Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Finanzen

Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

41. Kommentar von :Rechtsreferendar

Sonderzahlung für Rechtsreferendare

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Rechtsreferendare keine Sonderzahlung erhalten sollen. Abgesehen davon, dass andere Bundesländer dies ebenfalls bereits umgesetzt haben (z.B. Hamburg und Niedersachsen) oder planen umzusetzen, wird so der Beitrag der Rechtsreferendare für die Aufrechterhaltung der Rechtspflege in Zeiten der Pandemie nicht

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Rechtsreferendare keine Sonderzahlung erhalten sollen. Abgesehen davon, dass andere Bundesländer dies ebenfalls bereits umgesetzt haben (z.B. Hamburg und Niedersachsen) oder planen umzusetzen, wird so der Beitrag der Rechtsreferendare für die Aufrechterhaltung der Rechtspflege in Zeiten der Pandemie nicht ausreichend gewürdigt.
In der Zivilstation dienen viele Referendare bereits zur Arbeitsentlastung für die Ihnen zugeteilten Richter - sei dies nun so gedacht oder nicht. Jedenfalls stellt es die Realität dar.
Unbestreitbar ist jedenfalls der Beitrag in der Strafrechtsstation, in welcher Referendare verpflichtend zur Sitzungsvertretung eingeteilt werden und so maßgeblich zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften beitragen. Auch in den Verwaltungsstationen werden oft Aufgaben innerhalb von Behörden übernommen, was eine Entlastung des übrigen Personals darstellt.
Beinahe alle Personen, mit denen man zusammenarbeiten muss und deren Arbeit man teilweise übernimmt kommen in den Genuss der Sonderzahlung - man selbst mit Referendars"gehalt" von 1150 € netto (eigentlich die noch größere Frechheit) soll aber nichts bekommen?
Vielleicht sollte man sich dann aber nicht wundern, wenn man zur Bewältigung anstehender Aufgaben (Macht euern Diesel-Dreck doch selbst) in Justiz und Verwaltung in Baden Württemberg auch in Zukunft auf nicht genug ausreichend qualifizierte Juristen zurückgreifen kann.

27. Kommentar von :ohne Name 31163

Erhalten auch Referendare die Corona-Sonderzahlung?

Sollen auch Referendare die Corona-Sonderzahlung erhalten? Aus dem Entwurf ist dies für mich nicht ersichtlich. Die Corona-Pandemie hat diese schließlich nicht weniger stark getroffen. Auch im "Wettbewerb um die besten Köpfe" könnte hier ein Zeichen gesetzt werden.

39. Kommentar von :ohne Name 31371

Rechtsreferendare von der Zahlung ausgeschlossen?

Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass Lehramtsreferendare eine Sonderzahlung erhalten, status quo eine solche aber für Rechtsreferendare nicht vorgesehen ist? Hier scheint eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorzuliegen. Solche Ungleichbehandlungen machen die staatlichen Einrichtungen als Arbeitgeber für Juristen unattraktiv. Im Gegensatz

Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass Lehramtsreferendare eine Sonderzahlung erhalten, status quo eine solche aber für Rechtsreferendare nicht vorgesehen ist? Hier scheint eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorzuliegen. Solche Ungleichbehandlungen machen die staatlichen Einrichtungen als Arbeitgeber für Juristen unattraktiv. Im Gegensatz zu Lehramtskräften steht es Juristen offen, ein breites Aufgabengebiet in der freien Wirtschaft als als Berufsfeld zu wählen. Die Wertschätzung, die man während der Ausbildungszeit erfährt, beeinflusst auch die Wahl des Arbeitgebers.

