Kinder- und Jugendhilfegesetz und Jugendbildungsgesetz

Kinder spielen und tollen auf einer aus Strohballen gebauten Raupe. (Bild: © dpa)

Kinder und Jugendliche

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Das Gesetz soll unter anderem Kinder- und Jugendrechte im Land stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausweiten und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besser umsetzen und absichern.

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Das Gesetz setzt in Artikel 1 die erforderlichen Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg um, die durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 1.444) ab dem 10. Juni 2021 notwendig sind.

Darüber hinaus wird das politische Ziel verfolgt, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten, Geschlechterdiversität angemessen zu berücksichtigen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser umzusetzen und abzusichern.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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