Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment“
- Es müssen barrierefreie Plattformen geschaffen werden, auf denen man sich Informationen zum ehrenamtlichen Engagement einholen kann.
- Das ehrenamtliche Engagement für Menschen mit Behinderungen muss attraktiver gestaltet werden, zum Beispiel in Form von Schulungen und Zertifikaten, aber auch mittels einer Aufwandsentschädigung. Ebenso sind Aufwandsentschädigungen für Menschen im Ehrenamt notwendig.
- Ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen müssen gefördert werden. Dabei geht es nicht nur um die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen (Strukturen sind vergleichbar mit der Nachbarschaftshilfe und der Flüchtlingshilfe). Zusammenhängende Fragen wie Entschädigung und Versicherung müssen in diesem Rahmen gelöst werden. Details finden sich im Infokasten unten anbei.
- Begleitung und Supervision von ehrenamtlich tätigen Menschen: Möglichkeiten bieten, sich auszutauschen und in Krisen Unterstützung zu finden
- Menschen mit Assistenzbedarf müssen die notwendige Assistenz erhalten.
- Assistenzen müssen Qualifizierungen und Schulungen bekommen.
- Pool an Assistenzleistungen / -materialien: Gerade wenn Eigenanschaffungen nicht rentabel sind und zur Schonung von Ressourcen (dies könnte zum Beispiel auf Kreisebene geschehen)
- Es braucht einen qualifizierten Pool, um Assistenzen für alle Bedarfe und Lebenslagen finden zu können. Assistenzen sollen ebenso für Kinder und Jugendliche verfügbar sein.
- Die Assistenzen sollen entsprechende Qualifizierungen vorweisen können, insbesondere was „soft skills“ wie Respekt und individuell angepasstes Verhalten angeht. Assistenzen sollten eine Grundschulung absolvieren und sich zu bevorstehenden Anlässen auch fachlich informieren.
- Assistenzberechtigte Personen sowie Assistenzen müssen miteinander in Verbindung gebracht werden. Daher muss es barrierefreie Plattformen geben, die diese Personen zusammenbringen (in Abwägung von den entsprechenden Bedarfen) („Börsen“).
- Der Fachkräftemangel (zum Beispiel im Beruf Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) ist generell ein großes Problem und wirkt sich auch auf die Verfügbarkeit von Assistenzen aus.
- Möglichkeiten für Umschulung und Qualifizierung (zum Beispiel Schulungskampagne für Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter) sind notwendig.
- In welchem Rahmen gesellschaftliche Teilhabe auch erfolgt, wichtig ist die Sensibilisierung aller Menschen. Barrierefreiheit muss selbstverständlich sein, um Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen. Alle Beteiligungs- und Mitwirkungsformate müssen für alle zugänglich und barrierefrei sein.
- Es braucht Formate, um Menschen mit Behinderungen aktiver in die Politik einzubeziehen. Die Inklusion in die politischen und gesellschaftlichen Geschehnisse muss dabei auf allen Ebenen erfolgen (Kommune, Land, Vereine, Selbsthilfegruppen).
- Empowerment kann nur durch die Bereitstellung von barrierefreien Informationen sowie einer barrierefreien Kommunikation erfolgen.
- Menschen mit Behinderungen müssen ermutigt und befähigt werden, ihre Bedürfnisse zu formulieren.
- Die bestehenden Möglichkeiten der juristischen Beratung und Unterstützung müssen gestärkt und offensiv bekannt gemacht werden.
- Wichtiger Ansatzpunkt ist dabei die Sicherstellung des Assistenzbedarfs.
- Der Ausbau von Förderprogrammen und niederschwelligen Angeboten für Menschen mit Behinderungen muss stärker vorangetrieben werden. Dabei sollte eine vorgeschaltete Beratung, gegebenenfalls im Peer-to-Peer-Format, und der Abbau von Barrieren Priorität haben.
- Empowerment kann nur durch die Bereitstellung von barrierefreien Informationen sowie einer barrierefreien Kommunikation gelingen.
- Der Zugang zu Informationen ist sehr wichtig. Die Kommunikation der Landesregierung und anderer öffentlicher Stellen muss umfassend barrierefrei sein. Die Verantwortung dafür liegt bei Politik und Verwaltung.
- Kommunikation und Information: Informationen werden für alle Menschen zugänglich gemacht unabhängig von ihrer Behinderung.