63. Kommentar von :ohne Name 31423

Rechtsreferendar*innen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich den Kommentaren meiner Vorposter*innen nur anschließen. Nicht nur hat Baden-Württemberg kürzlich erst die Gebühr für den Verbesserungsversuch des 2. Juristischen Staatsexamens um 150€ erhöht, nun sollen wir bei der Coronaprämie leer ausgehen. Offenbar muss das Land nicht um die klügsten Köpfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann mich den Kommentaren meiner Vorposter*innen nur anschließen.
Nicht nur hat Baden-Württemberg kürzlich erst die Gebühr für den Verbesserungsversuch des 2. Juristischen Staatsexamens um 150€ erhöht, nun sollen wir bei der Coronaprämie leer ausgehen.

Offenbar muss das Land nicht um die klügsten Köpfe werben, um die kommenden Pensionierungswellen und den daraus folgenden weiteren Personalmangel in der Justiz und Verwaltung ausgleichen zu können.
Anstatt wie beispielsweise Hamburg auch an Rechtsreferendar*innen den Coronabonus auszuzahlen, das E-Examen wie NRW einzuführen oder wie Hessen wieder zu verbeamten, passiert in The Länd genau gar nichts, um hochqualifizierten Nachwuchs zu halten.
Eine Ungleichbehandlung mit Lehramtsreferendar*innen kommt noch hinzu; darüber hinaus wurde bereits schon zu genüge auf die Vergütung unter Mindestlohn hingewiesen.

Es ist traurig, dass man diese Geringschätzung seitens seines Dienstherren schon erwarten konnte.

81. Kommentar von :ohne Name 31487

Ref:Innen, die billigste Arbeitskraft in „the Länd“

Dass Referendar:innen bei der Debatte um eine Sonderzahlung außen vor gelassen werden sollen, ist mal wieder bezeichnend und für sich selbst sprechend: Während andere Bundesländer sofort auf die Pandemie reagierten - sei es mit Extra-Repetitorien, um den Nachteil des miserablen Online-Unterrichts auszugleichen oder einer Befreiung der Gebühren für

Dass Referendar:innen bei der Debatte um eine Sonderzahlung außen vor gelassen werden sollen, ist mal wieder bezeichnend und für sich selbst sprechend: Während andere Bundesländer sofort auf die Pandemie reagierten - sei es mit Extra-Repetitorien, um den Nachteil des miserablen Online-Unterrichts auszugleichen oder einer Befreiung der Gebühren für den Verbesserungsversuch des schriftlichen Examens; wir hängen in BW mit ALLEM hinterher und das ist insbesondere für all diejenigen unter uns, die nicht aus einem abgesicherten Akademiker-Haushalt stammen und sich für die Bereitstellung der Lehrmaterialien, aktuellen Gesetzen, Repetitorien bis zu Kaiserkursen mit jedem Cent selbst finanzieren müssen ein großartiger Witz mit 1150€ über die Runden zu kommen. Hierdurch wird einmal mehr unterstrichen, wen es am Ende der Entscheidungskette härter treffen wird, als andere - nämlich va diejenigen, die ihr sonst so gerne als euer Diversitäts-Aushängeschild benutzt.

64. Kommentar von :ohne Name 31407

Ausklammerung von Rechtsreferendaren/-innen ohne Sachgrund

Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger dort § 2 Abs. 1 Nr. 4 sind Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen mit Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Rechtsreferendar:innen befinden sich gemäß § 5 Abs. 1 JAG in einem

Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger dort § 2 Abs. 1 Nr. 4 sind Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen mit Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Rechtsreferendar:innen befinden sich gemäß § 5 Abs. 1 JAG in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und haben gemäß § 7 Abs. 1 JAG Anspruch auf eine monatliche Unterhaltsbeihilfe.
Ein angeblich bestehender abschließender Charakter der "Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare" überzeugt nicht.

Eine Ungleichbehandlung ist m.E.n. schlicht nicht mit dem Ziel der Sonderzahlung vereinbar. Ein/e Rechtsreferendar/in ist in vielerlei Hinsicht auch eine Arbeitsentlastung für die Beamtinnen und Beamten. Unliebsame Akten können zur Vereinfachung der eigenen Arbeit an die zugewiesene Person abgegeben werden, um zumindest eine Voreinschätzung zu erhalten, Sitzungsdienst vor den Amtsgerichten zur Entlastung der Staatsanwälte/innen und Amtsanwälte/innen wird auf die Rechtsreferendare/innen übertragen.

