeiten zu können. Oder man legt sich eine Holzplatte auf das Bett, weil man sich von der Unterhaltsbeihilfe in z.B. Stuttgart keine Wohnung leisten kann, in der noch ein Schreibtisch Platz hätte. Ausnahmefälle, ich weiß. Aber das interessiert Herrn Kretschmann sowieso nicht. Lieber wird angekündigt, Corona-Maßnahmen bis Ostern zu verlängern und er wirft mit Sätzen um sich, es gebe keinen Grund, depressiv zu werden.
Für Sie freilich nicht, mit fürstlichen Diäten, eigenem Fahrer und einem Haus mit mehr als einem Zimmer und zwei Herdplatten.
Aber darum soll es nicht gehen, sonst wird mir nur Neid unterstellt.
Gehen wir stattdessen lieber auf Punkt 2 ein; Wertschätzung:
Warum sollte eine Rechtsreferendarin, die sieht, wie das Land Baden-Württemberg sie behandelt, sich dafür entscheiden, den Staatsdienst hier anzutreten? Da gehe ich - wenn überhaupt - doch lieber nach z.B. Hamburg, wo ich weiß, dass ich noch etwas wert bin.
Eine politische Zukunftsentscheidung sieht anders aus.
Sonderzahlung an Rechtsreferendare
Es stößt doch auf sehr große Verwunderung und Entsetzen, dass die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht bei der Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung berücksichtigt werden sollen. Eine sachliche Begründung hierfür erschließt sich mir nicht. Ich denke, da sollte noch mal drüber nachgedacht werden, denn es gibt viele Argumente dafür, warum Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare dies verdient haben.
Keine Corona-Sonderzahlung für RReferendar:innen?
Wertschätzung? Fehlanzeige!
An dieser Stelle möchte ich allen Rechtsreferendar:innen für die Arbeit und den Einsatz während der Corona-Pandemie danken.
Vielen Dank für die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung zur Entlastung der Staatsanwaltschaften und die Übernahme der Protokolldienste zur Entlastung der Gerichte.
Aber eigentlich bedarf es keines Dankes, schließlich lernen wir ja was dabei.
So wie alle anderen Auszubildenden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis auch.
Da stellt sich die Frage, wieso solllen sie anders behandelt werden? Einen sachlichen Grund suche ich noch.
Es ist frustrierend und einfach nicht einzusehen.
Die Sonderzahlung soll die Widrigkeiten der Pandemie zumindest etwas abfedern. Was führt zu der Annahme, dass Rechtsreferendar:innen nicht genauso von der Pandemie betroffen sein sollen?
Vielen Dank an "the Länd" für die Wertschätzung "aller" Auszubildenden (ausgenommen die Rechtsreferendar:innen).