- Juristische Beratung und Unterstützung
- Unterstützung von Menschen mit Fluchterfahrungen
- Schutz vor beidseitigem Missbrauch muss gewährleistet werden (Bildung einer Ansprechstelle)
- Frauen mit Behinderungen in politischen Gremien
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment“
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Mehr (angepasste) Angebote von Interessensverbänden
Ein Fortschritt wäre es auch, wenn die jeweiligen Interessensverbände (z.B. Blindenverband) ihre Angebote ausweiten, und an jegliche Altersgruppen anpassen würden. Ziel sollte es sicherlich nicht sein, lediglich Freizeitangebote nur im „geschützten Rahmen“ voranzutreiben, aber auch die jeweiligen Verbände sollten ihr Angebot auffrischen, mit der
Ein Fortschritt wäre es auch, wenn die jeweiligen Interessensverbände (z.B. Blindenverband) ihre Angebote ausweiten, und an jegliche Altersgruppen anpassen würden. Ziel sollte es sicherlich nicht sein, lediglich Freizeitangebote nur im „geschützten Rahmen“ voranzutreiben, aber auch die jeweiligen Verbände sollten ihr Angebot auffrischen, mit der Zeit gehen, und insbesondere an jüngere Mitglieder*innen denken.
Inklusives Miteinander auch in der Freizeit
1. Die Idee der Schaffung von Plattformen für ehrenamtliches Engagement klingt erfolgsversprechend. Wichtig wäre hier sicherlich, dies zu streuen, und gleichzeitig zu vermeiden, dass Missbrauch hinsichtlich angebotener Hilfeleistungen getrieben wird. Es wäre sicherlich eine gute Möglichkeit, um Begleitung für alltägliche Dinge wie z.B. den Weg zu
1. Die Idee der Schaffung von Plattformen für ehrenamtliches Engagement klingt erfolgsversprechend. Wichtig wäre hier sicherlich, dies zu streuen, und gleichzeitig zu vermeiden, dass Missbrauch hinsichtlich angebotener Hilfeleistungen getrieben wird. Es wäre sicherlich eine gute Möglichkeit, um Begleitung für alltägliche Dinge wie z.B. den Weg zu einem Sportkurs, Chor, oder sonst bei einer Freizeitaktivität Unterstützung zu erhalten, ohne dafür die Voraussetzungen für Assistenzbedarf erfüllen bzw. die Hürden der Beantragung auf sich nehmen zu müssen.
2. Es sollte nicht das Ziel sein, lediglich spezielle Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung zu schaffen! Dies kann vereinzelt sinnvollsein, aber das Hauptziel sollte auch hier das inklusive Miteinander sein.
Anbieter*innen von Sportkursen, Kulturveranstaltungen, etc. sollten gegenüber Menschen mit Behinderung geduldig sein, ggf. Dinge nochmals oder anders erklären, damit alle folgen können. Dies geht nicht auf Knopfdruck, und muss von den Personen selbst ausgehen, aber nur durch Geduld, Offenheit und Neugier werden Menschen mit Behinderungen auch an Freizeitangeboten problemlos teilnehmen können. Auch sollten Kursleiter*innen darauf achten, ob z.B. Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Bewegungen von anderen Teilnehmenden ausgelacht werden, und dies keinesfalls dulden.
3. Es muss eine Möglichkeit bestehen, zu Angeboten in der Freizeit als Mensch mit Behinderung begleitet werden zu können, ggf. über ehrenamtliche Hilfspersonen, wenn man nicht über eine Assistenz über die Arbeit hinaus verfügt, und/oder nicht auf die Unterstützung von Angehörigen/Bekannten/Freunden, etc. bauen kann.
Assistenz plattform
bei Aufbau von ehrenamtliche Assistenz Plattform soll auch über Sexualität mit Menschen mit Behinderung rein kommen . ich Jonny habe da auch Erfahrung mit sexuelle wissen usw.
Mehr Kommunale Inklusionsvermittler*innen in Gemeinden in Baden-Württemberg
Seit 2015 gibt es immer mehr Landkreise und Gemeinden, in denen Kommunale Inklusionsvermittler*innen nachweislich inklusive und barrierefreie Strukturen aufbauen und entwickeln und dabei Menschen mit Behinderung aktiv einbeziehen. Bislang wurde das Modell in 9 Landkreise implementiert, aber es muss am besten in alle Landkreise in
Seit 2015 gibt es immer mehr Landkreise und Gemeinden, in denen Kommunale Inklusionsvermittler*innen nachweislich inklusive und barrierefreie Strukturen aufbauen und entwickeln und dabei Menschen mit Behinderung aktiv einbeziehen.
Bislang wurde das Modell in 9 Landkreise implementiert, aber es muss am besten in alle Landkreise in Baden-Württemberg.