Die Problemstellungen des durch die Coronapandemie beeinträchtigten Arbeitsalltags belasten Referendare:innen in exakt gleicher Weise, wie sie sonstige Auszubildende belasten. Zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Homeoffice und ein erheblicher Verlust der Ausbildungsqualität, der durch Eigenmaßnahmen und dadurch auf eigene Kosten ausgeglichen werden muss.

Auch aus politischer Sicht ist eine derartige Handhabung, gelinde gesagt, Unsinn. Seit Jahren wird ein Fachkräftemangel in der Justiz beklagt und dennoch bleiben Förderungen des Nachwuchses aus. Insbesondere im Vergleich mit den Nachbarländern macht Baden-Württemberg, als potentieller Arbeitgeber, keine gute Figur mit derartiger Ungleichbehandlung.

37. Kommentar von :ohne Name 31348

Berücksichtigung von Rechtsreferendar*innen

Sehr geehrte Damen und Herren, auch mir erschließt sich nicht, warum Rechtsreferendar*innen von der Sonderzahlung ausgenommen sein sollen, obwohl auch sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Zum einen war dies wohl auch für die Organisator*innen unseres Referendariats schon nicht ersichtlich, da sie uns die

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mir erschließt sich nicht, warum Rechtsreferendar*innen von der Sonderzahlung ausgenommen sein sollen, obwohl auch sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Zum einen war dies wohl auch für die Organisator*innen unseres Referendariats schon nicht ersichtlich, da sie uns die Zahlung zunächst zusagten.

Zum anderen leiden wir Rechtsreferendar*innen unter deutlich durch die Pandemie gestiegenen Ausgaben: So ist bspw. der Zugang zur Universitätsbibliothek für Externe wie uns tagsüber nicht möglich, weshalb die Kosten für die Anschaffung der Literatur und der Kommentare anfallen. Dies allein kann sich schon schnell auf 600 € belaufen. Daneben war für viele eine technisch bessere Ausstattung notwendig wie Bildschirme oder neue Laptops mit funktionierenden Mikros und Kameras. Und nicht zuletzt ist die Qualität des Online-Unterrichts nicht mit der des Präsenzunterrichts zu vergleichen und macht deshalb einen deutlich gesteigerten Eigenaufwand für das Aneignen der Lerninhalte nötig.

Schließlich bleibt aus der Gesetzesentwurfsbegründung tatsächlich völlig unklar, wie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen ist, sollte es wirklich der Fall sein, dass Lehramtsreferendar*innen die Sonderzahlung erhalten, Rechtsreferendar*innen jedoch nicht.

38. Kommentar von :ohne Name 31363

Referendariat in BaWü - schlimmer geht nimmer

Es ist dermaßen ekelhaft, was man sich hier hat einfallen lassen. Das ganze Referendariat leidet so stark unter Corona und es gibt keinerlei Erleichterung. Das LJPA bleibt rückwärtsgewandt. Wir kennen es. Ich musste jeden Dreck selbst ausdrucken- frühere Referendare hatten AGs in Präsens - mit ausgedruckten Skripten. Ich zahle von lächerlichen

Es ist dermaßen ekelhaft, was man sich hier hat einfallen lassen.
Das ganze Referendariat leidet so stark unter Corona und es gibt keinerlei Erleichterung. Das LJPA bleibt rückwärtsgewandt. Wir kennen es.
Ich musste jeden Dreck selbst ausdrucken- frühere Referendare hatten AGs in Präsens - mit ausgedruckten Skripten. Ich zahle von lächerlichen 1154€ meine Fahrtkosten zum Sitzungsdienst, meine Masken und Tests. Ich saß im Sitzungsdienst während Corona. Und nun heißt es, ich werde nicht mal mit lächerlichen 600€ entschädigt?! Arm. Wer mich fragt, sollte in BaWü ohnehin kein Rechtsreferendariat mehr machen.

