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Das Gesetz soll in erster Linie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zur Berechnung des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags in bestimmten Fallkonstellationen mehrerer in Teilzeit beschäftigter Anspruchsberechtigter umsetzen.

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Mehrere in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, deren zusammengerechnete regelmäßige Arbeitszeiten die Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung unterschreiten, sollen den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags künftig in Höhe des Verhältnisses dieser Summe zur Vollzeitbeschäftigung erhalten.

Im Bereich der Professorenbesoldung sollen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit in Baden-Württemberg unbefristete besondere Leistungsbezüge künftig auch an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen können. Darüber hinaus sollen Zulagen für Juniorprofessoren auch als Einmalzahlung gewährt werden können. Die Gewährung als Einmalzahlung dient zum Beispiel der Honorierung von Einzelerfolgen oder der Einwerbung eines Preises.

Mit der Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Vergütung richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Eildienste sollen diese Dienste aufgrund ihrer Eigenart einem eigenen, abschließenden Regelungskomplex zugeführt werden.

Mit der Änderung bei der Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen soll erreicht werden, dass Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahnen des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, die nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes eine Tätigkeit als oder bei einer in Baden-Württemberg öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem in Baden-Württemberg öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) aufnehmen, künftig von der Rückzahlungsverpflichtung der Anwärtersonderzuschläge ausgenommen sind. Die ÖbVI als Beliehene übernehmen die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, treten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als Behörde im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne auf und üben damit ebenfalls eine im öffentlichen Interesse liegende hoheitliche Tätigkeit aus.

Mit der Änderung der Anwärterauflagenverordnung soll die Möglichkeit eines rückzahlungsfreien Abbruchs des Vorbereitungsdienstes im Einvernehmen mit der personalverwaltenden Dienststelle ausgeweitet werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 25. Juli 2025 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

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Kommentare : zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 25. Juli 2025 kommentieren.

2. Kommentar von :MiRi99

Weshalb überhaupt Familienzuschläge

Die Zuschläge sind ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend.

Welcher tiefere Sinn ist als Begründung beinhaltet?

Arbeitet ein Verheirateter mit z.B. 3 Kindern mehr, effektiver oder effizienter als Alleinstehende?

Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf zur Senkung der Ausgaben.

1. Kommentar von :ohne Name 102537

Fallengelassen

Leider betreibt das Land seit Längerem die amtsangemessene Besoldung betreffend Flickschusterei und übersieht, dass es hierdurch breite Teile der Belegschaft zusehends verliert. Nur bspw. dient als Beleg, das misslungene sog. 4-Säulen-Modell, dass dazu führt, dass sich ein Großteil der Kollegen abgehängt sieht und sich deshalb mit dem LBV in

Leider betreibt das Land seit Längerem die amtsangemessene Besoldung betreffend Flickschusterei und übersieht, dass es hierdurch breite Teile der Belegschaft zusehends verliert.
Nur bspw. dient als Beleg, das misslungene sog. 4-Säulen-Modell, dass dazu führt, dass sich ein Großteil der Kollegen abgehängt sieht und sich deshalb mit dem LBV in tausenden von Widerspruchsverfahren auseinandersetzen muss, was sicherlich mit Blick auf die subjektive Loyalität unweigerlich bei nicht wenigen zur Aufkündigung führt. Der vormalige Grundsatz „Eignung, Leistung und Befähigung“ wurde so einseitig landesseitig zu Gunsten eines „Gib einigen ohne Zusatzaufwand viel und kümmere dich nicht um den in Verantwortung befindlichen Rest“ gekündigt. In dieser Zeit und ob der bedenklichen Sicherheitslage m.E. verheerend. Dann darf auch nicht verwundern, dass sich immer wenige junge Menschen für die Sicherheitsbehörden als Arbeitgeber entscheiden. Wer will schon angespuckt, geschlagen, getreten, mit Messern abgestochen und im Ernstfall gleichzeitig vorverurteilt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die übrig gebliebenen Verantwortlichen mit Weitsicht vielleicht doch noch irgendwann wieder in entscheidende Funktionen gelangen … bevor (noch) Schlimmeres passiert.