Einen lebhaften Einblick in das Modell gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=XUHzyM-8hmE
Teilhaben am Arbeitsleben
Liebe Regierung des Länd
Als katholischer Schwerbehindeter mit GdB (50) lässt mich der deutsche Rententräger nicht arbeiten. Auf bitten meines Anwaltes wurde ein Befund
des Mediziners in Neu-Ulm (Bayern) für eine Streitigkeit am Sozialgericht Konstanz verwendet, dass wie dieser es beurteilte keinerlei Arbeitsfähigkeit über den 15 Stunden
Liebe Regierung des Länd
Als katholischer Schwerbehindeter mit GdB (50) lässt mich der deutsche Rententräger nicht arbeiten. Auf bitten meines Anwaltes wurde ein Befund
des Mediziners in Neu-Ulm (Bayern) für eine Streitigkeit am Sozialgericht Konstanz verwendet, dass wie dieser es beurteilte keinerlei Arbeitsfähigkeit über den 15 Stunden geschweige denn in Qualitätsberufen oder der Politik mehr vorläge. Eine für mich daraus sich ergebende schwere Folglast ergab sich. Ich arbeite im Minijob. Arbeite Hauptberuflich als Künstler und Publizist. Studiere an der FernUniversität Hagen im Abschluss, weshalb die KSK (Künstlersozialkasse) dies auch zur Arbeit zählt; der Gesetzgeber aber nicht. Lt. Gutachten für Schwerbehinderte wie mich bestünde wenigstens Ehrenamtsarbeit. Für mich bedeutet das Geld wird aus der Rente (voll) geleistet, Minijob und Grundsicherung ergänzt. Statt Rente (teilweise), Job (Teilzeit) und sollte es fehlen Wohngeld ergänzt. Das ist ein Sprung von 1200.- auf 1450.-, also aus der relativen Armut in die Wohlstandsgesellschaft. Alle wehren sich, wenn ein Schwerbehinderter zu seinem Recht wie vorgesehen zu Teihaben am Arbeitsleben gelangen möchte. Ich werde verteidigt (teuer) zu meinem Glück durch die Roland , die meine Mutter für mich bezahlt. Das Sozialamt zeigt Härte, Wohngeldantrag ist ebenfalls zum 1.01.2023 gestellt. Die Prüfungen (auch meine) laufen.
Tun sie rechtliche Weichen auf die EU-Konvention legen, keine Verschieberitis mehr. Meine Zeit, die Aller und der Welt des Klimas wegen sowieso, sind knapp!
Guten Tag
Milan Ernst Wenzler
Generelle Rückmeldung zu Assistenz
Bezug nehmend auf "Aufbau ehrenamtlicher Assistenzplattformen" sowie "Einzelforderungen im Themenbereich Assistenzen" möchte ich folgendes gerne anmerken. Dieses Thema möchte ich in jedem Fall unterstützen. Als betroffene Eltern mussten wir feststellen, dass es extrem schwierig ist Fachpersonal zu finden, das unseren schwer mehrfach behinderten
Bezug nehmend auf "Aufbau ehrenamtlicher Assistenzplattformen" sowie "Einzelforderungen im Themenbereich Assistenzen" möchte ich folgendes gerne anmerken.
Dieses Thema möchte ich in jedem Fall unterstützen. Als betroffene Eltern mussten wir feststellen, dass es extrem schwierig ist Fachpersonal zu finden, das unseren schwer mehrfach behinderten Sohn betreuen kann. Um auf Ehrenamtliche zurückgreifen zu können, bedarf es allerdings zumindest einiger Grundkenntnisse, welche Ehrenamtliche benötigen um unseren Sohn zu betreuen. Dass jemand Ehrenamtliches nicht das gesamte Spektrum abdecken kann ist durchaus nachvollziehbar. Und auch das Training zur spezifischen Situation mit unserem Sohn obliegt natürlich uns. Aber ggf. könnte man - z.B. aufgrund von Erfahrungswerten oder Statistiken - zunächst mit Schwerpunkt-Themen starten. Also auf Basis eines Krankheitsbildes könnte man Mindestanforderungen und optionale Anforderungen definieren und entsprechend in Kursen vermitteln. Möglicherweise macht es auch Sinn bestimmte Kurse generell anzubieten, z.B. einen Kinestätik-Kurs.
Davon abgesehen wäre eine Plattform sehr hilfreich, über die man sich mit Ehrenamtlichen in Kontakt setzen und diese zunächst etwas kennelernen kann. Ähnlich wie auf Job-Vermittlungs-Plattformen oder Partner-Börsen.
Wenn beides kombiniert wird, könnten die absolvierten Schulungen oder das gewählte Schwerpunkt-Krankheitsbild z.B. als Suchkriterien genutzt werden.
Förderung Breitensport
Die Förderung des Breitensports muss das Kriterium "inklusiv" und "barrierefrei" abbilden.
Politische Teilhabe
Für gewählte Gremienmitglieder (z.B. Landtagsabgeordnete, Bürgermeister/-in, Gemeinderat) müssen bei einer Behinderung die Kosten für persönliche Assistenz, Fahrdienste, Gebärdensprachdolmetschende, übernommen werden.
Die Gemeindeordnung BW und das Abgeordnetengesetz BW soll entsprechende Regelungen vorsehen
EUTB
Es braucht wieder mehr EUTB'n in ganz Deutschland! Nicht mit den Zuschüssen an der falschen Stelle sparen