59. Kommentar von :ohne Name 31404

Referendare unter Armutsgrenze - Sucht der Staat wirklich Nachwuchs?

Für mich ist es nicht selbstverständlich, dass Beschäftigte aufgrund der Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Gäbe es die Entscheidung hin zur Sonderzahlung für Beschäftigte des Landes nicht, hätte ich mich vermutlich gedanklich nie damit beschäftigt. Unglaublich finde ich jedoch zum einen die Ungleichbehandlung, die Rechtsreferendare seit Jahr

Für mich ist es nicht selbstverständlich, dass Beschäftigte aufgrund der Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Gäbe es die Entscheidung hin zur Sonderzahlung für Beschäftigte des Landes nicht, hätte ich mich vermutlich gedanklich nie damit beschäftigt.

Unglaublich finde ich jedoch zum einen die Ungleichbehandlung, die Rechtsreferendare seit Jahr und Tag gegenüber Lehramtsreferendaren erfahren. Weshalb erhalten Lehramtsreferendare ein um 300 Euro höheres Bruttogehalt? Wo doch Rechtsreferendare bekanntermaßen erheblich höhere Aufwendungen während des Referendariats zum Zwecke ihrer Ausbildung machen müssen (Lehrbücher, Repetitorium, etc.). Die den Rechtsreferendaren momentan zugesprochene Unterhaltsbeihilfe von etwa 1150 Euro netto ist UNTERHALB der Armutsgefährdungsgrenze für Menschen in Deutschland, die mit 14.109 Euro pro Jahr bei 1175 Euro netto im Monat liegt.

Zum anderen scheinen findige Personen im Finanzministerium davon auszugehen, dass die durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Probleme gerade Rechtsreferendare nicht treffen würden. Rechtsreferendare bekommen keinen Bonus. Wie lässt sich das Begründen? Wer zynisch ist würde meinen, Rechtsreferendare seien ja ohnehin gewöhnt unterhalb der Armutsgrenze zu leben, die kommen auch ohne den Bonus klar. Das dies eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit ist liegt auf der Hand. Es gibt keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine solche Ungleichbehandlung. Noch dazu ist während der Pandemie teilweise vollständig der Unterricht ausgefallen, obwohl die entsprechende CoronaVO den Präsenzunterricht zugelassen hätte. Abhilfe wird hier nur durch kommerzielle Repetitoren geschaffen - kostenlos arbeiten die nicht.

Im Übrigen: Immer wieder machen sich Ausbildungsleiter für eine Karriere beim Staat stark, ob in der Justiz oder der Verwaltung. Wer seine Zöglinge so behandelt sollte sich jedoch nicht wundern, wenn das Interesse am Staatsdient niedrig ist. Es gibt auch andere Bundesländer.

107. Kommentar von :ohne Name 31587

Wen interessieren schon RRefs?!

Referendare nicht unter die Regelung fassen zu wollen, ist eine Frechheit. Wir sind wie jeder andere Azubi von Corona betroffen, kriegen u. a. qualitativ minderwertige improvisierte Online-Lehre und mussten bspw im Sitzungsdienst erhebliche Gesundheitsrisiken auf uns nehmen - ob wir wollten oder nicht! Für Leute mit abgeschlossenem Hochschulstudium

Referendare nicht unter die Regelung fassen zu wollen, ist eine Frechheit. Wir sind wie jeder andere Azubi von Corona betroffen, kriegen u. a. qualitativ minderwertige improvisierte Online-Lehre und mussten bspw im Sitzungsdienst erhebliche Gesundheitsrisiken auf uns nehmen - ob wir wollten oder nicht! Für Leute mit abgeschlossenem Hochschulstudium nur eine Unterhaltsbeihilfe zu zahlen, ist ohnehin schon traurig. Uns auch noch von Boni mit fadenscheinigen Ausreden ausschließen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Unter solchen Bedingungen ist die Justiz BW für mich als potentiellee Arbeitgeber gestorben.